Freitag, 30. Juli 2010

Heute beginnt die Weltmeisterschaft


Heute nachmittag werden in München die 50. Weltmeisterschaften der Internationalen Schießsportföderation (ISSF) im Sportschießen eröffnet, wobei auch der IOC-Vorsitzende Jacques Rogge zugegen sein wird. Nach Hamburg 1909, Wiesbaden 1966 und Suhl 1986 wird dies die vierte UIT/ISSF-WM sein, die in Deutschland stattfindet. Über 2300 Sportler aus 103 Staaten werden sich bis zum 10. August in diversen olympischen wie nichtolympischen Schießdisziplinen messen.

Laut Zeitplan sind die Finalrunden wie folgt geplant:
Samstag, 31.07.

13:30 Finale Luftgewehr Männer

17:45 Finale Trap Frauen

Sonntag, 01.08.

11:15 Finale Freie Pistole Männer

12:30 Finale Luftgewehr Frauen

Montag, 02.08.

10:45 Finale KK-Gewehr liegend Männer

Dienstag, 03.08.

13:30 Finale Luftpistole Männer

17:45 Finale Trap Männer

19:00 Medal Match Laufende Scheibe Männer

Mittwoch, 04.08.

11:30 Medal Match Laufende Scheibe Frauen

12:45 Finale KK-Gewehr 3x40 Männer

Donnerstag, 05.08.

18:00 Finale Doppeltrap Männer

Freitag, 06.08.

11:45 Finale KK-Gewehr 3x20 Frauen

17:45 Finale Schnellfeuerpistole

Samstag, 07.08.

17:15 Finale Skeet Frauen

Sonntag, 08.08.

14:30 Finale Luftpistole Frauen

Montag, 09.08.

16:45 Finale Sportpistole Frauen

Dienstag, 10.08.

17:15 Finale Skeet Männer
In den Wettbewerben mit dem GK-Gewehr über 300 m, die vom 05.08. bis 10.08. ausgetragen werden, sowie der Zentralfeuerpistole am 08.08. wird es (leider) keine Finals geben.


Fernsehberichte wird man neben dem ISSF-Webkanal voraussichtlich nur im Bayerischen Fernsehen sehen können (bereits bekannte Sendezeiten: 01.08. - 12.30 bis 13.00 Uhr; 06.08. - 11.45 bis 12.30 Uhr). Möglicherweise wird die WM vom BR auch anderweitig behandelt. Da die Europäische Rundfunkunion zudem Übertragungen von den Finalrunden weltweit anbieten wird, ergibt sich vielleicht auch in Deutschland doch noch die kleine Chance einer Livesendung im "richtigen TV".

Die Mainstreammedien werden ansonsten wohl nur zurückhaltend über die WM berichten, weshalb die Schießsport- und Waffenfreunde die Vorteile des Internets nutzen sollten, um sich auf dem laufenden zu halten (soweit sie nicht persönlich in München anwesend sein können ;-)). Aktuelle Informationen, z.T. sogar mit Livestreams und Videos, werden voraussichtlich u.a. auf folgenden Webseiten bereitgestellt:
Offizielle WM-Homepage

ISSF-Homepage (Tip!)

ISSF auf Facebook

ISSF auf Twitter

DSB auf Twitter

ISSF auf Youtube

DSB auf Youtube

Ulrich Eichstädts WM-Tagebuch

Igor's Blog

SchiessSport TV

Eine Liste der deutschen WM-Teilnehmer ist hier zu finden; die Namen der 91 russischen Schützen (inkl. Junioren) sind hier und hier aufgelistet. Wünschen wir allen Aktiven viel Erfolg und gut Schuß!


Folgebeiträge:
Erste WM-Eindrücke
WM-Eindrücke II
WM-Eindrücke III
WM-Eindrücke IV
WM-Eindrücke V
WM-Eindrücke VI


Sonstige verwandte Beiträge:
Rückblende: Die Schützen-WM 1954
Die Russischen Schießsport-Meisterschaften 2010
Das olympische Abenteuer der Familie Emmons

Donnerstag, 29. Juli 2010

Neues zur Waffensteuer



Der in diesem Blog am 12. Juli publizierte Artikel über die von Stuttgart und anderen Kommunen geplante (gestern aber vertagte) Waffenbesitzsteuer hat eine unerwartet große Resonanz gefunden. Deshalb muß ich jetzt meine dort gemachten Ausführungen ein wenig relativieren. Insbesondere die Gedanken zur fehlenden Gesetzgebungskompetenz sind so nicht mehr haltbar und müßten im Lichte der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (98, 83 und 98, 106) neu angegangen werden. Zum damaligen Zeitpunkt waren mir nur die allgemein zugänglichen Pressemeldungen bekannt; der Text des Gutachtens von Volker Stehlin, auf das sich die Stuttgarter beziehen, ist mir erst danach zugegangen.

Erfreulicherweise haben sich mit Johannes Dietlein (PDF) und Peter Lindner mittlerweile zwei namhafte Juristen des Problems angenommen und Rechtsgutachten erstellt, auf die ich hier gerne verweise. Dietlein ist eher der Akademiker, wohingegen Lindner aus seiner Erfahrung als baden-württembergischer Rechtsanwalt schreibt. Insofern ergänzen sich beide Ausarbeitungen gut. (Wer allerdings nur eine lesen kann oder will, dem würde ich zu der etwas leichter verständlichen von Dietlein raten.) Damit sind alle relevanten Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Waffenbesitzsteuer behandelt worden. Bleibt zu hoffen, daß diese Argumente auch politisch durchgreifen.

Das Thema hat dieser Tage auch das Interesse der Medien auf sich gezogen. Der Berliner Tagesspiegel hat es aufgegriffen und dabei seine fachliche Inkompetenz aufs deutlichste demonstriert (oder ist es vielleicht sogar absichtsvolle Desinformation der Öffentlichkeit?):
"[...]

Einer der Gründe für den Vorschlag ist der Amoklauf im benachbarten Winnenden, aufgrund dessen 2009 das Waffenrecht verschärft worden ist. Seither müssen die Kommunen alle drei Jahre überprüfen, wie Waffenbesitzer ihre Gewehre oder Pistolen lagern. Denn der Todesschütze von Winnenden hatte Waffen seines Vaters, eines Sportschützen, verwendet, die dieser nicht in einem verschlossenen Waffenschrank aufgehoben hatte. Für diese Kontrollen dürfen die Kommunen Gebühren erheben. Aber kaum eine Stadt tut das bisher.

[...]"
Ich weiß nicht, wo die angebliche Pflicht zur Kontrolle der sicheren Aufbewahrung im dreijährigen Rythmus stehen soll, aber im Waffengesetz jedenfalls nicht (vgl. § 36 III). Ebensowenig dürfen für die Kontrollen Gebühren erhoben werden, denn sie erfolgen (wie allgemeine Verkehrskontrollen auch) im öffentlichen Interesse. Dies hat sogar das BMI klargestellt; mehrere Prozesse, in denen gegen erhobene Gebühren vorgegangen wird, laufen wohl schon.
Wo sollen wir mit einer derart volksverdummenden Presse noch hinkommen, die lieber lügt, als sich von ihrer Anti-Waffen-Stimmung zu verabschieden?

Abschließend möchte ich noch einmal auf die Gespräche und E-Mails zurückkommen, die ich in den letzten Tagen auch mit mehreren anderen Juristen geführt habe. Die Idee einer Waffensteuer hat ebenso wie die Forderung nach biometrischen Sicherungen für ein gewisses Erschrecken gesorgt, selbst unter solchen Personen, die selbst wohl keine Legalwaffenbesitzer sind. Allen ist klar, daß es für die deutschen LWBs derzeit "um die Wurst" geht, obwohl die derzeitigen Regelungen schon sehr streng und mehr als ausreichend sind. Wir nähern uns langsam einer roten Linie - und zwar keiner gesetzgeberischen, sondern, getreu der deutschen Tradition des Obrigkeitsstaates, einer von der Exekutive gezogenen. Alle, die 2009 Angst vor dem großen legislativen Kahlschlag (wie 1997 in Großbritannien) hatten, konnte ich damals beruhigen: So schlimm wird es bei uns nicht, dafür werden über längere Zeit viele kleine Daumenschrauben angezogen, um den legalen privaten Waffenbesitz drastisch zu verteuern und möglichst viele LWBs so stark zu verärgern und zu gängeln, bis sie ihr Hobby schließlich aufgeben. In dieses Stadium sind wir nunmehr eingetreten.

