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Donnerstag, 3. Mai 2012

Leider kein Sieg vor dem BGH

BGH 15 Pano

Gestern ist der bereits am 22. März ergangene Beschluß des Bundesgerichtshofes im Revisionsverfahren gegen den Vater des Massenmörders von Winnenden veröffentlicht worden. Damit wurde das Urteil des erstinstanzlichen Landgerichts Stuttgart, was den Vater zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt hat, aufgehoben. Nunmehr muß vor dem LG Stuttgart eine Neuverhandlung stattfinden.
Der BGH-Beschluß hat in der Presse einen starken Widerhall gefunden. In Zeiten, in denen deutsche Politiker und Journalisten zuhauf und ungefragt ausländischen Staaten Lektionen in Sachen Rechtsstaatlichkeit erteilen, offenbart die vernichtende Kitik am BGH vor allem das gestörte, archaisch anmutende Rechtsverständnis der Kritiker. Exemplarisch mag hierfür ein Artikel in der Winnender Zeitung stehen. Zunächst wird die Bedeutung des Beschlusses relativiert und der BGH verunglimpft:
"Dass die Entscheidungspraxis der Revisionsgerichte „weitgehend unberechenbar“ sei, gilt vielen Juristen als Gemeinplatz."
Dann dürfen die "Opfer" - also nicht das Opfer des Fehlurteils, sondern die Hinterbliebenen der Opfer des Mörders - ihr Leid klagen:
"So bleiben die Opfer-Angehörigen weiter hineingedreht ins Räderwerk der Justiz, hineingepresst in die Paragrafenmühle, hängen fest in der Warteschleife – auf unabsehbare Zeit. Mag sein, dass all das „formaljuristisch“ seine Richtigkeit hat, sagt Jürgen Marx, der seine Tochter Selina am 11. März 2009 verloren hat - „emotional ist das für einen Laien absolut nicht nachzuvollziehen. Uns hat das Ganze getroffen wie ein Hammer“. [...] „Uns hat‘s echt die Füße weggezogen.“ Sicher, schon klar, alles geht seinen geordneten Gang, die Gerichte fällen ihre Entscheidungen, alles schön rechtsstaatlich – aber „die Opfer sind für die total uninteressant. Das interessiert die einen Scheiß, was wir denken und fühlen. Jetzt stehen wir da wie vor zwei Jahren. Nach zwei Jahren Aufbauarbeit ist wieder ein Fundament weggebrochen“."
Sonach hatte der Prozeß gegen den Vater vor allem psychologische Funktion. "Trauerarbeit" - wer wollte da dagegen sein? und dann tritt der unsensible Bundgerichtshof auf wie ein Elefant im Porzellanladen und beharrt auf der Einhaltung eines Minimums rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze. Frechheit - wo doch das "gesunde Volksempfinden" schon lange entschieden hat!
Diese Einlassungen zeigen einmal mehr, daß es in dem Strafprozeß eigentlich gar nicht um den Vater und dessen mögliches Fehlverhalten ging. Der Mann war und ist lediglich ein Sündenbock, der an Stelle seines toten Sohnes die Rolle des Haßobjektes spielen muß. Nur in dieser Logik wird verständlich, weshalb juristische Erwägungen einen so geringen Stellenwert in der Berichterstattung hatten.

Schließlich wird der Haß ausgeweitet. Nicht nur der Vater, auch sein Rechtsanwalt, der die teilweise erfolgreiche Revision durchgesetzt hat, wird von der Presse beschimpft:
"So gut Gorka sein Paragrafengeschäft versteht – die irritierend zynische „Spiel“- und „Glück“-Floskel passt zu der auffälligen Achtlosigkeit, mit der der Anwalt im ersten Amokprozess über die Befindlichkeiten, Verletzlichkeiten und Gefühle von Opfer-Eltern hinwegging."
Die Journaille meint also, daß die Aufgabe eines Strafverteidigers nicht in der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten, sondern in der besonderen Beachtung von Befindlichkeiten der Nebenkläger liege. Hier irrt Peter Schwarz von der Winnender Zeitung. In unserem Rechtssystem ist genau das nicht die Aufgabe eines Verteidigers, dafür haben die Nebenkläger ihre eigenen Anwälte.
Wiederum wird deutlich, daß der erste Prozeß in Stuttgart nichts anderes als ein abgekartetes Spiel war, ein - wie früher schon geschrieben - Schauprozeß, in dem der Angeklagte nur die Rolle des reuigen Sünders spielen sollte, der jedes vorgefertigte Geständnis unterschreibt. Daß es anders kam und RA Hubert Gorka erfreulicherweise auf einer effektiven Verteidigung bestand, beschwört nun den geballten Zorn der Amoklauf-Winnenden-Lobby und der ihr nahestehenden Medien herauf. Den von einem Festredner stammenden Satz, daß Verteidigung Kampf ist, nimmt man Gorka besonders übel.

Dabei ist der Beschluß des BGH zwar ein Erfolg, aber kein vollständiger Sieg der Revision. Dies wird von den - wie immer - oberflächlich recherchierenden Journalisten übersehen. Zwar hat der BGH das Urteil aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers des LG hinsichtlich der Aussage einer Schlüsselzeugin aufgehoben. Doch die weiteren Rügen der Revision gegen die zahlreichen Mängel des ersten Verfahrens wurden vom BGH verworfen. Im weiteren Text gibt der Gerichtshof zudem Hinweise an das Landgericht, wie im zweiten Prozeß eine Verurteilung erreicht werden kann. Insbesondere die Randnummern 34 bis 36 sind m.E. problematisch, weil damit eine lange Kausalitätskette für Fahrlässigkeitshandlungen konstruiert wird, die über mehrere unabhängige Personen reicht.

Mithin war auch der BGH nur bedingt fähig, weiteres Licht die offenen (Rechts-) Fragen im Fall Winnenden zu bringen. Nur als kleiner Trost, vor allem für den Betroffenen, bleibt die Neuauflage des Verfahrens vor dem LG Stuttgart. Ob es dort diesmal fairer und rechtsstaatlicher zugehen wird als im ersten Prozeß mit seinen befangenheitsverdächtigen Schöffen und anderen Mißhelligkeiten?

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Mittwoch, 1. Februar 2012

Waffenrecht in der Gefühlsdiktatur

Der Journalist Jan Fleischhauer hat vor einigen Jahren ein Buch mit dem Titel „Unter Linken“ vorgelegt. Darin rechnet er, der nach eigenem Bekunden sein halbes Leben links war und dann „aus Versehen“ konservativ wurde, mit dem linken Milieu ab. Besonders interessant wird das Buch für „Ossis“ wie mich, weil der Fokus auf den westdeutschen Linken liegt, namentlich den Kreisen, die sich heute im Umfeld der SPD und der Grünen tummeln.

Fleischhauer beschreibt, wie sich in den 1980er Jahren eine deutliche Veränderung in diesem Milieu vollzogen hat. Mußte man zuvor, um als echter Linker zu gelten, noch Bildungsanstrengungen unternehmen, indem etwa die Schriften von Marx, Engels, Trotzki oder anderen Theoretikern durchgearbeitet wurden, kam in den 80ern die Gefühlslinke auf. Man begab sich nun auf die Suche nach dem Ich, die Psychologie kam groß in Mode, an die Stelle des „Kaderwelsch“ der ML-Typen oder die gestelzte Soziologensprache der „68er“ trat blumige Betroffenheitslyrik. Dies konnte nicht ohne Rückwirkungen auf die politische Kultur bleiben. Fleischhauer schreibt:
"[…]

Neben die gesellschaftliche Realität trat die gefühlte Wirklichkeit: Unter Menschen, „die mit dem Herzen denken“ (Konstantin Wecker), bedarf es nicht länger der mühsamen Auseinandersetzung mit Argumenten, um sich über die Wichtigkeit ihres Vorhabens zu verständigen, nun reichte es schon, daß man sich mitbetroffen oder jedenfalls in irgendeiner Weise involviert fühlte, damit ein Problem als politisch bedeutsam anerkannt war. […]

Tränen als Bedeutungsbeweis, das ist eine diskurspolitische Innovation, die erst einmal verarbeitet sein will. Je freier die Träne fließt, desto wichtiger die Sache: Für die Gefühlsdemokratie bedarf es eines ganz anderen Ensembles von Eigenschaften, über die ein Politiker verfügen muß. Die Grünen sind hier herkunftsbedingt im Vorteil, die Konservativen tun sich bei diesem romantischen Rückfall eher schwer. Abstand und kühle Sachlichkeit gelten mit einem Mal als Handicap im politischen Geschäft, Distanz zur anstehenden Aufgabe wird als Distanzierung verstanden, Disziplin und Entschlossenheit […] sind plötzlich Ausdruck bedenklicher Rohheit und Gefühlsarmut. Was zählt, ist die gekonnte Darstellung von Mitgefühl, der sanfte Verständniston, die emphatische Umarmung aller guten Menschen und Anliegen, unabhängig davon, wie ernst es einem damit ist. Hauptsache, man wirkt „gefühlvoll“ […]

Mit der neuen Eigentlichkeit entwickelte sich ein Gefühlsjargon, dessen Schlacke die politische Sprache bis heute mitschleppt. „Problem“ wird zu einem Schlüsselbegriff, man begegnet ihm im Zusammenleben als „Beziehungsproblem“, an der Mülltonne hat man es mit dem „Umweltproblem“ zu tun, auf der Straße mit dem „Sozialproblem“. Ein klein wenig Übung vorausgesetzt, läßt sich alles problematisieren, wie sich schnell zeigt, unentwegt wird analysiert, durchgesprochen und hinterfragt, wobei das „Sicheinbringen“ mit „subjektiven Erfahrungen“ und die „Thematisierung eigener Erlebniskontexte“ nie aus dem Blick geraten sollten. […]

Auch hier zählt vor allem die Betroffenheit, neben das „Problem“ tritt die „Angst“, die als Gefühlswort allerersten Ranges jede Diskussion sofort bestimmt, weil sie so unschlagbar „authentisch“ wirkt. „Authentisch ist“, schreiben die Autoren des munteren Büchleins ‚Schöner denken’, eines vorzüglichen Glossars der Linkssprache, „wenn in einer Bürgerversammlung fünf hochkarätige Wissenschaftler dargelegt haben, warum der Neubau eines Golfplatzes kein bedrohliches Risiko darstellt, und dann einer aufsteht und sagt: ‚Aber ich habe Angst.’ Dann können die fünf Experten einpacken. Und die Journalisten wissen, wem sie ihr Mikrophon unter die Nase halten.

