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Dienstag, 6. März 2012

Wahlnachlese II: Droht ein Bürgerkrieg?


In der gestern schon erwähnten Fernsehdiskussion am Wahlabend kam mehrfach die teils besorgte, teils prophetisch klingende Warnung vor einem - wörtlich - Bürgerkrieg in Rußland auf. Die Demonstration am 5. März sei vielleicht die letzte friedliche. Auch in Blogposts und Kommentaren hieß es, daß die Putin-Gegner jetzt nicht mehr friedlich bleiben könnten. Durch den Wahlausgang hätten sie ihre Hoffnung verloren, denn das Volk hat Wladimir Putin nicht - wie von einigen erhofft - in die Wüste gejagt, sondern mit deutlicher Mehrheit aus dem Weißen Haus wieder in den Kreml geschickt. Damit seien friedliche Proteste gegen ihn sinnlos geworden.

Dieser Befund ist m.E. durchaus zutreffend. Die Putin-Gegner sind nicht identisch mit dem Volk, auch wenn sie sich das selbst suggeriert haben. Außerdem zeigt sich jetzt, daß die inner- wie außerparlamentarische Opposition gegen Putin und die Regierung alles andere als einig ist. Seit Mitte Dezember waren die notorischen Rabauken ruhiggestellt (fragt sich nur, auf wessen Anweisung hin) und hatten den bürgerlichen Demonstranten die Straße überlassen. Doch deren Zahl stagnierte während der verschiedenen Kundgebungen. Die von Nawalnyj großspurig angekündigte 1 Million ist nicht einmal ansatzweise erreicht worden, selbst die teilweise genannten Zahlen von über 100.000 Teilnehmern dürften übertrieben gewesen sein.

Zudem war der seit Dezember entstandene bürgerliche Teil der Protestbewegung zwar groß, aber ziemlich unpolitisch. Ihr einigendes Band war die Forderung nach fairen Wahlen, die diversen "demokratischen" Alt-Politiker interessierten sie weniger (vgl. hier und hier). Ihre weitergehenden politischen Ambitionen wurden von der Regierung in den vergangenen Wochen aufgenommen und in die Form von Gesetzentwürfen gegossen. Das Signal von Putin und den Seinen hieß: Wir haben verstanden. Die Bewegung hat in der Folge an Dynamik verloren und dürfte sich jetzt wieder spalten. Während nur noch relativ wenige aus der Mittelschicht demonstrieren gehen, haben sich seit Sonntag die Rabauken und Revoluzzer wieder lautstark zurückgemeldet. Diese Entwicklung und der Scheideweg, an dem die Opposition im Augenblick steht, sollen anhand der Ereignisse des gestrigen Abends illustriert werden.



Für den Abend des 5. März war schon vor der Wahl eine Kundgebung unter dem Motto "Für faire Wahlen" angemeldet und von der Moskauer Stadtverwaltung auf dem Puschkin-Platz im Zentrum der Stadt genehmigt worden. Gestern fanden sich dort rund 15.000 Demonstranten ein, um den Ansprachen des Präsidentschaftskandidaten Prochorow (der seinen Wählern dankte) und anderen zu lauschen. Doch die Veranstaltung war, wohl aufgrund der kühlen Witterung, recht schnell beendet und die meisten Teilnehmer gingen wieder ihrer Wege. Damit war der bürgerliche Protest erledigt; Probleme irgeneiner Art gab es bis dahin nicht.

Doch ein "harter Kern" von einigen hundert Personen blieb nach Ende der Kundgebung auf dem Puschkinskaja Ploschtschad zurück. Der Linsextremist Udalzow, dem sich der Anti-Korruptions-Geschäftsmann-und-Blogger Nawalnyj und der Jungpolitiker Jaschin anschlossen, hatte - in bewußter Mißachtung des geltenden Rechts - dazu aufgerufen, ein Zeltlager zu errichten, um Putin zum Rücktritt zu zwingen. Ein Brunnen auf dem Platz wurde von ihnen besetzt.
Und es kam, wie es kommen mußte: Die Polizei forderte die Demonstranten eine Stunde lang auf, den Platz zu räumen. Sogar ein Abgesandter des Menschenrechtsobmanns der Regierung erschien auf dem Platz, um die Leute zum Aufgeben zu bewegen. Vergebens. Sie warteten geduldig darauf, von der Polizei abgeführt und wegen einer nicht angemeldeten Demonstration festgenommen zu werden. Dabei zeigten einige der sog. "Demokraten" auch den Hitlergruß (siehe Video).




Insgesamt kam es auf dem Puschkin-Platz zu 250 Festnahmen. Fast alle Betroffenen wurden jedoch noch in der Nacht wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Räumung verlief, soweit in der Live-Übetragung ersichtlich, ohne Komplikationen oder nennenswerten Gewalteinsatz. Der anschließende Versuch von etwa 100 Personen, die Twerskaja-Straße (eine der wichtigsten Straßen der Stadt) zu blockieren, konnte von einer Handvoll Verkehrspolizisten beendet werden, deren einzige Schutzkleidung ihre Warnweste war.
(Detaillierter kann man die dortigen Ereignisse u.a. hier, hier und hier nachlesen.)

Gestern Abend ging es noch an einer anderen Stelle in der Moskauer Innenstadt hoch her. Auf dem Platz vor der Lubjanka hatten sich einige Dutzend Nationalbolschewisten und andere Nationalisten zusammengerottet. Diese Fraktionen waren während der letzten Wochen ungewöhnlich ruhig gewesen, doch nun ließen sie ihrem Haß freien Lauf. Sie verprügelten einige der zahlreich erschienenen Journalisten und es bedurfte erheblicher Anstrengungen der Polizei, die selbstverständlich nicht angemeldete Kundgebung aufzulösen. Das sah schon weitaus mehr nach Bürgerkrieg aus als die Vorgänge auf dem Puschkin-Platz.



Die Fragen, die derzeit im russischsprachigen Internet diskutiert werden, sind die nach der Bedeutung der gestrigen Demonstrationen im allgemeinen und dem Grund der beiden illegalen und z.T. gewaltsamen Aktionen im besonderen.

Schon als die eigentliche Kundgebung auf dem Puschkin-Platz noch lief, wurde klar, daß zumindest ein Teil der Organisatoren von der ziemlich kleinen Zahl der erschienenen Teilnehmer enttäuscht war. Wenn sich von den über 12.000.000 Einwohnern Moskaus nur noch etwa 15.000 den Berufsoppositionellen anschließen, dann wird das nichts mit der erhofften Revolution. Das reale Volk (einschließlich der Mittelschicht) will offenkundig eher Reformen im Rahmen des bestehenden politischen Systems als einen Umsturz desselben. Dafür haben sie am Sonntag Putin gewählt. Der selbsternannten "Partei der Volksfreiheit" kommt also das Volk abhanden.

Eine gute Zusammenfassung der Kritik bietet dieser Artikel in der Internetzeitung Wsgljad, in dem der Infantilismus der "nicht-systemischen Opposition" beklagt wird, der sogar vielen ihrer Anhänger bitter aufstoße. Nach den gestrigen Aktionen konstantiert der Autor, gestützt auf Zitate vom heutigen Tage, bereits die Spaltung der Protestbewegung.
Ein amerikanischer Beobachter der Szenerie beklagte die ziellose Provokation:
"Slightly disappointed by Pushkin antics; provoking auths with no real aim. Opposition needs to move beyond gestures, build structures."
Und ein weiterer Blogger meinte noch vor der gestrigen Demo, daß das Sujet erschöpft sei und die Opposition neue Ideen und Losungen brauche. Der Dezember 2011 sei endgültig vorbei. Sie hätten zwar gegen Putin gekämpft, doch die Präsidentenwahl habe ihn gestärkt. Deshalb sei es sinnlos und lächerlich, einfach wie gehabt weiterzumachen.




Deshalb, so weitere Überlegungen, müßten die Oppositionellen, welche sich besonders exponiert haben, bewußt zu illegalen, ggf. auch gewaltsamen Mitteln greifen, um ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung zu entgehen. Solche Taten würden zwangsläufig ein Einschreiten der Behörden nach sich ziehen. Nur so könnten sie sich weiterhin als "brutal verfolgte demokratische Oposition" darstellen und Unterstützung im Inland, vor allem aber im Ausland generieren. Mit anderen Worten: Die anschließende Festnahme durch die Bereitschaftspolizei war der einzige Grund für das von Udalzow & Co. am Montagabend veranstaltete "Sit-In". Und eine (auch nachträgliche) Anmeldung wäre kontraproduktiv gewesen. Ein Twitterer meinte gestern ironisch, daß auf dem Polizeirevier gerade Schampus und Konfekt gereicht würden.

Etwas primitiver dürfte die Motivation der Nationalisten an der Lubjanka gewesen sein. Im Sinne einer "Propaganda der Tat" ist jede Schlägerei mit den Sicherheitskräften ein Wert an sich. Die Vorgänge und die an ihnen beteiligten Personen zeigen, daß die einzig wirkliche Opposition in Rußland nicht aus mehr oder minder liberal gesonnenen Intellektuellen und Unternehmern besteht, sondern aus Links- und Rechtsextremisten, die total andere Gesellschaftsentwürfe im Angebot haben und u.U. Gewalt als Mittel der "Meinungsbildung" nutzen.

Den meisten Bürgern, gerade aus der langsam zu Wohlstand kommenden Mittelschicht, sind diese Extremisten wenig geheuer. Mithin dürfte demnächst eine weitere Spaltung innerhalb der Opposition folgen. Ein kleiner radikaler Kern von Revoluzzern steigert sich weiter in seine "Mission" des "Kampfes gegen das totalitäre System" hinein und radikalisiert sich, der große Rest wendet sich hingegen zivileren Formen zu oder verläßt die Protestbewegung. Schon kursieren im Netz Aufrufe zu Anschlägen auf Polizisten. Daß solche Schriften nicht folgenlos bleiben, zeigt der Fall eines Mannes, der Anfang März festgenommen wurde, nachdem er Sprengstoff kaufen wollte, um eine Bombe für die Teilnehmer einer Pro-Putin-Demo zu bauen.

Nachdenklich stimmt, daß es gerade die radikaleren und kompromißlosen Kreise der APO sind, die von Teilen der internationalen Presse als vermeintlich "einzig echte Opposition" hofiert werden. Das könnte ein Anreiz für die verstärkte Durchführung illegaler und gewaltsamer Aktionen sein, deren Folgen absehbar sind. Einen Umsturz würden sie zwar nicht zustande bringen, wohl aber ein Klima der Gewalt erzeugen, welches Regierung und Sicherheitsbehörden in einem schlechten Licht erscheinen ließe. (Am Beispiel der Lage im Nordkaukasus kann man studieren, wie die internationale Medien ein solches Licht fabrizieren.)

