TFB Review: Springfield Echelon Comp 4.5F 9mm
vor 6 Stunden
Ein privater Blog rund um die Themenbereiche Waffen(-recht), Schießsport, Messer, Jagd, Outdoor. Sachliche Kommentare sind immer gern gesehen. Die Beiträge über Rußland und Osteuropa werden jetzt in einem neuen Blog unter TAUROGGEN.BLOGSPOT.de weitergeführt.
"Bremer Polizist als Bankräuber verurteiltUnd das gerade in Bremen, wo sich Innensenator Mäurer gerade als Rächer der Entrechteten aufspielt und gegen die Legalwaffenbesitzer intrigiert. Fragt sich nur, ob er für die Überfälle seine Dienstwaffe mißbraucht hat. Falls ja, erscheint dieser Fall in der Kriminalstatistik unter "Mißbrauch legal bessener Schußwaffen" und wird später den Sportschützen und Jägern um die Ohren gehauen werden.
Eigentlich sollte er dafür sorgen, dass Verbrecher ins Gefängnis wandern. Nun muss ein 55 Jahre alter Kriminalbeamter in Bremen selbst in die Zelle. Wegen zwei Banküberfällen und schweren Betrugs verurteilte ihn das Landgericht Bremen am Montag zu vier Jahren und zehn Monaten Haft.
[...]" weiterlesen
"[...]
Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Bestürzung habe auch ich den schrecklichen Amoklauf eines Schülers im baden-württembergischen Winnenden zur Kenntnis nehmen müssen. Die Betroffenheit über diese Tat ist indes seit einigen Tagen dem Erstaunen und auch einer gewissen Verärgerung gewichen. Anlaß dafür ist die beispiellose, mit Desinformation, Haß und Niedertracht angefüllte Medienkampagne, die im Augenblick gegen legale Waffenbesitzer im allgemeinen und Sportschützen im besonderen geführt wird.
Die Zeitschrift „Der Spiegel“ hat nun am Samstag berichtet, daß Ihr Kollege aus Bremen, Herr Innensenator Mäurer, ein Positionspapier erstellt habe, in dem weitreichende Verschärfungen des Waffengesetzes gefordert werden. Besagtes Papier soll bereits am kommenden Dienstag auf einem Arbeitstreffen der Staatssekretäre von Bund und Ländern beraten werden. Seit der Lektüre des Spiegel-Artikels befürchte ich, daß sich absonderliche Positionen bezüglich des Waffenrechts nicht nur bei Kleinparteien wie Grünen oder Linken, sondern auch bei den großen Volksparteien breitmachen. Gestatten Sie mir als Betroffenem bitte, daß ich zu einigen Punkten kurz Stellung nehme und Ihnen einige Fragen vortrage.
Im „Spiegel“ ist z.B. davon die Rede, daß sog. Softair- und Paintballwaffen verboten werden sollen. Abgesehen davon, daß diese Waffenarten in der Kriminalitätsstatistik kaum in Erscheinung treten und die derzeitigen Regelungen (insbesondere § 42a WaffG) völlig ausreichen, um den Belangen der öffentlichen Sicherheit Rechnung zu tragen, stellt sich – zumindest mir – die Frage, wie ein solches Verbot gesetzgebungstechnisch sauber umgesetzt werden soll. Denn das deutsche WaffG knüpft an den technischen Begriff der kalten Gase an, die von Druckluftwaffen verwendet werden. Technisch gesehen sind die inkriminierten sog. Softair- und Paintballwaffen mithin nichts anderes als Luftgewehre bzw. Luftpistolen. Ein Verbot dieser nur umgangssprachlich, nicht jedoch technisch und rechtlich definierten „Typen“ Softair und Paintball würde also zwangsläufig alle Druckluftwaffen treffen, die bisher bei einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule „frei ab 18 Jahren“ waren. Damit hätte der Gesetzgeber wirklich „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“! (Insoweit ist überdies die EG-Spielzeugrichtlinie zu beachten.)