[…]" (Fleischhauer: Unter Linken, Hamburg 2010, S. 314 ff.)
Anstelle rationaler politischer Sachargumente treten Gefühle. Besonders „Angst“, so unbegründet und irrational sie im konkreten Fall sein mag, bestimmt die politische Auseinandersetzung. Mithin geht es nicht mehr um die sachgerechte Lösung eines politischen Problems, sondern um das Erzeugen „positiver Emotionen“. Wenn für diesen Zweck ein gesetzliches Verbot erlassen werden soll, müssen die Gegner schon gewaltige Anstrengungen unternehmen.

Dabei ist nicht einmal gesagt, daß die Angst, mit der vor allem die Grünen seit Jahren – leider – erfolgreich Politik machen und Stimmen sammeln, tatsächlich von der Mehrzahl der Bürger geteilt wird. Es kommt nur darauf an, im politischen Raum diesen Eindruck zu vermitteln und damit Druck aufzubauen. Die Angst vor allem möglichen und unmöglichen Ungemach scheint jedoch generell eine Spezialität der Deutschen zu sein: Angst vor dem Atomtod, vor AIDS, vor BSE und Schweinepest, vor Asbest, vor dem sauren Regen, vor dem Waldsterben, vor Geländewagen mit Frontbügeln, vor „Kampfhunden“, vor Waffenbesitzern … Angst, Angst, Angst – die Deutschen fürchten sich.

In einem Punkt muß man Fleischhauer allerdings widersprechen. Er verwendet den Begriff der Gefühlsdemokratie, dabei ist es besser, von einer Gefühlsdiktatur zu sprechen. Eine relativ kleine, aber lautstarke Minderheit zwingt den Rest der Gesellschaft, ihre eigenen kleinen Angstgefühle zum Maßstab der Gesellschaft als ganzem zu machen. Wenn ein Mensch von Phobien geplagt ist, dann mag er sich in ärztliche Behandlung begeben. Es ist allerdings inakzeptabel, die Therapie, welche eigentlich dem Kranken gelten sollte, zwangsweise Gesellschaft insgesamt zu verordnen.

Der private Besitz von Schußwaffen ist ein Feld, auf dem sich die eingebildeten Ängste gutmeinender Menschen, die statt mit dem Kopf lieber mit dem Herzen denken, hervorragend austoben können. Als Beispiel mag nur diese Sendung des Fernsehsenders Arte dienen. In der Beschreibung heißt es: „In der Sendung entdeckt der Blogger mit Schrecken, dass jeder fünfte Europäer eine Waffe besitzt.“ Woher kommt der „Schrecken“? Warum sofort die negative Emotion, wenn es doch zunächst um das Zusammentragen von Fakten gehen sollte.

Politisch brisant wird diese frömmelnde Gefühlsduselei in einem aktuellen Gesetzentwurf der Grünen, der ein Verbot von „kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Schußwaffen“ fordert. Darin eingeschlossen sind nicht nur „scharfe“ Gewehre, sondern auch nicht schußfähige Dekorationsmodelle. Begründet wird der Vorstoß allen Ernstes damit, daß diese Waffen bestimmte „Gefühle“ „vermitteln“ würden.

Man würde erwarten, daß die Grünen ihren einschneidenden Gesetzentwurf eingehend begründen. Doch dem ist nicht so. Es wird einfach auf eine Straftat in Norwegen verwiesen und nicht dargelegt, wieso sich daraus Gesetzgebungsbedarf in Deutschland ergeben sollte. Auch die angeführten Pluspunkte sind doch sehr weit hergeholt – es wird doch wohl kein Polizeibeamter ernsthaft glauben, daß eine weitere Verschärfung des Waffenrechts für eine Entlastung seines Nervenkostüms sorgen kann.

Der größte Mangel an der grünen Pseudoargumentation ist allerdings, daß sie übersehen, daß das von ihnen geforderte Verbot in der BRD schon einmal Gesetz war. Der alte § 37 WaffG enthielt von den 1970er Jahren bis 2003 ein Verbot von Gegenständen, die den Anschein einer Kriegswaffe hervorrufen könnten. Auch damals fielen unter dieses Verbot schon Spielzeugwaffen. Im Zuge der Neuregelung des Waffenrechts Anfang der 2000er Jahre waren alle beteiligten Landes- und Bundesbehörden dafür, dieses Verbot zu streichen. Es war in der Polizeipraxis schlicht irrelevant. Es wäre jetzt die Pflicht der Grünen, eingehend darzulegen, warum die Streichung des Verbotes vor neun Jahren falsch gewesen sein könnte. Eine solche Erklärung fehlt jedoch im Entwurf.

Dafür ist er voll mit allgemeinen Sätzen, die andeuten, daß es den Grünen gar nicht um die pösen „Anscheinswaffen“ geht, sondern um eine generelle Verschärfung des Waffenrechts mit dem Ziel, privaten Waffenbesitz (und damit den Schießsport) unmöglich zu machen:
"Durch eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit […] Schusswaffen verbietet, die […] zum Schießsport bzw. für die Jagd entweder nicht geeignet oder aber zumindest nicht erforderlich sind, kann die Gefahr eines Missbrauchs maßgeblich eingedämmt werden."
Deutlicher kann man es nicht formulieren. Es geht nicht um reale Mißbrauchsgefahren (denn die sind so gering, daß sie statistisch kaum gemessen werden können), sondern um potentielle Mißbrauchsgefühle. Eine Kleinpartei mit 58.000 Mitgliedern maßt sich an, Millionen von Deutschen vorschreiben zu wollen, welche Waffen für Jagd und Sportschießen erforderlich sein sollen. Nicht mehr der Bürger darf darüber – in den Grenzen des WaffG – entscheiden, sondern ein kleiner Haufen hoplophober Politiker, deren Wirkungskreis nur dank ihrer Parteigänger in den Medien so groß ist. Ihr Endziel der totalen Entwaffnung der deutschen Legalwaffenbesitzer hat Claudia Roth gestern in einem Interview offen ausgesprochen:
"Aber Sportschützen müssen ihren Sport ja nun wirklich nicht mit hochgefährlichen Schusswaffentypen ausüben, dafür hat mir noch niemand einen triftigen Grund nennen können. Wir brauchen keine tödlichen Schusswaffen im Sport und auch keine millionenfache Hochrüstung zu Hause.“
Wir dürfen davon ausgehen, daß mit den angeblich „hochgefährlichen“ (wieder so ein Gefühlswort, das Angst auslösen soll) „tödlichen Schußwaffen“ auch die üblichen KK-Waffen gemeint sind. Und auch hier macht die grüne Ober-Nanny ihr eigenes begrenztes Verständnis des Schießsports zum Maßstab, an dem sich alle anderen ausrichten müssen. Der negativ besetzte Ausdruck „Hochrüstung“ ist in diesem Kontext schlicht infam. Vielleicht sind „Lichtzielgeräte“ das einzige, was uns die Gutmenschen gnädigerweise zugestehen wollen?

BTW: Warum hören uns die Grünen eigentlich nicht zu? Seit 2009 monologisieren die grünen Leittanten, daß ihnen noch niemand „triftige Gründe“ für Sportschießen und Waffenbesitz habe nennen können. Dabei sind diese triftigen Gründe seither tausendfach aufgezählt worden - allein die Grünen verschließen ihre Ohren vor den Verlautbarungen der Bürger. Die Gutmenschen leben in ihrem eigenen Paralleluniversum, in dem alles, was nicht zum eigenen Weltbild paßt, nicht wahrgenommen wird. Irrationale Gefühlspolitiker eben.

Deshalb gilt: Wider die grüne Gefühlsdikatur! Wehret den Spinnern und zeichnet hier bis zum 7. Februar die Petition mit, die beim Bundestag gegen den Gesetzentwurf eingereicht worden ist!


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Donnerstag, 3. November 2011

Selbstladegewehre im Schießsport I


Anfang Oktober haben die Grünen und die ARD gemeinsam versucht, eine „Debatte“ loszutreten, deren Ziel in einer weiteren Verschärfung des deutschen Waffenrechts lag (siehe hier und hier). Diesmal haben die Politiker und Journalisten von Linksaußen die sportliche Verwendung von Selbstladegewehren aufs Korn genommen. Die politischen und rechtlichen Aspekte dieses neuerlichen Angriffs auf den freien Sport werden im zweiten Teil dieses Artikels thematisiert. Im folgenden soll es um die banale Frage gehen, warum derartige Waffen verwendet werden und wie diese Nutzung in den einzelnen Disziplinen der deutschen Schießsportverbände aussieht. Abschließend wird noch ein Blick ins Ausland geworfen.



Warum Selbstladewaffen im Schießsport?