Somit überrascht es nicht, daß einige Kommentatoren die gestrigen Ereignisse als geglückte Abwehr eines Revolutionsversuches sehen. So heißt es etwa, die Bereitschaftspolizei OMON habe Moskau gerettet und ein orangenes Szenario abgewendet. (Ende 2004 hatte die "Revolution" in Kiew ähnlich begonnen.) Andere Twitter-Nutzer gratulierten der Polizei zu ihrem erfolgreichen und humanen Vorgehen.



Ein Abdriften von Oppositionellen, die vom Volk enttäuscht sind, in Gewalt und Terrorismus wäre in der Geschichte Rußlands übrigens kein neues Phänomen. Bereits im 19. Jahrhundert mußten die "Narodniki" (dt.: Volkstümler, vornehmlich aus der akademischen Jugend) enttäuscht feststellen, daß die von ihnen idealisierten Bauern in Wirklichkeit ganz anders waren, als sie geträumt und gehofft hatten. Die Bauern waren skeptisch gegenüber den Adels- und Bürgerkindern, die plötzlich in den Dörfern auftauchten und alles auf den Kopf stellen wollten.

Die Enttäuschung über das reale Volk, das seinen selbsternannten Rettern nicht folgte, traf die Narodniki hart. Einige wenige von ihnen radikalisierten sich und bildeten die erste Welle der politischen Terroristen, die das Zarenreich heimsuchten (siehe dazu ausführlich hier und hier). Und diese Terroristen waren blutrünstig: Von den letzten Jahren des 19. Jh. bis 1917 wurden etwa 17.000 Menschen in Rußland Opfer ihrer aus politischer Verblendung begangenen Gewaltakte. Darunter waren der "Befreierzar" Alexander II. und der reformistische Ministerpräsident Stolypin.
Ihr Terrorismus hat dazu beigetragen, eine erfolgreiche Reformierung des Zarenreiches zu verhindern, obwohl der Grundstein dafür gelegt war. Damit wurde der Boden für das Blutvergießen des Revolutionsjahres 1917 und des anschließenden Bürgerkrieges bereitet.

Bleibt zu hoffen, daß dem heutigen Rußland dieses Schicksal erspart bleiben möge. Es braucht keine weiteren Radikalinskis, denn ein paar hundert Islamisten, die sich gerne selbst in die Luft sprengen würden, um dem Paradies näherzukommen, sind Problem genug. Und für mehr als ein paar Anschläge würde es auch bei den übrigen Extremisten auf absehbare Zeit nicht reichen. Ein Bürgerkrieg droht also nicht, auch wenn die Vision düster ist.


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Fotos: raskalov-vit.livejournal.com, img-fotki.yandex.ru, twitpic.

Samstag, 17. September 2011

Bücherlei

Wie sollte es bei einem bibliophilen Waffenfreund anders sein: Von meinen Reisen nach Polen habe ich auch einige Fachbücher mitgebracht, die möglicherweise auch für manche meiner Leser von Interesse sind:


1. Waffentechnik und -geschichte


K. Haladaj / P. Rozdzestwienski: Karabiny i karabinki Mauser 98 w Wojsku Polskim w latach 1918-1939, Warszawa 2010, ISBN: 9788361529903, Preis: 39 Zloty.
(Umfangreiche und gut bebilderte Darstellung der Verwendung von 98ern in den polnischen Streitkräften der Zwischenkriegszeit. Auch die in Radom hergestellten Varianten werden behandelt.)

W. Kwasniewicz: Dzieje szabli w Polsce, Warszawa 2011, ISBN: 9788311120150, Preis: 37 Zloty.
(Durchgängig illustriertes und mit einem Bildteil versehenes Werk über die von polnischen Truppenkörpern im Laufe der Jahrhunderte verwendeten Säbel.)


2. Militärgeschichte 1. WK


W. Sienkiewicz: Bojowo i lirycznie - Legiony Pilsudskiego, Warszawa 2010, ISBN: 9788374275866, Preis: 40 Zloty.
(Umfassende und reichhaltig illustrierte Abhandlung über die von Józef Piłsudski während des Ersten Weltkrieges für Österreich-Ungarn aufgestellten Polnischen Legionen.)

Album Mundurow 1-go Polskiego Korpuso, Warszawa 2005, ISBN: 8392307429.
(Die Uniformierung des während des 1. WK im Zarenreich aufgestellten 1. Polnischen Korps. Reprint eines Albums aus dem Jahr 1919.)


3. Militär- und Polizeigeschichte der Zwischenkriegszeit


H. Kroczynski: Mundur armii wielkopolskiej, Kolobrzeg 2008, ISBN: 9788360898598.
(Illustriertes Heft über die Uniformierung und Ausstaffierung der in den Jahren 1918 ff. in der Region Großpolen aufgestellten polnischen Militärformationen.)

J. Mikitin / G. Grzeskowiak: Policija Wojewodztwa Slaskiego 1922-1939, Piekary Slaskie/Warszawa 2008, ISBN: 9788392591696, Preis: 18 Zloty.
(Abhandlung über die Geschichte der polnischen Polizei in der umstrittenen Region Schlesien. Mit vielen zeitgenössischen Fotos.)

J. Prochwicz: Korpus Ochrony Pogranicza 1924-1939, Warszawa 2006, ISBN: 8390021794, Preis: 38 Zloty.
(Die Geschichte des polnischen Grenzwachkorps in den Jahren 1924 bis 1939.)

T. Böhm: Od skautingu do Harcerskiego Pogotowia Wojennogo w Wielkopolsce (1912-1945), Poznan 2009, ISBN: 9788392992608, Preis: 37 Zloty.
(Umfangreiche Darstellung der polnischen Pfadfinder in der Region Großpolen, wobei der Schwerpunkt auf der in diesem Rahmen betriebenen vormilitärischen Ausbildung liegt.)


4. Im September 1939 an der Ostseeküste


Die Kämpfe um die Ostseeküste während des deutschen Einmarsches im September 1939, insbesondere um die Westerplatte, Gdynia und die Halbinsel Hel, nehmen im nationalen Gedächtnis Polens einen wichtigen Platz ein. Das wird nicht nur durch Museen und Denkmale, sondern auch durch die Literatur verdeutlicht:

P. Derdej: Westerplatte - Oksywie - Hel 1939, Warszawa 2009, ISBN: 9788311115859, Preis: 22 Zloty.

S. Gornikiewicz-Kurowska: Westerplatte, Gdansk 2011, ISBN: 9788375280753, Preis: 6,30 Zloty. (Deutscher Text.)

M. Glinski: Westerplatte, Gdansk 1998, ISBN: 8385843809. (Englischer Text.)


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Samstag, 27. August 2011

Geheimdienste der BRD und RF im Vergleich

Vor wenigen Wochen ist eine Monographie erschienen, die erstmals einen rechtswissenschaftlich fundierten Vergleich zwischen den geheimen Nachrichtendiensten der Bundesrepublik Deutschland und der Rußländischen Föderation anstellen will: „Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Rußlands – ein Vergleich“ von Patrick Spitzer. Da anspruchsvolle und inhaltlich korrekte Darstellungen der rußländischen Sicherheitsbehörden in deutscher Sprache sehr selten sind, soll Spitzers Dissertation nachfolgend eingehender behandelt werden als es sonst bei Rezensionen hier auf Backyard Safari üblich ist.

1. Definitionsprobleme

Wie es sich für einen guten Wissenschaftler gehört, definiert Spitzer zunächst seine Kernbegriffe. Doch dabei treten bereits die ersten Schwierigkeiten auf, die sich durch die gesamte Abhandlung ziehen. In Rußland seien, so Spitzer, „Geheimdienste“ am Werk, die nach einer klassischen Definition nicht nur Informationen sammeln, sondern auch selbst aktiv tätig werden, um Einfluß zu nehmen. Demgegenüber wären die bundesdeutschen Dienste seit 1945 ihres operativen Elements verlustig gegangen, d.h. sie betrieben ausschließlich Informationssammlung und -analyse (S. 12). Mithin seien sie reine „Nachrichtendienste“ (deshalb auch der gestelzt wirkende Titel des Buches).

Diese Betrachtung erscheint, mit Verlaub, infantil, denn selbstverständlich sind auch die deutschen Dienste um Einflußnahme bemüht. Sei es im Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (z.B. Ausbildung für fremde Staaten, Verhandlungen zwischen Israel und Palästinensern usw.) oder im Inland durch den Verfassungsschutz (hier sei nur die aktive Beeinflussung der rechtsextremen Szene zu nennen, die im Jahr 2003 zum Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens vor dem BVerfG geführt hat). Schon auf den ersten Seiten kann man erkennen, daß der Blick des Autors auf seine Untersuchungsgegenstände ein wenig getrübt ist.

2. Die deutschen Geheimdienste

Bevor er sich den Behörden der RF zuwendet, stellt Spitzer die Dienste der BRD vor. Seine Darstellung ist eine gute Zusammenfassung der aktuellen Literatur. Besonders hervorzuheben ist die Behandlung des Trennungsgebotes. Zutreffend stellt Spitzer dar, daß diesem Gebot auf Bundesebene kein verfassungsrechtlicher Rang zukommt, es also zur Disposition des Gesetzgebers steht. Leider vermag er – so wie viele deutsche Juristen – nicht, sich geistig aus dem Bannkreis dieses Trennungsgebots, das es in dieser Form wohl nur in der Bundesrepublik Deutschland gab und gibt, zu befreien. Es spukt also auch in den späteren Kapiteln noch im Buch herum.

Im übrigen neigt der Autor generell zu einer idealisierten Darstellung der deutschen Geheimdienste. So erfährt der Leser mit Erstaunen, daß der BND bei seiner Auslandsaufklärung nicht etwa finstere Spionage, sondern Verfassungsschutz – also etwas positives – betreibe (S. 20 ff.). Indem er den Verfassungsschutz-Begriff auch auf die weltweite Spionage erweitert, begeht der Autor denselben Fehler, den er weiter hinten dem Gesetzgeber der RF vorwirft: Er schafft eine extrem weite Aufgabenbeschreibung.

Das Hauptanliegen von Spitzer ist die Darstellung der Sicherheitsdienste der RF. Dies geht leider nicht ohne erhebliche Probleme vonstatten.

3. „Äpfel“ und „Birnen“

Eines der größten Probleme, welches die gesamte Untersuchung beeinträchtigt, ist die ungleiche Vergleichsbasis.
Auf deutscher Seite werden lediglich die 17 Verfassungsschutzbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst – also die klassischen Geheimdienste – einbezogen. Völlig außer Betracht bleiben das Bundeskriminalamt, die 16 Landeskriminalämter, das Zollkriminalamt, die Bundespolizei (ehem. BGS), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Aufklärungsdienststellen der Bundeswehr. Viele dieser Behörden dürfen mittlerweile ebenfalls typisch nachrichtendienstliche Mittel wie etwa V-Leute sowie Telefon- und Wohnraumüberwachung einsetzen. Mithin hat auch in der BRD das Trennungsgebot nicht verhindern können, daß in den letzten Jahren eine Vernachrichtendienstlichung der Polizei stattgefunden hat.
Dieses Problem wird von Spitzer nicht diskutiert, weshalb der Rezensent nur darüber spekulieren kann, weshalb er diese „Zwitterbehörden“ aus Polizei und Geheimdienst ausgeblendet hat.

