Kommen wir heute zum letzten Teil der Serie über die
öffentliche Anhörung des Bundestagsinnenausschusses, die am Montag in Berlin stattfand. Nachfolgend sollen die Ausführungen der Sachverständigen und Politiker dargelegt werden, die sich dort als Waffengegner i.w.S. positioniert haben, wobei ich analog zum
Teil III vorgehe.
Zunächst zu
Bernd Carstensen, dem stellvertretenden Vorsitzenden des
Bundes deutscher Kriminalbeamter (der kleinsten Polizeigewerkschaft hierzulande). Er hat sich darum bemüht, seine waffenbesitzerfeindliche Meinung mit Sachargumenten zu kaschieren. So begann er seine Ausführungen damit, daß er andere Tatmittel als Schußwaffen konsequent ausblenden und sich auch nur auf den eng begrenzten Bereich der „school shootings“ konzentrieren wolle. Damit hat Carstensen eine Argumentationslinie vorgegeben, der im Verlauf der Veranstaltung viele seiner anwesenden Gesinnungsgenossen folgen sollten: Die komplexe Wirklichkeit mit ihrer Vielzahl von Straftaten, Begehungsformen und Tatmitteln wird in extremer Weise auf einen sehr kleinen Ausschnitt reduziert, innerhalb dessen dann argumentiert wird und in dem die gemachten Vorschläge möglicherweise als sinnvoll erscheinen könnten. So werden von Carstensen z.B. (geplante) Gewalttaten an Schulen mit Sprengmitteln oder Stichwaffen ignoriert, ebenso wie der Amoklauf in den Niederlanden, bei dem kürzlich ein Auto benutzt wurde.
Diese „Argumentationsweise“ erinnert den geneigten Beobachter an Pippi Langstrumpf: „… ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt …“
In diesem Kontext hat Carstensen dann seine Forderungen vorgetragen. Bei allen bekanntgewordenen „school shootings“ der letzten Jahre hätten den Tätern nur legal besessene Waffen zur Verfügung gestanden. Es gebe somit eine Schnittstelle zwischen legalem Besitz und illegaler Nutzung. Und da die Ereignisse von Winnenden unter dem derzeit gültigen Waffengesetz stattgefunden haben, müsse selbiges Gesetz eben verschärft werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Absurdität dieses Arguments, denn in Winnenden ist mehrfach – bevor es auch nur ein einziges Opfer gab! – gegen das geltende WaffG verstoßen worden. Würde man Carstensens bizarrer Logik folgen, dann hieße dies, daß der Verstoß gegen ein Gesetz dessen Verschärfung rechtfertige. Dem ist jedoch die alte Regel des römischen Rechts entgegenzuhalten: „Abusus non tollit usum“ – Mißbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf.
Sodann kam Carstensen auf sein Lieblingsthema: Trennung der Aufbewahrung von Waffen und Munition, damit beides nicht gleichzeitig zur Verfügung steht sowie die zentrale Lagerung der Munition. Für ein sei keineswegs nachvollziehbar, daß solche Großlager eine erhöhte Anziehungskraft auf kriminelle Elemente ausstrahlen würden, was von mehreren anderen Sachverständigen vorgetragen worden war. Man müsse eben auf den „höchsten technischen Sicherheitsstandard“ dringen. Da dieser – angesichts der Dimensionen – extrem teuer ist, implizieren Carstensen und der BDK wohl, daß man die Zahl der Legalwaffenbesitzer am einfachsten reduzieren könne, wenn man die Ausübung ihres Hobbys erheblich verteuert.
Gegen Ende der Anhörung, als es nochmals um die Praktikabilität der zentralen Lagerung ging (die von den anwesenden Innenministern strikt abgelehnt wurde), hat Carstensen dann seinen Offenbarungseid geleistet:
„Das ist noch nicht zu Ende gedacht!“ M.a.W.: Er räumt ein, daß seine Ideen Hirngespinste sind, deren Wirksamkeit höchst zweifelhaft ist! Gleichwohl dürfe die Politik sich dem nicht verweigern und müsse das WaffG verschärfen. Damit hat sich auch ein Polizeibeamter, den man eigentlich für einen Mann der Praxis halten mochte, als ideologisch bornierter Verfechter symbolischer Anlaßgesetzgebung (die der Abg.