Deshalb gilt es, die vielfältigen Protestaktionen zu unterstützen, wie sie von den Verbänden und Fachzeitschriften angeregt werden. Vor allem müssen wir wachsam sein. Stuttgart ist weit weg, aber was geschieht in meiner Gemeinde, in meinem Landkreis? Welche Pläne verfolgt meine Landesregierung (etwa mit Blick auf die angekündigte Rechtsverordnung zur Biometrie)? Es genügt nicht mehr, allein auf Berlin zu schauen. Die Waffengegner haben uns einen flächendeckenden Kleinkrieg aufgezwungen, in dem es viele "Kriegsschauplätze" gibt. Dem müssen wir uns stellen. Falls nicht, werden in einigen Jahren nur noch politisch und/oder finanziell besonders potente Bundesbürger legal Schußwaffen besitzen dürfen - wie in einem totalitären System: Die "Bonzen" dürfen alles, doch die Normalbürger bleiben außen vor.


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Dienstag, 27. Juli 2010

"Wostok – 2010"


Vom 29. Juni bis zum 8. Juli 2010 hat in den östlichen Gebieten der Rußländischen Föderation die Operativ-strategische Übung „Wostok-2010“ (dt.: Osten 2010) stattgefunden. Sie war nicht nur das größte Militärmanöver in Rußland seit 1991, sondern wies auch manche Neuerungen auf, die nicht einmal zu Sowjetzeiten üblich waren, denn damals waren die Streitkräfte erheblich größer als heute. Insgesamt nahmen 20.000 Soldaten, 40 Schiffe und Boote sowie 75 Flugzeuge und Hubschrauber an der Übung teil.




Handlungen von Überwasserkräften, Kampfschwimmern und Marineinfanterie.


Übungslage

Eigentlich handelte es sich um eine Übungsserie, denn es wurde kein großer Gesamtplan durchgespielt. Vielmehr wurden auf 19 Übungsplätzen zwischen Altaj-Gebirge und Wladiwostok eine Vielzahl kleiner und mittlerer Übungen absolviert, die oft in keinem direkten Zusammenhang zueinander standen. Die dabei zugrundegelegten Szenarien reichten von der Bekämpfung bewaffneter Banden (also den typischen LIC-Szenarien) über konventionelle Operationen zu Lande einschließlich dem Einsatz von Kampfpanzern und Artillerie bis hin zu See- und amphibischen Operationen, insbesondere Seelandungsabwehr und Durchführung einer eigenen Seelandung.



Eingesetzte Truppen

Am Manöver haben die Land- und Luftstreitkräfte des Fernöstlichen Militärbezirks, des Sibirischen Militärbezirks und der Pazifikflotte teilgenommen. Sie wurden durch Verbände aus den westlichen Teilen der RF verstärkt (Stichwort: force projection). Zur See waren dies die Raketenkreuzer „Peter der Große“ (Nordmeerflotte) und „Moskwa“ (Schwarzmeerflotte). Einige motorisierte Schützenbrigaden wurden ganz oder teilweise in den Fernen Osten verlegt; zum Teil per Bahn, zum Teil aber auch per Flugzeug. Letztere versahen sich erst in „frontnahen“ Mobilmachungslagern mit Fahrzeugen und Kampftechnik. Ebenso verlegten Kampfflugzeuge aus West- und Südrußland in den Übungsraum, wobei die in den russischen Luftstreitkräften wenig praktizierte Luftbetankung geübt wurde.

Diese Truppenverlegung war einer der wesentlichen Aspekte des Manövers. Denn die russischen Verbände, die in Ostsibirien und dem Fernen Osten disloziert sind, sind – verglichen mit den Streitkräften anderer Staaten der Region – relativ schwach und kaum fähig, Küste und Landgrenzen einigermaßen zu decken. Dies ist für das russische Militär eine neue Situation. Zu Sowjetzeiten ging man davon aus, daß für jeden potentiellen Kriegsschauplatz ein eigenes, den Gegebenheiten angepaßtes Truppenkontingent aufgestellt wird, welches dort selbständig handeln kann und nur bedingt auf Verstärkungen aus dem Rest des Landes angewiesen ist. Doch die massive Reduzierung der Armee seit 1991 hat diese Doktrin obsolet gemacht. Weder Land-, Luft- noch Seestreitkräfte in einem Teil Rußlands können heute ohne Verstärkungen aus anderen Landesteilen einen etwas größeren Konflikt bestehen. Diese neue Lage führt natürlich auch zu neuen Herausforderungen für Führung, Organisation und Logistik der Streitkräfte.

An einigen Übungsteilen haben neben den Truppen des Verteidigungsministeriums auch Spezialkräfte von Innenministerium und Föderalem Sicherheitsdienst sowie Einheiten der Bereitschaftspolizei und des Katastrophenschutzes teilgenommen. Dies ist in der RF seit Jahren üblich und entspricht dem, was man hierzulande unter dem Stichwort „erweiterter Sicherheitsbegriff“ versteht.



Führungsorganisation

Ein weiterer wesentlicher Aspekt war das praktische Üben der neuen Organisationsformen, namentlich in den Landstreitkräften, wie sie seit 2008 eingeführt worden sind (u.a. Übergang vom Divisions- zum Brigadesystem; siehe auch hier). Insofern scheinen die Ergebnisse positiv gewesen zu sein, d.h. daß die Startschwierigkeiten der ersten Jahre langsam überwunden werden. Das Übungsgebiet von Wostok-2010 entsprach in etwa dem Territorium des zukünftigen Operativ-strategischen Kommandos Ost.



Politischer Hintergrund

Kommen wir zu einer der interessantesten Fragen: Gegen wen hat sich das Manöver „Wostok-2010“ gerichtet? Offiziellen Erklärungen zufolge gegen keinen anderen Staat, was angesichts der quantitativen Schwäche der rußländischen Armee auch glaubhaft erscheint. Dennoch gibt es einen politischen Hintergrund, wenn man derzeit hypothetische, aber für die Zukunft keineswegs ausgeschlossene Konflikte mit Japan und der Volksrepublik China bedenkt.

Mit Japan herrscht de jure nach wie vor der Kriegszustand, auch wenn man fleißig miteinander Handel treibt. Grund ist die Weigerung Tokios, seinen Anspruch auf die 1945 von der UdSSR besetzten Südkurilen-Inseln aufzugeben. Und das japanische Militär ist in den letzten Jahren gewachsen, wohingegen die russischen Streitkräfte, gerade auch im Fernen Osten, reduziert worden sind. Russische Analysten halten daher mittel- bis langfristig eine japanische Militäroperation zur Rückgewinnung der Südkurilen für möglich.
Die Beziehungen zu China sind komplexer und diffiziler. Einerseits kooperieren beide Staaten politisch und ökonomisch auf vielen Gebieten. Andererseits fürchten nicht wenige in Rußland eine chinesische Expansion nach Norden – also in jene Gebiete der RF, die nur dünn besiedelt, dafür aber rohstoffreich sind. Sorgen bereitet insofern auch die Stärke des chinesischen Militärs, gegenüber dem die russische Armee hoffnungslos unterlegen ist. Zum Beispiel bei den Landstreitkräften: Den 12 Brigaden nördlich des Amur stehen auf dessen Südseite in der Militärregion Shenyang 9 Divisionen und weitere 11 selbständige Brigaden gegenüber.

Insofern ist Wostok-2010 vor allem als politische Demonstration zu verstehen: Rußland ist gewillt, seine östlichen Landesteile allen inneren Widrigkeiten und der schwierigen Verkehrsverbindungen zum Trotz gegen Begehrlichkeiten anderer Staaten zu schützen und sie ggf. aktiv gegen einen militärischen Angriff zu verteidigen. Die konventionellen Manöverelemente mechanisierter Truppen entsprachen somit einem eventuellen Konflikt mit China, während die amphibischen Übungen einem Szenario um die Kurilen entsprungen waren (erst Eroberung durch gegnerische Truppen, dann Seelandung der eigenen zwecks Rückeroberung).




Eine Mot. Schützen-Brigade in der Verteidigung.