Demgegenüber werden auf rußländischer Seite alle Nachfolgebehörden des früheren sowjetischen KGB dargestellt: der Föderale Sicherheitsdienst (FSB), der Föderale Wachdienst (FSO), der Auslandsaufklärungsdienst (SWR) und die Militäraufklärung GRU. Dabei bleibt jedoch schleierhaft, warum vom Autor gerade diese (und zwar nur diese) Behörden ausgewählt worden sind. Was macht z.B. den Personen- und Objektschutz, der dem FSO obliegt, zu einer Geheimdienstaufgabe? Hier hätte sich ein Vergleich mit der Sicherungsgruppe des BKA angeboten, der jedoch unterbleibt. Ebenso bleibt schleierhaft, wieso Spitzer fast im gesamten Buch so tut, als sei der Grenzschutz in der RF eine „Geheimdienst“-Tätigkeit. Als es jedoch konkret wird, erfährt der überraschte Leser, daß der Autor auf die grenzschutzspezifischen Befugnisse im Rechtsvergleich nicht weiter eingehen will (S. 345). Warum wird der Grenzschutz dann überhaupt als Geheimdienst tituliert? Womöglich wollte sich Spitzer auch nur vor dem eigentlich notwendigen Vergleich mit der deutschen Bundespolizei „drücken“.

Aus nicht ersichtlichen Gründen verzichtet der Autor zudem auf eine Darstellung der Drogenkontrollbehörde FSKN, obwohl deren rechtliche und organisatorische Stellung stark dem FSB, FSO und SWR ähnelt. Auch die übrigen Sicherheitsbehörden, insbesondere die dem Innenministerium unterstehenden, werden nicht behandelt, wenn man von einer kurzen Erwähnung auf S. 349 absieht. Das von Spitzer behauptete Chaos in der Sicherheitsarchitektur hätte sich aufgelöst, wenn er das in der Praxis besonders relevante Ermittlungskomitee mit betrachtet hätte. Doch diese Dienststelle wird nicht einmal erwähnt.

Diese ungleiche Darstellung belastet die gesamte Untersuchung, denn ein sinnvoller Organisations- und Rechtsvergleich zwischen der Sicherheitsarchitektur der RF und der BRD ist so nicht möglich. Mithin verwundert es nicht, daß Spitzers Darstellung ständig hinkt.
Besser wäre es gewesen, zunächst die rußländische Sicherheitsarchitektur in ihrer Gesamtheit darzustellen und danach, darauf aufbauend, in ausgewählten Bereichen die Rechtsgrundlagen zu vergleichen. Z.B. welche Aufgaben und Befugnisse hat die Spionageabwehr in beiden Staaten? Oder: Welche Aufgaben und Befugnisse haben die Personenschützer des Staatschefs?

Spitzers Vorgehen, etwa den FSB vor allem mit den Verfassungsschutzbehörden zu vergleichen geht fehl; zumindest müßte er das BKA mit einbeziehen. In anderen Staaten sind die Sicherheitsbehörden oft anders organisiert als hierzulande, deshalb muß man sich von einer „typisch deutschen“ Betrachtungsweise lösen. Sinnvollerweise kann man dann nicht verschiedene Behörden direkt miteinander vergleichen, sondern nur ihre jeweiligen Tätigkeitsfelder. Um das obige Beispiel weiterzuführen: Sowohl in Rußland als auch in den USA existieren zwei Bundesbehörden, die (u.a.) sowohl für die Verbrechensbekämpfung als auch für die Spionageabwehr zuständig sind (FSB und FBI). Jeder Vergleich dieser Behörden nur mit dem deutschen Verfassungsschutz muß somit zwangsläufig scheitern, wenn man das Bundeskriminalamt außen vor läßt.

M.a.W.: Die Behörde FSB hat die Tätigkeitsfelder A, B und C und man muß sie auf diesen Feldern einzeln mit der jeweils zuständigen deutschen Behörde vergleichen. Dann ließe sich auch der extensive, absurd weite Geheimdienstbegriff, den Spitzer verwendet, vermeiden. Auf S. 321 spricht er von Geheimdiensten mit Polizeiaufgaben – zutreffender wäre die Formulierung „Behörden mit nachrichtendienstlichen und polizeilichen Funktionen“ gewesen. In Rußland selbst ist ohnehin kaum von Geheim- oder Nachrichtendiensten, sondern – angemessen – von „Spezialdiensten“ oder, allgemeiner, von Rechtsschutzorganen die Rede.

Ironischerweise kommt auch Spitzer an der soeben skizzierten Alternativmethode nicht vorbei. Er wendet sie jedoch nur auf der Mikroebene an, leider nicht auch auf der Makroebene.
Deshalb werden die Leser, die sich vom hier behandelten Buch eine Einführung in die Sicherheitsarchitektur der RF erhoffen, enttäuscht werden. Dies hängt auch damit zusammen, daß die Darstellung in sich nicht immer stimmig ist, der Autor sich z.T. sogar selbst widerspricht und an vielen Punkten deutlich wird, daß er seinen Untersuchungsgegenstand, die rußländischen Sicherheitsbehörden, nicht hinreichend durchdrungen und verstanden hat. Zudem fehlt ihm offenbar – sowohl in der BRD als auch in der RF – oft das Verständnis für die praktischen Aspekte der Behördentätigkeit. Dies soll nachfolgend an einigen Beispielen werden.

4. GRU

Leider vermag es Spitzer nicht, den Charakter und die Organisationsstruktur der Hauptverwaltung für Aufklärung des Generalstabes (GRU) zu erfassen. Diese Militärbehörde ist für die gesamte Aufklärung im Bereich der Streitkräfte zuständig – und ohne Informationen sind selbige schlicht handlungsunfähig. Der Zuständigkeitsbereich der GRU reicht vom Aufklärungsoffizier auf Bataillons- und Brigadeebene über Einheiten der Truppen- und Fernmeldeaufklärung bis hin zu Spezialkräften (Speznas) und dem eigentlich geheimen Nachrichtendienst, der sog. Agenturaufklärung.

Deshalb überrascht es, daß Spitzer auf S. 320 zu behaupten, die GRU würde – rechtswidrig – auch im Inland in den Militäreinheiten der Militärbezirke „spionieren“. Es ist eine kühne und zugleich absurde These, die weltweit üblichen Aufklärungselemente der mittleren und unteren militärischen Ebenen wären Einrichtungen zum Zwecke der Inlandsspionage. Zudem bestimmte sich ihre Tätigkeit im Tschetschenienkonflikt gewiß nicht nach dem Auslandsaufklärungsgesetz, sondern – wie die Verwendung aller dem Verteidigungsministerium unterstehenden Kräfte und Mittel im Inland – nach anderen Rechtsgrundlagen.

Noch abenteuerlicher wird seine Darstellung auf S. 267:
„Unterstützt wird die Abteilung für die elektronische Aufklärung durch mobile „Unterabteilungen besonderer Bedeutung“ ([…] osnaz), die bei Militäreinsätzen die Aufgaben der sechsten Abteilung zum Teil übernehmen können. Ob die Spezialeinheiten daneben an Sabotageaktionen und militärischen Handlungen teilnehmen, ist unklar.“
Das, was der Autor hier beschrieben hat, ist vor allem ihm selbst, aber sonst keinem Fachmann unklar, weil er zwei Kategorien vermischt, die getrennt betrachtet werden müssen. Das sind erstens die Truppeneinheiten für Fernmeldeaufklärung und Eloka auf Ebene der Militärbezirke, die zwar im weitesten Sinne auch der GRU unterstehen, aber organisatorisch eigenständig sind und einem anderen Kommando unterstehen. Zweitens meint er die Einheiten der Spezialaufklärung, umgangssprachlich Speznas genannt. Diese Spezialkräfte i.e.S. sind in Brigaden zusammengefaßt, die bis zum vergangenen Jahr direkt der GRU unterstanden und heute ebenfalls den Militärbezirken bzw. den operativ-strategischen Kommanden zugeordnet sind.

All dies ist kein geheimes Spezialwissen, sondern läßt sich zahllosen öffentlich zugänglichen Quellen entnehmen. Insbesondere über die Speznas, aber auch über die übrigen Bereiche der GRU liegen mittlerweile zahlreiche Abhandlungen in russischer Sprache vor (vgl. u.a. hier). Man müßte sie nur lesen – was Spitzer vermutlich versäumt hat.

5. FSO und FSB

Dem Föderalen Wachdienst (FSO) obliegen primär die Aufgaben des Personen- und Objektschutzes sowie der Regierungskommunikation. Deshalb bleibt unverständlich, warum Spitzer ihn explizit als Geheimdienst tituliert. Damit wird der Eindruck erweckt, der FSO sei eine omnipotente Behörde. Erst sehr viel später verrät der Autor nebenbei, daß sich die Befugnisse des FSO räumlich weitestgehend nur auf die zu schützenden Personen und Liegenschaften erstrecken – und damit der Aufgabe angemessen sind.

Schwerwiegender ist ein Übersetzungsfehler. Die maßgebliche Rechtsgrundlage des FSO, das föderale Gesetz für die staatliche Bewachung, wird von ihm im Deutschen als Staatsschutz-Gesetz bezeichnet. Dieser Mangel muß beim Leser zwangsläufig zur (weiteren) Verwirrung führen, denn der Begriff Staatsschutz ist hierzulande gänzlich anders definiert (man denke an die §§ 80 ff. StGB) und wird vom Autor an anderer Stelle im Buch auch in diesem typisch deutschen Sinn verwendet.

Die Phantasie des Autors geht schließlich mit ihmdurch, wenn er auf S. 377 meint, Art. 15 Punkt 14 des Gesetzes über die föderale Bewachung erlaube dem FSO die Gründung von „Tarnfirmen“. Mithin sei er ein klassischer Geheimdienst. Tatsächlich geht es in dieser Rechtsnorm um die Gründung von nichtkommerziellen Wirtschaftsabteilungen zur Erfüllung der FSO-eigenen Aufgaben. Welche dies sind, hat Spitzer selbst zuvor aufgezählt: die Unterhaltung des Regierungsfuhrparks und die Bewirtschaftung (inklusive Beköstigung) einiger der von der Behörde zu schützenden Objekte. Um aus diesem offensichtlichen Zusammenhang auf geheim operierende Tarnfirmen zu kommen, muß man wohl der „Spionomanie“ verfallen sein.