Wiefelspütz wohl
„unvernünftig“ nennen würde) ins Aus geschossen.
Zum Auftritt des „Sachverständigen“
Roman Grafe von Sportmordwaffen habe ich
hier schon etwas geschrieben; seine schriftliche Stellungnahme ist
hier zu finden. Wie bereits ausgeführt, hat er sich durch seine globalen Beschimpfungen den (berechtigten) Unmut der Abgeordneten zugezogen. Der Ausschußvorsitzende
Edathy wies ihn sogar darauf hin, daß es in der Geschichte des Bundestages noch nie zuvor einer neugegründeten Privatinitiative gelungen sei, innerhalb so kurzer Zeit so massiven Einfluß auf ein Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen, weshalb etwas Höflichkeit angebracht sei. Dessenungeachtet hat Grafe seine Pöbeleien fortgesetzt. Sein gesamter Auftritt – eingeladen hatten ihn die Grünen – diente m.E. ausschließlich der öffentlichen Provokation. Angefangen mit der
„Demo“ vor Beginn der Anhörung, an der auch Grafe teilnahm, bis hin zu seinen Ausfälligkeiten. Auch seine Vorbeterin, die Abg.
Stokar von den Grünen
, hat sich aufgeführt, als ginge es ihr vor allem darum, möglichst viel verbrannte Erde im Bundestag zurückzulassen. Anders kann man sich ihre unsachlichen Verdrehungen, ihre Halb- und Unwahrheiten sowie ihr Gift-und-Galle-Spucken nicht erklären.
Die Ausführungen Grafes waren allerdings insofern höchst interessant, als sie einen Einblick in die Denk- und Argumentationsweise der Waffengegner ermöglichen. Der Mann bezeichnet sich selbst als Künstler und so war auch sein Auftreten, welches ausschließlich emotional geprägt war und versucht hat, jede Versachlichung der Debatte zu verhindern. Grafe begann mit der pseudophilosophischen (und der abendländischen Rechtstradition widersprechenden) Einlassung, jeder Mensch sei mitverantwortlich für alles Unrecht in der Welt. Somit trügen auch alle Legalwaffenbesitzer Mitschuld an der Ermordung der Schülerin Nicole in Winnenden.
In der Politik seien einzig die Grünen, die den privaten Waffenbesitz schon immer einschränken wollten, frei von einer solchen Mitschuld, während alle anderen Parteien – und besonders ihre Abgeordneten im Innenausschuß – ebenfalls Schuld auf sich geladen hätten.
Bemerkenswert ist ferner, daß Grafe nicht gewillt ist anzuerkennen, daß es sich bei der Ausübung des Schießsports um ein grundrechtlich geschütztes Tun handelt. Waffenbesitzer sind für ihn anscheinend vogelfrei und stellen eine latente Gefahr dar: „Sportschützen sind Mordschützen“. Sie seien – im Gegensatz zu den Ausführungen des Staatsanwalts Hofius – keineswegs gesetzestreue Bürger, sondern würden häufig Gewaltdelikte begehen, so daß ein Generalverdacht gegen diese Bevölkerungsgruppe nicht nur gerechtfertigt, sondern längst überfällig sei. Um seine bizarren These zu belegen, verwies Grafe auf einen Artikel des vom BMI abgesägten Ministerialrats Brenneke (der für seine Falschheit einschlägig bekannt ist) in der Zeitschrift Kriminalistik. Diese „Tatsachen“ würden jedoch, so Grafe, von der allmächtigen „Waffenlobby“, die sich – verschwörungsgleich wie eine Krake – in ganz Deutschland festgesetzt habe, unterdrückt. Usw. usf.
Insgesamt hat Grafe sich selbst und seiner Initiative einen Bärendienst erwiesen, denn in der Politik wird ihn künftig wohl niemand mehr ernstnehmen. Allerdings denke ich, daß dies auch so beabsichtigt war und es den Grünen, die ihn eingeladen hatten, vor allem auf den provokativen und böswilligen Rundumschlag ankam.
Das
Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden war mit drei Personen präsent. Neben Prof. Dr.
