Bereits im Februar 2009 hat die
Meldung, wonach russische Beamte in Zukunft auch ausländische Pistolen verwenden dürfen,
für Furore gesorgt. Konkret handelt es sich um einen Erlaß der Regierung, der es den Mitarbeitern der
Generalstaatsanwaltschaft der RF (und insbesondere ihres Ermittlungskommitees) gestattet, neben Waffen russischer Provenienz auch dienstlich gelieferte Glock 17, CZ 75 oder Beretta 92 zur Selbstverteidigung zu führen.
Bisher mußten sie sich mit der
Makarow und der
PSM begnügen. (Immerhin sind die Staatsanwälte schon seit 1999 bewaffnet, so daß
dieser bissige Kommentar in der Sache unbegründet ist.)
Nicht zum ersten Mal ist damit deutlich geworden, daß sich die
Glock-Pistolen auch in Rußland großer Beliebtheit erfreuen (siehe z.B.
hier). Sie werden etwa von Spezialkräften der Polizei und anderer Sicherheitsbehörden geführt, die im Gegensatz zum Verteidigungsminsterium nicht dazu verpflichtet sind, ausschließlich im Inland produzierte Waffen und Ausrüstungen zu beschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Spezialeinheit "Saturn" des Föderalen Strafvollzugsdienstes, deren Arsenal man
hier besichtigen kann. Vor allem die dem Innenministerium nachgeordneten Behörden haben dem
Vernehmen nach ein ganzes Sammelsurium an ausländischen Waffen zusammengetragen, inklusive H&K MP 5 und diversen Flinten.
Eines kann man aus der o.g. Entscheidung außerdem ablesen: Die im vergangenen Jahr begonnene
Umrüstung der Kurzwaffen auf das Kaliber 9 x 19 mm ist ernstgemeint und wird fortgesetzt. Fraglich ist allerdings in Zeiten der Wirtschaftskrise, wieviel Zeit man dafür brauchen wird. Ferner dürfte klar sein, daß die normalen Streifenpolizisten niemals mit einer Glock oder Beretta ausgestattet werden; die teuren Importwaffen werden der Elite (oder solchen Beamten, die sich dafür halten) vorbehalten bleiben.
PS: Leider konnte ich kein zweifelsfrei authentisches Foto finden, welches einen russischen Polizeibeamten oder Soldaten mit einer Glock zeigt. Aber ich werde bei Gelegenheit weitersuchen.
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