Manöverkritik

Wie nicht anders zu erwarten, gehen die Bewertungen von Wostok-2010 in der russischen Presse weit auseinander. Manche Kommentatoren meinen, nunmehr sei die Wirksamkeit der neuen Militärorganisation (und damit der gesamten Armeereform) bewiesen. Diese geht von begrenzten lokalen und regionalen Konflikten aus, weshalb die Reduzierung der Armee und das damit im Konfliktfall notwendig werdende Hin- und Herschieben von Truppen durch das ganze Land kein sicherheitspolitisches, sondern nur ein logistisches Problem darstellt.

Die Gegenmeinung wird u.a. vom Politologen Alexander Chramtschichin (der u.a. regelmäßig für die Militärbeilage NWO der als liberal geltenden Nesawissimaja Gaseta schreibt) vertreten. Er sieht die gesamte Militärreform als gescheitert an, was durch das jüngste Großmanöver bewiesen worden sei. Verkleinerung und Umorganisation der Armee hätten zu einer erheblichen Schwächung der konventionellen Streitkräfte in den östlichen Teilen der RF geführt. Diese seien den beiden wahrscheinlichsten Gegnern in der asiatisch-pazifischen Region weit unterlegen. Deren Fähigkeiten seien während der Übung heruntergespielt, die der russischen Armee jedoch zu positiv gesehen worden. Die Mobilmachungsbasen und Flugplätze seien im Kriegsfall viel zu nahe an der Front und könnten somit leicht ausgeschaltet werden. Die Heranführung von Kräften und Mitteln aus anderen Gebieten Rußlands könne fast nur über die ebenfalls sehr verwundbare Transsibirische Eisenbahn geschehen.

Chramtschichin räumt zwar ein, daß viele der Einzelübungen von Wostok-2010 positiv verlaufen seien. Dennoch sieht er jetzt die politische Führung gefordert, ihre Verteidigungspolitik im Fernen Osten zu überdenken. Man brauche starke konventionelle Kräfte in der Region und eine Rückkehr zur Divisionsstruktur, um abschreckend wirken zu können. Die Option einer Verstärkung durch die seines Erachtens insgesamt zu wenigen Brigaden der übrigen Militärbezirke sei unzureichend. Das Manöver habe zwar gezeigt, daß Rußland dort stärkere Kräfte konzentrieren könne, jedoch sei dies sehr aufwendig gewesen und habe den Rest der russischen Streitkräfte – insbesondere die Schwarzmeer- und Nordmeerflotte – von wichtigen Einheiten entblößt.



Nachwort

Jedem, der die sicherheitspolitische und militärtheoretische Diskussion in den NATO-Staaten ein wenig verfolgt, werden viele Elemente von Wostok-2010 bekannt vorkommen. Das Ansinnen von politischer und militärischer Führung, das rußländische Militär zu verschlanken und gleichzeitig zu modernisieren erscheint löblich. Es gibt jedoch Grenzen der Übernahme von fremden Ideen, insbesondere wenn sie von Seemächten (im geopolitischen Sinne) wie den Vereinigten Staaten oder Großbritannien entwickelt wurden. Im Gegensatz dazu ist Rußland eine klassische Landmacht, mit großer territorialer Ausdehnung und langen Grenzen. Und zu Lande muß Logistik anders organisiert werden als zu Wasser.

Das diesjährige Manöver war die Fortsetzung von mehreren kleineren Übungen im vergangenen Jahr. „Sapad-2009“ (dt.: West 2009) wurde, wie der Name schon sagt, in den westlichen Landesteilen gemeinsam mit Belarus durchgeführt; „Kawkas-2009“ (dt.: Kaukasus 2009) u.a. waren hingegen eine rein russische Angelegenheit. Im nächsten Jahr wird sich dieser Kreis mit der Übung „Zentr-2011“ (dt.: Mitte 2011) schließen, die vermutlich in Westsibirien, dem Verantwortungsgebiet des zukünftigen OSK Mitte, stattfinden wird.



Bibliographie und weiterführende Links:

D. Gorenburg: Vostok-2010: Another step forward for the Russian military

I. Kramnik: „Wostok 2010“: Härtetest für erneuerte Armee

I. Kramnik: Seemanöver: Russland braucht mehr Kriegsschiffe

A. Chramtschichin: Njeadekwatnyj „Wostok“

N.N.: Serdjukow nje weljel ustrajwat wojnu dwuch armij

N.N.: Testing Army Reforms in Vostok-2010

N.N.: Battalion Travels Lighter in Mobilnost Redux

N.N.: Old Weapons Good Enough, or Worn Out?

N.N.: Not Enough Officers in ‘New Type’ Brigades?

I. Kramnik: Brennpunkt Zentralasien: Was Russlands Armee drohen kann

M. Chapman: Naturally Kurilly

O. Grizenko: Kurilskaja pretensija

Großmanöver „Ost-2010“ (weitere Materialien von RIA Nowosti)

Berichte und Videos des Fernsehsenders Swesda vom Manöver

A. Chramtschichin: Tschetyrje wektora rossijskoj oboronoj

A. Chramtschichin: Milliony soldat pljus sowremennoje woorushenije



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27.11.2009: Video des Tages
29.11.2008: Bilder des Tages

Karte: mapsof.net; Fotos: RIA Nowosti.

Samstag, 24. Juli 2010

Rückblende: Die Schützen-WM 1954

In einer Woche beginnt in München die 50. Weltmeisterschaft der ISSF (früher: UIT) im Sportschießen. Eine Gelegenheit, um 56 Jahre zurückzublenden und an die 36. Weltmeisterschaft zu erinnern, die 1954 in der venezolanischen Hauptstadt Caracas ausgetragen wurde.
Dabei dominierten erneut die sowjetischen Schützen, die erst zwei Jahre zuvor während der Olympischen Spiele in Helsinki das internationale Parkett betreten hatten. Man denke nur an bekanntere Namen wie z.B. Anatolij Bogdanow oder Lew Weinstein.

Dies wird auch durch die folgenden Artikel reflektiert, die im Winter 1954/55 in der GST-Zeitschrift Sportschießen und Reitsport erschienen sind. Da die ostdeutschen Schützen noch nicht in der UIT vertreten waren (und somit nicht an der WM teilnehmen konnten), schenkte man denen aus der UdSSR besondere Aufmerksamkeit. Dennoch sind die Berichte relativ sachlich gehalten. Und sie vermitteln einen Eindruck, wie Sportberichterstattung ablief, bevor Fernsehen und Internet Gemeingut geworden sind. Begeben wir uns also auf den Schießstand in Caracas:











Im Archiv des Spiegels findet sich ebenfalls ein Bericht über die WM, der etwas andere Schwerpunkte setzt als jener aus der DDR. Bemerkenswert ist der letzte Satz:
"[...]

Meint Schützen-Geschäftsführer Zimmermann: "Sobald mehr Nationen mit den neuen deutschen Läufen ausgerüstet sind, wird den Russen das Leben schwergemacht.""
Tja, der Kalte Krieg tobte auch im Sport. Bleibt zu hoffen, daß die diesjährige WM weniger stark politisiert wird.


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Donnerstag, 22. Juli 2010

Neuer LP-Fernwettkampf


Mehrfach habe ich hier in meinem Blog schon darüber berichtet, daß ich leider keinen DSB-Verein in der Nähe habe und deshalb mit einem Fernwettkampf Vorlieb nehmen muß. Bis dato war das nur der über das Forum Co2air.de organisierte. Bedauernswerterweise war ich dort in letzter Zeit der einzige Schütze, der mit der Luftpistole auf 10 m angetreten ist. Mir ist klar, daß meine Resultate nicht berauschend sind, deshalb wäre ein wenig Wettkampfatmosphäre, in der ich nicht automatisch auch den ersten Platz belege, sehr sinnvoll.

Erfreulicherweise habe ich am Wochenende eine Alternative gefunden, so daß ich am o.g. FWK wohl nur noch mit Langwaffen teilnehmen werde. Organisiert wird diese LuPi-"Gentleman-Liga" von Olga und Bogdan K., einem engagierten Schützenehepaar aus Dortmund. Er ist Pole, sie Russin, und beiden gemeinsam ist nicht nur das Kurzwaffen-, sondern auch das Field-Target-Schießen. (Wer ein wenig in den einschlägigen russischen und polnischen Foren mitliest, hat die Nutzer "Fencer" und "Hexer" vielleicht schon virtuell kennengelernt.)

