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Mittwoch, 16. Mai 2012

Nataschas Tanz und das Waidwerk


In seiner voluminösen, aber überaus lesenswerten Kulturgeschichte Rußlands, die 2002 unter dem Titel „Nataschas Tanz“ erschienen ist, hat sich der britische Historiker Orlando Figes auch mit der Bedeutung der Jagd im Zarenreich zur Mitte des 19. Jahrhunderts beschäftigt. Vieles von dem, was er dort beschreibt, trifft m.E. in Rußland auch heute noch zu: Jagen (und Angeln) als zeitweiliger Abschied vom „normalen“ Leben und Hinwendung zur „ursprünglichen“ Natur und Lebensweise. (Hier hatte ich darüber schon etwas geschrieben.) Dies scheint mir doch ein signifikanter Unterschied zum deutschen Jagdverständnis zu sein, das gerne betont, wie wichtig die Jagd in unserer Kulturlandschaft ist.

Doch lassen wir Figes zu Wort kommen:
"[...]

Von allen ländlichen Vergnügungen kam die Jagd einer nationalen Institution am nächsten, denn sie vereinte den Adligen und den Leibeigenen als Sportskameraden und Landsleute. Das frühe 19. Jahrhundert war das goldene Zeitalter der Jagd, was wiederum damit zusammenhing, daß der Adel nach 1812 das „gute Leben auf dem Landsitz“ wiederentdeckte. Es gab Adlige, die ihre Laufbahn im Verwaltungsdienst aufgaben und sich aufs Land zurückzogen, um sich ganz der Jagd zu widmen. Der „Onkel“ der Rostows in „Krieg und Frieden“ ist ein typisches Beispiel:
„Warum treten Sie nicht in den Staatsdienst ein, Onkel?“
„Ich habe einmal gedient, habe es aber dann aufgegeben. Ich tauge nicht dazu, klare sache, und damit hopp! Habe mich in all den Kram niemals hineinfinden können. Das ist eure Sache, bei mir langt’s dazu nicht mit dem Verstand. Siehst du, mit der Jagd, da ist es etwas anderes […]“
Es gab zwei Arten der Jagd in Rußland: Die klassische Jagd mit Hundemeuten, die etwas sehr vornehmes war, und die einfache Art zu jagen, wie sie Turgenjew in seinen „Aufzeichnungen eines Jägers“ (1852) verewigt hat und bei der ein Mann, nur von seinem Hund und einem Leibeigenen begleitet, zu Fuß loszog.



Die klassische Jagd wurde im Stile eines militärischen Feldzugs durchgeführt, dauerte manchmal mehrere Wochen und umfaßte Hunderte von Reitern, riesige Hundemeuten und ein enormes Gefolge von Jagdknechten, die auf den Landsitzen der Adligen kampierten. Lew Ismailow, der Rjasaner Adelsmarschall, nahm 3000 Jäger und 2000 Jagdhunde mit auf seine „Feldzüge“. Baron Mengden hielt sich für die Jagd eine Einheit besonders guter Jagdknechte mit eigener scharlachroter Livree und speziellen Araberpferden. Wenn sie mit dem Baron an der Spitze aufbrachen, nahmen sie mehrere hundert mit Heu und Eicheln beladene Karren, eine Krankenstation auf Rädern für verwundete Hunde, eine fahrbare Küche und so viele Bedienstete mit, daß das Haus des Barons völlig verwaist war und seine Frau und Töchter nur mit einem Mundschenk und einem Pagen zurückblieben. Diese Art der Jagd war nur möglich, weil der Adel über ein riesiges Heer von Leibeigenen und nahezu sämtliche Ländereien verfügte – Bedingungen, die bis zur Befreiung der Leibeigenen im Jahr 1861 gültig blieben. Wie bei der englischen Jagd handelte es sich ernsthafte, steife Angelegenheit, bei der gesellschaftliche Hierarchien strikt eingehalten wurden und den Jagdknechten, wenn sie nicht ohnehin mit den Hunden liefen, eindeutig eine untergeordnete Rolle zukam.

Im Gegensatz dazu war Turgenjews Art der Jagd beinahe egalitär, und zwar auf eine ausgesprochen russische Weise. Wenn der Adlige mit seinem leibeigenen Gefährten auf die Jagd ging, ließ er die zivilisierte Welt seines Palastes hinter sich und betrat die Welt der Bauern. Dieser Sport schweißte Junker und Knecht zusammen. Sie kleideten sich ähnlich, teilten Essen und Trinken, wenn sie unterwegs anhielten, schliefen Seite an Seite in Bauernhütten und Scheunen, unterhielten sich, wie Turgenjew es in den „Aufzeichnungen“ schildert, in kameradschaftlichem Geist über das Leben und schlossen dadurch oft eine enge und dauerhafte Freundschaft. Das Ganze war mehr als nur die übliche sportliche Männerkumpanei. Was den Gutsbesitzer betraf, so war die Jagd für ihn eine ländliche Odyssee, eine Begegnung mit unentdecktem Bauernland, und es war beinahe nebensächlich, wie viele Vögel oder Tiere er dabei schoß. In der letzten, sehr poetischen Episode der „Aufzeichnungen“ faßt der Erzähler alle Freuden der Jagd zusammen und erwähnt den Sport selber dabei kaum. In dieser wundervollen Schilderung findet die innige Liebe des Jägers zum ländlichen Rußland und seiner wechselnden Schönheit im Laufe der verschiedenen Jahreszeiten ihren Ausdruck:
„Aber nun ein Morgen im Sommer, im Juli! Wer außer dem Jäger hat erfahren, was für eine Freude es ist, im Morgenrot durch die Büsche zu streifen? Als grünes Band legt sich die Spur Ihrer Füße auf das tauige, weiß schimmernde Gras. Sie biegen einen nassen Strauch auseinander – und schon umgibt Sie der aufgespeicherte warme Duft der Nacht; die Luft ist ganz durchtränkt mit der frischen Bitterkeit des Wermuts, mit dem Honig des Buchweizens und des Wiesenklees; in der Ferne steht wie eine Mauer der Eichenwald und glänzt und rötet sich in der Sonne; es ist noch kühl, aber man spürt schon die nahende Hitze. Man wird schwindlig im Kopf und ganz benommen vom Überfluß der Wohlgerüche. Der Buschwald nimmt kein Ende … Höchstens in der Ferne leuchtet hier und da das Gelb des reifenden Roggens und in schmalen Streifen das Rot des Buchweizens. Da knarrt ein Wagen; ein Bauer kommt im Schritt gefahren; er stellt sein Pferd beizeiten in den Schatten … Sie wechseln einen Gruß mit ihm und gehen weiter; hinter Ihnen erklingt das helle Klirren der Sense. Höher und höher steigt die Sonne. Rasch trocknet das Gras. Nun ist es schon sehr heiß geworden. Es vergeht eine Stunde, eine zweite … Der Himmel färbt sich am Rande dunkel; in stechender Glut brütet die unbewegte Luft.“
[...]" (Figes: Nataschas Tanz, Berlin 2011, S. 132 ff.)


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Montag, 7. November 2011

Jagdausstellung in Oranienbaum


Der Name des anhaltischen Städtchens Oranienbaum dürfte zumindest Geschichtsinteressierten nicht ganz unbekannt sein. Hier ließ ab 1683 die Fürstin Henriette Catharina von Anhalt-Dessau, eine geborene von Oranien, ein Schloß errichten. Selbiges wird seit knapp zehn Jahren restauriert und dient als Museum. Schwerpunkt des sehenswerten Ensembles, zu dem - wie sollte es im Dessau-Wörlitzer Gartenreich anders sein - auch ein Park samt Orangerie gehört, sind die niederländischen Einflüsse, welche die neue Fürstin aus Den Haag nach Mitteldeutschland gebracht hat.



Doch das Oranienbaumer Schloß birgt in einem Seitenflügel noch ein weiteres Kleinod: eine Ausstellung über die Jagd im Fürstentum Anhalt-Dessau. Das hat natürlich lokale Gründe, denn seit Leopold I., dem "alten Dessauer", wurde Oranienbaum vor allem als Jagdschloß genutzt. Es ist den Ausstellungsmachern vor zwei Jahren gelungen, eine zwar kleine, aber dennoch aussagefähige Exposition auf die Beine zu stellen. Es ist alles da, was man erwartet: alte Dokumente, Stiche, Bilder, Waffen (darunter auch solche von Dessauer Büchsenmachern), Jagdutensilien und Trophäen. (Wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Besuchstag ist die Qualität meiner Fotos leider sehr mager.) Allein das ist eine Leistung, denn viele Dokumente und Realstücke sind über die Zeit - bisweilen schon lange vor 1945 - verlorengegangen.



Dem Besucher wird anschaulich gemacht, was die herrschaftliche Jagd in einem Kleinstaat wie Anhalt bedeutet hat. Die Darstellung ist ordentlich und sachlich, was angesichts der schrillen Töne heutiger Jagdgegner schon ein Wert an sich ist. Leider wird die Ausstellung von der Museumsleitung nicht offensiv vermarktet. Allgemein zugänglich ist sie nur am Wochenende; wochentägliche Besucher müssen ausdrücklich danach fragen. Doch es lohnt sich, zumal Oranienbaum leicht über die A 9 zu erreichen ist.



Weitere Informationen:
Offizielle Webseite
Wikipedia
Zeitungsartikel über die Jagdausstellung





Freitag, 30. September 2011

30.09.2011: Musik des Tages

Heute: Alexander Rosenbaum mit "Utinaja ochota", zu Deutsch "Entenjagd".