Ebenso unsinnig – und damit ein neuerliches Zeugnis von Spitzers blühender Phantasie – ist seine Einlassung auf S. 344. Bezugnehmend auf Art. 11 FSB-Gesetz, wonach der Grenzdienst die ökonomischen und anderen Interessen der RF schützen soll, erklärt der Autor, diese Norm sei ein Indiz für die „Spionagetätigkeit“ des Grenzschutzes. Dabei bezieht sich diese Formulierung auf dem Schutz der Ressourcen in den Territorialgewässern und der Ausschließlichen Wirtschaftszone. In diesem Sinne wird sie in der russischen Literatur regelmäßig gebraucht (vgl. z.B. W. W. Tereschtschenko: Na ochrane rubeshej otetschestwa, Moskau 2008, S. 428 ff.) und es besteht kein Grund, dort etwas besonders geheimnisvolles hineinzudeuten. Komischerweise hat Spitzer selbst einige Seiten zuvor auf diesen Tatbestand hingewiesen (S. 294). Daß er nicht fähig ist, ihn im folgenden korrekt zu interpretieren, bestärkt den Rezensenten in seiner Auffassung, daß der Autor seinen Untersuchungsgegenstand nur ungenügend durchdrungen hat.

Das nächste Beispiel für Spitzers oberflächliche Kenntnisse ist auf S. 207 zu finden:
„Der Dienst [der FSO] war [Anfang der 1990er Jahre] mit […] eigenen Spezialeinheiten „Alfa“ und „Vympel“ ausgestattet.“
Das ist nicht zutreffend, weshalb Widerspruch angzeiegt ist. Die Spezialeinheit „Alfa“ hat immer dem FSB bzw. dessen Vorgängerbehörden unterstanden. „Vympel“ gehörte 1992/93 kurzzeitig zum FSO-Vorgänger GUO und gab danach bis 1995 ein „Gastspiel“ im Innenministerium; seither gehört auch sie zum FSB (vgl. hier, hier und hier). Der Autor hätte auch insoweit gut daran getan, russische Literatur heranzuziehen, anstatt sich auf zweifelhafte englischsprachige Veröffentlichungen zu stützen.

6. Auslandstätigkeit der Sicherheitsbehörden

Ein weiteres Beispiel, das offenlegt, wie wenig sich Spitzer in die Sicherheitsarchitektur Rußlands und die einschlägigen Rechtsnormen (denen eigentlich sein Hauptaugenmerk galt) eingearbeitet hat, ist auf S. 276 zu finden. Dabei bezieht er sich auf Artikel 9 Absatz 5 des Sicherheitsgesetzes der RF, der den Sicherheitsbehörden aufgibt, sich an Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Ausland zu beteiligen, soweit dies im Einklang mit völkerrechtlichen Verträgen, denen die RF beigetreten ist, geschieht. Der Autor meint dazu:
„Spätestens anhand dieser Bestimmung werden die Nachteile einer allgemeinen Festlegung von „Funktionen“ für alle Sicherheitsdienste der RF deutlich: Weder werden alle Geheimdienste im Ausland tätig (das traditionell nur der SVR und die GRU) noch geht es bei der von Geheimdiensten im Ausland ausgeübten Spionage um die „Beteiligung an Maßnahmen“ im Rahmen von internationalen Verträgen.“
Spitzer hat zwar bei seiner Einordnung der Auslandsspionage völlig recht, doch verkennt er die Bedeutung dieser aus dem Jahr 1992 stammenden Norm zur Gänze. Denn es geht hierbei gerade nicht um Spionage, sondern um zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich. Hier ist insbesondere auf die im Dezember 1991 gegründete Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) zu verweisen. In deren 1993 angenommener Satzung vereinbaren die Mitgliedsstaaten auch eine Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, insbesondere auf dem Gebiet des Grenzschutzes. Darauf aufbauend hat der Grenzdienst der RF jahrelang aktiv mit den Behörden der übrigen Mitglieder zusammengearbeitet. Am intensivsten war dies in Tadshikistan, wo die rußländischen Grenzwächter bis 2005 auch die aktive Verteidigung der Grenze gegen Islamisten und Drogenschmuggler übernommen hatten. So lange brauchte die Regierung in Duschanbe, um eigene effektive Grenzeinheiten aufzustellen. (Vgl. dazu z.B. Tereschtschenko, a.a.O., S. 398 ff.)

Weitere Beispiele für den Anwendungsbereich von Art. 9 Abs. 5 Sicherheitsgesetz-RF sind das Anti-Terror-Zentrum der GUS sowie die z.T. sehr intensive sicherheitsbehördliche Kooperation im Rahmen der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (OVKS/CSTO) und der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit (SOZ/SCO). Schließlich sind die internationalen Aktivitäten des FSKN zur Bekämpfung des von Afghanistan ausgehenden Drogenschmuggels zu nennen, wobei u.a. mit US-Behörden zusammengearbeitet wird.

Folglich kann keine Rede davon sein, diese Bestimmung im Sicherheitsgesetz wäre faktisch bedeutungslos oder würde sich auf die Auslandsaufklärung beziehen. Auch in Rußland hat man erkannt, daß sich Sicherheit heute nicht mehr isoliert gewährleisten läßt, sondern daß es dazu internationaler Kooperation bedarf. Der einzige, der dies nicht erkannt hat, ist Patrick Spitzer.

7. Sicherheitsbegriff

Damit ist einer der Hauptkritikpunkte des Autors an der rußländischen Gesetzgebung angesprochen. Er beklagt, es gäbe einen viel zu weiten, ufer- und konturlosen Sicherheitsbegriff (insbesondere S. 220 ff.). Dabei verkennt er jedoch dreierlei. Erstens findet sich der Begriff auch in bundesdeutschen Sicherheitsgesetzen. Zweitens ließe sich der Begriff sehr wohl operabel gestalten, wenn man denn bereit wäre, sich auf ihn einzulassen und auszulegen.
Drittens – und das ist das schwerste Manko – zeigt Spitzer, daß die ebenfalls hierzulande geführte Debatte um den erweiterten Sicherheitsbegriff völlig an ihm vorbeigegangen ist. Der russische Gesetzgeber und die Regierung sind ganz auf der Höhe der Zeit, wenn sie diesen Begriff verwenden, während einige deutsche Juristen noch immer der irrigen Ansicht sind, man könne heute noch sauber und trennscharf zwischen innerer und äußerer Sicherheit unterscheiden.

8. Silowiki-These

Das Gebiet der wissenschaftlichen Forschung verläßt Spitzer im Buch mehrfach, wenn er darauf hinweist, daß seit einigen Jahren in Rußland die Geheimdienste eine besondere Machtposition innehätten und den Staat fast schon unter ihre Kontrolle gebracht hätten. Er bedient sich dazu der Silowiki-These, ohne diesen Terminus jedoch zu verwenden. Diese These beruht auf soziologischen Untersuchungen, die herausgefunden haben wollen, daß viele der heutigen Spitzenbeamten und Parlamentarier irgendwann einmal in ihrem Leben im Militär gedient oder anderweitig Uniform getragen haben. Dieser Befund ist, selbst wenn er stimmen sollte, wenig aussagekräftig, denn sowohl in der Sowjetunion als auch in der RF galt bzw. gilt die allgemeine Wehrpflicht.
Doch einige kühne „Wissenschaftler“ glauben nun, aus diesem soziologischen Merkmal politische Schlußfolgerungen ziehen zu müssen. Sonach gäbe es eine geheime, alle Lebensbereiche umfassende Verschwörung aktiver und ehemaliger Uniformträger (der „Silowiki“), um den Staat und alle Behörden zu übernehmen. Mithin drohe die Gefahr einer umfassenden Militarisierung der Gesellschaft.

Diese These ist schlechterdings absurd. Denn sie verkennt, daß die angeblichen Verschwörer verschiedenen Parteien angehören und in zahlreichen politischen Fragen höchst unterschiedliche Positionen vertreten. Glaubte man ihr, dann würde das bedeuten, daß z.B. kommunistische wie liberale oder sonstige Ex-Offiziere insgeheim zusammenarbeiten. Ferner verkennt sie, daß es auch in Staaten wie der BRD, den USA und Israel keineswegs unüblich ist, daß frühere Militärs später politische Ämter übernehmen. Warum sollte dergleichen dann in Rußland gefährlich sein?

Das sieht übrigens auch Hannes Adomeit so, der nun gewiß kein Freund der Herren Putin und Medwedew ist. In der ÖMZ 3/2009 (S. 11 ff. [19]) schreibt er mit Blick auf die seit 2008 laufende Armeereform:
„Westliche Wahrnehmungen, dass der Einfluss der Silowiki auf die Politik in der Ära Putin gewachsen sei, mögen zutreffen. Unzutreffend ist allerdings die davon abgeleitete Vorstellung, diese Gruppierung sei mehr oder weniger homogen, habe gleich lautende Ziele, trete geschlossen auf und habe – wie an der Vervierfachung der Militärausgaben unter Putin abzulesen – erfolgreich den Vorrang militärischer Belange in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft durchgesetzt. Der analytische Fehler besteht nicht nur darin, dass, wie oben dargestellt, die Verteidigungsausgaben nicht überproportional zum Wirtschaftswachstum gestiegen sind, sondern auch, dass ehemalige und aktive Geheimdienstler mit den Militärs in einen Topf geworfen werden. Die mangelnde Trennung der Akteure verwischt die Tatsache, dass die Militärs zwar immer wieder in der Lage waren, Reformen zu bremsen oder ganz zu blockieren, aber nicht, größeren Einfluss auf die Politik zu nehmen.“
Spitzers Versuche, eine übermäßige Militarisierung der russischen Dienste zu beweisen wirken krampfhaft. So meint er etwa auf S. 265 f., wegen der hohen Zahl von Mitarbeitern, die im Rechtsverhältnis eines Soldaten stehen, sei es irreführend, den SWR als zivilen Auslandsnachrichtendienst zu bezeichnen. Anscheinend entzieht es sich seiner Kenntnis, daß auch im BND eine große Zahl von Bundeswehrangehörigen tätig ist. Ist Pullach damit zu einem Anhängsel des BMVg geworden?

Nächster Fall: Die Direktoren des FSB würden de facto über doppelte Führungsvollmachten verfügen. Zum einen kraft des Direktorenamtes, zum zweiten kraft des Generalsdienstgrades (S. 252 f.). Hier übersieht Spitzer, daß seit Wladimir Putin 1999 für wenige Monate FSB-Chef war, keiner der Direktoren die Behörde im Sinne eines militärischen Vorgesetzten geführt hat. Putin war damals schon jahrelang Oberst a.D. (und ist es bis heute) und auch seine Nachfolger Nikolaj Patruschew (1999-2008) und Alexander Bortnikow (seit 2008) treten in der Öffentlichkeit nur in Zivil auf. Ihre Generalsdienstgrade verdanken sie der Tatsache, daß sie – im Gegensatz zu Putin, der 1991 aus dem Dienst ausgeschieden ist – keine Verwaltungskarriere, sondern eine innerhalb der Sicherheitsbehörden gemacht haben. (Vgl. dazu auch N. Geworkian et.al.: Aus erster Hand – Gespräche mit Wladimir Putin, München 2000, S. 160 f.)

Fazit: Man muß keineswegs General sein, um in der RF eine Sicherheitsbehörde zu leiten. Das zeigt auch der SWR, von dessen bis dato vier Direktoren nur zwei militärische Ränge innehatten; der erste (Jewgenij Primakow) und der jetzige Chef (Michail Fradkow) sind Zivilisten.