An diesem Fernwettkampf nehmen bis dato 37 Schützen teil, darunter viele Polen, aber auch schon einige Deutsche (Informationen im polnischen Original und einer deutschen Übersetzung). Die Regeln sind einfach und entsprechen dem internationalen Standard: 40 Schuß einhändig auf die 10 m entfernte ISSF-LP-Scheibe (17 x 17 cm). Die Ergebnisse können bis 12 Uhr des letzten Tages im Monat online eingereicht werden. Und für den Januar 2011 ist wohl auch ein "real-life"-Treffen zwecks Ausschießen einer Finalrunde geplant.
Wenn darüber hinaus noch Fragen bestehen, kann man Bogdan hier kontaktieren; er spricht fließend Deutsch. Die Veranstalter führen unter den Teilnehmern auch eine Verlosung mit kleinen Preisen durch.

Der Entschluß, den Fernwettkampf zu wechseln, ist mir nicht übermäßig schwer gefallen. Gewöhnungsbedürftiger war allerdings die Umstellung von den bisher verwendeten 12er Ringscheiben (14 x 14 cm) auf die internationale LP-Scheibe. Bei letzterer ist der Spiegel deutlich größer. Doch nach einigen Startschwierigkeiten dürfte mir auch dies gelungen sein. Oben ist mein erster 40-Schuß-Durchgang zu sehen, den ich gestern früh im Garten auf 12 m mit der IZh-46 geschossen habe. 276 Ringe von 400 möglichen - ich hatte es mir schlechter vorgestellt. ;-)

Es wäre schön, wenn sich noch mehr Luftpistolenschützen an diesem Fernwettkampf beteiligen würden, denn die polnisch-deutsche Sprachbarriere ist doch wohl - auch dank Einrichtungen wie Google Translate - kein ernsthaftes Hindernis.


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Dienstag, 20. Juli 2010

Aktuelles aus der russischen Waffenindustrie


In der Vergangenheit hatte ich über verschiedene Entwicklungen der Waffenindustrie in Rußland berichtet. Dazu zählte auch die - aus deutscher Sicht nur schwer nachvollziehbare - Preisentwicklung. So wurde im Forum Talks.guns.ru behauptet, daß Innenministerium und Föderaler Sicherheitsdienst derzeit nur Präzisionsgewehre des finnischen Herstellers Sako beschaffen würden, weil ihnen das in Ishewsk produzierte Modell SW-98 zu teuer geworden sei.
Dieser Tage habe ich nun einen Zeitungsartikel auf Gazeta.ru finden können, in dem konkrete Zahlen genannt werden. Es handelt sich um ein Interview mit dem Duma-Abgeordneten Igor Barinow, der zugleich Mitglied des Verteidigungsausschusses des Parlaments ist. Auf die Frage nach den Kosten des im Inland produzierten Rüstungsmaterials antwortet Barinow:
"[...]

Die Preise für die Produkte des militärisch-industriellen Komplexes wachsen stärker als die Inflation und die Löhne. Zum Beispiel [die Rakete] Topol ist innnerhalb von drei Jahren zweieinhalb mal teurer geworden, und das Scharfschützengewehr kostete zu Beginn der 2000er Jahre weniger als 30.000 Rubel und jetzt kauft das Ministerium für Verteidigung [die Gewehre] für 400.000 [Rubel].

[...]"
Rechnet man die eben genannten Rubelpreise für das SW-98 in Euro um, dann betrug der Preis zunächst knapp 770 € und ist später bis auf rund 10.250 € pro Waffe gestiegen. Den Hauptgrund für diese drastische Verteuerung sieht der Abgeordnete im Fehlen genügender Konkurrenz. M.a.W.: Es gibt in der RF zu wenige Anbieter, die somit als Monopolisten agieren können.

Dies treibt die staatlichen Nachfrager zu Käufen im Ausland. War man das schon seit Jahren von den diversen Sicherheitsbehörden gewöhnt, so sind die jüngsten Beschaffungsvorhaben des Verteidigungsministeriums ein Alarmsignal: Drohnen in Israel, evtl. Landungsschiffe in Frankreich (Stichwort: "Mistral") und u.U. sogar Panzerungen für SPWs in Italien oder Deutschland. Dieses Ministerium war bis dato eine sichere Bank, denn es hat grundsätzlich nur in Rußland selbst eingekauft. Jetzt sollte die russische Waffenindustrie jedoch aufwachen und sowohl an ihren Preisen als auch an ihrer Qualität arbeiten.

In die gleiche Richtung gehen auch die Bemerkungen, die Präsident Dmitrij Medwedew anläßlich der Amtseinführung des neuen stellvertretenden Verteidigungsministers Wladimir Popowkin gemacht hat:
"[...]

Aber hier wird die methodische, akribische Arbeit gefordert, insbesondere mit den Lieferanten der technischen Kampfmittel, weil sie manchmal verwöhnt werden, nicht die nötige Qualität liefern und für uns sehr unangenehme Preissteigerungen auftreten.

[...]"
Daß die rußländische Regierung dabei auch vor dem "Schlachten heiliger Kühe" in der Rüstungsindustrie nicht zurückschreckt, hat in den letzten anderthalb Jahren die Krise des unrentablen Waffenherstellers Molot bewiesen. Seit zwei Monaten wird mit der italienischen Firma Beretta über ein Joint Venture verhandelt, mit dem der Kernbereich von Molot - die Fertigung von Handfeuerwaffen - gerettet und modernisiert werden soll. Im Fokus sollen dabei Dienstpistolen sowie Jagd- und Sportwaffen stehen. Für die Umstrukturierung von Molot hat die Regierung im Juni 171 Mio. Rubel (ca. 4,39 Mio. €) bereitgestellt. Das Geld soll vor allem Umschulungsmaßnahmen für entlassene Mitarbeiter und ähnlichen Zwecken dienen.

Für die Waffenhersteller in Ishewsk, namentlich Izhmash und Izhmekh, wurden kürzlich in der Presse ebenfalls radikale Maßnahmen diskutiert. Die oben erwähnten hohen Preise und allgemeine Unrentabilität könnten dort mittelfristig zu größeren Umstrukturierungen führen. Izhmash hat kürzlich eine neue Webseite erstellt, auf der die zahlreichen Zivilwaffen des Unternehmens intensiv (und zweisprachig) beworben werden. Damit findet der Zivilmarkt neue Aufmerksamkeit, während der Behördenmarkt ein wenig zu stagnieren scheint - gerade auch hinsichtlich von Neuentwicklungen wie der AK-200.

Bleibt zu hoffen, daß sich für die Jagd- und Sportwaffen auch geeignete deutsche Importeure finden, die bereit sind, diese nicht gerade kleinen Sortimente bei uns zu vertreiben, ggf. auch auf eine Einzelbestellung hin. Denn eines ist kurios: Zivilwaffen aus einheimischer Produktion sind in Rußland selbst nicht teuer. Wenn sie jedoch in Deutschland auf den Markt kommen, dann liegen die Preise häufig bei 150 bis 250 Prozent des russischen Ladenpreises. Die oben behandelte Preisentwicklung der Behördenwaffen korreliert offenbar nicht mit jener des Jagd- und Sportsegmentes. Anders formuliert: Wenn russische Waffen hierzulande z.T. recht teuer sind, dann liegt das eher an den Importeuren als an den Herstellern.



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Die Fotos sind bei Izhmash entstanden (Quellen: venividi.ru, www.ej.ru).

Sonntag, 18. Juli 2010

Bekennender JSB-Fan ;-)


Im Herbst 2009 bin ich zum Konvertiten geworden: Hatte ich zuvor nicht an die "Wunderkräfte" der Diabolos des tschechischen Herstellers Josef Schulz, Bohumin, geglaubt, so hat mich der praktische Test eines besseren belehrt. Nachdem im April der kleine JSB-Vorrat für mein HW 95 zuende gegangen war, konnte ich erst dieser Tage wieder Nachschub ordern - bei der bewährten Fa. Schneider, welche jetzt auch die etwas selteneren Sorten führt.
Binnen 36 Stunden wurden je 500 Schuß Exact Jumbo Express und Exact Jumbo RS im Kaliber 5,5 mm geliefert. Bei beiden Sorten handelt es sich um mittelschwere Rundkopfdiabolos, wobei die RS (die es auch in 4,5 mm gibt) noch etwas leichter sind und damit besonders für die Märkte gedacht sind, wo - wie in Deutschland - ein relativ niedriges Energielimit für Druckluftwaffen besteht. Die Gewichte liegen bei 0,93 g (Express) und 0,87 g (RS).