Sonntag, 7. August 2011

In eigener Sache: Dreijähriges


Seit nunmehr drei Jahren betreibe ich diesen Blog und wundere mich selbst darüber, dieses Experiment solange durchgehalten zu haben. Da sich mittlerweile mehr als 140.000 Leser meiner Ergüsse gefunden haben, scheinen sie auch nicht ganz uninteressant zu sein. ;-)

Mittlerweile ist die Frequenz neuer Beiträge zwar nicht mehr so hoch wie im Winter 2008/09, doch dafür ist ihre Länge gewachsen. Ferner habe ich viele meiner Hobbyaktivitäten aus dem rein privaten Bereich ins größere "real life" verlagert - und muß gestehen, daß mir die dadurch bedingte zeitweise Internetabstinenz ganz gut bekommt. Auf dem jetzigen quantitativen Niveau sollte sich der Blog noch eine Weile weiterführen lassen, ich bin ja nicht mehr genötigt, täglich zu schreiben.

Meinen regelmäßigen Lesern danke ich für ihre bisherige Treue und wünsche noch viele Anregungen. Wie immer gilt, daß ich für Kommentare und Kritik immer dankbar bin.

Samstag, 20. November 2010

Herbstzeit ist Messezeit


Zumindest in Rußland. Dort finden alljährlich im Herbst mehrere Waffenmessen statt. Die wohl bedeutendste für Zivilpersonen ist die Ausstellung Arms & Hunting in Moskau. Vom 14. bis 17. Oktober präsentierten sich im Alten Gostiny Dwor die Aussteller aus aller Welt dem russischen Publikum, wobei der Schwerpunkt auf Jagd- und Sportwaffen sowie Jagdzubehör lag.

Der Fotograf Witalij Kusmin war ebenfalls wieder vor Ort und hat in seinem Blog zwei Bilderserien von der Messe veröffentlicht: Teil 1 und Teil 2. Sie vermitteln einen kleinen Eindruck von der "Waffenszene" in der RF. Und von der Gesetzeslage, denn Nachtzielgeräte sind z.B. nicht verboten.



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Fotos: vitalykuzmin.net.

Freitag, 29. Oktober 2010

Tartarin von Tarascon

Aufgrund des freundlichen Hinweises eines Forenkollegen wurde ich auf Alphonse Daudets Roman "Die wunderbaren Abenteuer des Tartarin von Tarascon" aufmerksam. (Danke nochmal!) Ein, wie ich finde, herrlich kurzweiliges Buch. Und eine schöne und einfühlsame Studie über das ländliche, jagdbegeisterte Frankreich, indem ein Politiker oft mit mehr Stolz auf seine Bürgermeisterschärpe als auf seinen Sitz in der Nationalversammlung blickt. In der mir vorliegenden Ausgabe (Leipzig, vermutlich 1958) findet sich der dazu passende Spruch: "In Frankreich ist jedermann ein wenig aus Tarascon". (Das Buch scheint derzeit nur antiquarisch erhältlich zu sein.)

Tarascon ist eine Kleinstadt in der Provence, wo der Held des Buches, Monsieur Tartarin, seit seiner Geburt lebt und die er fast noch nie verlassen hat. Dennoch gilt Tartarin in seiner Heimatstadt als wahrhafter Held, als großer Jäger und belesener Zeitgenosse - was alles stimmt, aber eben nicht die ganze Wahrheit ist. In seiner Brust schlagen zwei Seelen, zum einen die eines Don Quichotte - mutig und abenteuerlustig -, zum anderen die eines Sancho Pansa - bürgerlich und bequem. So muß Tartarin, oft gegen seinen Willen, manche Abenteuer bestehen, um seine herausgehobene Stellung in der kleinstädtischen Gesellschaft zu behaupten. Dies treibt ihn schließlich bis zur Großwildjagd nach Afrika, doch anstatt der erhofften zehn Löwen erlegt er nur einen - und der war auch noch zahm. Als wäre dies nicht enttäuschend genug, geht er während der Reise seiner gesamten Habe verlustig. Aber, immerhin, erkommt wieder heim in sein geliebtes Tarascon und kann abenteuerliche Geschichten erzählen. ;-)

Tartarin ist, im positiven Sinne, ein Waffennarr. Daudet beschreibt dies durch den gesamten Roman hindurch in schöner Weise. Vielleicht etwas schrullig, aber ungefährlich. (Ein Beleg dafür, wie normal und allgemein akzeptiert der Besitz von Waffen und der Umgang mit ihnen früher war.) Ein Beispiel aus dem ersten Kapitel:
"[...]

Man kann sich nun einigermaßen vorstellen, welch tiefes Gefühl der Bewunderung und des Staunens mich erfüllte, als es mir zum ersten Male vergönnt war, diesen Wundergarten zu durchwandern. Und dennoch wurde dieses Gefühl noch gesteigert, als ich das Kabinett des Helden betrat.

Dieses Kabinett, eine der Hauptsehenswürdigkeiten der Stadt, lag zum Garten hinaus; durch eine Glastüre genoß man den Anblick des Baobab.

Man denke sich einen ziemlich großen Raum, dessen Wände von oben bis unten mit Flinten und Säbeln bedeckt sind. Da sah man Waffen aller Zeiten und Länder, Karabiner, Rifles, Tromben, korsische Messer, Bowiemesser, Revolver, Dolche, malaiische Krise, karaibische Bogen, Speere, Totschläger, Keulen, mexikanische Lassos und viele andere ähnliche Dinge. Von oben fiel ein heller Sonnenstrahl auf alle die Waffen, so daß die Degenklingen und Gewehrläufe blitzten und blinkten und man eine Gänsehaut bekommen konnte; was einen jedoch wieder etwas beruhigte, war die Ordnung und Sauberkeit, die in diesem Privatzeughaus herrschte. Alles war geordnet und sorgsam geputzt, und etikettiert wie im Apothekerladen. Hier und da hing an einem Gegenstande ein kleiner Zettel, auf dem zu lesen war:

Vergiftete Pfeile! Nicht berühren!
Geladene Waffen! Vorsicht!

Wären derartige Warnungszettel nicht gewesen, man hätte sich nie und nimmer in diesen Raum gewagt.

Mitten im Kabinett stand ein kleiner Tisch. Auf ihm lagen eine Rumflasche, eine türkische Tabakspfeife, die »Reisen des Kapitän Cook«, die Cooperschen Romane, die Aimardschen Reiseschilderungen; dann viele Jagdbeschreibungen: Falkenjagden, Bärenjagden, Elefantenjagden usw. Vor dem Tischchen endlich saß ein Mann von vierzig bis fünfzig Jahren; er war klein, dick, untersetzt; sein Gesicht strotzte von Gesundheit, sein Bart war kurz, aber stark, seine Augen glühten und blitzten. Er saß in Hemdsärmeln da und trug wollenes Unterzeug; in der einen Hand hielt er ein Buch, mit der andern schwang er eine ungeheuer große Pfeife mit eisernem Deckel; er las irgend eine höchst wundersame Jagdgeschichte, hatte die Unterlippe vorgeschoben und machte ein schreckliches Gesicht, was seiner unscheinbaren Figur eines kleinen tarasconischen Rentiers denselben Anstrich ungefährlicher Wildheit gab, der im ganzen Hause herrschte.

Dieser Mann war Tartarin! Tartarin von Tarascon, der unerschrockene, der große, der unvergleichliche Tartarin von Tarascon!

[...]"
Gewiß, Tartarins Abenteuer bieten keine tiefsinnige Philosophie, aber doch ein paar gekonnte Charakterstudien. Der Roman ist eine nette Lektüre, sicher nicht nur für Freunde der Jagd. Und er ist auch im Internet zu finden. :-)


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Samstag, 16. Oktober 2010

16.10.2010: Spielfilm des Tages

Im Jahre 1995 ist der russische Spielfilm "Die Besonderheiten der nationalen Jagd" (russ. Titel: Osobennosti nazionalnoj ochoty) erschienen. In der Komödie bittet ein junger Finne seinen russischen Freund, ihm die Eigentümlichkeiten des russischen Jagdwesens näherzubringen. So schließen sie sich denn einer illustren Jagdgesellschaft im Nordwesten Rußlands an und erleben dabei einige Abenteuer. Der Film war ein Kassenschlager und ihm folgten weitere, ähnlich aufgemachte Filme, etwa über das Angeln. Nachfolgend kann man ihn in zehn Teilen mit englischen Untertiteln anschauen:
































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Freitag, 3. September 2010

"Jagd in Steppe, Wald und Eis"


Hin und wieder passieren schöne Zufälle. So hat am Montag - zeitgleich mit meinem Beitrag über die herrschaftliche Jagd in der Sowjetunion - das JagdWaffenNetz die Rezension eines Buches von Christoph Stubbe über die Jagd in Sibirien publiziert. Und wie der Zufall es will, liegt derzeit eine Anthologie von Jagdgeschichten sowjetischer Schriftsteller auf meinem Schreibtisch. "Jagd in Steppe, Wald und Eis" wurde von Helmut Sträubig zusammengestellt und ist 1969 in zweiter Auflage in Leipzig erschienen.

Der Band ist eine Mischung aus Fachbuch und Belletristik. Die letztere Komponente wird durch den aus Jagdgeschichten bestehenden Hauptteil dargestellt. Dafür hat der Herausgeber über zwei Dutzend Erzählungen sowjetischer Autoren zusammengestellt, die um die Themen Jagd und Wild kreisen. Ausdrücklich wurden vor allem weniger bekannte Schriftsteller ausgewählt, um sie dem deutschen Publikum näherzubringen. Der Herausgeber weist jedoch darauf hin, daß es im russischen Sprachraum eine lange jagdliterarische Tradition gibt, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht - wie etwa Turgenjews "Aufzeichnungen eines Jägers". Es dürfte nur wenige Länder geben, in denen die Jagd einen derart großen Einfluß auf das Volksleben im allgemeinen und die Kunst im besonderen hatte.