Bisweilen hört man die Behauptung, das Sportschießen sei ein langweiliger Sport, in dem es auf absolute Ruhe und höchste Konzentration ankomme. Er käme somit fernöstlichen Konzentrationsübungen nahe. Für einige Disziplinen wie etwa die auf 50 m geschossene Freie Pistole trifft dies durchaus zu. Doch es gibt auch das Gegenteil: Disziplinen, in denen es um Geschwindigkeit geht – oder, besser formuliert, um die Kombination von Präzision und Dynamik. Denn im Sportschießen geht es immer um Ring- oder Punktzahlen, nie um ein wildes Herumballern.
Die in der Öffentlichkeit bekannteste derartige Disziplin dürfte Biathlon sein, auch wenn hier aus traditionellen Gründen keine Selbstlade-, sondern Repetiergewehre zum Einsatz kommen.

Eine zweite, die bereits seit den Anfängen im Jahr 1896 zum olympischen Programm gehört, ist die Schnellfeuerpistole. Hierbei werden von einem Wettkämpfer 60 Schuß in 5er Serien auf fünf Scheiben in einer Entfernung von 25 m abgegeben. Diese 5er Serien müssen jeweils viermal in 8, 6 und 4 Sekunden geschossen werden, d.h. für den Beschuß einer einzelnen Scheibe stehen (statistisch betrachtet) zwischen 1,6 und 0,8 Sekunden zur Verfügung. Der Weltrekord liegt seit 2006 bei 591 von 600 möglichen Ringen. Diese Bedingungen erfordern Sportler, die schnell reagieren können, die geistig und körperlich besonders wendig sind. Und sie erfordern – logischerweise – Pistolen, die ohne weiteres Zutun des Bedieners automatisch nachladen.

Eine weitere, von der Internationalen Schießsportföderation (ISSF) betreute Disziplin, die ebenfalls von der Kombination aus Präzision und Geschwindigkeit geprägt ist, ist die Standardpistole. Auch hier muß der Wettkämpfer 60 Schuß abgeben, davon viermal 5 Schuß in je 150 Sekunden, viermal 5 Schuß in je 20 Sekunden und viermal 5 Schuß in je 10 Sekunden. Der Weltrekord liegt derzeit bei 584 Ringen.

Mithin sind solche eher dynamischen Schießsportdisziplinen sowohl national als auch international seit weit über einem Jahrhundert etabliert, allerdings vorwiegend unter Verwendung von Kurzwaffen. Seit jedoch auch Selbstladelangwaffen für zivile Schützen verfügbar sind, werden sie ebenfalls sportlich genutzt. Wie genau dies in Deutschland aussieht, soll nachfolgend dargestellt werden.



Deutschland 1: BDS

Der 1974 gegründete Bund deutscher Sportschützen (BDS) bietet in seinem Standardprogramm zahlreiche Disziplinen für Selbstladegewehre in unterschiedlicher Ausführung und in verschiedenen Kalibern an. An dieser Stelle sollen nur drei Beispiele genannt werden.

Beim Intervallschießen auf 50 oder 100 m werden 30 Wertungsschüsse in 6 Serien zu jeweils 5 Schuß abgegeben. Für eine 5er Serie stehen 8 Sekunden Schießzeit zu Verfügung, dann folgen 12 Sekunden Pause und danach die nächste Serie.
Beim Schießen von Zeitserien, ebenfalls auf 50 oder 100 m, sind die ein wenig anders. Hier müssen die 30 Wertungsschüsse wie folgt abgegeben werden: 2 Serien zu je 5 Schuß in 40 Sekunden, 2 Serien zu je 5 Schuß in 30 Sekunden und 2 Serien zu je 5 Schuß in 20 Sekunden.
In der Disziplin „100 m Fertigkeit“ sind dreimal 10 Schuß in jeweils 40 Sekunden inklusive Magazinwechsel abzugeben.

Die Ergebnisse der diesjährigen Deutschen Meisterschaft des BDS in den verschiedenen Disziplinen können hier eingesehen werden. Im Rahmen des IPSC-Schießens werden vom BDS weitere Gewehrdisziplinen angeboten.



Deutschland 2: BDMP

Das Angebot des Bundes der Militär- und Polizeischützen (BDMP) ist etwas weniger umfangreich und beschränkt sich teilweise auf ehemalige Ordonnanzwaffen wie den im zweiten Weltkrieg berühmten US-Karabiner .30 M 1. Speziell für diese Waffe eine Disziplin geschaffen, bei der nur Waffen zugelassen sind, die weitgehend im Originalzustand belassen wurden. Der Wettkampf kann auf 25, 50 oder 100 m geschossen werden. In den Anschlagsarten liegend und kniend hat der Schütze jeweils 15 Wertungsschüsse in 15 Minuten (inklusive Probe) abzugeben.
Mit dem historischen .30 M1 werden auch an das internationale 1500-Match angelehnte dynamische Wettkämpfe mit unterschiedlichen Distanzen und Anschlägen ausgetragen. (Ausgangspunkt für die intensive sportliche Nutzung des alten amerikanischen Karabiners waren übrigens in den 1990er Jahren die Niederlande, wo es einen eigenen .30 M 1-Verband gibt.)

In der Disziplin „National Rifle Match A“ (DG3) können hingegen fast alle Zentralfeuer-Halbautomaten verwendet werden. Im Stehendanschlag stehen für zweimal 5 Schuß 5 Minuten zur Verfügung; in den Anschlagsarten kniend und liegend sind die 2 x 5 Wertungsschüsse in 50 bzw. 60 Sekunden abzugeben (inklusive Magazinwechsel).
Die Disziplin „Zielfernrohrgewehr 4“ wird auf 100 m geschossen, wobei Selbstladegewehre mit einem maximal zehnfach vergrößernden Zielfernrohr verwendet werden. Die 20 Wertungsschüsse sind in 4 Serien zu jeweils 5 Schuß abzugeben. Für jede 5er Serie stehen 8 Sekunden zur Verfügung.

Die Resultate der Deutschen Meisterschaften des BDMP der letzten Jahre sind hier zu finden, die Sportordnung hier.



Deutschland 3: DSB-Landesverbände

Der Deutsche Schützenbund (DSB) als größter Schießsportverband der BRD hat in seiner Bundessportordnung keine dezidierten Disziplinen für Selbstladegewehre ausgewiesen. Bei mehreren Landesverbänden ist das anders. Sie bieten über ihren als „Liste B“ titulierten Landessportordnungen Wettkämpfe sowohl für klein- als auch für großkalibrige Halbautomaten an. Nachfolgend sollen beispielhaft einige Disziplinen des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt vorgestellt werden.

In der Disziplin „ST 1.6.7“ und „ST 1.6.8“ wird mit Selbstladegewehren im Kaliber .22 l.r. im Stehendanschlag auf 50 m entfernte Scheiben geschossen. Wahlweise wird eine offene Visierung oder ein Zielfernrohr verwendet. Der Schütze muß 8 Serien zu je 5 Wertungsschüssen abgeben, wobei für jede Serie 30 Sekunden zur Verfügung stehen.
Für die Disziplin „ST 1.8.3.2“ kommen Zentralfeuer-Selbstlader in einem Kaliber zwischen 6 und 8 mm zum Einsatz. Auf 100 m wird stehend angestrichen mit Zielfernrohr geschossen, wobei viermal 5 Wertungsschüsse in jeweils 5 Minuten abzufeuern sind.

Hier im Land werden nach den diversen Halbautomatendisziplinen zahlreiche Wettkämpfe veranstaltet. So z.B. der Polte-Pokal in Schönebeck, bei dem auch auf ein militärhistorisches Ambiente Wert gelegt wird oder der Pokalwettkampf in Dardesheim für die historischen .30 M1-Karabiner. Das Protokoll der Landesmeisterschaft 2011 kann hier heruntergeladen werden.

Nach dieser kurzen Darstellung der sportlichen Verwendung von Selbstladegewehren in Deutschland soll nun der Blick ins Ausland gerichtet werden, um einige der dortigen Disziplinen besser kennenzulernen.



Ausland 1: Schweiz

In der Eidgenossenschaft wird dem Schießwesen traditionell eine große Bedeutung beigemessen. Das ist nicht auf eine – im obrigkeitsstaatlich-deutschen Sinne verkürzte – Reservistenfortbildung zu reduzieren. Schießsportliche Veranstaltungen sollen vaterländischen Charakter tragen, wie es in Artikel 2 des Reglements über das Eidgenössische Feldschießen heißt. Bei diesem in der gesamten Schweiz zeitgleich ausgetragenen Wettkampf kommen nur Ordonnanzwaffen zum Einsatz. Teilnehmen kann jeder Bürger ab einem Lebensalter von 10 Jahren. Das Programm des Feldschießens besteht aus 18 Schuß auf 300 m. Diese sind wie folgt abzugeben: 6 Schuß in 6 Minuten (Übung 1), zweimal 3 Schüsse in je 60 Sekunden (Übung 2) und 6 Schüsse in 60 Sekunden (Übung 3).



Ausland 2: Norwegen

Auch in Norwegen unterstützt die Regierung den Schießsport zum Zwecke der Förderung der Verteidigungsbereitschaft. Dies ändert freilich nichts am zivilen und sportlichen Charakter der Wettkämpfe! Einer der Höhepunkte ist das alljährliche „Landsskytterstevnet“. Ebenso wie in der Schweiz kommen bei diesem Massenevent neben Repetier- vor allem Selbstladegewehre zum Einsatz. Hier sind z.B. aus allen drei Anschlagsarten (liegend, kniend, stehend) 5-Schuß-Serien unter Zeitbegrenzung auf 10, 15 und 25 Sekunden pro Serie abzugeben. Berichte von diesen Wettkämpfen sind u.a. hier und hier zu finden.