Die ersten Tests der beiden Sorten waren für mich wieder überraschend. Über zwei Monate mußte ich mich mit den H&N Field Target Trophy begnügen und meine Schießergebnisse haben sich signifikant verschlechtert. (Überdies sind die H&N FTT teurer als die JSBs.) Aber jetzt sind die Trefferbilder wieder deutlich besser geworden. Ich hätte noch vor einem Jahr nicht geglaubt, welche Unterschiede es zwischen zwei ähnlich konstruierten Dias mit demselben Gewicht geben kann.
Die Jumbo RS haben - freihändig auf 13 m geschossen - leicht bessere Resultate gebracht als die geringfügig schwereren Jumbo Expreß. Dennoch kann ich (bisher) nicht von wirklich deutlich wahrnehmbaren Unterschiede zwischen den beiden Sorten sprechen. Somit kann derzeit auch keine Empfehlung für eine davon ausgesprochen werden. Vielleicht sind mir demnächst ein paar Langstreckentests möglich.

Und damit dieser Beitrag nicht nur meinen unprofessionellen Äußerungen über technische Fragen dient ;-), nachfolgend noch ein Video von einem (Hunter-)Field-Target-Wettkampf im englischen Tawd Vale.





PS: Auf dem obigen Bild liegen LG und Dias auf einer Feldjacke der Fa. Helikon.


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Freitag, 16. Juli 2010

Erinnerungen an die gute alte Zeit


Der Spionageskandal in den Vereinigten Staaten hat vor einer Woche ein unerwartet schnelles Ende gefunden. Zehn verhaftete Personen haben sich schuldig bekannt, als nichtregistrierte Vertreter eines fremden Staates tätig gewesen zu sein; acht davon haben ferner zugegeben, unter falscher Identität gelebt zu haben. Auf die Stars der Affäre - Anna Chapman, Vika Pelaes und Michail Semenko - traf dies freilich nicht zu und es sind gerade diese beiden, wo die Beweise für die behauptete Agententätigkeit am dünnsten waren und wohl nur durch agents provocateurs des FBI gewonnen werden konnten.
Die Gründe für das schnelle Ende waren vielfältig: Die amerikanische Regierung hatte wohl kein Interesse an einem langwierigen Gerichtsverfahren, dessen Publizität in keinem Verhältnis zum verhandelten Straftatbestand gestanden hätte. Zudem wären darin unweigerlich Details aus der Arbeit der US-Nachrichtendienste offenbart worden. Letzteres wäre besonders pikant gewesen, sollen doch die entscheidenden Tips von einem ehemaligen GRU-Offizier gekommen sein, der vor zehn Jahren desertiert ist. Und die Gerichtsfestigkeit der Beweise dürfte z.T. zweifelhaft gewesen sein.

(In dieser Woche ist aber noch ein mysteriöser zwölfter "Spion" auf- und gleich wieder abgetaucht, dessen Geschichte wiederum Zweifel hinsichtlich der politischen Absichten weckt.)

Im übrigen verweise ich auf diesen Artikel der Washington Post, in dem u.a. dargelegt wird, daß die Festnahme einer langwierigen Vorbereitung, auch auf höchster Ebene, vorausging. Sonach könnte die Herbeiführung eines Agentenaustausches von Beginn an der eigentliche Zweck der Aktion gewesen sein, wobei in der RF wohl überraschend wenige verurteilte Spione im Gefängnis sitzen. Die Verhandlungen über den Austausch wurden dann auf höchster Ebene zwischen den Direktoren von CIA und SWR, Leon Panetta und Michail Fradkow, geführt.

Während die zehn, ausweislich der Anklage, keine Spionage betrieben haben, sieht das bei den vier Russen, gegen die sie ausgetauscht worden sind, schon anders aus. Drei davon sind ehemalige Nachrichtendienstoffiziere (Alexander Saporoschskij, Sergej Skripal und Gennadij Wassilenko), wovon einer für den MI-6 und zwei für die CIA gearbeitet haben.

Der vierte, Igor Sutjagin, ist ein Sonderfall. Er gibt zu, in seiner Funktion als Wissenschaftler verteidigungsrelevante Informationen seines Heimatlandes gesammelt und an eine britische Firma verkauft zu haben. Während Staatsanwaltschaft und Gericht darin eine Tätigkeit für die CIA sahen und ihn verurteilt haben, hat er immer behauptet, diese Informationen seien nicht geheim und der Empfänger sei kein Nachrichtendienst gewesen. An dieser Geschichte haben der Mann und seine Verteidiger bis zuletzt festgehalten; sogar Amnesty International hat sich eingeschaltet und vermeintliche Menschenrechtsverletzungen beklagt.
Dennoch geben zwei Punkte zu denken. Erstens: Warum versank die ominöse, in London ansässige Beraterfirma in der Versenkung, nachdem Sutjagin angeklagt worden war? Alles nur Zufall? Und zweitens: Warum hätten die USA ihn als Austauschobjekt in einem 10:4-Tausch akzeptieren sollen, wenn er angeblich nur der Spionagemanie rußländischer Sicherheitsbehörden zum Opfer gefallen ist? Fazit eines Beobachters: "So we are left to interpret his freeing as either a human rights campaign by the US/UK negotiators or as a successful effort to “not leave a man behind.”"

Die von AI behauptete Zwangsexilierung liegt übrigens nicht vor; alle Ausgetauschten sind begnadigt worden, verfügen über gültige Pässe und könnten daher ohne weiteres in die RF zurückkehren - als freie Menschen, wohlgemerkt. Die zehn in den USA festgenommenen wurden erst einmal zu mehrtägigen Haftstrafen verurteilt, um daraufhin ausgewiesen zu werden. Sie erhielten zudem ein lebenslanges Einreiseverbot für die Vereinigten Staaten, ihr gesamtes Eigentum wurde eingezogen und alle Einahmen, die sie in den USA aus einer eventuellen Verfilmung ihrer "Abenteuer" erzielen könnten, sollen dem amerikanischen Staat zufallen.

Die Agentenaffäre hat sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit gefunden, Erinnerungen an das Spionagegeschäft des Kalten Krieges wurden wach. Es war diese Öffentlichkeitswirkung und ihre interessante Eigendynamik, mit der sich Sean Guillory in zwei lesenswerten Artikeln (siehe hier und hier) beschäftigt. Das verdeutlicht auch der Fall von Anna Chapman, deren in London lebender Ex-Mann die Gelegenheit nutzte, um seine Gewesene öffentlich bloßzustellen, indem er nicht nur aus ihrem Eheleben plauderte, sondern auch Nackfotos von ihr publizieren ließ.

Was bleibt politisch von der Affäre? Vermutlich nichts. Die Medien konnten das Sommerloch mit reißerischen Stories füllen. Das FBI konnte zehn Jahre lang seine Agenten in der Beobachtung fremder Agenten schulen, deren Gefährlichkeit sich auf das Infilitrieren kleinstädtischer Gartenfeste beschränkte. Manche Kommentatoren veruschen daraus noch Kapital schlagen, indem sie auf der angeblichen Spionagebesessenheit der Russen herumreiten - als ob die Mitarbeiter von CIA, NSA & Co. den lieben langen Tag nur in der Nase bohren und sinnlose Spesen produzieren würden. Doch dergleichen wird hoffentlich niemand ernstnehmen. Ach ja, Miß Chapman wird sich wohl in eine Gerichtsschlacht mit ihrem Ex-Mann stürzen. Aber das ist nur noch ein Thema für die Boulevardpresse.



Weiterführende Links:

U.S. seized opportunity in arrests of Russian spies

Craving Cold War

The Lords Of The Ring

Are your barbecues breeding Bolsheviks?

Wer sind die vier US-Spione?

Agententausch unter Freunden

Bettering the World 14 Spies at a Time

And Then There Were Twelve

Spioniert Obama für Russland?

Spy Swap Photos, Coverage in Russia




Abschließend möchte ich noch einen Aspekt vertiefen, der mit dem oben bereits erwähnten Igor Sutjagin zusammenhängt. Die Angelegenheit ist wirklich kurios: Erst verkaufte er geheime Informationen an einen fremden Staat (konkret GB - wo er zukünftig leben wird - und/oder die USA) und als es ihm dafür an den Kragen gehen sollte, wurde die Menschenrechtskarte ausgespielt: Er sei ein unschuldig verfolgter Wissenschaftler, der in einem politisch motivierten Prozeß verurteilt worden sei. So ließ sich nicht nur Amnesty, sondern auch die von der US-Regierung finanzierte Organisation Freedom House, an deren Spitze ein ehemaliger CIA-Cef steht, vernehmen. Ljudmilla Alexejewa von der Moskauer Helsinki-Gruppe schimpfte über die "Spionomanie", der Sutjagin angeblich zum Opfer gefallen sei. Und dreimal darf man raten, wer an der Fianzierung der Helsinki-Gruppe maßgeblich beteiligt ist - richtig, die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreichs.
Diese Idee ist geradezu genial - erst vertrauliche Informationen abschöpfen und dann den Informanten nach seiner Enttarnung als Symbol der "Unfreiheit" im Gefängnis vor sich hin rotten lassen.

