Donnerstag, 19. März 2009

Innensenator weigert sich, Waffengesetz umzusetzen

Nach dem Amoklauf von Winnenden versuchen, Medien und Politik, sich in hektischem Aktionismus gegenseitig zu überrunden. Eine Äußerung des Berliner Innensenators Ehrhart Körting (SPD) sollte jedoch ob ihrer Offenheit zu denken geben. Der Tagesspiegel berichtet:
"[...]

Unabhängig von der durch den Amoklauf von Winnenden ausgelösten Debatte will sich Körting dafür einsetzen, den Erwerb und Besitz von Gewehren für Jäger zu beschränken. Auch gebe es keine „schlüssige Begründung“, wieso Jäger Kurzwaffen wie Pistolen besitzen dürfen. Körting regt außerdem an, für Jagd- und Sportwaffen Blockiersysteme zu entwickeln, die eine Zweckentfremdung erschweren sollen. Den Vorstoß von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern lehnen Körting und auch Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) aber ab.

[...]"
Unangemeldete Reihenuntersuchungen der sicheren Aufbewahrung (vgl. § 36 WaffG) sind derzeit rechtlich nicht zulässig, wohl aber Kontrollen im Einzelfall (§ 36 III WaffG). Wie weit man hier gehen kann, zeigt das Verhalten einzelner Behörden in der Vergangenheit.

Entlarvend ist aber, daß Körting sich gar nicht für die Umsetzung des jetzigen Gesetzes (oder einer eventuellen zukünftigen Änderung) interessiert. Wie soll denn ein Gesetz im allgemeinen und ein gesetzliches Verbot im besonderen realisiert werden, wenn keine entsprechenden Kontrollen stattfinden? Hieran zeigt sich ganz deutlich, daß es Körting & Co. überhaupt nicht um die Sicherheit der Bürger geht, sondern nur darum, mit billigem Populismus eine kosmetische Änderung des WaffG herbeizuführen. Letztere kostet kein (oder nur wenig) Geld, die Umsetzung eines Gesetzes durch Kontrollen ist hingegen nicht zum Nulltarif zu haben. Und da das Land Berlin bekanntlich so gut wie bankrott ist, weiß Körting, daß ihm dafür die personellen und materiellen Ressourcen fehlen. Also bleibt ihm nur das Rumkrakeelen.

Auch in einem zweiten Punkt hat der Berliner Innensenator eine erschreckende Unkenntnis offenbart, die eigentlich zu seiner sofortigen Amtsenthebung führen müßte: Er weiß nicht, weshalb Jäger Kurzwaffen benötigen. Für den Fangschuß, Herr Körting, für den Fangschuß! Der gehört zur waidgerechten Jagdausübung dazu.
Was schließlich die erwähnten Blockiersysteme bewirken sollen, wird er wohl auch nicht wissen ... aber Hauptsache, er hat etwas gesagt. Schon traurig, wie es um Deutschland bestellt ist.


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1 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Man sollte Herrn Körting mal zur Nachsuche auf Schwarzwild mitnehmen. Wenn er dann (hoffentlich) von einem angeschossenen Keiler angenommen wird kann er sich die Sache mit dem Kurzwaffenbedürfnis für Jäger nochmal in aller Ruhe durch den Kopf gehen lassen.
Ein weiteres Beispiel ist die gesetzliche Wildfolge, die eine Kurzwaffe rechtfertigt. Aber so einen Ausflug ins Jagdrecht wollen wir Herrn Körting doch lieber nicht zumuten...

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