Ausland 3: USA

Das Civilian Marksmanship Program (CMP) bietet amerikanischen Sportschützen ein breites Spektrum an Leistungen an, wobei die Durchführung der alljährlichen „National Matches“ in verschiedenen Gewehr- und Pistolendisziplinen sicher den Höhepunkt darstellt. Langjähriger Direktor des CMP war übrigens der bekannte Sportschütze, zweifache Olympiasieger und ISSF-Vizepräsident Gary Andersen. Unter den verwendeten Gewehren nehmen amerikanische Ordonnanzwaffen oder deren zivile Derivate wie das M 1 Garand, das M 14 / M 1 A oder das M 16 / AR 15 einen hervorragenden Platz ein. In der Regel werden sie nur mit der standardmäßigen offenen Visierung geschossen.

In der Disziplin „National Trophy Individual Rifle Match“ werden mit diesen Waffen insgesamt 50 Wertungsschüsse abgegeben. Die ersten zehn auf 200 yards im stehenden Anschlag, danach 10 Schuß im sitzenden oder knienden Anschlag auf dieselbe Distanz in 60 Sekunden, drittens 10 Schuß liegend auf 300 yards in 70 Sekunden und schließlich 20 Schuß liegend auf 600 yards in 20 Minuten.
Im „President’s Rifle Match“, dessen Sieger ein Glückwunschschreiben des jeweiligen Präsidenten der Vereinigten Staaten erhält, ist der Ablauf wie folgt: 10 Schuß in 10 min auf 200 yards im Stehendanschlag, 10 Schuß auf 300 yards in 70 Sekunden (liegend) und 10 Schuß auf 600 yards in 10 Minuten (ebenfalls liegend).

An den CMP-Wettkämpfen kann sich jeder US-Bürger beteiligen. Das dabei in Anwendung kommende Regelwerk ist hier zu finden. Die Resultate der National Matches 2011 können hier eingesehen werden. Die dort erreichten Ringzahlen sind durchaus beeindruckend. So hat der Gesamtsieger der „National Trophy“ 498 von 500 möglichen Ringen errungen, der Sieger der „President's Rifle Trophy“ 295 von 300 möglichen. Und dies auf Distanzen weit jenseits der in Deutschland so hochgeschätzten 10 m, die in den Druckluftdisziplinen üblich sind.



Resümee

Dies verdeutlicht einmal mehr, daß sportliches Schnellfeuerschießen nichts mit „Herumballern“ oder „Waffenfetischismus“, wie von den Grünen unterstellt, zu tun hat. Vielmehr geht es um die Herausbildung eines agilen, reaktionsschnellen Sportsmannes. Ob dieses Ziel freilich einer politischen Partei, deren führende Mitglieder bisweilen enge Kontakte zum Drogenmilieu unterhalten (haben), begreiflich zu machen ist, darf bezweifelt werden. Schließlich führt der Konsum von Cannabis zur gegenteiligen Wirkung: das Reaktionsvermögen wird herabgesetzt, anstatt klar zu sehen kommt es zu Halluzinationen. (Möglicherweise ist das der von den Grünen favorisierte Idealzustand der Menschheit?)

Die politischen Überlegungen sollen hier abgebrochen und im zweiten Teil, der voraussichtlich übermorgen erscheinen wird, fortgesetzt werden. Vorliegend gilt es als Zwischenfazit festzuhalten, daß sowohl in Deutschland als auch im Ausland interessante und z.T. äußerst anspruchsvolle Disziplinen für das sportliche Schießen mit Selbstladegewehren angeboten werden. Am sportlichen Charakter dieser Veranstaltungen kann wohl kein unvoreingenommener Beobachter ernsthaft zweifeln, es sei denn, er hielte alle nicht-olympischen Schießdisziplinen (und das ist der weitaus größte Teil!) für „schmückendes Beiwerk“ oder „Operettendisziplinen“. Für eine derartige Engführung gibt es allerdings in einer freien Gesellschaft keinen nachvollziehbaren Grund.



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Fotos: lv-mv.bdmp.de, cmp1.zenfolio.com, durrers.ch, www.jungfrauzeitung.ch, www.glarus24.ch.

Dienstag, 27. September 2011

Magdeburger Polit-Platsch-Quatsch

Seit letztem Freitag herrscht hier in Sachsen-Anhalt eine eigenartige Lage hinsichtlich des Schießsports. An diesem Tag hatte die Landtagsfraktion der Grünen (wer sonst?) publik gemacht, daß im ganzen Land drei Schützenvereine über Schießstände verfügen, die in der Nähe von Schulen liegen und deren Abschaffung gefordert:
"[...]

Die Grünen fordern ein Verbot von Schießständen auf oder neben dem Gelände von Schulen. In Sachsen-Anhalt gebe es an drei Schulen Schießstände von Schützenvereinen, teilte Fraktionschefin Claudia Dalbert am Donnerstag mit. Das gehe aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an die Regierung hervor und sei auch den Schulleitungen bekannt. Diese hätten aber keine Informationen darüber, ob und wenn ja in welchem Umfang dort Waffen und Munition gelagert würden.

[...]"
Nun regiert hier im Lande eine Koalition aus CDU und SPD, wobei die Sozis der deutlich kleinere Partner sind. Als gäbe es nicht diese Regierung, sondern ein geheimes rot-grünes Bündnis, hat sich der evangelische Theologe und zufällige Kultusminister Dorgerloh (SPD) beeilt, die Forderung der Grünen zu unterstützen:
"[…]

Kultusminister Stephan Dorgerloh will in enger Abstimmung und Übereinstimmung mit dem Innenministerium darauf hinwirken, dass Schießstände von Schützenvereinen in Sachsen-Anhalt nicht auf dem Gelände von Schulen oder in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihnen betrieben werden. Auch wenn es keine akute Gefahrenlage gebe, gelte es, „in den Schulen jedes vermeidbare Risiko für Leib und Leben von vornherein auszuschließen“ […].

Anlässlich der Kleinen Anfrage hatten Recherchen von Innenministerium und Kultusministerium ergeben, dass es in drei Orten in Sachsen-Anhalt Schießstände auf oder neben einem Schulgelände gibt. Im Landkreis Wittenberg ist auf einem Schulgelände in einem nicht mehr von der Schule genutzten Gebäude ein Schießstand untergebracht. In der Stadt Dessau-Roßlau befindet sich ein solcher unmittelbar neben einer Schule. Im Landkreis Börde nutzt eine Schule ein Gebäude mit, in dem ein Schießstand betrieben wird. Dort werden aber nach bisherigen Erkenntnissen weder Waffen noch Munition gelagert.

Ungeachtet dessen sei ein Restrisiko nicht auszuschließen, so Kultusminister Dorgerloh. Er will daher auf die jeweiligen Schulträger zugehen und darum ersuchen, andere Räumlichkeiten für die Schießstände zu finden."
Die einzige Zeitung im Land, die das Thema bisher aufgegriffen hat, ist Bild, die beiden anderen (seriöseren) Regionalzeitungen Volksstimme und Mitteldeutsche Zeitung schweigen noch. Die Springerpresse kommentiert hingegen gewohnt reißerisch und wahrheitswidrig: „Schützenvereine trainieren auf Pausenhöfen“, es wird sogar ein „Aufstand gegen Schießstände an Schulen“ gefordert. Begründet wird dies ganz heuchlerisch damit, daß es „ein Höchstmaß an Sicherheit für Kinder“ brauche. Deshalb seien die drei Schießstände in der Nähe von Schulen „gefährlicher Leichtsinn“.

Wie sieht dieser angebliche „Leichtsinn“ denn in der Realität aus? Da ich selbst Mitglied in einem der betroffenen Vereine bin, kann ich aus erster Hand berichten. Der Schießstand ist in einem ehemaligen Nebengebäude der Schule untergebracht und Teil einer größeren Sportanlage. Selbige ist baulich völlig vom Schulgelände abgetrennt, der Zugang erfolgt separat von einer anderen Straße aus. Zudem ist von außen keinerlei Werbung angebracht, so daß wohl kaum jemand weiß, daß es diesen Stand, auf dem ausschließlich mit Druckluftwaffen auf 10 m geschossen wird, überhaupt gibt.

Angesichts dessen erhebt sich die Frage, warum diese Stände nun so heftig attackiert werden. Bei den Grünen ist das klar: Diese Partei haßt alles, was mit Waffen zu tun hat. Doch worin soll das von Dorgerloh behauptete „Risiko“ bestehen? Hat der Minister etwa Angst, die Schüler könnten auf die Idee kommen, daß Schießen Spaß machen kann? Oder befürchtet er gar, daß sie bei einem Einbruch Luftgewehre stehlen und damit auf Katzen in der Nachbarschaft schießen? ;-)

Bei einer verständigen und abgewogenen Betrachtung ist schlechterdings kein „Risiko“ und erst recht keine „Gefahr“ ersichtlich, die von diesen Schießständen ausgeht. Vielmehr wird dort in den olympischen Disziplinen geübt – Disziplinen, die sich bisher der besonderen Förderung der öffentlichen Hand sicher sein konnten. Aus solchen Vereinen kommen die Schützen, die sich u.a. vor einer Woche beim Weltcupfinale in Wroclaw gemessen haben:




Der neuerliche Angriff von Grünen und SPD sowie ihren Sekundanten in den Medien richtet sich nicht gegen irgendwelche randständigen Disziplinen, sondern gegen den Kern des deutschen Schießsports. Die vorgetragenen „Sicherheitsbedenken“ sind absurd und sollen lediglich den wahren Charakter des Angriffs kaschieren. SPD und Grünen verfolgen das Ziel, den deutschen Schießsport generell zu schwächen und letztlich zu zerstören. Gnade ist von denen nicht zu erwarten. Vor Minister Dorgerloh hat sein Parteigenosse Hövelmann jahrelang in dieselbe Richtung gewirkt, konnte hier im Land aber nicht damit punkten.