9. Geheimdienstrecht

Das Buch ist in den Kapiteln am stärksten, wo der Autor seiner eigentlichen Profession nachgehen kann: dem Umgang mit Gesetzen. So sind insbesondere seine Einlassungen zu den Befugnissen der Sicherheitsbehörden sehr erhellend. Bedauerlicherweise leiden jedoch auch dieser Teile unter zahlreichen kleineren und größeren Mängeln. Sei es, daß behördliche Mittel mit Befugnissen verwechselt werden wie auf S. 376, sei es, daß er reihenweise Rechtsnormen für „verfassungswidrig“ erklärt, ohne auf die angeblich verletzte Verfassungsnorm einzugehen oder selbige zumindest zu benennen.

Überhaupt muß stellenweise ein Mangel an normativer Argumentation konstatiert werden, der den Wert der Untersuchung schmälert. Das heißt nicht, daß der Autor in jedem Fall unrecht hätte. Mitnichten. Doch seine knappen Behauptungen der Verfassungswidrigkeit einiger Bestimmungen sind oft zu wenig substantiiert, als daß sie den Leser überzeugen könnten.
Ebenso sind die Ausführungen zum Extremismusgesetz viel zu kurz. Auf eine (lohnenswerte) gründliche Analyse von Gesetz und der Praxis seiner Anwendung wird leider verzichtet. Der Leser muß sich mit einigen oberflächlichen Bemerkungen begnügen, die der Wichtigkeit des Themas auch im Hinblick auf die politische Kultur des Landes nicht gerecht werden.

10. Welche Maßstäbe?

In der Einleitung schreibt Spitzer, es käme ihm darauf an, aus dem deutschen Geheimdienstrecht die relevanten Fragestellungen für das rußländische zu entwickeln. Dies allein ist schon problematisch, denn die „deutsche Brille“ hindert den Autor daran, das der RF als eigenständiges (Rechts-)System zu erfassen. Doch dabei ist es nicht geblieben. Er legt auch aus dem deutschen (Verfassungs-)Recht abgeleitete Maßstäbe an. Zwar räumt er ein, daß in der RF (wie in den meisten Staaten der Welt) das Trennungsgebot nicht gilt. Doch kommt er später mehrfach auf dieses Gebot zurück, wenn er z.B. eine eindeutige Unterscheidung zwischen Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Vorfeldermittlungen fordert (z.B. auf S. 322 f.).

Ebenso ist es mit dem Rechtsstaatsprinzip. Spitzer bezeichnet es als universal – wohl, um sich so der Mühe zu entheben, die spezifische Bedeutung dieses Prinzips im rußländischen Recht darzutun. Statt dessen verwendet er munter Maßstäbe und Termini des deutschen Rechts und ist dann darüber verbittert, daß der rußländische Gesetzgeber es sich gewagt hat, Normen zu verabschieden, die sich vom deutschen System unterscheiden. Doch warum sollte man in Moskau anders handeln? Der Leser gewinnt den Eindruck, als ginge es dem Autor darum, am deutschen Wesen (hier: am deutschen Recht) die Welt genesen zu lassen.

11. Tötung von Terroristen

Ein Beispiel für Spitzers eigenartiges Vorgehen findet sich auf den S. 331 f. In Artikel 3 des Terrorismusbekämpfungsgesetzes existiert eine Bestimmung, wonach die „Unschädlichmachung von Terroristen“ im Rahmen einer Anti-Terror-Operation zulässig ist.
Der Autor beklagt zunächst die angebliche Unklarheit der Norm (einer seiner Lieblingsausdrücke), obwohl sie an Deutlichkeit wohl kaum zu überbieten ist. Sodann behauptet er, daß diese Bestimmung sowohl gegen die Verfassung der RF als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen würde. Dabei unterläßt er jedoch eine grundrechtsdogmatische Argumentation, weshalb sein Urteil nicht zu überzeugen vermag.

Noch schwieriger sind seine Einlassungen mit Blick auf die EMRK. Denn das, worum es hier geht, nennt sich im deutschen Polizeirecht „finaler Rettungsschuß“. Würde man Spitzer zustimmen, dann wären auch die entsprechenden Bestimmungen der hiesigen Polizeigesetze menschenrechtswidrig. Das wird jedoch von der h.M. – zu Recht – anders gesehen.

12. Weitere Begriffsverwirrung

Der Autor ist z.T. nicht einmal in der Lage, grundlegende Begriffe des rußländischen Verfassungsrechts zutreffend zu interpretieren. Konkret geht es auf S. 378 um eine Bestimmung im Auslandsaufklärungsgesetz-RF, wonach Bürger der RF im Inland nicht zum Ziel der Auslandsaufklärung werden dürfen, Ausländer aber schon. Spitzer meint nun, dies stelle eine Ungleichbehandlung verschiedener Menschen aufgrund ihrer „Nationalität“ dar und sei somit gem. Art. 19 Abs. 2 Verf-RF verboten. Er verkennt allerdings, daß sich der Begriff der Nationalität in Art. 19 auf die ethnische Zugehörigkeit einer Person bezieht, nicht jedoch auf die Staatsangehörigkeit.

13. Relevanz der Probleme

Der Autor muß selbst konzedieren, daß die praktische Relevanz der von ihm als problematisch empfundenen Rechtsnormen nicht besonders groß ist. Die Anzahl der diesbezüglichen Klagen vor dem Verfassungsgericht ist sehr klein. Zudem wäre es eine grobe Verzeichnung der Realität, wenn beim Leser der abwegige Eindruck entstünde, in Rußland handele es sich um einen Überwachungsstaat. Dies soll an einem Beispiel dargelegt werden.

Der Rezensent hat schon mehrfach in der RF Prepaid-SIM-Karten für Mobiltelefone erworben – und zwar nicht in dubiosen Hinterhofläden, sondern bei namhaften Anbietern. („Richtige“ Mobilfunkverträge sind in Rußland noch selten.) Dabei haben sich die Verkäufer nur kurz den Reisepaß vorzeigen lassen, persönliche Daten wurden jedoch nie notiert. Im Gegensatz dazu sind in Deutschland die Mobilfunkanbieter auch bei Prepaid-Karten verpflichtet, die Daten ihrer Kunden zu erfassen und ggf. den Behörden zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der wesentlich freizügigeren Praxis in der RF gestaltet sich selbst eine normale Telefonüberwachung schwierig, weil (zumindest bei Handys) i.d.R. weder die Telefongesellschaften noch der Staat wissen, welcher Anschluß welcher Person zuzuordnen ist.

14. Mangelnde Aktualität

Das Buch ist im Frühjahr 2011 erschienen; inhaltlich befindet es sich – ausweislich des Vorwortes – auf dem Stand vom Januar 2010. Dies trifft jedoch für viele Passagen nicht zu. Große Teile des rußlandbezogenen Teils stammen offenkundig aus den Jahren 2008 und früher. Dies wird durch schon seit Jahren veraltete Personalien (z.B. auf S. 410) und die Nennung schon lange aufgelöster Organisationen verdeutlicht. Auch manche politischen Ideen aus den Jahren 2005/06, die nie ins Werk gesetzt worden sind, werden vom Autor als aktuelle Probleme dargestellt. In seinen Ausführungen über den Grenzschutz hat er die Organisationsreform von 2006 übersehen (vgl. Tereschtschenko, a.a.O., S. 473 ff.). Derart „wieder aufgewärmter kalter Kaffee“ ist bei einer Anhandlung über ein Thema, das ständig im Fluß ist, sehr ärgerlich. Der einigermaßen im Stoff stehende Leser fühlt sich dadurch – mit Verlaub – veralbert.

15. Übersetzung

Bedauerlicherweise hat Spitzer es nicht für nötig befunden, die von ihm ausgewerteten Rechtsquellen ins Deutsche zu übersetzen und seinen Leser – etwa im Anhang oder auf einer separaten Internetseite – zugänglich zu machen. Zwar finden sich die Übersetzungen einiger
Besonders relevanter Normen im Text, doch dies dürfte für die Mehrheit des deutschen Publikums, die der russischen Sprache nicht mächtig ist, kaum genügen.
Zudem haben sich zahlreiche ungenaue oder gar falsche Übersetzungen eingeschlichen. So wird z.B. der seit Jahrzehnten in der deutschen Sprache feststehende Begriff „Militärbezirk“ vom Autor uneinheitlich als „Wehrkreis“ und „Wehrbezirk“ übersetzt.

16. Quellen- und Literaturbasis

Der Autor hat zwar viel für seine arbeit gelesen, einige besonders relevante Publikationen übersehen. So liegen beispielsweise zahlreiche Bücher über den Grenzdienst vor, weshalb die insofern fast ausschließliche Verwendung von Zeitungsartikeln ein Manko darstellt. Auch an manch anderer Stelle ist die Literaturbasis dünn.
Schließlich stellt sich die Frage, ob Spitzer überhaupt selbst russische Medien konsumiert hat, wenn er auf den S. 441 ff. von einer angeblichen „Auflösung“ unabhängiger Medien spricht, was dazu führe, daß es keinerlei kritische Berichterstattung über die Sicherheitsbehörden mehr gebe. Der Rezensent ist sich hingegen sicher, daß die Suche auf der Webseite einer beliebigen größeren russischen Zeitung zahlreiche kritische Artikel zu Tage fördern wird.

17. Resümee

Patrick Spitzer ist mit seinem Versuch, die Geheimdienste Deutschlands und Rußlands umfassend darzustellen und sodann ihre Rechtsgrundlagen einem gründlichen Vergleich zu unterziehen, gescheitert. Dies ist jedoch nicht seine Schuld, sondern liegt an der Weite des Themas und der daraus folgenden Menge des Stoffes. Dieses Arbeitspensum kann nicht von einer Person in einem einzigen Buch bewältigt werden. Wie oben schon (unter 3.) gesagt, wäre ein zweistufiges Vorgehen – erst umfassende Darstellung der Sicherheitsarchitektur der RF, danach Rechtsvergleiche – zielführender gewesen.
In der vorliegenden Form ist die Arbeit nur bedingt zu gebrauchen und sollte deshalb sehr kritisch gelesen werden. Es bleibt zu hoffen, daß sich Spitzers zahlreiche Fehler nicht im deutschsprachigen Raum festsetzen und so ein Eigenleben entwickeln. Dies würde der seriösen Beschäftigung mit den rußländischen Sicherheitsbehörden schweren Schaden zufügen.

Auch die Schlußfolgerung des Autors, die rechtsstaatlichen Mängel in der RF seien so groß, daß die Probleme in Deutschland dagegen verblassen (S. 485), vermag nicht zu überzeugen. Dabei unterliegt er der irrigen Annahme, die Tätigkeit von Nachrichtendiensten lasse sich umfassend normieren. Gerade die Geschichte der bundesdeutschen Dienste lehrt jedoch, daß dem nicht so ist. Sie haben z.T. jahrzehntelang ohne Rechtsgrundlage in Grundrechte eingegriffen, was kaum jemanden gestört hat. Warum sollten sie nun, nur weil ein paar neue Gesetze verabschiedet worden sind, von ihrer lange bewährten Praxis abrücken? Diese Frage ist auch vor dem Hintergrund der – auch von Spitzer eingeräumten – unzureichenden Kontrolle der deutschen Dienste zu sehen.