Sutjagin ist nicht der einzige, bei dem nach diesem Strickmuster verfahren wurde. Der bekannteste ist wahrscheinlich Alexander Nikitin. Der Marineoffizier hatte Mitte der 1990er Jahre Unterlagen aus seiner Dienststelle entwendet und einer norwegischen Umweltschutzorganisation übergeben. Er hat dies auch nie bestritten, sondern darauf bestanden, daß diese Unterlagen nicht geheim gewesen seien. Nach mehreren Gerichtsverfahren wurde er schließlich freisgesprochen, weil das Strafrecht der RF insofern lückenhaft ist (wenn man es etwa mit dem deutschen vergleicht). Nikitins Beispiel hat Schule gemacht.
Nächster Fall: Grigorij Pasko, ebenfalls Marineoffizier. Er hatte für eine Militärzeitung gearbeitet und als geheim eingestuftes Material an Japan übergeben. Auch er bestreitet die ihm zur Last gelegten Handlungen nicht, sondern behauptet, es hätte sich nicht um Staatsgeheimnisse gehandelt. In seinem Fall haben sich die "Menschenrechtler" zusätzlich auf die Pressefreiheit berufen - wohl in dem Mißverständnis, daß Paskos Dienstpflichten als Staatsdiener durch seine Zeitungstätigkeit aufgehoben worden seien.
Oder Valentin Danilow. Der Physiker hatte Forschungsergebnisse von Geheimprojekten an China weitergegeben. Auch hier ist das Strickmuster wie gehabt: Die Tat an sich wird nicht bestritten, der Angeklagte behauptet nur, daß es keine Geheimnisse gewesen seien. Und wieder sind die unvermeidlichen Menschenrechtler zu seinen Gunsten aufgetreten.

(Ironischerweise sind es dieselben russischen "Liberalen" wie z.B. Julia Latynina, die jedem, der ihre bizarren Vorstellungen nicht teilt, unterstellen, er arbeite für rußländische Geheimdienste.)

Diese Befunde, die ich erst infolge des jüngsten Agentenskandals recherchiert habe, bestärken mich in meiner kritischen Haltung gegenüber der sog. russischen Opposition. Wenn man die Verlautbarungen von Memorial, der Helsinki-Gruppe u.a. liest, dann wird man als durchschnittlicher Deutscher viel hahnebüchenes feststellen. Das heißt nicht, daß es in der RF keine Menschenrechtsverletzungen gäbe! Mitnichten, dergleichen passiert in jedem Land (sonst hätte das deutsche BVerfG nichts zu tun). Aber die von diesen Gruppen hochgeschossenen Fälle von Landesverrätern sind nicht geeignet, auf tatsächlich vorhandene Bürgerrechtsprobleme hinzuweisen.

Die Verurteilten haben hoch gepokert und verloren. Pech gehabt, ich kann kein Mitleid mit einem Offizier empfinden, der aus seiner Dienststelle Unterlagen stiehlt, um sie einem fremden Staat zu übergeben. Daß man so etwas als Staatsdiener nicht tun darf, sollte sich von selbst verstehen. Es ist schon eine Weile her, als ich letztmalig eine Geheimhaltungserklärung unterschreiben mußte, doch soweit ich mich entsinne, ging deren Text sehr weit und läßt sich auf den Tenor bringen: Über alle dienstlichen Vorgänge ist - unter Strafandrohung - Stillschweigen zu bewahren. Punkt. Dies ist weder in Deutschland noch in Rußland eine Menschenrechtsverletzung, sondern gesunde Normalität. Eine öffentliche Verwaltung kann anders nicht funktionieren.



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Fotos: www.russiablog.org.

Mittwoch, 14. Juli 2010

Eine armselige Vorstellung



Gelegentlich mußte ich hier schon grantelige Artikel veröffentlichen, um meiner Verärgerung über die Geschäftspraktiken in Teilen der deutschen Waffenbranche Ausdruck zu verleihen. Vorsicht, heute ist es wieder soweit. ;-)

Beginnen wir mit der bekannten Firma B. aus S. Sie tritt als Importeur und deutscher Vertreter eines russischen Messerherstellers auf, doch findet sich aus dessen großem Angebot nur ein kleiner Bruchteil auf der Webseite der Fa. B. (und dann noch zu vergleichsweise horrenden Preisen – doch darüber will ich mich nicht beklagen, Monopolgewinne eben). Da die Fa. B. lieber eigene Produktbezeichnungen erfindet, anstatt die des Herstellers zu verwenden, kann man nie sicher sein, welches Messer man genau erhält.
So erging es auch mir: Ein bestimmtes Modell stand auf der Wunschliste, ein anderes (aber ähnlich aussehendes) wurde geliefert. Nun gut, so dachte ich mir in meiner Naivität, dann schickst du das Messer eben zurück und legst einen freundlich formulierten Brief bei, in dem du um die Beschaffung des gewünschten Modells bittest und die Übernahme aller eventuell entstehenden Zusatzkosten zusicherst.
Pustekuchen – die Firma B. aus Solingen hielt es nicht für nötig, mit mir zu kommunizieren. Auf meinen Brief kam keinerlei Reaktion, nicht mal eine kurze Absage. Lediglich das bereits bezahlte Geld wurde leise wieder zurückerstattet.

Nächstes Beispiel: die Firma S. aus M. Die Fa. S. ist ein Versandhändler für „taktische“ Produkte und mit der sehr bekannten Fa. H., die als Importeur und Großhändler auftritt, „verwandt“. Beide Unternehmen residieren in Mellrichstadt unter der gleichen Anschrift und schalten regelmäßig halb- und ganzseitige Annoncen in den einschlägigen Fachzeitschriften. Doch wenn man als potentieller Kunde mit ihnen Kontakt aufnehmen möchte, wird man sein blaues Wunder erleben. Die Firma H. hat in der Vergangenheit auf mehrere Ansprechversuche per E-Mail gar nicht reagiert. Auf telefonische Anfragen erhielt ich wenigstens ausweichende Antworten; O-Ton: „Fragen Sie doch in einem Vierteljahr noch mal nach“. Als ich dies tat – s.o., nichts.

Doch zurück zur Firma S. Im Februar verspürte ich den dringenden Wunsch, zwei Produkte eines amerikanischen Herstellers von taktischer Ausrüstung zu bestellen. Die erste Anfrage ging unerwartet gut, die gewünschten Artikel könne man in zwei bis drei Wochen besorgen. So habe ich am 9. Februar 2010 eine Bestellung aufgegeben. Daraufhin passierte, man ahnt es schon, lange Zeit nichts. Die avisierten drei Wochen verstrichen, nach fünf Wochen schickte ich eine erste Nachfrage per E-Mail, die – natürlich – ohne Antwort blieb. Im März rief ich dann einmal an, wo man mir sagte, daß es eine Bestellung auf meinen Namen nicht gebe. So schickte ich also eine weitere E-Mail, worauf mir gesagt wurde, daß man sich nach der IWA darum kümmern wolle. Doch auch dann passierte nichts.
Nach weiteren ereignislosen Wochen begann das Spiel von vorne: Telefonat, keine Bestellung auf meinen Namen gefunden, E-Mail, warten. Doch dann geschah ein Wunder: Mitte April wurde mir endlich einer der bestellten Artikel geliefert.
Der zweite mußte allerdings erneut in den USA bestellt werden, denn mein Auftrag war wieder einmal verschlampt worden. Ich hatte nur insofern Glück, als Artikel Nummer 1 zufällig in Mellrichstadt am Lager war.
Als ich die Hoffnung schon längst aufgegeben und mich anderweitig umgetan hatte, kam Ende Mai doch noch ein Paket. Nun ja, zu spät. So ging Artikel Nr. 2 eben wieder zurück, verbunden mit einem Brief, in welchem ich den soeben beschriebenen Ablauf noch einmal kurz dargelegt habe. Reaktion darauf: Keine. Das Geld wurde mir zurückerstattet, aber auf eine Entschuldigung warte ich noch heute. Die Fa. S. war sogar so frech, mir für die beiden getrennten Lieferungen zweimal die Versandkosten zu berechnen.