Die jüngste Attacke zeigt auch, welche Angst die Waffengegner vor den Vereinen haben und welcher Haß gegen die Schützen geschürt wird. Die Mitglieder des Landesschützenverbandes sind zu zwei Dritteln älter als 45 Jahre; Jugendarbeit findet hier in der Region nur wenig statt. Nun befürchten rote und grüne Landespolitiker anscheinend, daß sich doch noch ein paar Jugendliche auf die in Schulnähe befindlichen Schießstände verirren und diesen Sport für sich entdecken könnten. Anders kann ich diese Panik nicht erklären.

Hinzu kommt eine persönliche Komponente. Die Landeschefin der Grünen, Dalbert, vertritt als Psychologin eine Berufsgruppe, die meist nicht für ihre rationale Argumentation bekannt ist. Im Gegenteil, meine Erfahrungen aus interdisziplinären Runden besagen, daß es meist leichter ist, einen Pudding an die Wand zu nageln, als mit Psychologen vernünftig zu diskutieren. Dorgerloh ist nicht nur ev. Theologe, sondern hat in den 1980er Jahren den Wehrdienst in der NVA verweigert und dann als Bausoldat gedient. Man darf davon ausgehen, daß ihm alles, was auch nur entfernt mit Waffen zu tun hat, ein Greuel ist. Seine persönliche Meinung sei ihm unbenommen, doch darf er sie nicht zur Leitlinie der Politik des Kultusministeriums machen. Im übrigen ist Dorgerloh ein Teil jener „Schwemme“ meist evangelischer Theologen, die in Ostdeutschland die politische Landschaft vergiften. Da die Gesellschaft weithin entchristlicht und die evangelischen Kirchen demzufolge recht leer sind, drängen diese Leute in die Politik, um die Menschen nicht von der Kanzel zu bekehren, sondern mit dem staatlichen Zuchtstab auf den „Pfad der Tugend“ zu bringen.

Abschließend bleibt die Frage, welche Folgen der geistige Dünnpfiff der beiden grün-roten Politiker haben wird. Zunächst die gute Nachricht: Zuständig dürften die Kommunen sein, soweit die Schützenvereine nicht Eigentümer der Anlagen sind. In Anbetracht der höchst angespannten Haushaltslage in denselben darf bezweifelt werden, daß man dort bereit ist, dem wirklichkeitsfremden Ansinnen Dorgerlohs zu folgen und neue Stände zu errichten. Beamte der betroffenen Kommunen haben – natürlich „off the record“ – schon geäußert, daß der Kultusminister „spinnen“ würde. Treffender kann man es wohl kaum formulieren. Hoffentlich bleibt es bei dieser Einschätzung. Vor neun Jahren gab es einen ähnlichen Fall, in dem sich leider die CDU sehr unrühmlich verhalten hat.

Bedauerlicherweise vermisse ich bis dato eine Stellungnahme des Landesschützenverbandes in der Angelegenheit. Ich erwarte von meinen „Oberen“ nicht nur eine Abwehr der Attacke, sondern auch einen Gegenangriff: die Einführung von Sportschießen als offiziellem Schulsport. Was die Schulen anderen (olympischen) Sportverbänden gestatten, muß auch den Schützen möglich sein, gerade mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung. Dazu wird die Politik auch von der Landesverfassung verpflichtet, deren Artikel 36 Abs. 1 den Schutz und die Förderung des Sportes vorschreibt – damit ist auch der Schießsport gemeint. Derartige Projekte laufen in vielen Staaten, von England über Polen bis Rußland, erfolgreich. Es wäre dann an den Waffengegnern, darzutun, worin die angeblichen Risiken dieser Sportart bestehen. Doch auf eine inhaltliche Auseinandersetzung lassen sie sich nicht ein, statt dessen werden lediglich ideologisch motivierte Ressentiments wiedergegeben. Vermutlich haben weder Dalbert noch Dorgerloh einen der betroffenen Schießstände persönlich in Augenschein genommen.


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Mittwoch, 21. September 2011

Unausgegorene Philosophie


Manchmal freut man sich richtig, wenn die Gegner des privaten Waffenbesitzes alle Vorsicht und alle Masken fallen lassen und ungeniert ihr krudes Weltbild zur Schau stellen. So auch im folgenden Fall, wo Schußwaffen ihren gegenständlichen Charakter verlieren und zu magischen Lebewesen werden, die ihre Besitzer beherrschen wie ein böser Geist:
"[...]

There is absolutely no reason for firearms to be circulating amongst the civilian population. Hunting or otherwise. Weapons that harbor a mechanical power infinitely superior to our own flesh and blood serve, as I can see, no productive purpose in our communities.

[...]"
Die in den Vereinigten Staaten lebende Urheberin dieser Zeilen hat übrigens (nach eigenen Angaben) einen Uni-Abschuß in Philosophie. Vielleicht sollte die zuständige Prüfungskommission das noch einmal überdenken ...

Bedauerlicherweise ist die Dame mit ihrer wirren Denke nicht allein. So titelten Medien vor wenigen Tagen: "Deutsche Polizeikugeln töteten 2010 acht Menschen". Nicht die Polizeibehörden oder -beamten, nein, die Kugeln haben die Menschen getötet. Schlimm, wenn sich seelenlose Gegenstände derart verselbständigen.

Die geistige Tieffliegerei, die einem übersteigerten und mystifizierenden Waffenbegriff huldigt, findet sich auch in der deutschen Justiz. Ein Exempel lieferte gestern Eckhard Proske, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart. In seiner Urteilsbegründung - es ging um die 2009 neu eingeführten anlaßlosen Kontrollen nach § 36 WaffG - heißt es wörtlich, daß der bloße private Besitz von Schußwaffen von einer "besonderen Gefährlichkeit" gekennzeichnet sei. Worin diese angebliche Gefährlichkeit toter Sachen liegen soll, blieb leider unbeantwortet. Vielleicht war der Herr Richter einfach nach dem letzten Genusch von Rauschmitteln noch nicht wieder ganz zu sich gekommen?

Anders kann man sich dieses Urteil nicht erklären, das ein Beispiel für politische Gefälligkeitsjustiz ist, für die in unserem Rechtsstaat eigentlich kein Platz sein sollte. Interessant wäre die Übertragung der vom Gericht verwendeten Argumentation auf andere Bereiche des öffentlichen Rechts. Sonach müßten z.B. auch alle Kraftfahrer, die an einer Radarfalle vorbeifahren, ohne geblitzt zu werden, für die Kosten der Kontrolle zur Kasse gebeten werden. Das klingt nicht nur absurd, es ist absurd - wie das gesamte Urteil, in dem das VG sich auf das allgemeine Verwaltungsrecht kapriziert, um die Besonderheiten des Waffenrechts zu umschiffen.

Man kann nur hoffen, daß der vorerst gescheiterte Kläger einen langen Atem und eine gut gefüllte Kriegskasse hat, um den Fall vor den baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof zu bringen.


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Freitag, 11. März 2011

Die SPD legt nach


Gestern trafen sich die Innenminister und -senatoren der SPD-regierten Länder zu einer Konferenz in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Die Tagesordnung war umfangreich, doch nur ein Thema erheischte größere Aufmerksamkeit. Es waren natürlich nicht die Kommunalfinanzen oder der Katastrophenschutz, sondern das Waffenrecht. Dabei wußte sich der Gastgeber Hövelmann zu profilieren und legte gleich neue Pläne für eine weitere Verschärfung des deutschen Waffenrechts vor, nachdem es am Dienstag eine erste Vorwarnung gegeben hatte.

Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet:
"[...]

Die SPD-Innenminister haben nach dem Dreifachmord von Genthin eine Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland gefordert. «Wir müssen ausschließen, dass jeder X-Beliebige an eine scharfe Waffe und Munition kommen kann, da sind wir uns einig», sagte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am Donnerstag zu den Ergebnissen der Konferenz der SPD-Ressortchefs in Dessau-Roßlau. «Wir müssen Rechtslücken im Waffenrecht erkennen und schließen». Es dürfe nicht sein, dass sich jeder auf einem Schießplatz für ein paar Euro eine Waffe mieten und schießen kann.

Auf Schießplätzen dürften Waffen nur an Inhaber von Waffenbesitzkarten oder an solche Personen ausgegeben werden, die von einem Berechtigten begleitet werden, forderten die SPD-Innenminister. «Am einfachsten wäre es, wenn ein Schießplatzwart und ein Schützenverein sagt: "Wen ich nicht kenne, bekommt keine Waffe."», sagte Hövelmann.

Die SPD-Innenminister forderten Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) dazu auf, die 2009 vor dem Hintergrund des Amoklaufes von Winnenden ins Waffengesetz aufgenommenen Regelungen zur besseren Sicherung von einzelnen Waffen auch umzusetzen. «Das heißt, jede einzelne legale Waffe eines Sportschützen oder eines Jägers so zu sichern, dass außer ihm kein anderer rankommt», sagte der Sprecher der SPD-Innenminister und -senatoren, Ehrhart Körting (Berlin).