Die Geschichten in Sträubigs Band sind in der Regel sehr gut zu lesen und vermitteln einen Eindruck von den jagdlichen Verhältnissen in der UdSSR. Die eher fachliche Komponente des Buches stellt neben dem Anhang, der u.a. Karten über die Verbreitung einzelner Wildarten enthält, sowie den zahlreichen Farbfotos die vom Herausgeber verfaßte Einleitung dar, die z.T. sehr interesante Informationen enthält. An dieser Stelle schließen sich auch einige vom JagdWaffenNetz aufgeworfene Fragen an.

Sträubig weist zum einen auf die vielen unterschiedlichen Klimazonen hin, in den sich das Gebiet der SU erstreckt hat. Daraus folgte ein großer Artenreichtum. Die Bestände mancher Arten, die zuvor vom Aussterben bedroht waren, konnten durch Schutzmaßnahmen wieder auf ein hohes Niveau gebracht werden. Des weiteren werden - natürlich geschätzte - Zahlen für die 1960er Jahre genannt: 2,5 bis 3 Mio. Saigas, 800.000 bis 900.000 Wildschweine, 700.000 Elche, 500.000 Rehe etc. (vgl. S. 16).

Die Jagd hat hier seit Jahrhunderten immer auch wirtschaftlichen Zwecken gedient, sei es zur Beschaffung von Nahrung oder zum Gewinnen der Felle. Das ist vermutlich einer der größten Unterschiede im Vergleich mit Deutschland, auch wenn z.B. die Bejagung von Pelztieren seit deren Zucht auf Farmen rückläufig ist. Doch es gab in der SU nicht nur Berufsjäger. Die Jagd als Freizeitbetätigung hat sich großer Beliebtheit erfreut. Im Jahr 1965 hatten die Jagdvereinigungen, der allerdings nicht alle Jäger angehörten, über zwei Millionen Mitglieder. Zum Vergleich: Damals hatte die Sowjetunion knapp 230 Mio. Einwohner. Voraussetzung für die Jagdausübung war - wie auch hierzulande - das Absolvieren einer Ausbildung, die mit der Jagdscheinprüfung abschloß.

Kommen wir zum Thema Waffenbesitz, das von Sträubig (leider) nicht thematisiert wird. Es ist ja bekannt, daß die Jagdwaffenvergabe in der DDR extrem restriktiv erfolgte und ein privater Waffenbesitz für den Durchschnittsbürger de facto unmöglich war. Das war jedoch nicht in allen sozialistischen Staaten der Fall. Meinem Kenntnisstand zufolge war es in der UdSSR für einen Jäger durchaus möglich, eigene Waffen zu erwerben. Die Crux bestand allerdings darin, daß man zunächst fünf Jahre lang glattläufige Waffen ohne Beanstandung besessen haben mußte, bevor man auch solche mit gezogenem Lauf erwerben durfte. Folglich wurden zumeist Flinten zur Jagd eingesetzt, was jedoch bisweilen eine höchst suboptimale Wahl war, selbst mit Slugs.

Demgegenüber war die öffentliche Akzeptanz für Waffenbesitz und -tragen recht groß. So beschreibt einer der Autoren - A. Schachow (vgl. S. 52 ff.) - wie Moskauer Jäger vor den Toren ihrer Stadt auf die Pirsch gehen - Fahrten mit Bus und Straßenbahn inklusive. Dabei befanden sich die Flinten wohlgemerkt nicht in einem verschlossenen Behältnis, sondern wurden am Riemen über der Schulter getragen. Dieser Anblick hat weder Miliz noch KGB auf den Plan gerufen, sondern war akzeptierte Normalität, wenn man von ein paar witzigen Kommentaren anderer Passanten absieht.

Nun zu einem weiteren Kritikpunkt des Rezensenten vom JagdWaffenNetz:
"[...]

Wie reizvoll muss heute deshalb mit moderner Waffe und Ausrüstung eine Jagdreise nach Sibirien sein [...]? Man muss dazu nicht, wie der Verfasser anzunehmen scheint, in übel riechenden Hütten auf dem Boden schlafen. Das hat nichts mit Jagd zu tun, sondern mit den Rahmenbedingungen eines harten Lebens in Armut und unter dem Kommunismus.

[...]"
Hinsichtlich der Reize einer sibirischen Jagd will ich nicht widersprechen. ;-) Doch bezüglich der Lebensumstände möchte ich es einmal so formulieren: Jagd und Angeln (letzteres ist Volkssport!) haben in Rußland und der früheren SU nach meiner Beobachtung häufig etwas mit der Sehnsucht nach einem einfachen, ursprünglichen Leben in freier Natur zu tun. Das spiegelt sich auch in der Jagdliteratur wider. Selbst Jäger, die gut betucht sind, lieben es, sich in Tarnanzug und Stiefel zu kleiden, durch die Wälder zu streifen und ihre Nahrung am offenen Feuer zuzubereiten. Und die Jagdhütte ist dementsprechend rustikal gehalten. Es ist natürlich nicht immer so, aber doch ziemlich oft. Insofern ist dies weniger eine Frage des Budgets, sondern eher eine der Kultur und des Lebensstils.

Hinzu kommt noch ein zweiter Aspekt, der gewiß zum Schmunzeln anregt, nämlich der Naturschutz. Es gab, schon vor Aufkommen der Grünen, in der SU agile Umweltschützer, die schon vor Jahrzehnten für die Einrichtung von Schutzgebieten gesorgt haben. Darin fand selbst die Forstwirtschaft teilweise nur mit Pferdefuhrwerken statt, obwohl im Land sicher keinen Mangel an Traktoren herrschte.
Anders war die Lage vermutlich hinsichtlich der selbstgefertigten Flintenlaufgeschosse. Wenn ein russischer Jäger dergleichen heute noch tun sollte, dann nicht, weil es keine fertigen Produkte zu kaufen gäbe. Das Angebot auf den Jagd- und Waffenmessen ist in Rußland fast ebenso groß wie hierzulande.

Es gäbe noch viel über die Jagd in Rußland und den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu schreiben. Die Lektüre der hier genannten Bücher kann für das Verstehen der dortigen Situation mit Sicherheit hilfreich sein.


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Montag, 30. August 2010

Die großen Jäger


Wenn man das Führungspersonal der sozialistischen und kommunistischen Parteien betrachtet, so fällt auf, daß sich viele aus dieser Personengruppe als große Jäger inszeniert haben. Die Jagdleidenschaft der führenden DDR-Genossen wie Erich Honecker u.a., deren Jagdausübung oft alles andere als weidgerecht war, ist allgemein bekannt. In der Sowjetunion war es kaum anders. Angefangen hat es mit Lenin, der eigentlich Wladimir Uljanow hieß. Er war kein entrechteter und unterdrückter Bauer oder Proletarier, sondern stammte aus einer wohlhabenden Familie, der umfangreiche Ländereien gehörten. In seiner Jugend studierte er Jura und führte zwischenzeitlich auch das Leben eines müßigen Landbesitzers, denn seine Mutter hatte ihm ein eigenes Gut geschenkt, auf dem er lernen sollte, verantwortlich zu wirtschaften.



Dieser feudale Lebensstil ist Lenin später immer wieder vorgehalten worden - war der spätere Berufsrevolutionär doch stolz auf seine adelige Herkunft. Zudem galt er trotz seiner Begeisterung für den Marxismus nicht als liberaler und fortschrittlicher Landbesitzer (die es auch gab). Im Gegenteil, er bezog fast sein gesamtes Einkommen aus Pachtzahlungen und Zinsen und verklagte 1891 sogar seine kleinbäuerlichen Nachbarn. "Im Privatleben war Lenin der Inbegriff des herzlosen Gutsbesitzers, den seine Regierung eines Tages vernichten sollte" (Orlando Figes: Die Tragödie eines Volkes, S. 156).
(Gewisse Ähnlichkeiten mit dem Vorsitzenden der Linkspartei Klaus Ernst sind sicher rein zufällig: "Wir predigen Wein, aber wir trinken ihn auch." ;-))



Uljanow fröhnte seit seiner Jugend einer weiteren Leidenschaft der Landjunker: der Jagd. Und es sagt viel über das Justizsystem des Zarenreiches, daß er, als er 1897 zu drei Jahren Verbannung verurteilt wurde, seine Jagdflinte nach Sibirien mitnehmen durfte. Nicht nur das, auch seinen Aufenthaltsort durfte er sich aussuchen und wählte das für sein mildes Klima bekannte Dorf Schuschenskoje. Seine Frau, Nadjeshda Krupskaja, durfte ihn begleiten, ebenso eine Kiste mit Büchern. Die einzigen Einschränkungen in der Verbannung des umstürzlerischen Rädelsführers waren die Postzensur und das Verbot, Schuschenskoje zu verlassen.
In dieser komfortablen Situation las Uljanow/Lenin viel und bildete sich theoretisch fort (trotz allem konnte er Kontakt zu seinen Genossen halten), er ging auch regelmäßig auf die Jagd. Und er sollte dieser Passion fast sein gesamtes Leben treu bleiben.



Einer seiner späteren Nachfolger, Leonid Breshnjew (der "zweite Iljitsch"), machte es ähnlich. Bei einem Treffens mit dem jugoslawischen Staatschef Josip Tito posierte er in Western-Manier mit Flinte sowie Revolver und großem Jagdmesser am Gürtel. Und während Lenin noch selbst in die Natur ging, um das Wild aufzustöbern, ließen sich Breshnjew & Co. später die Tiere bis vor die Laufmündung treiben.



