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TFB Review: Springfield Echelon Comp 4.5F 9mm
vor 5 Stunden
Ein privater Blog rund um die Themenbereiche Waffen(-recht), Schießsport, Messer, Jagd, Outdoor. Sachliche Kommentare sind immer gern gesehen. Die Beiträge über Rußland und Osteuropa werden jetzt in einem neuen Blog unter TAUROGGEN.BLOGSPOT.de weitergeführt.
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Von allen ländlichen Vergnügungen kam die Jagd einer nationalen Institution am nächsten, denn sie vereinte den Adligen und den Leibeigenen als Sportskameraden und Landsleute. Das frühe 19. Jahrhundert war das goldene Zeitalter der Jagd, was wiederum damit zusammenhing, daß der Adel nach 1812 das „gute Leben auf dem Landsitz“ wiederentdeckte. Es gab Adlige, die ihre Laufbahn im Verwaltungsdienst aufgaben und sich aufs Land zurückzogen, um sich ganz der Jagd zu widmen. Der „Onkel“ der Rostows in „Krieg und Frieden“ ist ein typisches Beispiel:„Warum treten Sie nicht in den Staatsdienst ein, Onkel?“Es gab zwei Arten der Jagd in Rußland: Die klassische Jagd mit Hundemeuten, die etwas sehr vornehmes war, und die einfache Art zu jagen, wie sie Turgenjew in seinen „Aufzeichnungen eines Jägers“ (1852) verewigt hat und bei der ein Mann, nur von seinem Hund und einem Leibeigenen begleitet, zu Fuß loszog.
„Ich habe einmal gedient, habe es aber dann aufgegeben. Ich tauge nicht dazu, klare sache, und damit hopp! Habe mich in all den Kram niemals hineinfinden können. Das ist eure Sache, bei mir langt’s dazu nicht mit dem Verstand. Siehst du, mit der Jagd, da ist es etwas anderes […]“
Die klassische Jagd wurde im Stile eines militärischen Feldzugs durchgeführt, dauerte manchmal mehrere Wochen und umfaßte Hunderte von Reitern, riesige Hundemeuten und ein enormes Gefolge von Jagdknechten, die auf den Landsitzen der Adligen kampierten. Lew Ismailow, der Rjasaner Adelsmarschall, nahm 3000 Jäger und 2000 Jagdhunde mit auf seine „Feldzüge“. Baron Mengden hielt sich für die Jagd eine Einheit besonders guter Jagdknechte mit eigener scharlachroter Livree und speziellen Araberpferden. Wenn sie mit dem Baron an der Spitze aufbrachen, nahmen sie mehrere hundert mit Heu und Eicheln beladene Karren, eine Krankenstation auf Rädern für verwundete Hunde, eine fahrbare Küche und so viele Bedienstete mit, daß das Haus des Barons völlig verwaist war und seine Frau und Töchter nur mit einem Mundschenk und einem Pagen zurückblieben. Diese Art der Jagd war nur möglich, weil der Adel über ein riesiges Heer von Leibeigenen und nahezu sämtliche Ländereien verfügte – Bedingungen, die bis zur Befreiung der Leibeigenen im Jahr 1861 gültig blieben. Wie bei der englischen Jagd handelte es sich ernsthafte, steife Angelegenheit, bei der gesellschaftliche Hierarchien strikt eingehalten wurden und den Jagdknechten, wenn sie nicht ohnehin mit den Hunden liefen, eindeutig eine untergeordnete Rolle zukam.