Demgegenüber arbeiten die rußländischen Sicherheitsbehörden von Beginn an auf der Grundlage von Parlamentsgesetzen. Auch hinsichtlich des Datenschutzrechts war man in Rußland schneller. Insofern sind sie ihren deutschen Kollegen, was die historische Abfolge betrifft, weit voraus. Daß diese Gesetze bisweilen sehr unbestimmt sind, liegt in der Natur der Sache. Der Gesetzgeber der RF ist insoweit ehrlicher, als er mit dem von ihm verfolgten abstrakt materiell-kompetenzielle Ansatz gar nicht erst den Anschein erweckt, als könne man diesen Bereich umfassend regeln. Im übrigen laufen auch viele der detaillierten deutschen Bestimmungen – etwa hinsichtlich der Auskunftsansprüche – faktisch ins Leere.
Auch hierzulande ist das „Vor-die-Klammer-Ziehen“ von Normen, die für mehrere Behörden gelten, keine Seltenheit; Spitzer selbst legt es anhand des MADG und des BNDG dar, die auf das BVerfSchG verweisen.

Des weiteren entsteht der Eindruck, als wolle der Autor den Mangel an inhaltlicher Substanz in seinem Buch durch sprachliche Keulenschläge ausgleichen. Während man in den Kapiteln über die deutschen Dienste das Wort „Spionage“ kaum findet (der BND betreibt ja „nur“ Verfassungsschutz), wird dieser Terminus im rußländischen Teil fast ausschließlich verwendet. Dadurch soll vermutlich dem Leser suggeriert werden, daß die Moskauer Behörden besonders unmoralisch handeln und schnöde Spionage betreiben. In der russischen Literatur ist hingegen fast durchweg und wertneutral von „Aufklärung“ die Rede. Warum konnte sich Spitzer nicht zur Übernahme dieser authentischen Begrifflichkeit entschließen?

Aufgrund der unheimlich großen Stoffülle und Themenbreite ist die Arbeit über weite Strecken zu oberflächlich geraten. An vielen Stellen verweist der Autor, wohl um sich der Notwendigkeit einer eigenen Argumentation zu entheben, einfach nur zustimmend auf Publikationen seines Doktorvaters Otto Luchterhandt. Dies ist schade, denn damit hat er die Chance vertan, bestimmte Fragen genauer zu analysieren. Deshalb ist es leider nicht möglich, den (nicht nur) in Deutschland kursierenden Gerüchte und Halbwahrheiten über die Sicherheitsbehörden der RF auf einer fundierten Basis zu begegnen. Dies bleibt ein Desiderat.


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Sonntag, 21. August 2011

Anarchismus im ZDF

DTN News - LONDON RIOTS NEWS: London Rioters Resent Media Image Of Hooded Teen Thug


Es ist Sommerzeit und damit für das deutsche Fernsehen wieder Gelegenheit, Reportagen aus Rußland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu senden, zumal sich dieser Tage der Putschversuch vom August 1991 zum zwanzigsten Mal jährt. So hatte sich das ZDF in seiner dreiteiligen Reihe "Die Schönen des Ostens" am 11. August Sankt Petersburg vorgenommen (Video).

Zunächst ließ sich die Reportage ganz gut an, doch zur Mitte hin versank Anne Gellineks Produkt wieder in den üblichen und lange gepflegten Rußlandklischees des deutschen Fernsehens. Die deutschen Sender können offenbar nicht ohne Straßenkinder, Alkoholiker und verlodderte Komunalkas auskommen. Doch wo waren die normalen Menschen, deren überwiegender Teil in Eigentumswohnungen lebt? Wo waren die Bewohner der neuen, seit Jahren aus dem Boden sprießenden Straßenzüge? Kurzum: Wo waren die "Iwan-Normalbürger", die weder auf der Straße noch in Luxusvillen leben? Von den im Film vorgestellten Personen kommen ihnen nur der Brückenwärter und - mit Abstrichen wegen ihrer besonderen Herkunft - die adeligen Damen nahe.

Mit diesen Defiziten könnte man (zähneknirschend) leben, denn sie sind in deutschen Medien so normal, daß sie keine besondere Aufmerksamkeit verdienen. Doch ZDF-Korrespondentin Gellinek glaubte wohl, sie müsse auch noch politisch werden und hat ausführlich die Anarchistengruppe "Wojna" porträtiert. Wojna heißt auf Deutsch "Krieg" und die Protagonisten dieser Gruppe wähnen sich im Krieg gegen das "System". Alle Politiker wären unfähig (komischerweise sagen Wirtschaftsdaten und Meinungsumfragen etwas anderes), weshalb es in Rußland eine neue Revolution bräuchte.

Spätestens an dieser Stelle hätte der kritische Journalismus, auf den die deutsche Journaille immer so stolz ist, eingreifen müssen: Revolution warum? Rußland hat in den zurückliegenden 110 Jahren mehrere gewaltsame Revolutionen erlebt und tiefgreifende Veränderungen durchmachen müssen. Allein für die Periode 1917 bis 1922 (Februar- und Oktoberrevolution, Bürgerkrieg, ausländische Intervention) verloren schätzungsweise mehrere Millionen Menschen ihr Leben, von den verheerenden ökonomischen Folgen ganz zu schweigen. Wollen die "Wojna"-Aktivisten erneut ein solches Blutbad heraufbeschwören, wo sich das Land seit etwa zehn Jahren wieder erholt?

An kritischen Rückfragen mangelte es auch, als die Aktionen von "Wojna" gezeigt wurden. Es handelt sich dabei nicht, wie vom ZDF behauptet, um "Kunst" bzw. legitimen, künstlerisch ausgedrückten Protest, sondern durchweg um das Begehen von Straftaten, die nicht nur im angeblich so furchtbar autoritären Putinreich, sondern auch in Deutschland (und den meisten übrigen Staaten) strafrechtlich geahndet würden. Deshalb ist es absurd, wenn "Wojna" als verfolgte demokratische Opposition dargestellt wird.

Zu diesen Straftaten zählen nicht nur zahlreiche Sachbeschädigungen, etwa das Beschmieren von Bauwerken und das Zerstören von Polizeifahrzeugen, sondern auch die tätlichen Angriffe auf Polizeibeamte. Das, was im ZDF als harmlose "Kußattacke" dargestellt wird, ist rechtlich ganz anders zu bewerten. Neben der möglichen Körperverletzung sowie der Frage des Widerstands gegen die Staatsgewalt steht hier vor allem der Vorwurf der Vergewaltigung im Raum. Die genaue Rechtslage in der RF ist mir insoweit zwar nicht bekannt, aber in vielen EU-Staaten gilt ein erzwungener Zungenkuß bereits als vollendete Vergewaltigung! Dies verdeutlicht, daß es sich bei den Wojna-Kämpfern nicht um harmlose Aktionskünstler, sondern um Kriminelle handelt.

Doch die Fehlleistungen beschränken sich insofern nicht nur auf die Rußlandberichterstattung des ZDF. Oftmals wurde in den letzten Wochen versucht, den Gewaltausbrüchen in London, Madrid und Berlin eine politische Note zu geben. Das ist ein Reflex der seit hundert Jahren geübten Praxis, andere Personen oder einfach "die Gesellschaft" für Straftaten verantwortlich zu machen, nur nicht denjenigen, der sie tatsächlich begangen hat. Doch worin besteht die angeblich politische Botschaft wahllos angezündeter Autos in der deutschen Hauptstadt? Wieso unterstellt man dem tagelang in Großbritannien randalierenden Mob politische Intentionen, wenn kein einziges Plakat zu sehen war und die Chaoten sich auf das Morden, Plündern und Brandschatzen in ihrer eigenen Nachbarschaft (!) beschränkten, während die angeblich am allgemeinen Elend schuldigen Großbanken etc. verschont blieben? Wie krank muß man sein, um gemeine Diebstähle als "sozialen Protest" auszugeben?

Nein, in England und andernorts zeigt sich nicht die Not der europäischen Jugend, sondern eine weitverbreitete Lust an Gewaltstraftaten. Es wäre die Aufgabe der Sicherheitsbehörden, dabei nicht tatenlos zuzusehen, sondern unverzüglich und energisch einzuschreiten. Die Versammlungsfreiheit gilt auch nach Artikel 11 EMRK nur für friedliche Veranstaltungen, nicht für Randale.
Die tendenzielle Schönfärberei von Straßengewalt durch die deutschen Medien hat sich schon Anfang diesen Jahres im Kult um den "arabischen Frühling" gezeigt (vgl. hier, hier, hier und hier). Da im Nahen und Mittleren Osten nunmehr der Katzenjammer Einzug gehalten hat, muß sich die Revolutionslust der (oft linksdrehenden) Journalisten und Sozialwissenschaftler andere Spielwiesen suchen. An die mittelbaren und unmittelbaren Opfer ihrer verantwortungslosen Agitation denken diese Herrschaften freilich nicht.


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Montag, 25. Juli 2011

Vielleicht doch kein Wahnsinniger


Der Doppelanschlag, dem am Freitag in Oslo und Umgebung über hundert Menschen zum Opfer gefallen sind, hat Eigentümlichkeiten, die ihn von den in den letzten Jahren bekanntgewordenen Amokläufen unterscheiden. Letztere trugen regelmäßig den Charakter eines erweiterten Selbstmords, d.h. der Täter wollte die Menschen, die er für sein verpfuschtes Leben verantwortlich gemacht hat, mit in den Tod nehmen. Das war beim Massenmord in Norwegen anders. Nach allem was bisher bekanntgeworden ist, hat sich der Täter monatelang akribisch auf den Tag X vorbereitet: Tarnfirmen gegründet, Sprengstoff hergestellt, finanzielle Transaktionen getätigt, PR-Maßnahmen betrieben bzw. vorbereitet. Und er hat sich, nachdem er sein blutiges Werk volbracht hatte, widerstandslos festnehmen lassen. Kein Selbstmord also. Auf seinen Überlebenswillen deutet auch die getragene ballistische Schutzweste hin. Folglich wirft schon die Begehensweise Fragen auf.

Darauf deuten auch seine vor der Polizei gemachten Aussagen hin. So soll er davon gesprochen haben, daß es ihm um die Bekämpfung von Islam und "Kulturmarxismus" gegangen und daß seine Tat zwar grausam, aber notwendig gewesen sei. Dies deutet darauf hin, daß er sich seiner Handlungen und ihrer Konsequenzen vollauf bewußt war. Somit verbietet es sich - zumindest vor einer genaueren psychiatrischen Untersuchung -, von einem kranken und gestörten Täter zu sprechen, denn man kann seinen Handlungen eine gewisse innere Rationalität nicht absprechen. Er sieht die Einwanderung von Muslimen nach Norwegen als Bedrohung an und wendet sich mit Gewalt gegen die politischen Kräfte innerhalb Norwegens, die seines Erachtens dafür verantwortlich sind: die Sozialdemokraten.