Bleibt die Frage: Warum übt die Jagd gerade auf linke Berufspolitiker eine solche Faszination aus? Ist es das feudale, fast schon zaristisch zu nennende Flair, womit man in der angeblich klassenlosen Gesellschaft seine Sonderstellung herausheben kann? Gewissermaßen als Krönung der ohnehin schon privilegierten Nomenklatura?



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Samstag, 7. August 2010

In eigener Sache: 2 Jahre Backyard Safari


Nun feiert dieser Blog heute schon sein zweijähriges Jubiläum. Das, was ursprünglich als halböffentliche Gedanken-Ablage gedacht war, hat sich zu einem bekannten Medium entwickelt, das in letzter Zeit täglich von etwa 100 Besuchern gelesen wurde. In den zurückliegenden zwei Jahren waren es insgesamt über 80.000, was für einen deutschsprachiges Weblog, zumal mit den hier behandelten Themen, schon außerordentlich gut ist.
Ein Phänomen erstaunt mich aber nach wie vor: Manche Beiträge, in denen viel Mühe steckt und in die viel Zeit investiert wurde, werden kaum beachtet. Andere, die in zehn Minuten geschrieben waren, finden aus unerfindlichen Gründen tausende von Lesern. Aber das geht auch anderen Bloggern so ...

Die Themenbreite von Backyard Safari ist sehr groß und ich weiß, daß sich kaum ein Leser für alles interessiert oder gar sämtliche Beiträge liest. ;-) Es gibt die einen, die sich vornehmlich mit Waffenrechtsfragen beschäftigen, andere lesen auch meine übrigen waffenbezogenen Beiträge, eine dritte Gruppe registriert wiederum nur auf Artikel über Rußland, während sie mit Waffen kaum etwas anfangen können. Aber meine Interessen sind nun einmal so breit gefächert - und nicht einmal alle spiegeln sich in Backyard Safari wider.

Als inhaltliche Schwerpunkte haben sich im Laufe der Jahre solche herauskristallisiert, die eher unpersönlich sind: Waffenrecht, Rezensionen, (Sicherheits-)Politik, Militär und Polizei Rußlands, ebenso der Schießsport und die Waffenindustrie in diesem Land. Demgegenüber sind Artikel über persönliche Eindrücke sowie sonstige Waffen- und Outdoorthemen (leider) etwas in den Hintergrund getreten. Doch man kann als Blogger nicht auf allen Hochzeiten tanzen. Deshalb bin ich froh, daß sich mittlerweile auch hierzulande eine recht agile Bloggerszene entwickelt hat.

Ich freue mich, daß ich so lange durchgehalten habe, wenn auch zwischenzeitlich immer wieder "Schaffenskrisen" aufgetaucht sind oder nicht nur die Lust, sondern schlicht auch die Zeit zum Schreiben fehlte. (Wovor ich freilich im letzten Jahr schon gewarnt hatte.) Und ich danke allen Besuchern für ihre Treue und würde mich nach wie vor über eine größere Anzahl von Kommentaren freuen.


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Foto: talks.guns.ru.

Dienstag, 20. Juli 2010

Aktuelles aus der russischen Waffenindustrie


In der Vergangenheit hatte ich über verschiedene Entwicklungen der Waffenindustrie in Rußland berichtet. Dazu zählte auch die - aus deutscher Sicht nur schwer nachvollziehbare - Preisentwicklung. So wurde im Forum Talks.guns.ru behauptet, daß Innenministerium und Föderaler Sicherheitsdienst derzeit nur Präzisionsgewehre des finnischen Herstellers Sako beschaffen würden, weil ihnen das in Ishewsk produzierte Modell SW-98 zu teuer geworden sei.
Dieser Tage habe ich nun einen Zeitungsartikel auf Gazeta.ru finden können, in dem konkrete Zahlen genannt werden. Es handelt sich um ein Interview mit dem Duma-Abgeordneten Igor Barinow, der zugleich Mitglied des Verteidigungsausschusses des Parlaments ist. Auf die Frage nach den Kosten des im Inland produzierten Rüstungsmaterials antwortet Barinow:
"[...]

Die Preise für die Produkte des militärisch-industriellen Komplexes wachsen stärker als die Inflation und die Löhne. Zum Beispiel [die Rakete] Topol ist innnerhalb von drei Jahren zweieinhalb mal teurer geworden, und das Scharfschützengewehr kostete zu Beginn der 2000er Jahre weniger als 30.000 Rubel und jetzt kauft das Ministerium für Verteidigung [die Gewehre] für 400.000 [Rubel].

[...]"
Rechnet man die eben genannten Rubelpreise für das SW-98 in Euro um, dann betrug der Preis zunächst knapp 770 € und ist später bis auf rund 10.250 € pro Waffe gestiegen. Den Hauptgrund für diese drastische Verteuerung sieht der Abgeordnete im Fehlen genügender Konkurrenz. M.a.W.: Es gibt in der RF zu wenige Anbieter, die somit als Monopolisten agieren können.

Dies treibt die staatlichen Nachfrager zu Käufen im Ausland. War man das schon seit Jahren von den diversen Sicherheitsbehörden gewöhnt, so sind die jüngsten Beschaffungsvorhaben des Verteidigungsministeriums ein Alarmsignal: Drohnen in Israel, evtl. Landungsschiffe in Frankreich (Stichwort: "Mistral") und u.U. sogar Panzerungen für SPWs in Italien oder Deutschland. Dieses Ministerium war bis dato eine sichere Bank, denn es hat grundsätzlich nur in Rußland selbst eingekauft. Jetzt sollte die russische Waffenindustrie jedoch aufwachen und sowohl an ihren Preisen als auch an ihrer Qualität arbeiten.

In die gleiche Richtung gehen auch die Bemerkungen, die Präsident Dmitrij Medwedew anläßlich der Amtseinführung des neuen stellvertretenden Verteidigungsministers Wladimir Popowkin gemacht hat:
"[...]

Aber hier wird die methodische, akribische Arbeit gefordert, insbesondere mit den Lieferanten der technischen Kampfmittel, weil sie manchmal verwöhnt werden, nicht die nötige Qualität liefern und für uns sehr unangenehme Preissteigerungen auftreten.

[...]"
Daß die rußländische Regierung dabei auch vor dem "Schlachten heiliger Kühe" in der Rüstungsindustrie nicht zurückschreckt, hat in den letzten anderthalb Jahren die Krise des unrentablen Waffenherstellers Molot bewiesen. Seit zwei Monaten wird mit der italienischen Firma Beretta über ein Joint Venture verhandelt, mit dem der Kernbereich von Molot - die Fertigung von Handfeuerwaffen - gerettet und modernisiert werden soll. Im Fokus sollen dabei Dienstpistolen sowie Jagd- und Sportwaffen stehen. Für die Umstrukturierung von Molot hat die Regierung im Juni 171 Mio. Rubel (ca. 4,39 Mio. €) bereitgestellt. Das Geld soll vor allem Umschulungsmaßnahmen für entlassene Mitarbeiter und ähnlichen Zwecken dienen.

Für die Waffenhersteller in Ishewsk, namentlich Izhmash und Izhmekh, wurden kürzlich in der Presse ebenfalls radikale Maßnahmen diskutiert. Die oben erwähnten hohen Preise und allgemeine Unrentabilität könnten dort mittelfristig zu größeren Umstrukturierungen führen. Izhmash hat kürzlich eine neue Webseite erstellt, auf der die zahlreichen Zivilwaffen des Unternehmens intensiv (und zweisprachig) beworben werden. Damit findet der Zivilmarkt neue Aufmerksamkeit, während der Behördenmarkt ein wenig zu stagnieren scheint - gerade auch hinsichtlich von Neuentwicklungen wie der AK-200.

Bleibt zu hoffen, daß sich für die Jagd- und Sportwaffen auch geeignete deutsche Importeure finden, die bereit sind, diese nicht gerade kleinen Sortimente bei uns zu vertreiben, ggf. auch auf eine Einzelbestellung hin. Denn eines ist kurios: Zivilwaffen aus einheimischer Produktion sind in Rußland selbst nicht teuer. Wenn sie jedoch in Deutschland auf den Markt kommen, dann liegen die Preise häufig bei 150 bis 250 Prozent des russischen Ladenpreises. Die oben behandelte Preisentwicklung der Behördenwaffen korreliert offenbar nicht mit jener des Jagd- und Sportsegmentes. Anders formuliert: Wenn russische Waffen hierzulande z.T. recht teuer sind, dann liegt das eher an den Importeuren als an den Herstellern.



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Abschied von der Kalaschnikow?
Von der Katjuscha zur Kursk

Die Fotos sind bei Izhmash entstanden (Quellen: venividi.ru, www.ej.ru).

Mittwoch, 7. Juli 2010

Neues Landesjagdgesetz



Die sachsen-anhaltische Landesregierung plant im Herbst die Novellierung des Landesjagdgesetzes. Das hat der zuständige Minister Hermann Onko Aeikens in einem Interview angekündigt. Der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet:
"[...]

Das Jagdgesetz in Sachsen-Anhalt soll im Herbst novelliert werden. Landwirtschaftsminister Hermann Onko Aeikens sagte MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT, die Neufassung werde deutlich weniger bürokratische Hürden für Jäger enthalten.

[...]

Unter anderem werde auf Abschussquoten verzichtet und die Abschusszeiten für einzelne Wildarten gelockert. Hintergrund der Novellierung des Jagdgesetzes ist die stark gestiegene Zahl von Wildtieren in Sachsen-Anhalt. Laut Aeikens sind die Bestände von Reh- und Schwarzwild im Land deutlich überhöht. Die Tiere fügten der Land- und Forstwirtschaft große Schäden zu.