Im Gegensatz dazu war Turgenjews Art der Jagd beinahe egalitär, und zwar auf eine ausgesprochen russische Weise. Wenn der Adlige mit seinem leibeigenen Gefährten auf die Jagd ging, ließ er die zivilisierte Welt seines Palastes hinter sich und betrat die Welt der Bauern. Dieser Sport schweißte Junker und Knecht zusammen. Sie kleideten sich ähnlich, teilten Essen und Trinken, wenn sie unterwegs anhielten, schliefen Seite an Seite in Bauernhütten und Scheunen, unterhielten sich, wie Turgenjew es in den „Aufzeichnungen“ schildert, in kameradschaftlichem Geist über das Leben und schlossen dadurch oft eine enge und dauerhafte Freundschaft. Das Ganze war mehr als nur die übliche sportliche Männerkumpanei. Was den Gutsbesitzer betraf, so war die Jagd für ihn eine ländliche Odyssee, eine Begegnung mit unentdecktem Bauernland, und es war beinahe nebensächlich, wie viele Vögel oder Tiere er dabei schoß. In der letzten, sehr poetischen Episode der „Aufzeichnungen“ faßt der Erzähler alle Freuden der Jagd zusammen und erwähnt den Sport selber dabei kaum. In dieser wundervollen Schilderung findet die innige Liebe des Jägers zum ländlichen Rußland und seiner wechselnden Schönheit im Laufe der verschiedenen Jahreszeiten ihren Ausdruck:„Aber nun ein Morgen im Sommer, im Juli! Wer außer dem Jäger hat erfahren, was für eine Freude es ist, im Morgenrot durch die Büsche zu streifen? Als grünes Band legt sich die Spur Ihrer Füße auf das tauige, weiß schimmernde Gras. Sie biegen einen nassen Strauch auseinander – und schon umgibt Sie der aufgespeicherte warme Duft der Nacht; die Luft ist ganz durchtränkt mit der frischen Bitterkeit des Wermuts, mit dem Honig des Buchweizens und des Wiesenklees; in der Ferne steht wie eine Mauer der Eichenwald und glänzt und rötet sich in der Sonne; es ist noch kühl, aber man spürt schon die nahende Hitze. Man wird schwindlig im Kopf und ganz benommen vom Überfluß der Wohlgerüche. Der Buschwald nimmt kein Ende … Höchstens in der Ferne leuchtet hier und da das Gelb des reifenden Roggens und in schmalen Streifen das Rot des Buchweizens. Da knarrt ein Wagen; ein Bauer kommt im Schritt gefahren; er stellt sein Pferd beizeiten in den Schatten … Sie wechseln einen Gruß mit ihm und gehen weiter; hinter Ihnen erklingt das helle Klirren der Sense. Höher und höher steigt die Sonne. Rasch trocknet das Gras. Nun ist es schon sehr heiß geworden. Es vergeht eine Stunde, eine zweite … Der Himmel färbt sich am Rande dunkel; in stechender Glut brütet die unbewegte Luft.“[...]" (Figes: Nataschas Tanz, Berlin 2011, S. 132 ff.)
"Dass die Entscheidungspraxis der Revisionsgerichte „weitgehend unberechenbar“ sei, gilt vielen Juristen als Gemeinplatz."Dann dürfen die "Opfer" - also nicht das Opfer des Fehlurteils, sondern die Hinterbliebenen der Opfer des Mörders - ihr Leid klagen:
"So bleiben die Opfer-Angehörigen weiter hineingedreht ins Räderwerk der Justiz, hineingepresst in die Paragrafenmühle, hängen fest in der Warteschleife – auf unabsehbare Zeit. Mag sein, dass all das „formaljuristisch“ seine Richtigkeit hat, sagt Jürgen Marx, der seine Tochter Selina am 11. März 2009 verloren hat - „emotional ist das für einen Laien absolut nicht nachzuvollziehen. Uns hat das Ganze getroffen wie ein Hammer“. [...] „Uns hat‘s echt die Füße weggezogen.“ Sicher, schon klar, alles geht seinen geordneten Gang, die Gerichte fällen ihre Entscheidungen, alles schön rechtsstaatlich – aber „die Opfer sind für die total uninteressant. Das interessiert die einen Scheiß, was wir denken und fühlen. Jetzt stehen wir da wie vor zwei Jahren. Nach zwei Jahren Aufbauarbeit ist wieder ein Fundament weggebrochen“."Sonach hatte der Prozeß gegen den Vater vor allem psychologische Funktion. "Trauerarbeit" - wer wollte da dagegen sein? und dann tritt der unsensible Bundgerichtshof auf wie ein Elefant im Porzellanladen und beharrt auf der Einhaltung eines Minimums rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze. Frechheit - wo doch das "gesunde Volksempfinden" schon lange entschieden hat!
"So gut Gorka sein Paragrafengeschäft versteht – die irritierend zynische „Spiel“- und „Glück“-Floskel passt zu der auffälligen Achtlosigkeit, mit der der Anwalt im ersten Amokprozess über die Befindlichkeiten, Verletzlichkeiten und Gefühle von Opfer-Eltern hinwegging."Die Journaille meint also, daß die Aufgabe eines Strafverteidigers nicht in der Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten, sondern in der besonderen Beachtung von Befindlichkeiten der Nebenkläger liege. Hier irrt Peter Schwarz von der Winnender Zeitung. In unserem Rechtssystem ist genau das nicht die Aufgabe eines Verteidigers, dafür haben die Nebenkläger ihre eigenen Anwälte.
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Russische Offiziere können demnächst freiwillig ihre Dienstzeit um fünf Jahre verlängern.
Das Verteidigungsministerium hat offenbar den Umfang seines Personalkahlschlags eingesehen und einen Gesetzentwurf zur Anhebung des Pensionsalters vorbereitet. Die Streitkräfte brauchen dringend erfahrene Führungskräfte, die wegen der Reformen in den vergangenen Jahren massenweise aus der Armee ausgeschieden waren.
