Montag, 28. Juni 2010

Keine Polizeiermittlungen wegen Zuverlässigkeit

Mancherorts, vor allem in Nordrhein-Westfalen, ist es wohl üblich, daß der Antragsteller bei der erstmaligen Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Besuch von der Polizei erhält. Ich hatte hier schon darüber berichtet. Gestützt wurde dieses Vorgehen manchmal auf § 36 III WaffG (Kontrolle der sicheren Aufbewahrung bei bereits vorhandenen Waffen), in anderen Fällen auf § 5 V Nr. 3 WaffG (Überprüfung der Zuverlässigkeit). Letzteres soll durch eine Stellungnahme der örtlich zuständigen Polizeidienststelle erfolgen. Manche Polizeibeamte glauben jedoch, sie dürften aufgrund einer derartigen Anfrage der Waffenbehörde eigenständig tätigwerden. Im Forum Copzone wurde dieser Tage wieder so ein Fall dokumentiert, diesmal aus Duisburg. (Lesenswert sind auch die dazugehörenden Kommentare bei Co2air.de.)

Dieses Vorgehen mag dem Egotrip mancher Polizisten entgegenkommen, doch es ist rechtswidrig, denn für eigene polizeiliche Ermittlungen (oder wie immer man diese belästigenden "Hausbesuche" titulieren möchte) fehlt jede Rechtsgrundlage. Das Waffengesetz enthält keine - das stellt der derzeit diskutierte Entwurf des BMI für eine Verwaltungsvorschrift in dankenswerter Deutlichkeit klar. Unter Nr. 5.5 heißt es dort:
"[...]

Die Anfrage der Waffenbehörde bei der Polizei nach § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 darf keine eigenständigen polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich Tatsachen, die gegen die Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung sprechen, im persönlichen oder nachbarlichen Umfeld des Antragstellers auslösen. Das WaffG stellt auf die Abfrage vorhandener Erkenntnisse ab und eröffnet damit keine eigenständigen Befugnisse zur Durchführung von Ermittlungshandlungen.

[...]"
Mit anderen Worten: Wenn die Polizei nichts über den Antragsteller weiß, dann ist dies - eigentlich - ein gutes Zeichen ("nicht polizeibekannt"). Die PVBs dürfen in diesem Fall keine Schritte unternehmen, um ihn näher kennenzulernen. Hoffentlich spricht sich das bald bis zur Landespolizei NRW herum. Von dümmlichen Fragen wie etwa "Wozu brauchen Sie denn Waffen?" einmal ganz abgesehen.


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