Außerdem steigen durch die Überpopulation die Zahl der Wildunfälle im Straßenverkehr. Die Polizei in Sachsen-Anhalt registrierte im Jahr 2009 mehr als 12.000 solcher Unfälle. Ihre Zahl hat sich damit seit 1995 fast verdreifacht. In einigen Landkreisen führen Wildunfälle inzwischen sogar die Verkehrsunfallstatistik an, noch vor Unfällen wegen überhöhter Geschwindigkeit.

[...]"
Weitere Details scheinen noch nicht bekannt zu sein; ebensowenig existiert ein fertiger Entwurfstext. Mithin bleibt abzuwarten, ob es der Landesregierung gelingt, positive Signale zu setzen. Das bisher geltende LJagdG erscheint mir (als Nichtjäger), verglichen mit anderen Ländern, schon relativ freizügig und bürokratiearm.

In der deutschen Jägerschaft gibt es starke Stimmen, die sich gegen die "Zersplitterung des Jagdrechts" wenden. Da jedoch im Zuge der Föderalismusreform die entsprechende Rahmenkompetenz des Bundes weggefallen ist, werden sich in Zukunft - wie auch schon in der Vergangenheit! - gewisse Divergenzen nicht vermeiden lassen. Es ist nun die Aufgabe der Jagdorganisationen, diese neuen (Rechts-) Entwicklungen konstruktiv mitzugestalten anstatt dagegen anzuwettern.


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Montag, 12. April 2010

Jagdwaffenvergabe in der DDR


Im Nachgang zur kurzen Einführung in das Waffenrecht der DDR vom Freitag möchte ich meinen Lesern heute eine kurze Abhandlung, die unter dem Titel "Die Jagd in der DDR – Zwischen Feudalismus und Sozialismus" steht, zur Kenntnis geben. Die Autorin äußert sich darin auch zum Umgang mit Jagdwaffen in der DDR:
"[...]

Die Möglichkeiten in eine Jagdgesellschaft im Bereich des öffentlichen Jagdwesens aufgenommen zu werden, richtete sich allerdings tatsächlich nicht nach der Finanzkraft des Einzelnen. Eine Mitgliedschaft wurde stattdessen von der „persönlichen politischen Eignung“ abhängig gemacht. Nonkonforme DDR-Bürger sollten keinesfalls auf dem Umweg über die Jagd Gewalt über eine Waffe erlangen. Um der großen Bedeutung, die dem Bekenntnis zum Sozialismus zukam, angemessenen Ausdruck zu verleihen, wurde deshalb das Fach „Staatsbürgerkunde“ zum Pflichtfach für angehende Jäger. In den Lehrstunden nahm es sogar mehr Raum ein als beispielsweise die Erläuterungen über den Umgang mit Jagdwaffen. Nach einem abschließenden persönlichen Gespräch konnte ein Prüfungsgremium gegebenenfalls die Jagdbefähigung verweigern, wenn deren Mitglieder Zweifel an der politischen Zuverlässigkeit des Anwärters hegten. Wie häufig dieser Fall eintrat, lässt sich schwer beurteilen und hing allein vom Ermessen der Prüfer bzw. deren politischer Einstellung ab.

[...]

Ein Problem, mit dem weitgehend alle Mitglieder der Jagdgesellschaften konfrontiert waren, war die Schwierigkeit bei der Jagdwaffenvergabe. Anders als in der Bundesrepublik und in anderen sozialistischen Staaten, besaßen die Jäger in der DDR keine eigenen Gewehre, sondern mussten diese bei den örtlichen Polizeidienststellen entleihen. Die Waffen waren Staatseigentum und durften nur für die Dauer der Jagd entnommen werden. Diese Maßnahme ging auf das immense Sicherheitsbedürfnis des Staates zurück, dessen Organe auch die Waffenzuteilung für die einzelnen Jagdgesellschaften vornahmen. 1957 wurde in der Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei entschieden, dass bewusst nur eine ungenügende Anzahl an Gewehren für die Jäger zur Verfügung stehen sollte. Nach außen wurde die Limitierung, die aus Angst des Staates vor einer massenhaften Bewaffnung der Bürger resultierte, als Schutzmaßnahme für die Bevölkerung propagiert. Die Konsequenz dieser Sicherheitspolitik war eine flächendeckende unzureichende Bejagung, die vielerorts zu enormen Wildschäden führte und den Staat jährlich Millionen kostete. Daran konnte auch die Übertragung der Jagdwaffenbeaufsichtigung auf die so genannten Jagdleiter und die verlängerte Ausgabedauer der Gewehre, die ab den sechziger Jahren einsetzte, nur wenig ändern. Die sehr wenigen privaten Jagdwaffen unter den Jägern, von denen jährlich DDRweit offiziell nur 100 Stück vergeben wurden, gingen an im sozialistischen Sinne besonders verdiente Weidmänner, die in der Regel über gute Beziehungen zu Funktionären verfügten.

[...]" (S. 1 f.)
Durch die Texte wird m.E. hinreichend deutlich, aus welch finsterem Ungeist manche der heute von den Waffengegnern erhobenen Forderungen geboren geboren worden sind.


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Foto: DPA.

Freitag, 9. April 2010

Deutsche Waffenrechtstraditionen II

Privater Waffenbesitz als Privileg von Partei- und Staatsfunktionären in der DDR: Erich Honecker auf der Jagd.


(Fortsetzung von Teil I)

Besatzungszeit (1945-1955)

Nach dem verlorenen Zweiten Weltkrieg wurden – wie schon nach dem ersten – Programme zur Entwaffnung der Bevölkerung ins Werk gesetzt, die diesmal jedoch wegen der Anwesenheit von Besatzungstruppen in Deutschland auch weitgehend (aber nicht vollständig) realisiert werden konnten. Zuvörderst ist hier das Kontrollratsgesetz Nr. 43 vom 20.12.1946 zu nennen:
"[…]

Artikel I. [1] Die Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Beförderung und Lagerung des in dem beigefügten Verzeichnis A angeführten Kriegsmaterials ist verboten. Gemäß den Weisungen des zuständigen Zonenbefehlshabers (in Berlin des zuständigen Sektorenbefehlshabers) sind sämtliche Materialbestände dieser Art so bald als möglich zu vernichten zu beseitigen oder auf den notwendigen Friedensgebrauch umzustellen.
[2] Museumsstücke und Gegenstände von historischem Wert unterliegen nicht den Bestimmungen des Absatzes I dieses Artikels.
[3] Der im Verzeichnis A gebrauchte Ausdruck „Kriegsmaterial" umfaßt Bestandteile, Zubehörstücke und Ersatzteile solchen Materials, die eigene für militärische Zwecke bestimmt sind.

Artikel II. Die Herstellung, Einfuhr, Beförderung und Lagerung des im beigefügten Verzeichnis B angeführten Kriegsmaterials ist nur mit Genehmigung und unter Kontrolle des zuständigen Zonenbefehlshabers gestattet. Die Herstellung des in diesem Verzeichnis angeführten Materials ist auf die Befriedigung des notwendigen Friedensbedarfs beschränkt; vorhandene Materialbestände, die diesen Bedarf übersteigen, sind gemäß den Weisungen des zuständigen Zonenbefehlshabers zu vernichten oder zu beseitigen. Die Ausfuhr des im Verzeichnis B angeführten Materials kann mit Genehmigung der zuständigen Stelle der Alliierten Kontrollbehörde erfolgen.

[…]

Artikel VI. [1] Jede Person, die gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes oder eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Ausführungsverordnung verstößt oder zu verstoßen versucht. setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung aus und unterliegt im Falle der Verurteilung einer der folgenden Strafen
a) Gefängnis bis zu fünf Jahren;
b) Zuchthaus von einem Jahr bis zu fünfzehn Jahren;
c) in schweren Fällen lebenslängliches Zuchthaus oder Todesstrafe.
Daneben kann auf Einziehung des gesamten Vermögens oder eines Teiles desselben erkannt werden.
[2] Jede Organisation, die gegen eine Bestimmung dieses Gesetzes oder eine auf Grund dieses Gesetzes erlassene Ausführungsverordnung verstößt oder zu verstoßen versucht, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung vor einem Gericht der Militärregierung aus und unterliegt im Falle der Verurteilung der Auflösung; das Gericht hat auf Einziehung ihres Vermögens zu erkennen.

[…]

Verzeichnis A

Gruppe I. a) Sämtliche Waffen, einschließlich atomischer Kriegsführungsmittel, oder Vorrichtungen aller Kaliber und Arten, die geeignet sind, tödliche oder vernichtende Geschosse, Flüssigkeiten, Gase oder toxische Stoffe vorzutreiben, sowie die dazugehörigen Lafetten und Gestelle.
b) Sämtliche Geschosse für die obigen Waffen sowie deren Vertreib- oder Antriebsmittel. Beispiele von Antriebsmitteln sind Kartuschen, Ladungen usw.
e) Sämtliche militärischen Vernichtungsmitte, z. B. Granaten, Bomben, Torpedos, Minen, Unterwasserminen, Wasserbomben, Sprengladungen und Ladungen mit Selbstantrieb.
d) Sämtliche militärischen Hieb- und Stichwaffen (französisch: weiße Waffen - russisch: kalte Waffen), z. B. Seitengewehre, Säbel, Dolche und Lanzen.