Fazit: Die Firma S. weigert sich (ebenso wie ihr Mutterhaus H.), mit ihren Kunden angemessen zu kommunizieren. Wenn längere Lieferzeiten entstehen – was aus verschiedenen Gründen immer der Fall sein kann! –, dann erwarte ich, darüber informiert zu werden. Es geht jedoch nicht an, daß aus zugesagten drei Wochen drei Monate werden. Noch viel schlimmer ist das unprofessionelle Agieren insgesamt. Wie kann es sein, daß aufgegebene Bestellungen mehrfach (!) verlorengehen? Offenbar funktioniert das interne Controlling überhaupt nicht. Warum besitzen die Mitarbeiter nicht das geringste Verantwortungsgefühl, so daß man als Kunde ständig nachfragen muß? Weshalb wird nicht versucht, das verlorengegangene Vertrauen des Kunden etwa durch einen kleinen Rabatt zurückzugewinnen? Dadurch könnte man auch die überaus strapazierte Geduld des Bestellers streicheln.

Nein, statt dessen „business as usual“. Anscheinend war mein desaströses Erlebnis mit der Fa. S. für die Damen und Herren in Mellrichstadt Alltag, weshalb sie ihr eigenes, absonderliches Verhalten gar nicht mehr erkennen können. Das Schlimme ist ja nicht, daß Fehler passieren (dies ist immer möglich, darüber bin ich mir im klaren), sondern daß dieselben Fehler ständig wiederholt werden und die Mitarbeiter diese überhaupt nicht erkennen.
Nun ja, ich werde diesen Anbieter in Zukunft meiden. Und ich wünsche ihm – und allen Unternehmen der deutschen Waffenbranche, die ähnlich dilettantisch agieren – ein schnelles Ende in Form der Insolvenz. Denn so straft der Markt das Versagen eines Anbieters ab. Dem Herrgott sei für den Kapitalismus gedankt.


PS: Aus diversen Berichten weiß ich, daß meine Erfahrungen vielleicht außergewöhnlich sein mögen, aber dennoch keine Einzelfälle sind. Gerade die Marotten der Firmen aus Mellrichstadt sind wohlbekannt. Und die Probleme sind nicht auf Deutschland beschränkt. Dieser Schütze aus Österreich hat große Schwierigkeiten, akzeptable KK-Munition zu bekommen.

PPS: Um evtl. Mißverständnissen vorzubeugen: Das obige Bild dient lediglich der Illustration. Es stammt von der Shot Show 2010; das Unternehmen, dessen Stand dort abgebildet ist, ist mir gänzlich unbekannt.


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Montag, 12. Juli 2010

Die Stuttgarter Waffensteuer



Seit einigen Tagen erhitzen sich die Gemüter der deutschen Waffenbesitzer - zu recht! - an der von der Stadt Stuttgart geplanten Besteuerung des legalen privaten Waffenbesitzes. Zuvörderst sollen damit Beträge in einer siebenstelligen Größenordnung in die Stadtkasse gespült werden, doch ist man sich im "Ländle" nicht zu schade, dieses profane Ansinnen moralistisch als vermeintliche Erhöhung der Sicherheit zu bemänteln. Dazu ist schon einiges geschrieben worden, etwa vom DWJ, dem Tetra-Gun-Blog (vgl. hier und hier), Pro Legal sowie Visier.
Dort werden die richtigen politischen Argumente vorgetragen, die sich gegen eine solche Steuer ins Feld führen lassen. Ich muß das hier nicht noch einmal wiederholen und möchte mich statt dessen lieber den rechtlichen Aspekten dieser Besteuerungsidee widmen.

Ein verbindlicher Beschluß liegt noch nicht vor und ist erst für den Herbst geplant. Auf der amtlichen Webseite der Stadt heißt es:
"[...]

Als Bestandteil des Maßnahmenpakets schlägt die Verwaltung die Einführung einer Waffenbesitzsteuer zum 1.1.2011 vor. Wie Oberbürgermeister Dr. Schuster ausführte, wäre Stuttgart damit die erste Kommune, die den Besitz von Waffen besteuern würde.

Die tragischen Ereignisse in Winnenden und Wendlingen und die Verschärfung des Waffenrechts waren Auslöser für Überlegungen zur Einführung einer Waffenbesitzsteuer. Deshalb hat der Städtetag Baden-Württemberg ein Gutachten zur Klärung der Frage erstellen lassen, ob eine kommunale Aufwandssteuer auf den Besitz von Waffen in Baden-Württemberg rechtlich zulässig ist und eingeführt werden kann.

Das Gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen in Freiburg kommt zum Ergebnis, dass die Einführung einer Waffenbesitzsteuer im Rahmen des Steuerfindungsrechts zulässig ist. Im Vordergrund steht die Einnahmeerzielungsabsicht, aber auch der Lenkungszweck, der mit einer solchen Abgabe verfolgt wird und in rechtlich zulässiger Weise verfolgt werden kann. Die Waffenbesitzsteuer kann jedoch nicht unterschiedslos von allen Waffenbesitzern erhoben werden.

Vielmehr sind nach dem Gutachten Ausnahmetatbestände für jene zu berücksichtigen, bei denen der Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört und daher nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden dürfen.

Dies gilt für juristische Personen (dazu gehören auch ins Vereinsregister eingetragene Schützenvereine), für Jäger (in einer zahlenmäßigen Limitierung auf bis zu mindestens drei Waffen), Sportschützen, die den Schießsport als Leistungssport betreiben, und für gefährdete Personen sowie solche Personen, die aus gewerblichen oder dienstlichen Gründen eine Waffe besitzen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind gegenwärtig rd. 29.000 Waffen registriert. Auf der Grundlage eines Abgabensatzes von durchschnittlich 100 Euro je Waffe und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Ausnahmetatbestände wird das Aufkommen (abzüglich eines Verwaltungsaufwands von max. 150.000 Euro im Jahr auf jährlich netto etwa 1,2 bis 1,8 Mio. Euro geschätzt.

Mit der Einführung der Waffenbesitzsteuer soll gleichzeitig auf einen eigenständigen (und rechtlich strittigen) Gebührentatbestand für verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenbehörden nach § 36 Abs. 3 Waffengesetz verzichtet werden.

In einer Übergangsregelung ist vorgesehen, dass Waffenbesitzer bis Ende 2011 ihre registrierten Waffen unentgeltlich bei der Landeshauptstadt Stuttgart zur Vernichtung abgegeben können und damit auch nicht der neuen Waffenbesitzsteuerunterliegen. "Damit wollen wir unterstreichen, dass es der Stadt nicht nur um die Einnahmenerzielung sondern vor allem auch um eine Reduzierung des Waffenbestandes im Besitz der Bürgerinnen und Bürger geht", erklärt Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Jede Waffe weniger ist ein Zugewinn für die öffentliche Sicherheit, weil ein potentieller Missbrauch nicht stattfinden kann."

Nachdem die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Einführung einer Waffenbesitzsteuer geklärt sind, wird die Verwaltung im Oktober 2010 dem Gemeinderat eine Steuersatzung zur Beschlussfassung vorlegen.

[...]"
Der Stuttgarter Finanzbürgermeister Föll hat außerdem Wild & Hund ein Interview zum Thema gegeben.

1. Gesetzgebungskompetenz

Nach Art. 105 IIa 1 GG haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind. Die Einnahmen aus diesen örtlichen Steuern stehen den Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden zu (Art. 106 VI 1 GG). Maßgeblich ist somit das baden-württembergische Landesrecht. Gemäß Art. 73 II LVerf-BW haben die Gemeinden und Kreise das Recht, eigene Steuern und andere Abgaben nach Maßgabe der Gesetze zu erheben. Diese einfachgesetzlichen Regelungen finden sich in § 78 II Gemeindeordnung-BW und § 9 Kommunalabgabengesetz-BW.
Nach diesen Vorschriften darf die Stadt Stuttgart somit auch eine Waffenbesitzsteuer per Satzung (vgl. § 4 GO-BW) erheben. Zu beachten ist allerdings die Einschränkung in § 78 II 2 GO-BW, wonach die Gemeinde auf die wirtschaftlichen Kräfte ihrer Abgabepflichtigen Rücksicht nehmen soll.