Es wird ferner diskutiert, daß künftig Schußwaffen – alle oder „nur“ die WBK-pflichtigen? – zentral gelagert werden sollen. Jedem vernünftigen Menschen dürfte allerdings klar sein, daß dieses Ansinnen untunlich ist. Für eine Lagerung bei Behörden (z.B. Polizeidienststellen) fehlt es nicht nur an den erforderlichen Liegenschaften und deren technischer Ausstattung, sondern auch am notwendigen Personal. Ebenso würde eine Lagerung auf den Schießständen, die regelmäßig in dünn besiedelten Gebieten gelegen sind, ganz erhebliche Kosten aufwerfen und zudem „ungebetene Besucher“ geradezu einladen. Herr Minister, wie schnell könnten bei einem Einbruch angemessen starke Polizeikräfte vor Ort sein, um einen (größeren) Diebstahl zu verhindern? Dieser Vorschlag wirft weitere, erhebliche Sicherheitsfragen auf: Dann hätten nämlich nur noch sehr wenige Personen Zugang zu Waffen und Munition. Was passiert, wenn gerade einer davon – was Gott verhüten möge! – diese Gelegenheit nutzen würde, um eingelagerte Waffen zu stehlen oder damit Straftaten zu begehen? Aus den genannten Gründen ist die dezentrale Lagerung der Waffen bei ihren Besitzern – im Rahmen der Regeln des § 36 WaffG sowie der AWaffV – auch aus Sicht der öffentlichen Sicherheit die beste Lösung.
Das gleiche gilt für die Aufbewahrung der Munition. Jede Schußwaffe, vom Luftgewehr bis zur Großkaliber-Scheibenbüchse für die 300-Meter-Disziplinen, hat eine bestimmte Munitionssorte, mit der sie am besten schießt. (Wenn Sie mir nicht glauben sollten, so werden Ihnen die Spezialisten Ihres SEK dies bestätigen.) Das heißt, jeder Waffenbesitzer muß die für seine Waffe ideale Munition herausfinden, selbige kaufen und bis zum Verbrauch lagern. Wie soll das zuverlässig funktionieren bzw. organisiert werden, wenn es – wie z.T. gefordert – nur noch eine zentrale Munitionsausgabe auf dem Schießstand gäbe? Wie soll bei Wettkämpfen auf fremden Schießständen verfahren werden? Was macht man mit den Jägern, die ihre Munition zwangsläufig im Revier mitführen müssen? (Aus den beiden eben genannten Gründen sind auch alle Ideen bezüglich GPS-gesteuerter Waffen abwegig.) Für manche Schußwaffen ist heute keine Fabrikmunition mehr erhältlich, weshalb die Besitzer gezwungen sind, ihre Patronen selbst zu laden. Wie würde damit umgegangen, wenn es zu den angedachten Beschränkungen im Munitionsbereich käme?
Von einem Teil der Presse ist überdies eine geradezu bizarr wirkende Debatte losgetreten worden, nämlich die über die Gesamtzahl der in Deutschland legal besessenen Schußwaffen. Dabei werden in schrillen Tönen Horrorszenarien an die Wand gemalt und es wird mit immer neuen Millionenzahlen operiert, als ob sich damit eine „latente Gefahr“ belegen ließe. Tatsache ist jedoch, daß der Täter in Winnenden nur eine, eine einzige Pistole benutzt hat – und nicht zwei, fünf oder zehn. Schon deshalb geht diese Diskussion an eventuell vorhandenen Problemen vorbei. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, worin der angebliche kausale Zusammenhang zwischen der Anzahl der Waffen, die ein Bürger legal besitzt, und der öffentlichen Sicherheit bestehen soll. Es gibt Millionen von rechtschaffenen Bürgern, die, obwohl sie zahlreiche Waffen besitzen, keinerlei Straftaten damit begehen. Den kriminellen Zeitgenossen hingegen genügt eine einzige, um Schaden anzurichten, so nicht nur in Winnenden geschehen, sondern auch in Lauf an der Pegnitz beim Amoklauf einer jungen Polizeibeamtin im Januar 2009.
Im Zusammenhang damit erlaube ich mir, auf die Forderung Ihres Berliner Kollegen, Herrn Innensenator Körting, einzugehen, wonach Jäger in Zukunft nicht mehr als drei Langwaffen bewilligt bekommen sollen. Herr Senator Körting ignoriert hier die Tatsache, daß unterschiedliche Wildarten auch unterschiedliche Waffen und Kaliber erfordern. Mit dem von ihm weiters angedachten Verbot von Kurzwaffen würde er den Jägern zudem die Fangschußwaffen nehmen, welche sie für die waidgerechte Jagdausübung benötigen.