[…]

Verzeichnis B

Gruppe I. a) Sprengladungen, die in öffentlichen Betrieben, Bergwerken, Steinbrüchen usw. gebraucht werden sowie deren Zubehör, einschließlich der Sprengstoffe für industrielle Zwecke.
b) Sprengstoffvorrichtungen für Verwendung in Industrie und Landwirtschaft, deren Zubehör und Betriebsmittel, z. B. Eisenbahnnebelsignale, Raketen und Gerät für Lebensrettungszwecke, Vorrichtungen, die eigens für schmerzlose Viehschlachtung bestimmt sind, usw.
c) Sportwaffen und deren Munition.

[…]"
Dieses Gesetz, voller unbestimmter Rechtsbegriffe, ist eine Fundgrube für findige Juristen. Erstaunlich ist, daß Sportwaffen mit zum Kriegsmaterial gezählt werden, allerdings zur etwas weniger streng regulierten Kategorie B. Doch was sind überhaupt Sportwaffen i.S.d. Kontrollratsgesetzes und wie sind sie von anderen Handfeuerwaffen, die zur vollständig verbotenen Kategorie A gehören, abzugrenzen? Welcher Kategorie unterfallen die Jagdwaffen? Was sind Gegenstände von historischem Wert und wie wird selbiger gemessen (Art. I Abs. 2)? Interessant auch das Totalverbot militärischer Hieb- und Stichwaffen (Verzeichnis A I. d); z.B. Bajonette) und die drakonischen Strafandrohungen bis hin zur Todesstrafe (Art. VI).

Die restriktiven Bestimmungen blieben in Westdeutschland bis 1952 und in Ostdeutschland bis etwa 1955 in Kraft. Nur zaghaft konnte der Schießsport wieder aufgenommen werden. Die ihn tragenden Organisationen waren neben den waffenrechtlichen Bestimmungen auch durch das Kontrollratsgesetz Nr. 8 vom 30.11.1945 in ihrer Tätigkeit behindert, sahen die vier Besatzungsmächte in ihnen doch „Träger des Nationalsozialismus und Militarismus“:
"[…]

Artikel I. Jegliche Tätigkeit von Verbänden, Vereinen, Gruppen und Einzelpersonen, die, mittelbar oder unmittelbar, die Theorie, Grundsätze, Technik oder Mechanik des Krieges lehrt oder die für irgendwelche kriegerische Handlungen vorbereitet, ist hiermit verboten und wird für gesetzwidrig erklärt.

[…]

Artikel III. Alle Verbände und Vereine ehemaliger Kriegsteilnehmer und alle Vereine, Verbände und Gruppen, welche das Ziel haben, die deutschen militärischen Traditionen aufrechtzuerhalten, sind verboten und werden unverzüglich aufgelöst.

[…]

Artikel V. Versuche, die Bestimmungen dieses Gesetzes unter dem Deckmantel von Vereinen zur Pflege von Sport oder Leibesübungen zu umgehen, sind verboten.

[…]"
Daran knüpften in den vergangenen Monaten manche Politiker und Journalisten an, als sie Schützenvereine als paramilitärische Organisationen mit rechtsextremer Orientierung diffamiert haben.

Doch zurück in das Jahr 1945: Bereits vor dem Kontrollratsgesetz Nr. 8 war der NS-Reichsbund für Leibesübungen, dem die Schützenvereine in den 1930er Jahren zwangsweise angeschlossen worden waren, durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgelöst worden. (Die Deutsche Jägerschaft teilte dieses Schicksal übrigens.) Ebenso waren Neugründungen ähnlicher Organisationen untersagt und das Vermögen der verbotenen Körperschaften wurde von den Besatzungsbehörden beschlagnahmt.

DDR (1955-1990)

In welcher bürgerrechtsfeindlichen Tradition das waffenrechtliche Denken der Grünen steht (an dieser Stelle sei auf Silke Stokar hingewiesen, die gerne das Waffenrecht der DDR in ganz Deutschland wieder einführen möchte), zeigen die folgenden Ausführungen aus dem Handbuch „Jagdliches Schießen“ (2. Aufl., Berlin 1974, S. 39):
"[...]

Repetierbüchsen wurden früher auch als ausgesprochene Jagdschutzwaffen geführt. Durch die Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse in unserer Republik ist das Wildern sehr selten geworden. Bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Jagdberechtigten und Wilddieben gibt es nicht mehr. So besteht bei uns auch kein objektiv nachweisbarer Bedarf für Repetierbüchsen, und sie werden höchstens vereinzelt jagdlich verwendet. […] Das gleiche trifft für Selbstladebüchsen zu.

[...]"
Mit anderen Worten: Alle Waffen, die möglicherweise für potentielle Aufständische interessant sein könnten, werden einfach nicht mehr produziert. Ferner entsprach dieses Denken, das nicht vom Individuum und seinen Interessen oder Bedürfnissen, sondern von einem staatlich festgeschriebenen „objektiv nachweisbaren Bedarf“ ausgeht, als dessen Erfüllungsgehilfe sich der einzelne Bürger (Jäger, Sportschütze etc.) höchstens fühlen darf, ganz der damals geltenden Rechtslage. In § 5 Abs. I der Verordnung des Ministerrates über den Verkehr mit Schußwaffen und patronierter Munition vom 08.08.1968 heißt es:
"Erlaubnisse [für den Erwerb, Besitz usw. von Schußwaffen, Anm. E.K.] können erteilt werden, wenn hierfür ein staatliches Interesse besteht und die mit Schußwaffen und patronierter Munition umgehenden Personen die persönliche sowie die fachliche Eignung besitzen. An Einzelpersonen dürfen darüber hinaus Erlaubnisse nur erteilt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben."
(Zwischenbemerkung: Schußwaffen i.S.d. Verordnung waren Geräte aus denen patronierte Munition verschossen werden kann, sowie solche, bei denen Kartuschen und Geschosse getrennt geladen oder in denen reaktiv wirkende Geschosse zur Entzündung gebracht werden und ihnen ganz oder teilweise die Flugrichtung verliehen wird [§ 1 I]. Druckluftwaffen fallen also nicht unter diesen Begriff; der Verkehr mit ihnen war in einer gesonderten Anordnung des MdI von 1957 geregelt. So war z.B. der Erwerb von Luftgewehren frei ab 16 Jahren.)

Der soeben zitierte § 5 I der Schußwaffenverordnung der DDR zeigt schon bei der Anwendung der klassischen öffentlich-rechtlichen Methodik (ohne die DDR-typischen Sonder- und Ausnahmeregelungen gemäß Parteiorder), wie restriktiv, ja geradezu willkürlich das ostdeutsche Waffenrecht war.

Zunächst mußte ein staatliches Interesse vorliegen, damit ein Bürger oder – was wesentlich häufiger vorkam – eine Organisation (z.B. Jagdgesellschaften) eine Erlaubnis zum Verkehr mit Schußwaffen und Munition erhalten konnte. Nicht die Wünsche des Einzelnen (z.B. Sportausübung), sondern ein höchst diffus bleibendes „staatliches Interesse“ war maßgeblich. Somit war es z.B. unbedeutend, ob jemand die Jagd ausüben wollte, es kam lediglich auf das – neudeutsch formuliert – öffentliche Interesse an der Jagdausübung in einem bestimmten Gebiet an. Und selbst wenn man Jäger werden durfte, so war man damit noch lange nicht Waffenbesitzer. Viele Jäger mußten sich mit der fallweisen Zuteilung von Büchsen oder Flinten aus den Waffenkammern der Jagdgesellschaften begnügen – als wären sie beim Militär.
Ähnlich dürfte es im Bereich des Schießsports ausgesehen haben. Welches staatliche Interesse begründet denn in einem totalitären System wie der DDR insofern den Privatbesitz von Schußwaffen? Das konnte doch nur der Gewinn von Medaillen bei Olympischen Spielen sowie Welt- und Europameisterschaften sein. Daher dürfte die Anzahl der Sportschützen mit eigener erlaubnispflichtiger Schußwaffe verschwindend gering gewesen sein.

Doch das Vorliegen eines staatlichen Interesses allein genügte noch nicht. Der zuständigen Polizeibehörde war durch § 5 I ausdrücklich Ermessen eingeräumt worden. Sie konnte die Erlaubnis erteilen, mußte es aber nicht tun. Und gegen eine abschlägigen Bescheid konnte sich der Bürger nur durch Eingaben genannte Bittbriefe wehren, denn eine Verwaltungsgerichtsbarkeit existierte in der DDR von 1952 bis 1989 nicht.