Erhebliche Zweifel bestehen jedoch an der Zulässigkeit der Waffenbesitzsteuer als Lenkungssteuer, welche die registrierten und rechtstreuen Bürger zur Abgabe ihrer Privatwaffen zwingen soll. Erstens dienen Kommunalsteuern in BW dem Erzielen von Einnahmen (§ 78 II 1 GO-BW), nicht der Einflußnahme auf obrigkeitlich unerwünschtes Verhalten.
Zweitens wäre die Stuttgarter Waffensteuer, soweit sie Lenkungszwecken dienen soll, ein Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Gem. Art. 73 I Nr. 12 GG steht ausschließlich dem Bund die Gesetzgebungsbefugnis für das Waffenrecht zu. Von dieser Befugnis hat der Bund mit dem Erlaß des Waffengesetzes sowie verwandter Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht.
Einer Gemeinde, deren Rechtsakt - über das WaffG hinaus - eine stärkere Einschränkung des privaten Waffenbesitzes vorsieht (das ist hier unstreitig der Fall), fehlt es mithin an der notwendigen Rechtssetzungsbefugnis. M.a.W.: Für die Verhaltenslenkung in waffenrechtlichen Fragen ist ausschließlich der Bund zuständig, nicht die Stadt Stuttgart.

(Vor der Föderalismusreform, als das Waffenrecht zur konkurrierenden Gesetzgebung zählte, wäre die Rechtslage möglicherweise eine andere gewesen. Die Stuttgarter Initiative demonstriert außerdem, wie weit die Waffengegner schon international vernetzt sind, zumindest in ideeller Hinsicht.)

2. Was soll besteuert werden?

Die Meldungen aus Stuttgart sind insoweit mehrdeutig. Einerseits ist von einer Besteuerung des privaten Waffenbesitzes die Rede. Darunter fallen wohl alle Gegenstände, die vom Regeleungsbreich des Waffengesetzes (§ 1 II WaffG) erfaßt sind, also auch Luftgewehre, Schreckschußpistolen, Armbrüste, Bajonette usw. Andererseits wird auf die bis dato schon in der Stadtverwaltung registrierten Waffen abgestellt. Dies wiederum legt den Schluß nahe, daß die Steuer nur auf erlaubnispflichtige Waffen erhoben und somit nur Inhaber einer Waffenbesitzkarte treffen soll.
Hier muß die Stadt noch deutlicher werden. Insbesondere ist fraglich, weshalb zwischen WBK-pflichtigen und WBK-freien Waffen differenziert werden sollte. Mit Blick auf den (einzig zulässigen) Zweck der Einnahmeerzielung ist eine solche Unterscheidung mit Art. 3 I GG unvereinbar. Insoweit hilft auch das Argument der leichteren Eintreibbarkeit der Steuer (Waffen sind schon registriert) nicht weiter.

Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten ist die angestrebte Unterscheidung zwischen Hobbyschützen und Leistungssportlern fragwürdig. Das Freiburger Rechtsgutachten hat vermutlich zu sehr auf die kleinteilige steuerrechtliche Frage, ob der Waffenbesitz zur allgemeinen Lebensführung gehört, kapriziert. Hier wurde scheinbar das verfassungsrechtliche Kriterium des Art. 3 I GG ausgeblendet: Warum sollte ein Sportschütze, der Leistungssport betreibt, besser gestellt sein als einer, der diesen Sport "nur" hobbymäßig ausübt? Wer definiert, was insoweit Leistungssport ist? Ferner ist, aus den gleichen Gründen, nicht einsichtig, weshalb Jäger gegenüber nichtprofessionellen Sportschützen bessergestellt werden sollten. Und was wird aus Waffensammlern, Sachverständigen etc.?
Hierin zeigt sich, wie unausgegoren das Stuttgarter Projekt ist. Die Ausnahmetatbestände könnten ihm das Genick brechen.

3. Datenschutz

Des weiteren bestehen aus datenschutzrechtlicher Sicht Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Waffensteuerprojekts. Die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten durch die Waffenbehörden bestimmt sich nach § 43 WaffG; weitere Bestimmungen finden sich in § 44 WaffG. Ergänzend gilt das Landesdatenschutzgesetz BW.
Im Stuttgarter Rathaus geht man offensichtlich davon aus, daß die Inhaber einer WBK bereits bekannt sind und man deren Daten lediglich von der Waffen- an die Steuerabteilung übergeben müsse, um die geplante Waffensteuer einzutreiben. Dies setzt jedoch erstens eine Zweckänderung der bereits erhobenen Daten (aus öffentlicher Sicherheit wird die Steuererhebung) und zweitens deren Übermittlung an die Steuerbehörde voraus.

§ 15 I LDSG-BW bestimmt, daß personenbezogene Daten nur für die Zwecke verwendet werden dürfen, für die sie erhoben worden sind (Zweckbindungsgrundsatz). Das ist im vorliegenden Fall die Ausführung des Waffengesetzes unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit (vgl. § 1 I WaffG). Nach § 15 II Nr. 1 LDSG-BW ist eine Veränderung des Zweckes der gespeicherten Daten nur zulässig, wenn eine Rechtsvorschrift dies vorsieht. (Die zweite Alternative der zwingenden Voraussetzung war vor allem für „Altrecht“ von Bedeutung und kann hier vernachlässigt werden.) Unter einer Rechtsvorschrift in diesem Sinne ist auch eine kommunale Satzung zu verstehen (vgl. B. Sokol: § 4, in: S. Simitis (Hrsg.): Bundesdatenschutzgesetz, 6. Aufl., Baden-Baden 2006, Rdnr. 30).
Somit könnte eine Zweckänderung zulässig sein, sofern man der konventionellen Rechtsauffassung folgen will. Das gleiche gilt für die Übermittlung der Daten, wofür laut § 16 I Nr. 2 LDSG-BW dieselben Voraussetzungen wie für eine Zweckänderung gegeben sein müssen. Genaueres läßt sich allerdings erst sagen, wenn ein Satzungsentwurf bekannt ist.

Ich habe jedoch Zweifel, ob eine derartige Zweckänderung und Übermittlung heute noch zulässig ist, wenn man die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. z.B. das Urteil zur Vorratsspeicherung) mit in Betracht zieht. Der dort besonders betonte verfassungsrechtliche Maßstab der Normenklarheit spricht gegen die Zulässigkeit einer solchen "einfachen" Zweckänderung. Der Bürger muß wissen und vorhersehen können, was mit seinen vom Staat erhobenen Daten geschieht.
Im WaffG selbst finden sich bereichsspezifische Datenschutzregeln, etwa für die Übermittlung zu und von Meldebehörden (§ 44). Nach dem Grundsatz "lex specialis derogat legi generali" geht das WaffG dem LDSG-BW vor. (Bundes- und Landesdatenschutzgesetze sind nur subsidiärer Natur.) Mithin gehe ich davon aus, daß der Bundesgesetzgeber im WaffG alle möglichen Arten der Erhebung und Übermittlung von personenbezogenen Daten abschließend geregelt hat. Eine Verwendung dieser Daten für andere als im WaffG genannte Zwecke wäre folglich untersagt. Denn sonst bräuchte es § 44 WaffG nicht, da dieser Informationsaustausch auch nach den allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzrechts organisiert werden könnte. Und eine Datenübermittlung an Steuerbehörden ist im WaffG nicht vorgesehen.

Diese zweite Rechtsauffassung ist noch ins Unreine gesprochen und bedürfte einer intensiveren Untersuchung. Sollte sie durchdringen, dann hätte dies zur Folge, daß vor der eventuellen Erhebung einer Waffensteuer die zu besteuernden Waffenbesitzer neu erfaßt werden müßten.
Insofern ist auch zu berücksichtigen, daß es sich bei der geplanten Satzung nicht um ein formelles Gesetz handelt. Denn gerade der parlamentarische Gesetzgeber ist laut BVerfG zum Normieren von Einschränkungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berufen.

Fazit: Der Text der Waffensteuersatzung ist zwar noch nicht bekannt, doch könnten sich drei Angriffspunkte gegen dieses Projekt der Stadt Stuttgart ergeben.

Nachtrag: Das mittlerweile auszugsweise veröffentlichte Rechtsgutachten hilft bei der Beantwortung der offenen Fragen nicht viel weiter.


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