Donnerstag, 14. Januar 2010

Frohes neues Jahr!

So neu ist das Jahr zwar nicht mehr, aber ich war 2010 bisher durch diverse Verpflichtungen (u.a. einem Einsatz als Dolmetscher) daran gehindert, hier zu posten. Also: Alles Gute für meine verehrte Leserschaft! Ich habe hier noch einige E-Mails liegen, die ich in den nächsten Tagen sukzessive beantworten werde.

Doch ist auch das neue Jahr bis dato nicht ereignislos geblieben. Am 6. Januar hat ein anonymer Leser hier folgenden Kommentar hinterlassen:
""böse waffen"

- waffen sind nur aus einem einzigen grunde erfunden wprden: Um zu töten, um durch einen einzigen, kleines, leichten klick zu töten. Man zielt, man drückt ab. Und das gegenüber stirbt einen quaslvollen Tod. Sicher sind sie als 'Waffenfreund' nicht begeistert, dass ihre geliebten spielzeuge verboten werden könnten, aber gerade sie wollten sich doch über die macht udn ausgehende gefahr einer waffe bewusst sein und daher nicht leichtsinnig 'böse waffen' schrieben, das ganze somit ins ironische ziehen, oder etwa nicht? den ist es ist nun mal de facto so, dass waffen töten, und was sosnt wäre ihre definiton wenn nicht böse? ..machtvoll? gefährlich? mit welcher rechtfertigung wollen sie imstande sein, über leben & tod zu entschieden?"
Ich weiß nicht, ob der Betreffende hier noch mitliest, dennoch möchte ich darauf antworten. Denn in diesen Einlassungen zeigt sich ganz deutlich die Irrationalität und Emotionalität der Waffengegner.

Es ist schlichtweg falsch, daß Schußwaffen ausschließlich zum Töten erfunden worden seien. Schon in in Anlage 1 Nr. 1.1 des Waffengesetzes werden sie als Gegenstände definiert, "die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden". Der Gesetzgeber erkennt also an, daß es eine große Bandbreite von legitimen Anwendungszwecken für Schußwaffen gibt, so daß sie primär nicht über einen Verwendungszweck definiert werden, sondern über ein eindeutiges technisches Merkmal (nämlich die durch einen Lauf getriebenen Geschosse).

Eine solche technische Definition ist auch die einzig objektivierbare, denn die Frage nach dem Verwendungszweck wird sich regelmäßig nicht eindeutig klären lassen. Der Grund dafür ist simpel, wird jedoch ofensichtlich von vielen Mitmenschen nicht verstanden. Waffen sind tote Gegenstände (juristisch gesprochen: Sachen), die der unbelebten Umwelt angehören. Somit verfügen sie über keinen eigenen Willen, können keine eigenen ("naturgemäßen") Absichten verfolgen und gehen auch nicht von alleine "los". Der Verwendungszweck einer Sache - und damit auch einer Waffe - wird ausschließlich von ihrem Benutzer vorgegeben und ist ihr nicht selbst inhärent.

Ich möchte dieses Argument anhand eines Beispiels vertiefen. Es ist keineswegs zwingend und daher unzulässig, aus der Art eines Kraftfahrzeugs auf die Straße zu schließen, die der Fahrer damit benutzen will. Es liegt ausschließlich in der Entscheidungsgewalt dieser Person, ob er mit seinem Traktor auf der Autobahn oder mit seinem Porsche auf einem Feldweg fährt. (Man komme jetzt bitte nicht mit dem Einwand, daß es gesetzlich verboten sei, mit einem Traktor die Autobahn zu benutzen. Es kommt schon darauf an, den Unterschied zwischen Sollen und Sein zu beachten.)

Daraus folgt: Jeder Versuch, tote Gegenstände mit moralischen Eigenschaften wie z.B. "böse Waffen" zu kennzeichnen, die nur Menschen zukommen, ist bei einer rationalen Betrachtung unhaltbar. Konkreter anhand eines extremen Falles formuliert: Die Person am Abzug tötet, nicht die Waffe. Letzterer ist es egal, ob ein Geschoß durch ihren Lauf getrieben wird oder nicht und, falls ja, wohin dieses Geschoß fliegt.

Doch selbst wenn ich mich für eine Sekunde auf die Definition des Lesers einlasse, dann zeigt sich, daß er im Unrecht ist. So ist etwa keine einzige der von mir besessenen Druckluftwaffen in irgendeiner Form für das Töten von Menschen gedacht oder geeignet - weshalb zumindest insofern auch der Einwand im o.g. Kommentar ins Leere läuft. Niemand "entscheidet über Leben und Tod", wenn er mit einem Gewehr oder einer Pistole Schießscheiben durchlöchert. Es bedarf schon eines gehörigen Maßes an kranker Phantasie (woran es den Waffengegnern nicht zu fehlen scheint), um unbelebte Gegenstände als "böse" zu titulieren und ihren Besitzern latente Tötungsabsichten zu unterstellen.


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