Wenn man dann noch den unbestimmten Rechtsbegriff der persönlichen Eignung in Betracht zieht – insbesondere im Hinblick auf die „politisch-ideologische“ Zuverlässigkeit und andere „gesellschaftspolitische“ Aspekte – dann wird deutlich, daß privater Waffenbesitz in der DDR ein staatlich verliehenes Privileg war, in dessen Genuß nur wenige Bürger gekommen sind. Es dürfte niemaden überraschen, daß ein Großteil davon über ein besonderes Näheverhältnis zur herrschenden Partei der Arbeiterklasse (vgl. Art. 1 DDR-Verf), der SED, verfügte oder gar leitende Funktionen innehatte.
Wenn heute Stimmen laut werden, welche diese Rechtsgrundsätze nunmehr gesamtdeutsch reaktivieren wollen, dann sollte man als freiheitsliebender Bürger darüber einmal in Ruhe nachdenken und seine Schlüsse ziehen …

Für die Jagdgesellschaften galt in der DDR eine besondere, vom Forstminister erlassene Anordnung für den Umgang mit Jagdwaffen und Munition vom 10.08.1971. Darin finden sich nicht nur detaillierte Vorschriften für die Aufbewahrung, welche die in der o.g. Schußwaffenverordnung enthaltenen Vorgaben ergänzten. Es gibt auch Vorgaben über den Umgang mit Jagdmunition (§§ 9 – 11). Interessant finde ich insbesondere den § 10 I:
"Jedes zum Erwerb von Jagdmunition berechtigte Mitglied der Jagdgesellschaft darf für eine Kugelwaffe höchstens 25 Kugelpatronen, für eine Flinte höchstens 50 Schrotpatronen sowie 30 Flintenlaufgeschosse besitzen. Der Eigentümer einer KK-Waffe darf für diese 55 Patronen besitzen. Bei Eigentum von mehreren Jagdwaffen unterschiedlichen Kalibers darf der Eigentümer für jede die festgelegte Anzahl von Patronen besitzen."
Diese Rechtsnorm ist in zweierlei Hinsicht aufschlußreich. Erstens – historisch – für das Sicherheitsdenken im SED-Staat, welches in jedem Waffenbesitzer einen potentiellen Aufständischen sah und dafür sorgen wollte, daß ihm spätestens nach 55 Schuß die Munition ausgeht. Und zweitens – aktuell – für die Traditionslinie, in der einige Waffengegner stehen, die – wie z.B. Britta Brannenberg – den privaten Waffenbesitzern nur noch ein bestimmtes Munitionskontingent zuteilen und das Wiederladen verbieten wollen. Tja, wie sagte Stokar so schön während der Bundestagsanhörung: „In der DDR war nicht alles schlecht.“ Dieser Ausspruch kam aus einer Partei, in der die sog. Bürgerrechtler der ehem. DDR eine Heimstatt gefunden haben.

(Zwischenbemerkung: Es ist an dieser Stelle leider nicht möglich, detaillierter auf Jagd und Schießsport in der DDR einzugehen, weshalb nur kurz auf dieses und dieses Buch verwiesen sei.)

BRD (1952-2009)

Nachdem die besatzungsrechtlichen Vorgaben in den drei westlichen Besatzungszonen gelockert wurde, durften auch wieder Privatwaffen besessen werden. Dabei galt das alte Reichswaffengesetz von 1938 als Landesrecht fort (Art. 123 I GG). Allerdings war es zuvor um die übelsten Auswüchse des NS-Rechtsdenkens, nämlich die rassistischen Elemente, bereinigt worden. Ein anderes problematisches Element, das Bedürfnisprinzip, welches (siehe auch den obigen Abschnitt über die DDR) auf ein generelles staatliches Interesse am Nicht-Privatbesitz von Schußwaffen hindeutet, wurde jedoch beibehalten.

Allerdings sorgten der Kalte Krieg und damit einhergehend die klassische Totalitarismustheorie dafür, daß Volksentwaffnungsideologen wie etwa Franz Josef Strauß kaum noch zum Zuge kamen. Strauß hatte bekanntlich Anfang der 1950er Jahre im Bundestag gefordert, daß jede deutsche Hand, die noch einmal ein Gewehr anfasse, verdorren möge.
Die in den 1950er Jahren formulierte klassische Totalitarismustheorie hatte als eines von sechs Merkmalen eines totalitären Systems das Waffenmonopol des Staates benannt. Obwohl diese Theorie in wissenschaftlicher Hinsicht – aus guten Gründen! – schon lange obsolet geworden ist, so vermittelt sie noch heute einen Eindruck davon, wie zentral um die Mitte des 20. Jh. die Frage der Entwaffnung der Bürger eines Staates gewesen sein muß. Oder zumindest, wie groß die Aufmerksamkeit war, die man diesem Aspekt widmete.
Heutzutage halten es sich hingegen „demokratische“ Staaten (z.B. Großbritannien) zugute, über ein möglichst restriktives Waffenrecht zu verfügen. Und die Briten schämen sich nicht einmal, ihren Verbots- und Überwachungsstaat mittels militärischer Gewalt in andere Weltgegenden zu exportieren und dort unter wohlklingenden Namen wie „Freiheit“, „Menschenrechte“ und „Demokratie“ zu verkaufen.

Doch zurück zu Westdeutschland. Der aufkommende Linksterrorismus ließ den Staat in seiner Hilflosigkeit zu einer Verschärfung des Waffenrechts greifen. Im Jahre 1972 entstand das Bundeswaffengesetz, welches in den Folgejahren mehrfach verschärft wurde. Während sich Baader, Meinhof und ihre Genossen und Nachfolger vornehmlich aus Behördenbeständen und auf dem Schwarzmarkt mit modernstem Schießgerät versorgten, wurden für den Normalbürger neue Hürden geschaffen. So wurden z.B. zuvor frei ab 18 Jahren erhältlichen Langwaffen (Repetierer und Einzellader) plötzlich erlaubnispflichtig.

An der Verbotsspirale hat die Politik in den Folgejahren immer weiter gedreht, zuletzt im Sommer 2009. (Es ist hier nicht der Ort, um diese Veränderungen vollständig nachzuzeichnen.) Eine kleine Ausnahme war insofern lediglich die WaffG-Änderung von 2003, denn sie brachte eine neue (und bessere) Systematik ins deutsche Waffenrecht. Zudem gab es, neben den Verschärfungen, durch den Wegfall des „Anscheinsparagraphen“ auch eine kleine Erleichterung.
Doch die vom BMI-Beamten Brennecke verfaßte amtliche Gesetzesbegründung für den Enwurf der Bundesregierung aus dem Jahre 2002 hatte es in sich. Brenneckes amtliche Ergüsse führten erneut vor Augen, in welch problematischen (um nicht zu sagen: totalitären) Traditionslinien die Befürworter eines restriktiven Waffenrechts stehen, ging er doch davon aus, daß Waffen Gegenstände seien, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze vom Staat gegen Bürger eingesetzt zu werden (vgl. auch BRat-Drs. 596/01, S. 106).

Mithin sollte es niemanden überrascht haben, als sich im Frühjahr und Sommer 2009 eine große Koalition der Gegner des privaten Waffenbesitzes formierte: Neben den unvermeidlichen Grünen und der Linkspartei nahmen sich die SPD sowie CDU und CSU der populistischen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffenrechts an. Brennecke Hand in Hand mit Stokar – wer hätte das vor ein paar Jahren gedacht?

Nachwort

Es war nicht Aufgabe dieses Textes, die gesamte geschichtliche Entwicklung des deutschen Waffenrechts darzustellen. Vielmehr ging es um Schlaglichter, die uns helfen, das Reden und Handeln heutiger Politiker und Journalisten hinsichtlich des WaffG in den historischen Kontext einzuordnen und die fortwirkenden üblen Traditionslinien zu erkennnen. Sonach muß man (wieder einmal) feststellen: Die Gefahren für Freiheit und Rechtsstaat drohen weniger vom „Narrensaum“ der politischen Radikalinskis von rechts und links als vielmehr von Teilen der etablierten Parteien. Denn sie halten die tatsächliche Macht in Händen, wovon die Radikalen bestenfalls träumen können.


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Foto: DPA.

Sonntag, 21. März 2010

Leipziger Messesplitter


Zunächst bitte ich um Pardon für meine lange Abstinenz, doch waren die letzten Wochen sehr hektisch, so daß wenig Zeit für den Blog blieb. :-(

Heute geht die diesjährige Leipziger Buchmesse zuende und ich hatte am Freitag nach längerer Abstinenz wieder einmal die Gelegenheit, dort meiner bibliomanen Veranlagung zu frönen. Aufgefallen ist mir dabei das Fehlen vieler kleinerer Verlage, wobei ich nicht weiß, ob dies eine Folge der Wirtschaftskrise ist oder ob man mittlerweile neue Vertriebsstrukturen (via Internet?) aufgebaut hat und daher glaubt, auf einen Messestand verzichten zu können. Das betrifft nicht nur kleine Fach- und Nischenverlage, sondern auch solche mit einem (eigentlich) breiteren historischen und philosophischen Angebot wie z.B. den Wiener Karolinger-Verlag. Ohne deren Präsenz auf früheren Leipziger Buchmessen hätte ich lange nichts von deren Existenz erfahren, bis sie vor ein paar Jahren von der FAZ einem breiten Publikum vorgestellt worden sind. Dabei können gerade kleine Verlage von einem Messestand profitieren, denn so werden potentielle Leser mit Titeln bekannt gemacht, die kaum jemals in einer Buchhandlung zu finden sein werden und nur per Direktbestellung erhältlich sind.

Nach diesen allgemeinen Gedanken möchte ich meinen Lesern nachfolgend einige interessante Messefunde vorstellen. Keines dieser Bücher habe ich bisher gelesen, aber sie machten beim Durchblättern doch allesamt einen positiven Eindruck. Die Qualität der Fotos ist bescheiden, sind sie doch zumeist direkt auf den Messeständen gemacht worden.


1. Waffen, Jagd, Militärgeschichte


Der Mittler-Verlag kündigt für den Sommer das Erscheinen eines neuen Titels des Schweizer Autors Kaj-Gunnar Sievert an, das unter dem Titel "Kommandounternehmen - Verdeckter Zugriff - Special Forces im Einsatz" steht und an Sieverts erstes Buch über dasselbe Thema anknüpft. Was bisher über den Inhalt bekannt ist, klingt sehr vielversprechend und es steht defintiv auf meiner "To-do"-Liste.

Der Motorbuch-Verlag und die mit ihm "verwandten" Verlage haben eine kleine Auswahl aus ihrem Angebot präsentiert. Am interessantesten waren aus meiner Sicht Wolfdieter Hufnagl: "Karabiner M1", Jean Huon: "Geschichte der Mauser Pistolen" sowie die Publikationen des Messerdesigners Dietmar Pohl.