Britta Bannenberg waren dies die beiden hauptamtlichen Funktionäre
Gisela Mayer und
Hardy Schober. Die Einladung an das Aktionsbündnis war von allen Fraktionen gemeinsam ausgesprochen worden. Als Sachverständige ist Frau Bannenberg aufgetreten, während Frau Mayer das Eingangsstatement abgegeben hat.
Mayer trug dort denselben Sermon vor, der bereits aus ihren anderen öffentlichen Auftritten bekannt war. Nach dem Mord an ihren Kindern müsse irgendetwas getan werden, egal was. Gut, man kann dies angesichts ihrer Trauer menschlich verstehen, es rechtfertigt jedoch nicht, daß sie sodann nicht einfach nur krude Thesen, sondern sogar glatte Lügen vorgetragen hat, um noch einmal zusätzlich auf die Tränendrüse zu drücken. So etwa die Behauptung, daß in Winnenden ein Geschoß im Kaliber 9 x 19 mm zuerst einen 8 cm dicken Türrahmen durchschlagen, dann den Körper einer Lehrerin durchbohrt und erst danach in einem Aluminiumrahmen steckengeblieben sei. Dies hört sich dramatisch an, ist aber absurd, wie jeder weiß, der sich auch nur ein wenig mit Ballistik auskennt.
Es sei, so Mayer weiter, eine „Fehlentscheidung“ gewesen, daß man in Deutschland Großkaliberwaffen im Schießsport zugelassen habe. Diese Behauptung ist ebenfalls erwiesenermaßen unwahr. Großkaliberwaffen werden seit Menschengedenken im Schießsport eingesetzt. Unter allen nach 1955 in der Bundesrepublik geltenden Waffengesetzen war der private Besitz von GK-Waffen legal möglich. Ferner erschließt sich mir nicht, auf welches angeblich so einschneidende Ereignis die Frau abheben will?! Worin bestand die angebliche „Fehlentscheidung“, wer soll diese getroffen haben?
Und so ging es weiter. Mayer plädiert natürlich für biometrische Sicherungen und die zentrale Lagerung. Zumindest müßten Waffen und Munition getrennt werden, wie es in der Schweiz vorgeschrieben sei (was ebenfalls erwiesen unwahr ist, vgl.
§ 26 des schweizerischen WaffG).
Ferner der (lächerlich anmutende) Verweis auf die angeblich vorbildliche Situation in Großbritannien: Seit dem Kurzwaffenverbot 1997 habe es dort keinen Schulamoklauf mehr gegeben. Das mag stimmen, doch ist die Gewaltkriminalität mit Schußwaffenverwendung im allgemeinen
geradezu explodiert. Doch dies wird vom Aktionsbündnis konsequent ausgeblendet; wie bereits Carstensen bastelt man sich die Wirklichkeit so lange zurecht, bis sie zur eigenen Ideologie paßt.
Dann hat sie schließlich die Katze aus dem Sack gelassen:
Sie erwarte, daß die Waffenbesitzer zukünftig auf ihr Grundrecht aus Art. 13 GG freiwillig verzichten (d.h. es gäbe ein unbeschränktes Betretungsrecht der Behörden). Anderenfalls dürfe eine Aufbewahrung von Waffen in Privatwohnungen nicht zugelassen werden. Schließlich sei Waffenbesitz ein von der Gesellschaft ausnahmsweise verliehenes „Privileg“, für das man, sofern man es in Anspruch nehmen wolle, auf seine Grundrechte verzichten müsse.Nun ist in Deutschland die Frage umstritten, inwieweit ein Bürger freiwillig auf ein Grundrecht verzichten könne, umstritten. Wurde dies früher vom Bundesverfassungsgericht strikt abgelehnt, so vertritt die Rechtsprechung heute eine etwas differenziertere Auffassung. Gleichwohl ist unstrittig, daß ein Grundrechtsverzicht immer freiwillig erfolgen muß und nicht zur gesetzlichen Voraussetzung für eine behördliche Erlaubnis gemacht werden darf (vgl.