[...]"
Gefordert wird also erstens eine Einschränkung der Möglichkeiten von Nicht-WBK-Inhabern, auf einem Schießstand zu schießen. Hintergrund ist nicht etwa eine echte Rechtslücke oder gar die Verhinderung von Straftaten, sondern panische Angst vor Waffen, die durch den folgenden Satz treffend gekennzeichnet wird: "Es dürfe nicht sein, dass sich jeder auf einem Schießplatz für ein paar Euro eine Waffe mieten und schießen kann". Ja, wo kämen wir denn hin, wenn das so bliebe?! Zumal eine entsprechende Gesetzesverschärfung die Tat von Genthin nicht verhindert hätte, denn der Täter war ja angeblich in der Jagdausbildung.

Ähnlich verhält es sich mit der zweiten Forderung, die sich, ein wenig verklausuliert, auf Armatix und biometrische Systeme bezieht. Deren Sinnhaftigkeit ist ebenfalls gleich Null - bekanntlich hat bis heute keine einzige Sicherheitsbehörde auf der Welt ein solches System serienmäßig eingeführt. Und es stellt sich ebenso die Frage, wie man damit verhindern will, daß sich ein Mensch mitten auf dem Schießstand plötzlich umdreht und auf seine Mitschützen und die Aufsicht schießt?

Der praktisch relevante Sicherheitsgewinn der beiden Vorschläge der SPD-Innenminister ist somit gleich Null. Einziger Grund für dieses Vorpreschen dürfte das "Superwahljahr" 2011 sein. Immerhin finden noch in sechs Ländern Landtagswahlen statt (Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin). Und in vier dieser Länder sitzen derzeit sozialdemokratische Innenminister im Kabinett. Diese Herren haben das Waffenrecht als Thema für sich entdeckt, auf dem man mit billigen und zugleich praktisch wirkungslosen Parolen Wählerstimmen sammeln kann.

Damit wird die SPD in der öffentlichen Wahrnehmung zur Anti-Waffen-Partei Nr. 1 - ein Platz, den im Jahr 2009 noch die Grünen, gefolgt von Linkspartei und CDU, eingenommen haben. Diese aggressive Offenheit finde ich gut, denn jetzt weiß auch der ignoranteste deutsche Legalwaffenbesitzer, wen er auf keinen Fall wählen darf. In diesem Sinne wünsche ich Hövelmann einen schnellen Abschied aus der Politik.


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Foto: www.mz-web.de.

Donnerstag, 10. März 2011

Konflikt um Lichtpunktgewehre in Bremen


Die zahlreichen Landtagswahlen des Jahres 2011 werfen ihre Schatten voraus. Am 22. Mai wird es auch in Bremen soweit sein. In guter Vorbereitung dieser Wahlen erinnert uns die SPD wieder daran, welche Parteien von den deutschen Legalwaffenbesitzern nicht gewählt werden sollten. Zuletzt in Sachsen-Anhalt, nun in der Hansestadt Bremen. Konkret geht es um das "Schießen" mit Lichtpunktgewehren, das wegen der rigiden Altersgrenzen in § 27 WaffG der langsamen Heranführung von Kindern an den Schießsport dienen soll.

Der Weserkurier berichtet:
"[...]

Schießen als Schulunterricht? Was viele nach Amokläufen in den vergangenen Jahren für undenkbar halten, wird bei einigen Schützenvereinen offenbar zur Mitgliederwerbung in Erwägung gezogen. Sie setzen sogenannte Lichtpunktgewehre ein, um Kinder für den Schießsport zu gewinnen.

Björn Tschöpe, SPD-Fraktionschef hält das für skandalös: „Ich bin strikt dagegen, dass Kinder an den Umgang mit Schusswaffen gewöhnt werden.“ Das Thema soll in der nächsten Bürgerschaftssitzung diskutiert werden, Tschöpe kündigt bereits ein mögliches Verbot an.

Erst vor wenigen Tagen hat der Schützenverein Schwanewede im direkten Bremer Umland sein Lichtpunktgewehr (LPG) präsentiert. Das Gewehr soll dazu dienen, so der dortige Schießsporttrainer, um „kindliche Neugier und Reiz“ in vernünftige Bahnen zu lenken. Das Lichtpunktgewehr schießt mit einem leichten Laserstrahl und ist deshalb auch für Jungen und Mädchen erlaubt, die jünger als zwölf Jahre sind. Wunsch der Schwanweder Schützen ist es, mit einer mobilen Anlage LPG-Training an Schulen anzubieten.

Neu ist das nicht. Es gibt Grundschulen in anderen Bundesländern, die das Schießen mit dem Lichtpunktgewehr in den Unterricht aufgenommen haben. Björn Tschöpe kann das nicht nachvollziehen: „Skandalös ist schon, dass in Deutschland Mordwaffen legal als Sportwaffen verwendet werden dürfen. Jetzt auch noch gewerbsmäßig Grundschulkinder an Geräte zu gewöhnen, welche Gewehren zum Verwechseln ähnlich sehen, lässt erkennen, dass Teile des organisierten Schützenwesen völlig Maß und Mitte verloren haben. Waffen oder waffenähnliche Gegenstände haben an unseren Schulen nichts verloren.“

[...]"
Erfreulich ist ferner, daß die Waffengegner offen ihr wahres Gesicht zeigen. Es geht nicht um angebliche "Sportmordwaffen", sondern um die Beseitigung des Schießsports an sich - selbst in seiner rudimentärsten Form, dem Lichtschießen, das etwa im Modernen Fünfkampf als Alternative zum richtigen Schießen propagiert wird.

Einen hervorragenden Kommentar zu diesem Vorgang, dessen Lektüre ich dringend empfehle, hat der Nutzer "Murmelchen" im Meisterschützen-Forum verfaßt.

Ansonsten kann man nur hoffen, daß die deutschen Sportschützen, Jäger, Sammler usw., die in diesem Jahr zu Wahlen aufgerufen sind, diese Positionen bei ihrer Stimmabgabe berücksichtigen werden. In vier oder fünf Jahren könnte es zu spät sein.


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Foto: www.bsg-od.de.

Donnerstag, 11. November 2010

Die "öffentliche Ordnung" im Waffenrecht


Das Problem

Im April 2010 hat (wie hier schon berichtet) der SPD-Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer Sportschützen generell als potentielle Amokläufer diffamiert. Dazu kam dann der geradezu ungeheuerliche Satz: „Die Welt der Sportschützen ist offenkundig eine andere als die der übergroßen Mehrheit der Bevölkerung […]“.
Diese Einlassungen dienen nicht nur der Verunglimpfung einer ganzen Sportart und der sie betreibenden Bürger und ihrer Organisationen. Diese sollen auch vom Rest der deutschen Gesellschaft isoliert und aus dieser ausgegrenzt werden. Sollte diese Absicht, die von Scheer und seinen Gesinnungsgenossen verfolgt wird, Erfolg haben, dann könnten sich daraus neben anderen auch rechtliche Probleme ergeben.

„Öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“

In § 1 I des Waffengesetzes heißt es:
"Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung."
Der Begriff der „öffentlichen Sicherheit“ ist unproblematisch. Hierunter wird die Unversehrtheit der Rechtsordnung inklusive des Schutzes von Individualrechtsgütern wie z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, Vermögen verstanden. (Dazu kommt noch das hier irrelevante Funktionieren des Staates und seiner Einrichtungen; vgl. ausführlich Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht, Heidelberg 2004, S. 25 ff.) Wichtig ist, daß die der öffentlichen Sicherheit unterfallenden Rechtsgüter durch ein Gesetz geschützt sind, wie etwa das menschliche Leben durch die §§ 211 ff. StGB.

Schwieriger ist es mit der „öffentlichen Ordnung“. Das Bundesverfassungsgericht hat sie unter Rückgriff auf die klassische polizeirechtliche Literatur wie folgt definiert:
"[…]

Unter "öffentlicher Ordnung" wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln verstanden, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird.

[…]" (BVerfGE 69, 315 [352])
Die Verwendung dieses Rechtsbegriffs ist in den zurückliegenden Jahrzehnten häufig kritisiert worden, denn es ist hochproblematisch, in einer pluralistischen und offenen Gesellschaft auf eine Art „gesundes Volksempfinden“ abzustellen, um damit staatliches Handeln zu rechtfertigen. Um so mehr, wenn sich der betroffene Bürger auf ein verbrieftes Grundrecht berufen kann. Denn bei einem möglichen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung geht es gerade nicht um einen Verstoß gegen geltendes Recht, sondern um ein Verhalten, welches möglicherweise irgendwelchen Anschauungen über Sitte und Moral widerspricht. Zweifelhaft ist natürlich, wie derart herrschende Anschauungen festgestellt werden sollen. Durch Bürgerbefragungen, durch Auswertung der Leserbriefe in der örtlichen Presse oder durch die Privatmeinung eines Behördenleiters?

(In einigen Ländern wird dieser Rechtsbegriff gar nicht mehr oder nur noch mit großer Zurückhaltung verwendet. Dort, wo man ihn noch kennt, finden sich häufig Legaldefinitionen, die von der o.g. zum Teil geringfügig abweichen. Auf Bundesebene – und darauf kommt es hier an – ist dies jedoch nicht der Fall.)

Die besondere waffenrechtliche Dimension

Die öffentliche Ordnung könnte sich zur Einbruchstelle für weitere, diesmal rein administrative Restriktionen im Waffenrecht entwickeln. Gelingt es den Waffengegnern in Politik und Medien erst einmal, ihre Vorstellungen von der „Unmoral“ des privaten Waffenbesitzes im allgemeinen und dem Sportschießen im besonderen in der Bevölkerung zu verankern, dann könnten u.U. viele Kleinkriege für die Durchsetzung unserer Rechte drohen. Die Tendenz besteht – wie nicht nur Scheers o.g. Äußerungen belegen, sondern auch manche von den Medien publizierten Meinungsumfragen.