Auf dem Stand des österreichischen Ares-Verlages sind mir zwei Titel aufgefallen, die ebenfalls mit großer Sicherheit demnächst mein Regal füllen werden. Zum einen Heinz Mazulla: "Ehrensache! Das Pistolenduell" (ein kulturhistorisch wichtiger Aspekt der europäischen Waffengeschichte) und ferner Stefan Strasser: "Sniper - Militärisches und polizeiliches Scharfschützenwissen kompakt" (was eines der wenigen guten deutschsprachigen Werke zum Thema zu sein scheint).

Das Brandenburgische Verlagshaus (ehemals Militärverlag der DDR) hat mehrere deutsche Übersetzungen der englischen Osprey-Hefte und weitere militärhistorische Schriften vorgestellt, die durchweg einen guten Eindruck machen. Darunter befindet sich auch eine Abhandlung über "Die Armee Peters des Großen".



Der Markleeberger Sax-Verlag hat sich eines wenig behandelten Themas angenommen und 2008 das Buch von Holger Richter über "Die Kunst der Armbrustmacher in Dresden" herausgebracht. Zudem finden sich im Programm des Verlages viele interessante Titel, häufig mit einem regionalgeschichtlichen Akzent.



In Oschersleben ist der Dr. Ziethen-Verlag beheimatet, dessen Schwerpunkt ebenfalls auf regionalgeschichtlicher Literatur liegt. Otto Hennings "Gefährliche Jagdleidenschaft - Die Geschichte eines Wilderers" ist ein Roman, dem jedoch eine wahre Geschichte zugrundeliegt. Von den 1920er bis in die 1950er Jahre hinein - also mitten im 20. Jahrhundert! - konnte in der Altmark ein Wilderer sein Unwesen treiben. Man glaubt es kaum, aber unter Ausnutzung der wechselvollen Zeitläufte und mit Duldung der örtlichen Bevölkerung gelangen ihm Bubenstücke, die man sonst wohl nur aus alten Sagen kennt.



Desselben Oberthemas hat sich auch der (ähnlich profilierte) Tauchaer Verlag mit seinen "Wahren Geschichten um Stülpner Karl" angenommen und behandelt darin den sächsischen Wilderer und Volkshelden.

Etwas gesitteter geht es dagegen in Frank Hofmann: "Zwischen Pirsch und Ansitz" zu, das im Heinrich Jung-Verlag, Zella-Mehlis, erschienen ist. Darin schildert der Autor seine Jagderlebnisse aus Thüringen, aber auch aus Jagden in Übersee. Der Verlag hat überdies auch militärgeschichtliche Titel im Angebot.



Es fällt auf, daß in den letzten Jahren zahlreiche Bücher über die Volksmarine der DDR erschienen sind. So etwa Dieter Flohr: "Volksmarine - Betrachtung einer deutschen Flotte 1950-1990", erschienen im kleinen Rostocker BS-Verlag (ISBN: 3-89954-138-3).

Im gleichen Segment der maritimen Literatur ist auch der (ebenfalls in Rostock beheimatete) Ingo-Koch-Verlag aktiv. Neben militärgeschichtlichen Titeln finden sich in seinem Angebot auch mehrere zur zivilen Schiffahrt der DDR. Mein besonderes Interesse hat jedoch ein anderes Buch geweckt, nämlich Horst Steigleder: "Stalins Terror und die Rote Flotte - Schicksale sowjetischer Admirale 1936–1953". Darin untersucht der Autor die Auswirkungen der stalinschen Säuberungen auf das Offizierskorps der sowjetischen Seekriegsflotte anhand von einzelnen Biographien. Ein Buch, das ich mir auf jeden Fall näher ansehen werde.



Auf dem russischen Gemeinschaftsstand, der von der Moskauer Stadtverwaltung und einer großen Moskauer Buchhandlung organisiert wurde, waren zahlreiche Publikationen von Verlagen aus der RF zu finden. Mit am interessantesten war m.E. der bereits 2005 erschienene Bildband "Michail Kalaschnikow - Welikij russkij orushejnik" (dt.: Michael Kalaschnikow - Ein großer russischer Waffenschmied; ISBN: 5-224-05163-0). Die Autoren berichten ausführlich aus dem Leben des bekannten Konstrukteurs, angefangen von seiner Kindheit und Jugend bis zu seinem jetzigen Rentnerdasein. Dabei werden auch Einblicke in die Büros und Werkhallen von Izhmash gewährt und es finden sich Darstellungen vieler seiner Waffen inkl. Prototypen. In Deutschland kann man das Buch über den örtlichen Buchhandel oder, falls dort nicht möglich, beim Berliner Versandhändler Kurier der Zarin bestellen.



2. Rußland, Sowjetunion

Damit sind wir beim zweiten Teilgebiet angelangt, also bei Büchern, die Rußland oder die Sowjetunion zum Thema haben, ohne dabei im engeren Sinne waffen- oder militärgeschichtlich zu sein.

Da ist zunächst der am oben schon erwähnten Gemeinschaftsstand gezeigte Bildband "Okna TASS 1941 - 1945" zu nennen (dt.: Das Fenster der TASS 1941-1945; Moskau 2007, ISBN: 978-5-93882-034-0). Darin werden die von der sowjetischen Nachrichtenagentur TASS während des Zweiten Weltkrieges verbreiteten Propagandaplakate in Bild und Text vorgestellt.



Dieselbe Richtung schlagen die folgenden Bücher ein. In einem mir unbekannten Verlag sind zwei Bände von Albert Pflüger unter dem Titel "Vorwärts zum Sieg! Illustrierte sowjetische Feldpost des 2. Weltkrieges" erschienen (vgl. hier und hier). Wer sich für zeitgenösische sowjetische Feldpostkarten interessiert, dürfte darin fündig werden.



Bei Basisdruck in Berlin ist bereits vor neun Jahren "1940 - Stalins glückliches Jahr" von Wladislaw Hedeler und Nadja Rosenblum erschienen. Ein interessantes Panorama aus der Zeit des "Hochstalinismus", das sowohl die Haupt- und Staatsaktionen als auch das Altagsleben der Sowjetbürger in jenem Jahr behandelt.



Blenden wir zurück ins 19. Jahrhundert. Der oben bereits erwähnte BS-Verlag hat im vergangenen Jahr eine Krusenstern-Biographie von Erwin Seppelt herausgebracht ("Adam Johann von Krusenstern - Ein Porträt"; ISBN: 978-3-867856-073-5). Darin wird der Lebensweg des baltendeutschen Seeoffiziers nachgezeichnet, der die erste Weltumseglung eines russischen Schiffsverbandes leitete und später zum Admiral aufstieg. (Dieses Buch war mein persönliches Mitbringsel von der Buchmesse und ich denke, daß die 10 € gut angelegt sind. :-))



Einem anderen Kapitel der deutsch-russischen Beziehungen im 19. Jh. widemt sich Bettina Altendorf in "Die russischen Sänger des Königs und die Kolonie Alexandrowka in Potsdam", erschienen im Berliner Bäßler-Verlag. Der Titel sagt es schon aus, es geht um die Geschichte der in der Potsdamer Siedlung Alexandrowka nach den Befreiungskriegen angesiedelten russischen Familien.



Der Bäßler-Verlag hat auch ein architekturgeschichtliches Werk vorgestellt. Im Sammelband "The Soviet Heritage and European Modernism" wird die moderne sowjetische Architektur, insbesondere aus den 1920er bis 1950er Jahren, behandelt.



Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im heutigen Rußland werden von Kai Ehlers in "Russland - Herzschlag einer Weltmacht" thematisiert. Bisher kannte ich Ehlers vor allem als in der RF lebenden Journalisten, dessen Artikel allerdings von sehr wechselnder Qualität waren. Nach einem ersten Querlesen scheint mir dieses Buch jedoch recht gut zu sein (was vielleicht auch am zusätzlichen Platz liegt, auf dem er seine Gedanken ausführen kann), weshalb es sich einen Platz auf meiner kurz- bis mittelfristigen Leseliste gesichert hat.



Der zur Suhrkamp gehörende Verlag der Weltreligionen hat eine interessante Einführung in die Welt der orthodoxen Kirchen vorgelegt: "Im Geist des Ostens leben - Orthodoxe Spiritualität und ihre Aufnahme im Westen" von Martin Tamcke. Ich denke, dieser Band ist - ebenso wie die schon etwas ältere Abhandlung von Rolf Kemp: "Kerzen, Chöre und Ikonen" - gut geeignet, um dem interessierten deutschen Leser die fremdartig erscheinende Religiösität und Entwicklung der Ostkirchen näherzubringen.

Im belletristischen Bereich haben sich die Bücher "Metro 2033" und der Nachfolgeband "Metro 2034" von Dmitri A. Gluchowskij offenkundig zu Bestsellern entwickelt, die ich nicht unerwähnt lassen möchte, da Gluchowskij in Leipzig auch persönlich präsent war und gestern eine Lesung durchgeführt hat. Ich selbst bin noch immer nicht mit "Metro 2033" fertig, was wohl auch noch eine Weile dauern wird, denn Science-Fiction und Fantasy sind nicht so mein Fall.



Wem das alles zu hoch und zu anstrengend ist, der sei auf "Das große Buch der russischen Küche" von Christina Brock hingewiesen, das im Stocker-Verlag Graz erschienen ist, von dem übrigens auch Jagdliteratur feilgeboten wird.

In diesem Sinne wünsche ich "guten Appetit" und anregende Lektüreerlebnisse, auch wenn die Natur uns nach dem langen Winter gerade an die frische Luft lockt. Denn vom Eise befreit sind Strom und Bäche ... aber damit sind wir schon wieder bei Goethe. ;-)