Art. 1 III GG). Zudem ist - das ist geklärt - die Menschenwürde (
Art. 1 I GG) unaufgebbar. Wie das BVerfG in der
Entscheidung zum Großen Lauschangriff festgestellt hat, beinhaltet der Schutz der Wohnung gem. Art. 13 GG auch einen von Art. 1 I GG geschützten Menschenwürdekern. Folglich ist ein rechtswirksamer Verzicht auf den Schutz, den Art. 13 GG einem Bürger gewährt, nicht möglich. Da
Art. 79 III GG eine Änderung von Art. 1 GG verbietet, ist es legal in der derzeit geltenden Verfassungsordnung nicht möglich, das von Mayer und ihrem Aktionsbündnis postulierte Ziel zu erreichen – es sei denn, diese Herrschaften zetteln eine gewaltsame Revolution an.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist ferner interessant, wie vehement Mayer & Co. leugnen, daß es sich beim privaten Waffenbesitz an sich ebenso wie bei den damit verbundenen Verwendungen (Jagd, Schießsport etc.) um die aktive Grundrechtsausübung freier Bürger handelt. Die Artikel
2 I,
14 und
12 des Grundgesetzes werden vollständig negiert. Es wird nicht einmal eine Abwägung im juristischen Sinne durchgeführt, sondern lapidar erklärt, Waffenbesitz sei ein von der Gesellschaft verliehenes Privileg (für das wir gefälligst untertänigst dankbar zu sein hätten).
Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand, der großen Bevölkerungsgruppen einfach die Grundrechte abspricht, im Bundestag öffentlich auftreten und seine absonderliche Meinung verbreiten durfte. Es ist beschämend, daß von den Abgeordneten – darunter viele Juristen – keiner aufgestanden ist und Mayers unverhohlene Aufforderung zum Verfassungsbruch zurückgewiesen hat. Darf sich dort demnächst vielleicht sogar die NPD als „sachverständig“ zu Fragen des Ausländerrechts äußern?
Schließlich meinte sie, daß die regelmäßige Wettkampfteilnahme zwingend erforderlich sein müsse, damit jemand Waffen besitzen darf. Woraufhin ein anderer Zuhörer halblaut den sehr treffenden Satz gemurmelt hat: „Verkauft die etwa ihren Tennisschläger, wenn sie eine Weile nicht Tennis spielt?“
Die Kriminologin
Britta Bannenberg hat ebenfalls ein
umfangreiches Papier eingereicht; im folgenden werde ich mich jedoch auf ihren mündlichen Vortrag konzentrieren. Sie sieht Legalwaffen prinzipiell als Risiko. Im Fall der „school shootings“ trügen die Täter andere Merkmale als die sonst üblichen Gewalttäter: eher schwächlich usw. usf. Die grundsätzlich männlichen Täter würden immer eine hohe Waffenaffinität aufweisen und sich gern damit schmücken, was typisch sei. Sobald sie irgendwie Zugang zu Waffen hätten, ändere sich die Tatplanung, denn anstatt die von ihnen gehaßten Menschen etwa zu erstechen oder anzuzünden, würden sie sie erschießen. Auch hätten Großkaliberwaffen das Image „brachialer Mordgewalt“ und würden damit die Phantasie der Täter anregen. Überdies seien diese Tätertypen angeblich nicht fähig, sich auf dem Schwarzmarkt mit Waffen zu versehen, so daß bei Schulamokläufen ebenso wie bei Familienauslöschungen fast ausschließlich Legalwaffen verwendet würden. (Das Gegenteil ist richtig, siehe
hier).
Dann wurde es allerdings richtig heftig und man muß sich fragen, inwieweit diese Hochschullehrerin als Sachverständige geeignet war. Sie hat zwar unumwunden zugegeben, daß sie weder von Waffentechnik noch von Waffenrecht Ahnung habe, hat aber dennoch munter drauflos schwadroniert. So wurde etwa behauptet, in allen Haushalten der Täter von Schulamokläufen habe es neben legalen auch illegale Waffen gegeben. Wo bleiben die Belege für diese kühne These? Weiters müßten angeblich ganz „neue Grundsatzfragen“ gestellt und diskutiert werden, wie etwa die Reduzierung der Zahl der Sportschützen oder eine – sehr diffus begründete – Begrenzung der Magazinkapazität. Das blieb doch alles sehr abstrakt, um nicht zu sagen: weltfremd. Ferner plädierte sie für eine sehr strenge Bedürfnisprüfung.