Die Begründung, daß man endlich mit Gewalt gegen den in Europa vordringenden Islam vorgehen müsse, habe ich übrigens vor Jahren schon einmal gehört. Am Rande einer studentischen Großveranstaltung in Berlin meinte einer der Teilnehmer, daß man wohl erst einmal ein paar Millionen Muselmanen umbringen müßte, damit sie Europa den Rücken kehren und "uns" in Frieden lassen. Bereits damals war ich über diese These erstaunt und die Ereignisse in Norwegen zeigen, daß sich dieser Gedanke in Kreisen radikaler Islamgegner offenbar festgesetzt hat. Während es in diesen Kreisen, die sich in Deutschland um Webseiten wie z.B. Politically Incorrect scharen, zumeist bei verbalen Unmutsäußerungen (wenn auch oft unterhalb der Gürtellinie) bleibt, dann wissen wir jetzt, daß dieses Denken, sofern es sich radikalisiert, auch erhebliche Konsequenzen haben kann.

Deshalb sollten die Taten von Oslo Anlaß zum Nachdenken sein. Zum einen für die Islamkritiker. Zu oft wird von ihnen eine radikale und blutrünstige Sprache verwendet. Es wird doch wohl möglich sein, die zweifelsohne bestehenden Probleme mit islamischen Zuwanderern in den europäischen Gesellschaften zu thematisieren, ohne sich dabei im Ton zu vergreifen oder, wie etwa im Fall der Mohammed-Karrikaturen, andere Menschen bewußt zu beleidigen. So kommt kein zielführender Dialog zustande.

Vor allem aber müssen die Gewaltphantasien aufhören. Der oben genannte Student führte dann weiter aus, er hoffe auf den freiwilligen "Rückzug" der Muselmanen aus Europa, vielleicht komme man in diesem Fall auch ohne oder mit wenig Gewalt aus. Dabei wird übersehen, daß die Mehrzahl der hier lebenden Muslime auch hierbleiben will. Eine freiwillige Rückwanderung wird somit nicht stattfinden und eine vom Staat angeordnete Zwangsrückführung dürfte aus vielerlei politischen und rechtlichen Gründen scheitern. D.h. daß die Moslems auch hier in Europa bleiben werden; sie sind damit automatisch zu einem Teil unserer Gesellschaften geworden. Mithin erübrigt sich auch jede (Schein-)Debatte darüber, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht.

Die Korangläubigen sind hier und wir Autochthonen müssen mit diesem Tatbestand umgehen. Mir persönlich wäre es lieber, es würden mehr christliche Kirchen anstelle von Moscheen gebaut und auch mir sind die bärtigen, weißgekleideten jungen Männer auf dem Weg zum Freitagsgebet nicht immer geheuer. Doch was hilft es, die Realität zu ignorieren und sich in Träume vom christlichen Abendland zu flüchten? Wenn man keinen Akt der Barbarei wie in Norwegen begehen will, dann muß man sich auf eine Gesellschaft einstellen, in der auch der Koran einen Platz hat - unabhängig davon, was man von theoretischen Konzepten wie Multikulti hält.

Das war die eine Seite. Doch auch die andere kann nicht so weitermachen. Es ist einfach zu billig, jeden Islamkritiker der Fremdenfeindlichkeit, des Rassismus und des Rechtsextremismus zu beschuldigen. Einige dieser Leute können auf reale negative Erfahrungen mit muslimischen Zuwanderern zurückblicken. Die von manchen dieser Einwanderer verursachten Probleme - insbesondere im Bereich der Kriminalität - sind unzweifelhaft vorhanden, weshalb Leugnen absurd ist.

Leugnen und das Beharren auf der Xenophobiethese führen im Extremfall - wie in Norwegen - dazu, daß sich Kritik nicht mehr mit Worten, sondern mit Gewalt äußert, weil sich der Kritiker völlig unverstanden fühlt. Das muß verhindert werden, indem reale Probleme und Konflikte auch offen benannt und diskutiert werden dürfen - wobei freilich auf das Minimum an zwischenmenschlichem Respekt zu achten ist, ohne welches kein Gespräch möglich ist (doch dieser Respekt ist etwas anderes als die abweichende Meinungen erstickende PC).
Und es muß auch für unsere Sicherheitsbehörden möglich sein, gegen gewaltbereite Islamisten und schnöde Kriminelle moslemischen Glaubens vorzugehen, ohne daß dies als "Kreuzzug" gegen alle Muslime dargestellt oder wahrgenommen wird. Analoges gilt für andere Gruppen hier lebender Ausländer, deren "Migrationshintergrund" kein Freibrief für das Begehen von Straftaten sein darf.

Schließlich werden die norwegischen Behörden auf der praktischen Ebene einige unangenehme Fragen beantworten müssen. Wie konnte es dazu kommen, daß der Täter 90 Minuten auf der Ferieninsel ungehindert über 80 Menschen töten konnte? Wieso haben die Spezialkräfte der Polizei aus der nur knapp 40 Kilometer entfernten Hauptstadt Oslo so unsagbar viel Zeit benötigt, bis sie auf der Insel Utøya waren? Gab es auf der Insel niemanden, der ihn möglicherweise hätte stoppen können (z.B. privater Sicherheitsdienst, ortsansässiger Jäger)? Das war kein spontaner Amoklauf eines Irren, sondern ein geplantes, anderthalbstündiges Massaker, dessen Urheber anscheinend wußte, was er tat.

Die Tat des Anders Behring Breivik war zwar höchst unmoralisch, aber nicht unbedingt irrational. Die durch sie aufgeworfenen Fragen werden sich jedoch in den deutschen Medien wohl kaum wiederfinden. Statt dessen wird die Journaille vermutlich wieder den gewohnten Film abspielen: geistesgestörter Täter, schlechte Kindheit, Killerspiele und Schußwaffen, der diesmal noch durch die Zutaten christlicher Fundamentalismus, Islamophobie, Rechtsterrorismus usw. angereichert wird. Und es werden wieder die üblichen Verdächtigen zu Wort kommen, die die üblichen Parolen verbreiten ...


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Foto: DPA.

Montag, 11. Juli 2011

Spetsnaz XIII: Der Föderale Drogenkontrolldienst (FSKN)

Heute soll eine Sicherheitsbehörde der Rußländischen Föderation vorgestellt werden, die in Westeuropa nur wenig bekannt ist, doch die im eurasischen Raum eine wichtige Rolle spielt. Gemeint ist der Föderale Dienst für die Kontrolle von Narkotika (russ.: Federalnaja slushba po kontrolju sa oborotom narkotikow, Abk.: FSKN), den man als Äquivalent zur amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA) sehen kann.

Geschichte

Der FSKN ist eine junge Behörde. Sein Vorläufer war das 2002 gegründete und dem föderalen Innenministerium (MWD) unterstehende Staatliche Komitee für die Bekämpfung des illegalen Drogenhandels. Im Jahre 2003 wurde dieses Komitee im Zuge der Reform der Sicherheitsbehörden aus dem MWD herausgelöst und verselbständigt (Gosnarkokontrol). Der heute verwendete Name des FSKN wurde 2004 eingeführt. Erster Behördenleiter war seit 2002 Viktor Tscherkessow; 2008 ist ihm Viktor Iwanow als Direktor des FSKN nachgefolgt.

Im Jahr 2004 übernahm der FSKN einen großen Teil des Personals und der Sachmittel der aufgelösten Steuerpolizei. Diese bewaffnete Exekutive der Finanzverwaltung, die in den 1990er Jahren weltweite Berühmtheit erlangt hatte, war entbehrlich geworden, nachdem das rußländische Steuersystem durch eine grundlegende Reform einfacher und durchsichtiger geworden war (z.B. Einkommenssteuer als „flat tax“ von 13 %), weshalb die Bürger ihre Steuern zunehmend freiwillig entrichteten.

Tscherkessows Name wurde durch eine seltsame Affäre beschädigt, als es 2007 den Anschein hatte, daß sich der FSKN und der FSB befehden und ihre Mitarbeiter gegenseitig festnehmen würden.
Bis zum Frühjahr 2011 waren die Dienststellen des FSKN übrigens die einzige Sicherheitsbehörde der RF, die offiziell als „Polizei“ tituliert wurde.


FSKN-Direktor Iwanow während einer Pressekonferenz.


Das Drogenproblem

Einer Schätzung des FSKN aus dem vergangenen Jahr zufolge konsumieren Drogensüchtige in Rußland pro Jahr etwa 30 Tonnen Heroin. Hinzu kommen in großem Umfang Cannabis sowie synthetische Drogen. In 2010 hat die Drogenbehörde insgesamt 49 t Rauschmittel beschlagnahmen können, darunter 3 t Heroin.


Wissenschaftliche Konferenz.


Aufgaben

Das Drogenproblem wird in Rußland sehr ernst genommen und seine Bearbeitung als gesamtstaatliche Aufgabe angesehen. In der 2009 verabschiedeten Strategie der staatlichen Anti-Drogen-Politik kommt dies zum Ausdruck. Darin werden der internationale Drogenhandel und die mit ihm verbundene organisierte Kriminalität (welche als sehr einträglich gilt) als Bedrohung der nationalen Sicherheit eingestuft und zahlreiche Gegenmaßnahmen empfohlen.

Im Gegensatz zu anderen Sicherheitsbehörden der RF sind die Kompetenzen und Befugnisse des FSKN über zahlreiche Gesetze und Rechtsverordnungen verteilt. Ihm obliegt im präventiv-verwaltungsmäßigen Bereich die Kontrolle über den Umgang mit Betäubungsmitteln i.w.S., deren legale Verwendung (z.B. in der Medizin), Herstellung, Ein- und Ausfuhr usw.
Im repressiven Bereich, also bei der aktiven Bekämpfung des illegalen Drogenhandels, besitzt der FSKN kein Monopol; auch die Polizei und der FSB werden auf diesem Gebiet tätig. Gleichwohl ist der FSKN aufgrund seiner Fachkompetenz hier in einer Vorzugsstellung. Seine Kompetenzen beschränken sich nicht nur auf die Drogenkriminalität selbst, sondern schließen auch damit zusammenhängende Delikte wie z.B. Geldwäsche mit ein. Man ist sich darüber im klaren, daß man das gesamte ökonomische Geflecht des illegalen Drogenhandels zerstören muß, um Erfolg zu haben.

Damit dieser nachhaltig wird, muß jedoch auch die Nachfrage nach unerlaubten Drogen reduziert werden. Hier setzt die allgemeine Drogenprävention ein, welcher vom FSKN eine hohe Priorität eingeräumt wird. Die Behörde geht z.B. in Schulen und klärt dort über Drogengefahren auf. Ferner werden Sport- und Kulturveranstaltungen durchgeführt, die Jugendliche für die Risiken sensibilisieren sollen und es gibt – wie auch in Deutschland – öffentliche Kampagnen wie Plakate etc. Deshalb betreibt der FSKN auch eine sehr aktive Öffentlichkeitsarbeit (vielleicht die aktivste aller Sicherheitsbehörden in der RF).


