"Die Bundesregierung hat heute dem aus dem Amoklauf von Winnenden entstandenen Drang nach Aktionismus nachgegeben und möchte eine Reihe von Änderungen in das bestehende Waffengesetz einführen.
Da diese “Verbesserung des Waffenrechts” noch in dieser Legislaturperiode erfolgen soll, hat das Bundeskabinett keinen Gesetzentwurf beschlossen, zu dem vor der Zuleitung an den Deutschen Bundestag der Bundesrat ja noch hätte Stellung nehmen müssen. Vielmehr hat das Bundeskabinett eine vom Bundesminister des Innern vorgelegte “Formulierungshilfe” für einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes beschlossen, den die Koalitionsfraktionen nun in das bereits laufende Gesetzgebungsgebungsverfahren zum Sprengstoff einbringen sollen. Die Reform des Sprengstoffrechts liegt derzeit bereits bei den Bundestagsausschüssen, denen sie in erster Lesung zugewiesen wurden. Die Koalition umgeht mit dieser “Formulierungshilfe” für die Bundestagsabgeordneten also sowohl den Bundesrat (zumindest vorläufig) als auch die erste Lesung im Bundestag.
Mit den nun vorgesehenen Änderungen im Waffenrecht soll das Ziel verfolgt werden, insbesondere Jugendlichen den Zugang zu Waffen zu erschweren und sicherzustellen, dass nur der Berechtigte Zugang zu Waffen hat. Tatsächlich sind in der “Formulierungshilfe” allerdings noch eine Reihe weiterer Verschärfungen versteckt. Die beschlossenen Formulierungshilfe beruht auf Änderungsvorschlägen einer kurzfristig eingerichteten Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im Rahmen einer Abstimmung mit den Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag nochmals geändert wurden.
Die Änderungen sollen - damit sie wegen des nahen Endes der laufenden Legislaturperiode nicht der Diskontinuität anheimfallen - noch vor der parlamentarischen Sommerpause vom Gesetzgeber verabschiedet werden.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen des Waffenrechts vorgesehen:
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