Welches sind nun die Einbruchstellen für die „öffentliche Ordnung“ im WaffG? Der Begriff wird neben § 1 in folgenden Normen verwendet:
  • § 8 („Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung […]“);
  • § 9 I („Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung inhaltlich beschränkt werden […]“);
  • § 12 V (weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten);
  • § 15a IV (Sportordnungen: „[…] zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Schießsports Vorschriften über die Anforderungen und die Inhalte der Sportordnungen zum sportlichen Schießen zu erlassen und insbesondere zu bestimmen, dass vom Schießsport bestimmte Schusswaffen wegen ihrer Konstruktion, ihrer Handhabung oder Wirkungsweise ganz oder teilweise ausgeschlossen sind“);
  • § 27 VII (Verordnungsermächtigung hinsichtlich Schießstandbetrieb);
  • § 42 II (Ausnahmegenehmigungen für das Führen von Waffen bei Veranstaltungen).
In der Allgemeinen Waffenverordnung (AWaffV) sind es darüber hinaus folgende Bestimmungen:
  • § 5 III (Erprobung neuer Schießsportdisziplinen: „[...] Das Bundesverwaltungsamt kann zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung Zulassungen nach Satz 1 untersagen oder Anordnungen treffen.“);
  • § 9 II (zulässige Schießübungen);
Für unser Problem sind die vier soeben auszugsweise zitierten Bestimmungen von besonderem Interesse. Wie kann man gegenüber den Belangen der öffentlichen Ordnung sein Bedürfnis nachweisen, wenn selbige besagt, daß privater Waffenbesitz unmoralisch sei (§ 8 WaffG)? Welche Beschränkungen waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 9 WaffG müssen hingenommen werden, um den Forderungen solcher rigorosen Anschauungen entgegenzukommen? Reicht eine Änderung der Allgemeinen Waffenverordnung aus, um – wie etwa vom ABW angestrebt – Großkaliberwaffen aus dem Schießsport zu verbannen – mit der Begründung, sie stellten eine „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ dar, da letztere gegen die Verwendung von GK-Waffen sei (§ 15a WaffG)? Welche Gefahren könnten der öffentlichen Ordnung durch die Erprobung neuer Sportdisziplinen drohen (§ 5 AWaffV)?

Wie man sieht, ist dieser diffus bleibende Rechtsbegriff schon im Waffenrecht selbst in zentralen Vorschriften enthalten – und die Waffengegner wie Scheer & Co. arbeiten mit Hochdruck daran, die Deutungshoheit über den Inhalt der öffentlichen Ordnung zu gewinnen und ihre Sicht deutschlandweit zu verbreiten.

Die Dimension des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts

Doch nicht nur das WaffG selbst, auch landesrechtliche Vorschriften des allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts könnten Anwendungsmöglichkeiten für eine von notorischen Waffengegnern definierte öffentliche Ordnung bieten. Ein mögliches Beispiel dafür wäre ein behördliches Verbot eines Schießwettkampfs von jugendlichen Schützen mit der Begründung, daß die im betreffenden Gebiet herrschenden Anschauungen von Sitte und Moral den Umgang von Jugendlichen mit Schußwaffen generell ablehnen würden. Solch ein Verbot müßte nicht auf das WaffG gestützt werden, das jeweilige Polizei- und/oder Ordnungsbehördengesetz mit seiner Generalklausel wäre unter Umständen ausreichend.

Gewiß, das ist nach heutigem Stand eine düstere Vision. Doch sie ist keineswegs so absurd, wie es vielleicht zunächst klingen mag. Schließlich werden mit derselben Begründung in einigen Teilen Deutschlands seit Jahren Paintball- und ähnliche Spiele verboten, denen man einen angeblich menschenverachtenden Charakter unterstellt (vgl. dazu hier). Was sollte also notorische Gutmenschen daran hindern, diese Mittel auch gegen den Schießsport einzusetzen? Damit ist natürlich noch nicht gesagt, daß ihr Handeln einer gerichtlichen Überprüfung standhielte. Aber das muß es auch nicht, schließlich geht es ihnen eher darum, „ein Zeichen zu setzen“ und die Legalwaffenbesitzer zu ärgern. Und das könnten sie auf diesem Wege allemal tun.


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Freitag, 22. Oktober 2010

Blutrache

Stuttgart Gerichtsgebäude

Warum überrascht mich diese Nachricht nicht:
"[...]

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa hat der Vater eines der beim Amoklauf am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden getöteten Schülers von einem möglichen Anschlag auf den 51-Jährigen gesprochen. Im Raum stehe Blutrache, heißt es in Sicherheitskreisen. In einer Vernehmung habe der Mann Jörg K. und dessen ganzer Familie gedroht.

[...]

"Wir nehmen die Bedrohungslage gegen den Angeklagten sehr, sehr ernst", sagte Verteidiger Hubert Gorka. Ob am kommenden Dienstag verhandelt wird, konnte der Jurist nicht sagen. Die für den Personenschutz zuständige Polizei in Waiblingen wollte gestern keine Stellungnahme abgeben. Ein Sprecher sagte aber, die polizeilichen Maßnahmen zum Schutz des Angeklagten seien "modifiziert" worden. Der 51-jährige Unternehmer lebt mit seiner Frau und einer Tochter an einem geheimen Ort mit einer anderen Identität.

Die Familie hatte bereits nach der Bluttat des 17-jährigen Sohnes Morddrohungen erhalten. Auffällig für Prozessbeobachter war bereits, dass vor einer Woche die Sicherheitsmaßnahmen beim Eintritt in den Gerichtssaal am Stuttgarter Landgericht plötzlich weiter verschärft worden waren.

[...]"
Schon mehrfach habe ich den lautstark in der Öffentlichkeit auftretenden Hinterbliebenen eine psychische Störung attestiert und mußte mir dafür harsche Kritik gefallen lassen. Das reichte bis zum Vorwurf, ich würde Haß gegen diese Menschen verbreiten. Nun haben sie sich selbst desavouiert, denn ihr archaisches Rachebedürfnis beschränkt sich nicht nur auf politische und juristische Aktionen, nein, jetzt soll sogar Blut fließen. Doch paßt das alttestamentarische "Auge um Auge, Zahn um Zahn" hier nur bedingt, denn der Amokläufer ist bereits tot und sein Vater soll nun den Ersatzsündenbock spielen.

Auf der Webseite des Aktionsbündnis' Winnenden findet sich übrigens keine Distanzierung von der angedrohten Blutrache. Offenbar empfinden Hardy Schober und Gisela Mayer eine klammheimliche Freude darüber. Bleibt nur noch eine Frage: Wie werden die Medien reagieren? Werden sie dem ABW gewogen bleiben und weiter dessen Propaganda betreiben oder wird es eine Absetzbewegung geben? Wir werden sehen ...


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Donnerstag, 14. Oktober 2010

Sport und Gewalt

polizei and the football hooligans


Im Frühjahr 2009, nach dem Amoklauf von Winnenden, hat das Zweite Deutsche Staatsfernsehen einen Bericht über Sportschützen gebracht, worin auch eine Fußballfunktionärin zu Wort kam. Die Dame entblödete sich nicht, den Schießsport als unsozial und übermäßig individualistisch zu verdammen. Beim Fußball würden hingegen der Teamgeist gepflegt und soziale Kompetenzen eingeübt. (Leider kann ich den Link zu dieser Sendung nicht mehr finden.)

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, um die Absurdität dieser Einlassungen zu belegen, dann hat ihn dieser Tage die Gewerkschaft der Polizei auf einer Pressekonferenz in Berlin erbracht. Allgemein ging es um die starke Zunahme der Arbeitsbelastung der Landes- und Bundespolizeien. Ein wichtiger Faktor sind insoweit Fußballspiele:
"[...]

Die Fakten, so Freiberg, sprächen für sich. So habe allein im Fußballgeschehen die Einsatzbelastung der Polizeien der Länder und des Bundes in der Saison 2008/2009 einen Rekordwert von über 1,5 Millionen Einsatzstunden erreicht. Freiberg: „Das entspricht der Jahresarbeitszeit von 1.174 Polizeibeamten und –beamtinnen. Bei Einsätzen rund um den Fußball hat es in den letzten neun Jahren einen Anstieg von rund 600.000 Arbeitsstunden gegeben. In der Saison 2008/2009 mussten also gegenüber der Saison 2000/2001 460 Polizeibeamte mehr verwendet werden, die, rein statistisch, nicht anderes machen, als von morgens bis abends und das ganze Jahr über problematische Fangruppen zu begleiten.“

[...]"
Und das sind noch nicht einmal die vollständigen gesamtgesellschaftlichen Folgekosten der Sportart Fußball, sondern nur der Personalaufwand der Polizei. Dazu müssen noch Materialkosten der Sicherheitskräfte, Behandlungskosten für verletzte Beamte, Randalierer und Unbeteiligte, die zwischen die Fronten geraten sind, hinzuaddiert werden. Ebenso die Kosten der zahlreichen Sachbeschädigungen, für die Hooligans verantwortlich zeichnen. Allein die 1,5 Mio. Einsatzstunden entsprechen, wenn man der Einfachheit halber pro Mannstunde 30 € ansetzt, einem Wert von 45 Mio. € Steuergeld! In einem Jahr nur für den Fußball!