Plakat „Gemeinsam für das Leben - gemeinsam gegen Drogen“.


Organisation

An der Spitze des FSKN steht der Direktor. Ihm unterstehen unmittelbar die Abteilungen des Zentralapparates mit Sitz in Moskau. Dies sind: die Abteilungen für operative Arbeit, Kriminologie und Spezialaufgaben, innere Sicherheit (Antikorruption!), internationale Verbindungen und Recht, Personal, Finanzen etc.

Darunter stehen die territorialen Organe des FSKN. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verwaltung für jedes Föderationssubjekt. Deren Leiter bekleiden in der Regel den Rang eines Obersten oder Generalmajors. Den Territorialverwaltungen unterstehen wiederum Abteilungen für einzelne Städte bzw. Kreise. In diesen regionalen und lokalen Behörden wird die Hauptarbeit geleistet.

Als Besonderheit ist das Staatliche Anti-Drogen-Komitee zu nennen, dessen Leitung dem Direktor des FSKN in Personalunion obliegt. Diese interministerielle Dienststelle dient – analog dem Anti-Terror-Komitee – der Koordination verschiedener rußländischer Behörden bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.

Im übrigen sind nur wenige Details über die Organisation des FSKN bekannt. Belastbare Angaben zur Personalstärke gibt es m.W. nicht, doch aufgrund der weitverzweigten Struktur wird man wohl von mehr als 10.000 Mitarbeitern ausgehen können.


Go-Kart-Rennen unter dem Motto „Adrenalin ohne Drogen“.


Spezialkräfte

Wie jede Sicherheitsbehörde der RF so verfügt auch der FSKN über eigene Spezialkräfte. Diese sind zum einen Teil der (zentralen) Abteilung für spezielle und kriminalistische Unterstützung mit Standort Moskau. Innerhalb dieses Departements bilden sie die Verwaltung für Spezialaufgaben und Bewachung.
Hervorgegangen sind die Spezialkräfte der Drogenpolizei aus einigen, zwischenzeitlich aufgelösten Spezialeinheiten der Miliz (SOBR). Ihr erster Chef war General Jewgenij Raschodtschikow, der zuvor in der Gruppe „Alfa“ gedient hatte.

Ihre Aufgabe ist die Durchführung von Hausdurchsuchungen und Festnahmen im Drogenmilieu. Die Kriminellen, selbst wenn sie nur „nebenamtlich“ in diesem „Business“ nachgehen, sind überaus gewaltbereit und eröffnen auch bei relativ geringen BTM-Mengen das Feuer, um ihren Besitz zu schützen. Hinzu kommt die gute Organisation bei größeren Mafiagruppierungen, deren Bosse oft über eigene Leibwächter verfügen. Oberste Priorität hat bei allen Operationen des FSKN das Aus-dem-Verkehr-Ziehen von Drogen.
Bei der Ausbildung wird neben den üblichen Themen wie Nahkampf und Schießen besonderer Wert auf die juristische Ausbildung gelegt, schließlich müssen die Fälle gerichtsfest gemacht werden.

Es ist unklar, ob die regionalen Behörden der Drogenkontrolle über die genannte Spezialeinheit hinaus noch über eigene Spezialkräfte verfügen. In deren Pressemitteilungen sind zwar regelmäßig Fotos solcher Beamter enthalten, es wird jedoch nicht erläutert, ob es sich um eingeflogene Mitarbeiter der Moskauer Spezialverwaltung oder um eigene Kräfte handelt.



Internationale Zusammenarbeit

Besonderen Wert legt der FSKN auf die Abstimmung mit anderen Staaten, denn Rußland ist für den internationalen Drogenhandel vor allem ein Transitland und erst in zweiter Linie ein Empfängerland. Dies trifft insbesondere auf die Opiumherstellung in Afghanistan und die Cannabisproduktion in weiteren Staaten Mittelasiens zu.

Neben dem Austausch von Informationen und dem Abhalten von Konferenzen zur Koordinierung zwischen verschiedenen Staaten geht es dem FSKN auch um substantielle operative Zusammenarbeit. So haben die Mitgliedsstaaten der Organisation des Vertrages über kollektive Sicherheit (OVKS/CSTO) Mitte November 2010 abgestimmte Razzien durchgeführt, an denen auch Beobachter aus den USA, Italien, China und dem Iran teilgenommen haben. Dabei hat der FSKN allein in St. Petersburg 179 kg Rauschgift beschlagnahmt. Insgesamt waren es in allen OVKS-Staaten 6,6 t.

Ein Schwerpunkt sind insoweit die früheren Sowjetrepubliken in Mittelasien. Vor allem Tadshikistan hat sich seit dem Abzug der rußländischen Grenztruppen im Jahr 2003 zu einem Brennpunkt des Drogenschmuggels entwickelt. Um die Dimension zu verdeutlichen: Im Juni 2005 hat die Drogenpolizei bei mehreren Operationen gegen eine einzige Bande tadshikischer Schmuggler nahe Moskau insgesamt 240 kg Heroin im Wert von 8 bis 9 Mio. US-Dollar sichergestellt. Deshalb möchte der FSKN so früh wie möglich mit der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels beginnen – nicht nur in Tadshikistan, sondern auch im Ursprungsland von 90 % des weltweit vertriebenen Heroins: in Afghanistan.


Fotos von einer Razzia in Konakowo.


Afghanistan

Seit dem Ende der Taliban-Herrschaft ist die Opiumproduktion in Afghanistan, die es dort immer gegeben hat, in die Höhe geschnellt. Mittlerweile sollen 6,4 % der afghanischen Bevölkerung im Mohnanbau beschäftigt sein. Dies wurde für Rußland zu einem erheblichen, auch außenpolitischen Problem, denn fast alle Schmuggelrouten aus Afghanistan nach Europa laufen über das Territorium der RF. (Der grassierende Drogenschmuggel ist einer der Gründe, weshalb sich die EU nach wie vor weigert, die Visaverfahren für Bürger der RF zu vereinfachen.) Verschlimmert wurde die Lage noch dadurch, daß sich die ausländischen Besatzungstruppen in Afghanistan jahrelang geweigert haben, gegen den grassierenden Schlafmohnanbau vorzugehen.

Erst in jüngster Zeit hat sich die Position der ISAF zu diesem Problem geändert, was sicher auch mit auf den politischen Druck aus Moskau zurückzuführen ist. Auch in den NATO-Staaten wurde erkannt, daß das Opiumgeschäft heute auch der Finanzierung der afghanischen Kämpfer von Taliban & Co. dient. (Aus dieser Perspektive ist das Heroin freilich nur ein mittelbares Problem.) Nunmehr kooperieren also die Drogenbehörden der Vereinigten Staaten, Rußlands und der mittelasiatischen Staaten mit der afghanischen Regierung und der ISAF im Kampf gegen die Drogenmafia. Ihre Strukturen werden gemeinsam analysiert und Gegenmaßnahmen geplant.

Bisheriger Höhepunkt war die Bildung einer amerikanisch-russischen Arbeitsgruppe, die den Anti-Drogen-Kampf am Hindukusch koordiniert. Seit Oktober 2010 haben DEA, CIA und FSKN zusammen mit dem Kabuler Innenministerium und der ISAF mehrere Operationen zur Zerstörung von Drogenlaboren in Afghanistan durchgeführt. Allein die erste Aktion am 28. Oktober, die sich gegen vier Labore richtete, brachte eine Ausbeute von 932 kg Heroin und 156 kg Opium. Bei einer Operation im Dezember konnten immerhin 200 kg Heroin sichergestellt werden. Die Arbeit am Boden haben vor allem amerikanische Spezialkräfte sowie afghanische Polizisten erledigt. Der FSKN war – auch aus Rücksicht auf afghanische Befindlichkeiten – nur mit einer Handvoll Spezialisten beteiligt. Dennoch hagelte es danach Kritik von Präsident Karsai.

Aus rußländischer Sicht ist dies das erste Mal seit vielen Jahren, daß die USA im Sicherheitsbereich zu einer substantiellen Zusammenarbeit bereit sind. (Im Gegensatz zu den kaukasischen Islamisten.) Man hofft, daß durch die gemeinsamen Erfolge nicht nur die Bedrohung durch den Drogenhandel eingedämmt werden kann, sondern daß sich daraus mittelfristig auch mehr gegenseitiges Verständnis zwischen den Politikern und Sicherheitsbehörden beider Staaten entwickelt.


In den nächsten Folgen der Speznas-Reihe wird es voraussichtlich um den Grenzschutz gehen.



Bibliographie

Offizielle Webseite des FSKN

Offizielle Webseite der Verwaltung des FSKN für das Gebiet Twer

Offizielle Webseite der Abteilung des FSKN in der Stadt Konakowo

Aufsichtsbehörde gibt Ausmaße der „Drogentragödie“ in Russland bekannt, RIA Nowosti v. 03.12.2010

Bodansky, Yossef: Narco-terrorism and narco-criminality at the heart of Asia, Valdai International Discussion Club v. 06.07.2011

CSTO veranstaltet Großrazzia gegen Dealer, RIA Nowosti v. 22.11.2010

Drogenlabors in Afghanistan sprießen wie Pilze aus dem Boden, RIA Nowosti v. 29.10.2010

Fedjaschin, Andrej: Russland wehrt sich gegen die Drogenflut, RIA Nowosti v. 28.10.2010

Jewdokimow, Pawel: Antinarkotitscheskij speznas, in: Bratischka 4/2006, S. 30 f.

Karsai erbost über Drogenrazzia mit Russen, RIA Nowosti v. 01.11.2010

Lamzow, Michail: Kommandos w afganskoj „jame“, in: Bratischka 2/2011, S. 8 f.

Moskauer Forum ruft zu koordiniertem Vorgehen gegen afghanische Drogengefahr auf, RIA Nowosti v. 24.06.2010

Renz, Bettina: Russia's "force structures" and the study of civil-military relations, in: Journal of Slavic Military Studies 18 (2005), S. 559 ff.

Russischer Nato-Botschafter kündigt härteres Vorgehen gegen afghanische Drogen an, RIA Nowosti v. 02.12.2010

Russland und USA setzen Razzien gegen Drogenlabors in Afghanistan fort, RIA Nowosti v. 01.11.2010

Russland und USA zerstören Rauschgiftlabors in Afghanistan, RIA Nowosti v. 20.04.2011

Russland will mehr Anti-Drogen-Einsätze mit USA in Afghanistan, RIA Nowosti v. 29.10.2010

Russlands Drogensüchtige pumpen sich jährlich mit 30 Tonnen Heroin voll, RIA Nowosti v. 23.12.2010

Wikipedia: FSKN (russ., eng.)




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Bilder: fskn.gov.ru, www.nk.konakovo.org, RIA Nowosti.