Neue Altersgrenzen
Die Altersgrenzen für russische Offiziere sind unmittelbar mit ihrem Rang verbunden. Laut dem neuen Gesetzentwurf könnten bzw. dürften Oberstleutnante und Fregattenkapitäne höchstens 50 Jahre alt sein, Oberste und Kapitäne zur See 55 Jahre, Generalmajore, Konteradmiräle, Generalleutnante und Vizeadmiräle 60 Jahre, Marschälle, Armeegeneräle, Flotteadmiräle, Generaloberste und Admiräle 65 Jahre, erläuterte der Pressedienst des Verteidigungsministeriums.
Im Vergleich zur aktuellen Richtlinie, die im Sinne des Gesetzes Nr. 53 vom Jahr 1998 gilt, soll die Altersgrenze um fünf Jahre erhöht werden. Dabei wurde hervorgehoben, dass sie mit den aktuellen Altersgrenzen für Beamte und Mitarbeiter des Innenministeriums übereinstimmen würden.
Die Idee des neuen Gesetzentwurfs bestehe darin, „dass Militärs mit Kriegs- und Verwaltungserfahrungen weiter ihren Dienst leisten“, heißt es in der Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums. Diese These muss aber ausführlich dargestellt werden.
Umfassende „Optimierung“
Auf den ersten Blick ist die neue Initiative der Militärbehörde nicht nur alt, sondern auch inkonsequent, wenn man die Reformen der letzten Jahre bedenkt.
Die radikale Kürzung des Offiziersbestands im Sinne der Reform von Serdjukow (Verteidigungsminister) und Makarow (Generalstabschef) von 365 000 im Herbst 2009 auf 150 000 war durch mehrere Umstände bedingt. Unter anderem musste das Missverhältnis zwischen der enorm großen Zahl von hochrangigen Offizieren einerseits und dem Mangel an Unteroffizieren andererseits aufgehoben werden.
In diesem Sinne war das Gesetz Nr. 53 hilfreich, das jetzt aber novelliert werden soll. Derzeit werden die Verträge der Oberoffiziere aufgelöst, sobald diese eine gewisse Altersgrenze erreichen, es sei denn der Oberste Befehlshaber, sprich Präsident, höchstpersönlich verfügt über ihre Verlängerung.
Von dieser Reform waren viele hochrangige Kritiker, darunter im Generalstab, betroffen. Es kam sogar vor, dass nicht nur einzelne Personen oder Abteilungen gehen mussten, sondern ganze Verwaltungen im Zentralapparat, die ihren jungen und unerfahrenen Nachfolgern einen Berg von Arbeit hinterließen.
Auch viele Militärforscher wurden wegreformiert, weshalb immer weniger Experten an der Beschlussfassung des Verteidigungsministeriums beteiligt sind.
Besonders schwere Folgen hatte die Reform für die Stabsstrukturen, wo es zu viele Oberoffiziere gab.
Ein Mangel der Reform bestand darin, dass die Kürzungspläne unpräzise waren und einzelne Abteilungen und Dienste einfach wegrationalisiert wurden, obwohl sie weiter gebraucht wurden. Auf diese Weise mussten nicht nur hochrangige und nutzlose „Statthalter“, sondern auch viele Profis den Platz räumen, die dennoch sehr gefragt waren.
Manchmal kehren sie zurück
Der Generalstab scheint diese Misere jedoch begriffen zu haben. Zunächst wurden die Offiziersstellen im Februar des Vorjahres um 70 000 erhöht. Damals wurde das mit dem Bedarf der ins Leben gerufenen Weltraumabwehrtruppen begründet.
Wozu aber die neue Waffengattung eine so große Zahl von Offizieren brauchte, so dass die Zahl der Offiziere in der gesamten Armee plötzlich um die Hälfte anstieg, wurde nicht erklärt. Dass wichtige Experten, die die Armee noch nicht verlassen haben, gehalten werden mussten, lag auf der Hand.
Im Februar berichtete die Zeitung "Kommersant" unter Berufung auf Quellen, dass das Verteidigungsministerium etwa 4000 entlassene Oberoffiziere (Generäle und Admiräle) als Berater wieder anheuern könnte. Das könnte aber bedeuten, dass jeder in Dienst stehende General bzw. Admiral bis zu fünf Berater um sich schart.
Trotz dieser widersprüchlichen Zahlenspiele kann festgestellt werden, dass der Trend dahin geht, erfahrene Kommandeure, Stabsbeamte und Militärforscher in die Armee zurückzuholen.
Dazu passt auch die jüngste Initiative zur Erhöhung der Altersgrenze für Offiziere.
Fragwürdig ist nur, ob das Verteidigungsministerium und der Generalstab zu einem Dialog mit den wenigen Kritikern der Militärreform bereit sind, die von der umfassenden „Optimierung“ nicht berührt worden sind. Und inwieweit die Erfahrungen der entlassenen Generäle gefragt sein könnten, die jetzt als Experten zum Umbau der Armee zurückgeholt werden.
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