Dabei sind Randale am Rande von Fußballspielen keine Seltenheit mehr, sondern ein zunehmendes Phänomen. Hier in Sachsen-Anhalt müssen mittlerweile selbst Spiele von Dorf- und Kleinstadtvereinen polizeilich abgesichert werden, da mit Gewaltausbrüchen zu rechnen ist. Eine Entwicklung, die viele Bürger schockiert.

Diese Bilanz zeigt in nüchterner Art und Weise die Asozialität der Sportart Fußball auf. Nicht nur, daß 12 Männer 90 Minuten lang hinter einem Stück Leder hinterherjagen und sich dabei fröhlich foulen, nein, auch ein Teil der Fans läßt gerne die Faust sprechen.

Wie sieht es demgegenüber im Schießsport aus? Kennt jemand einen Bericht, wo ein Sportschütze seinen Kameraden erschossen hätte, weil er ihm den Titel eines Schützenkönigs nicht gegönnt hat? Wann sind in einem Biathlonstadion die Fans schon einmal aufeinander losgegangen, haben Feuerwerkskörper gezündet und die Einrichtung demoliert? Wieviele Einsatzstunden muß die deutsche Polizei für die Absicherung von Schießwettkämpfen leisten?
Verglichen mit den gewalttätigen Kollektivisten, die man im Dunstkreis der Sportart Fußball trifft, sind mir die friedlichen Individualisten in der Schützenvereinen erheblich lieber.


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Montag, 11. Oktober 2010

Das Endziel der Waffengegner

Verehrte Leser, vermutlich haben Sie sich schon einmal gefragt, was die Waffengegner, die von den deutschen Medien so einseitig hofiert werden, im Schilde führen. Diese Typen sind gegen Waffen, klar, nur was verstehen sie genau darunter? Und wie weit wollen sie in ihrem Verbots- und Regulierungswahn gehen?

Insofern fällt auf, daß etwa die Initiative "Sportmordwaffen" vor einem Jahr nur GK-Waffen als angebliche "Mordwaffen" tituliert hat, während seit Lörrach auch Kleinkaliberwaffen dazuzählen. Der polemische, aber inhaltlich völlig unscharfe (und zudem irreführende) Begriff "Mordwaffe" bietet sich dafür geradezu an. Und wie wir im Frühjahr diesen Jahres gesehen haben, wollen die Grünen noch weiter gehen und im Ergebnis sogar Schreckschuß- und Druckluftwaffen verbieten.

Selbst wenn diese kranken Verbotsphantasien eines (hoffentlich fernen) Tages zu geltendem Recht würden, wäre damit noch lange nicht Schluß. Sodann würde sich der Furor der fanatischen Waffengegner gegen die so furchtbar gefährlichen Messer richten. Diesbezüglich sind einige der angelsächsischen Staaten ein negatives Vorbild. Zum Beispiel Australien, über dessen neueste Gesetzgebung der amerikanische Survival Blog (von dem ich im allgemeinen nicht viel halte) berichtet:
"[...]

Australia's New Nanny State Knife Ban

Dear Jim,

Welcome to the newer even bigger Nanny State here in Australia. Here is some information with regards to new national knife laws coming into force soon. ( I believe about six weeks ). For all your readers it will be of interest that the Australian Federal Government is going to ban all imports of the following: multitools, lockback folders such as Old Timer, Schrade etc, Swiss army knives, and Wenger army knives.

Never mind the fact that pocket knives and Swiss army knives have been used in Australia for over a century without trouble, but because of the explosion of knife attacks over the last few years, the responsible are being punished because of the idiots, first they disarmed us [of firearms], now they are going to the next level.

Of course the law sensible people won't comply or even register with the new laws, but what happens when your Gerber or Leatherman multitool needs repairs in the USA? You may be able to send it out of Australia, but it will get confiscated on the return leg!

The New South Wales Police are now requesting the name and address of all bona fide collectors. (Next will be all the bigger knives such as Ka-Bar, CRKT, et cetera.) Please note the Australasian Knife Collectors (AKC) refused to comply with supplying to the authorities peoples' names and addresses.

[...]"
Mehr Informationen finden sich auf der Webseite des Australasian Knife Collectors Club.

Die Entwicklung auf dem fünften Kontinent sollte als mahnendes Beispiel vor unseren Auge stehen. Jeder denkende Bürger muß wissen, wo die Reise hingeht, wenn man totalitär denkenden Typen wie Roman Grafe und Konsorten auch nur den kleinen Finger reicht. Denn in deren verquerer Weltsicht mutiert selbst ein Küchenmesser zur "Mordwaffe".


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Dienstag, 28. September 2010

Der Stuttgarter Schauprozeß

Stuttgart Gerichtsgebäude

Das Strafverfahren gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden, welches derzeit in Stuttgart stattfindet, gerät – zumindest von außen betrachtet – immer mehr zur Farce. Wenn ich die Presseberichte darüber lese, erhebt sich die Frage, weshalb der Vorsitzende Richter bestimmten Umtrieben nicht entgegentritt und für eine Versachlichung des Prozeßklimas sorgt.

Bereits die Zulassung der Anklage war ja mit einigen Schwierigkeiten verbunden gewesen; nach Beginn des Prozesses wies das Gericht aus unerfindlichen Gründen darauf hin, daß dem Angeklagten auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen könne, obwohl gerade dieses Delikt von der Staatsanwaltschaft nicht angeklagt worden ist. Dabei ist ein derartiges Urteil mehr als unwahrscheinlich (warum, wird hier erklärt).

Sodann haben es sich die Aktivisten vom Aktionsbündnis Winnenden (bzw. dessen Nachfolgeorganisationen) nicht nehmen lassen, ihre Meinung über den Angeklagten kundzutun:
"[…]

Die Nebenkläger zeigten sich geschockt. „Ich bin sehr enttäuscht“, sagte Gisela Mayer, deren getötete Tochter Referendarin an der Albertville-Schule gewesen war. „Er hatte seine Chance – und er hat sie vertan“, quittierte sie K.s Schweigen. „Drei Sätze hätten gereicht“, sagte eine andere Mutter. Drei Sätze, die das Mitgefühl des Angeklagten wahrhaftig rübergebracht hätten - statt einer bloßen Erklärung seines Anwalts, dass es existiere.

[…]"
Bitte, wo leben wir denn? Seit wann muß sich ein Angeklagter selbst kasteien? Was soll das Gerede von der verspielten Chance – wird der Angeklagte jetzt vom ABW hingerichtet? Gisela Mayer mag Nebenklägerin sein, aber sie ist nicht Richterin. In jedem einigermaßen zivilisierten Rechtssystem hat ein Angeklagter das Recht, seine Anwälte für sich sprechen zu lassen. Daraus kann man ihm schlechterdings keinen Strick drehen!

Doch das ABW zeigt hier wieder einmal sein wahres Gesicht. Diese fanatischen Aktivisten sehen sich selbst als Mittelpunkt der Welt und nur was ihren Ansprüchen genügt, darf überhaupt Geltung besitzen. Der Angeklagte äußert sich über seinen Rechtsbeistand – doch sie fordern eine höchstpersönliche Erklärung. Die ABWler sind anscheinend von Dominanzphantasien geprägt, denn das gleiche Muster ist uns aus der politischen Debatte des Jahres 2009 bekannt. Damals hatte das ABW eine Dialog mit Verbänden der Legalwaffenbesitzer nur dann führen wollen, wenn er ausschließlich zu den Bedingungen des ABW erfolgt wäre. Diese paar Hanseln leiden offenkundig an maßloser Selbstüberschätzung.

Doch immerhin ist es ihnen gelungen, eine Stiftung zu gründen, deren hauptamtliche Mitarbeiter Hardy Schober und Frau Mayer mittlerweile sind. So kann man aus dem Tod der eigenen Kinder noch lange Kapital schlagen. Der blindwütige Rachefeldzug dieser Figuren zeigt allerdings auch, wie falsch ihre massive Unterstützung durch die evangelische Landeskirche ist. Es wäre wohl für alle Beteiligten besser gewesen, wenn man die Hinterbliebenen seelsorgerisch besonders betreut hätte, anstatt sie in ihrem alttestamentarisch anmutenden Handeln zu bestärken. Begriffe wie „Gnade“ und „Vergebung“ scheinen in Württemberg nicht sehr bekannt zu sein, vielleicht hat man dort auch nur eine andere Ausgabe des Neuen Testaments.

Möglicherweise erwartet das ABW sogar, daß Jörg K. – wie einst in den stalinistischen Schauprozessen – ein vorgefertigtes Geständnis unterschreibt und um seine Bestrafung bittet. Das Ausbleiben einer solchen Handlung würde dann als „besondere Verstocktheit“ gewertet. Auf einen Kommentar dazu verzichte ich an dieser Stelle lieber, doch zeigt sich hier, in welch bedenkliche Richtung der Prozeß driften könnte. Dazu kommt die unglückliche Rolle der Medien, die laut rufen „Kreuziget ihn!“

Durch den erheblichen öffentlichen Druck wird der Spielraum des Gerichts für ein faires Verfahren immer kleiner. Der Täter – Tim K. – ist während seiner Tat umgekommen. Nun dürstet die aufgepeitschte Stimmung nach Sühne und sucht sich in Gestalt des Vaters einen Ersatzsündenbock. Deshalb schließe ich seine erstinstanzliche Verurteilung nicht aus, selbst wenn die Urteilsbegründung haarsträubend sein sollte. Nur so können die aufgeheizten öffentlichen Emotionen abgekühlt werden. Jörg K. müßte dann die Kraft und das Geld aufbringen, sich durch die Instanzen zu kämpfen, in der Hoffnung, daß er irgendwo außerhalb Stuttgarts doch noch ein paar furchtlose und unvoreingenommene Richter findet.


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