Aber jetzt kommt’s:
Das Wiederladen von Munition müsse unbedingt verboten werden, denn es sei nicht hinnehmbar, daß sich ein Waffenbesitzer – sofern er zusätzlich über eine Erlaubnis nach
§ 27 SprengG verfügt – seine Munition selbst herstelle. Ebenso sollten quantitative Begrenzungen der Munitionsmenge eingeführt werden, die eine Privatperson erwerben und besitzen dürfe. Womit sie diese Forderungen im einzelnen begründet, hat sie leider verschwiegen. Gibt es dafür stichhaltige, wissenschaftlich belegbare Gründe oder ist das nur eine der ideologischen Forderungen ihres Auftraggebers aus Winnenden?
An einer entscheidenden Stelle konnte allerdings auch Bannenberg, trotz allen Wollens und ihrer ideologischen Grundeinstellung (contra Waffenbesitz) nicht über ihren Schatten als Wissenschaftlerin springen. Die Abg.
Stokar (Grüne) hatte ausgeführt, daß ihr junge Polizeibeamte gesagt hätten, sie würden sich durch ihre Dienstpistole anders fühlen, hätten insbesondere ein stärkeres Machtgefühl. Bannenberg sollte nun die Frage beantworten, welche psychischen Folgen der Umgang mit GK-Waffen für junge Menschen habe. Darin war implizit das Credo der ideologisch motivierten Waffengegner enthalten, wonach erst die „böse“ Waffe den an sich „guten“ Menschen zu Tötungsphantasien verführen würde.
Auf dieses Glatteis hat sich Frau Bannenberg nicht begeben! Sie antwortete mehrmals, daß diese spezifische Täterpersönlichkeit die Waffe suche, nicht jedoch die Waffe den Täter macht. Weder Waffen noch Medien lösen bei einem so disponierten Menschen die negative Entwicklung aus, sondern wirken lediglich verstärkend.(Erfreuen wir uns daran, daß sich die Frau Professorin wenigstens einen letzten Rest von wissenschaftlicher Redlichkeit bewahrt hat.)
Diese Niederlage konnte die Abg.
Silke Stokar allerdings nicht davon abgehalten, ihre o.g. These, die absurd und nicht belegbar ist, gestern im Plenum des Bundestages zu wiederholen. Doch zurück zur Anhörung. Dort hat sich Stokar – wie gewohnt – über die angeblich allmächtige „Waffenlobby“ beklagt. Besonders interessant war ihre Begriffswahl: Wenn sich Waffengegner zu Aktionsgruppen zusammenschließen, in die Medien gehen und mit dubiosen Methoden Unterschriften sammeln, dann bezeichnet sie das als
„Zivilgesellschaft“. Wenn sich hingegen die Legalwaffenbesitzer – ebenfalls Privatpersonen! – mehr schlecht als recht organisieren und ein paar Briefe an ihre Bundestagsabgeordneten richten, dann handele es sich dabei um die
„Waffenlobby“, die eine kleine, aber gefährliche Minderheit darstelle, während die Waffengegner für die Mehrheit besagter „Zivilgesellschaft“ stehen würden.
Aus Stokars Sicht betreiben Sportschützen, die GK-Waffen verwenden, „Extremsportschießen“. Dieses problematische Phänomen habe es bis 1980 nicht gegeben. Hier bleibt allerdings offen, was sie hier gemeint hat (siehe meine Ausführungen oben unter Mayer). Was ist denn 1980 angeblich so einschneidendes geschehen? Oder ist diese Jahreszahl nur Stokars blühender Phantasie entsprungen, so wie vieles andere auch?
Schließlich hat diese Abgeordnete einen erneuten Einblick in die totalitären Denkmuster gewährt, die bei den Grünen im allgemeinen und bei ihr, Stokar, im besonderen herrschen. Als das Gespräch auf das Waffenrecht in der DDR kam, warf sie laut und freudig erregt ein:
„In der DDR war nicht alles schlecht!“ Wohlgemerkt: Die Frau gehört einer Partei an, die für sich reklamiert, Erbe der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung zu sein!
Eine recht kuriose Auseinandersetzung hat es um ein paar Zahlen gegeben. Die Abg.
Ulla Jelpke (Linke) hatte behauptet, daß nur 10 % der Sportschützen ihre Privatwaffen zuhause aufbewahren würden, weshalb die zentrale Lagerung doch kein Problem sein könne. Dem ist – zu recht! – von den Sachverständigen
Hofius und
Kohlheim widersprochen worden. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die meisten lagern ihre Waffen (selbstverständlich) bei sich daheim.
Eine zweite Zahlenfrage betraf die Anzahl der aktiven Großkaliberschützen. Sie wurde von
Jürgen Kohlheim mit einem Schätzwert von ca. 500.000 beantwortet.
Schließlich ist der Abg.
Wolfgang Gunkel (SPD) zu erwähnen, der sich dort als polizeilicher Experte aufgespielt, aber trotzdem von Unwissenheit nur so gestrotzt hat. So ist er Carstensen beigesprungen und hat behauptet, die zentrale Lagerung von Waffen würde keineswegs eine höhere Kriminalität generieren, denn auch in behördliche Waffenlager gäbe es so gut wie keine Einbrüche. Dem hat nicht nur der Staatsanwalt
Hofius deutlich widersprochen, auch die
Ereignisse der letzten Wochen beweisen das exakte Gegenteil. Der
Diebstahl von zwei KK-Pistolen aus einem Schützenheim in Eislingen, mit denen dann später gemordet wurde, sei nach Gunkels Auffassung kein Einbruch im eigentlichen Sinne gewesen.
(Da haben wir es wieder, wie zuvor schon bei Carstensen, Mayer u.a.: Die Waffengegner basteln sich abstruse Privatdefinitionen zurecht und streuen so ihre Falschaussagen in ein unwissendes, aber leichtgläubiges Volk. Damit entziehen sich ihre Aussagen jedoch jeder ernsthaften Diskussion, denn die würde eine intersubjektive Vermittelbarkeit voraussetzen. Darum ja auch die Ideologie mit ihren gebetsmühlenhaft wiederholten Glaubenssätzen.)
Zudem hat der Sozialdemokrat Gunkel ganz klar für eine zentrale Lagerung plädiert und insoweit seinem Parteigenossen, dem Innenminister
Hövelmann widersprochen. Dabei hat Gunkel unverhohlen zum Ausdruck gebracht, daß ihn die ausführlich behandelte Kostenfrage nicht störe: dann müssen die Waffenbesitzer eben zahlen, koste es, was es wolle.
PS: Ich möchte es nicht versäumen, dem Abg. Sebastian Edathy (SPD) für seine besonnene und kluge Leitung der auch emotional belastenden Sitzung zu danken.
PPS: Gestern Abend hat nun das Plenum des Bundestages die Verschärfung des Waffengesetzes in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Damit kommt der Auswertung der Anhörung des Innenausschusses nur noch dokumentarischer Wert zu. Dennoch war es für mich hochinteressant einen Blick auf unsere Gegner zu werfen. Sie sind zwar keine argumentativen Schwergewichte, haben dafür aber einen ungeheuren Einfluß auf Politik und Medien. Und die Hoffnung, daß diese Gruppen irgendwann von selbst zerfallen würden, trügt. Die fühlen sich wie Missionare auf dem Kreuzzug. Das schweißt sie ebenso zusammen wie das Geld, was sie erhalten und Unterstützung durch etablierte politische Kräfte und große Teile der Medien. Wir dürfen unsere Gegner nicht unterschätzen!
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5 Kommentare:
Danke für deine Berichte aus Berlin. Das ist so deutlich übersichtlicher, als sich in den Foren durch zig Mega-Threads zu wühlen.
Gruss K-Inge
Aber gerne doch. :-)
Ich hatte schon befürchtet, daß es kaum jemand lesen würde.
Gruß
Krenkel
Hervorragende Analyse! Habe mich ausführlich mit dem Thema auseinander gesetzt, hätte es aber nicht so treffend wiedergeben können.
Weiter so!
Gruß
Heiko Dörr
Ich finde es als Sportschützen Interessant das sie eine Behördliche Zentrale Lagerung von Schusswaffen forden. Nach den Geschenisen in Crailsheim hoffe ich das sie ein solches Übel nicht tun werden. Wenn mann nichtmal seine waffen einer Behörde übergeben kann ohne das etwas passiert wemm dann? Vor allem da keiner der Mitarbeiter dieser Behörden über die erforderliche Sachkunde im Umgang mit Waffen verfügt.
Besten Dank auch für Eure Kommentare. :-)
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