Eine Personengruppe ist in den letzten Wochen weithin unbeachtet geblieben: die Waffen- und Munitionssammler mit einer „roten“ Waffenbesitzkarte gem. § 17 WaffG. Wenn in den letzten Tagen schon die angeblich gewaltigen „Waffenarsenale“ der Sportschützen und Jäger Anlaß zu medialer Empörung waren, was soll dann erst aus den mit sehr viel Engagement zusammengetragenen kultur- und technikgeschichtlichen Waffensammlungen werden, die meist Dutzende, bisweilen sogar über hundert Stücke umfassen? Sollen die auch zentral gelagert werden? Oder würden die Sammler enteignet und dafür staatliche Museen eingerichtet? Oder würde alles beim alten bleiben? Letzteres wäre im Falle von entsprechenden Verschärfungen für andere Waffenbesitzer allerdings nicht mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 I GG; Art. 7 I Verf LSA) zu vereinbaren.
Des weiteren war in den vergangenen Tagen immer wieder zu hören, daß sich Sportwaffen angeblich substantiell von als „Mordwaffen“ titulierten Schußwaffen unterschieden würden, wobei es sich bei letzteren um solche Geräte handeln soll, die primär für die Verwendung bei Behörden entworfen worden sind. (In diesem Kontext ist interessant, daß einige Journalisten kein Problem damit haben, Soldaten und Polizisten auf diesem Weg implizit als „Mörder“ zu beschimpfen – ohne, daß sich dagegen öffentlicher Widerspruch regt. Herr Minister, bitte stellen Sie sich vor unsere Polizei!)
Diese Differenzierung ist, waffentechnisch und waffengeschichtlich betrachtet, schlichtweg falsch! Die Konstrukteure von Handfeuerwaffen haben sich nur höchst selten auf ein spezifisches Anwendungsgebiet festgelegt. So wurde z.B. das 98er System von Mauser schon kurz nach seiner Einführung bei diversen Streitkräften auf der ganzen Welt auch für Jagd- und Scheibenbüchsen verwendet. Die heute z.T. lautstark beklagte Verwendung von „Militärwaffen“ im Schießsport ist somit keine „Marotte“ von ein paar Außenseitern, sondern, historisch gesehen, die Normalität. (Entsprechende Beispiele sind Legion.) Zudem erhebt sich die Frage, ab wann eine „Militärwaffe“ denn den Status einer „besonders bösen“ Waffe erhält? Trifft das auch auf das alte Steinschloßgewehr aus den napoleonischen Kriegen zu? Oder auf einen zum Scheibenschießen noch heute gern genutzten „Schwedenmauser“ Modell 1896? Und eine der präzisesten Sportpistolen des 20. Jahrhunderts, die SIG P 210, ist ursprünglich als Ordonnanzwaffe für die Schweizer Armee entwickelt worden. Andererseits erfreuen sich ausgerechnet die vermeintlich „typisch sportlichen“ Kleinkaliberpistolen bei israelischen Nachrichtendiensten großer Beliebtheit.
Wie Sie sehen, ist eine strikte Unterscheidung von „reinen“ Sport- und „reinen“ Militärwaffen künstlich und de facto unmöglich, denn sie läßt sich weder historisch, noch technisch, noch juristisch sauber definieren. Der tiefere Grund einer derartigen Forderung liegt m.E. entweder – wie bei den Grünen – in einem ideologisch begründeten Pazifismus oder in einer irrationalen Angst vor Waffen aller Art (Hoplophobie).
Sehr geehrter Herr Minister,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich ersuche Sie höflichst, Ihren gesamten Einfluß auf Bundesebene geltend zu machen, um die ganz erheblichen Nachteile und Grundrechtseinschränkungen abzuwenden, die sich für die deutschen Legalwaffenbesitzer ergeben würden, falls die Vorstellungen des Herrn Senator Mäurer Gesetzeskraft erlangen sollten. Die übergroße Mehrheit der betroffenen Bürger hat in der Vergangenheit keine Verbrechen begangen, und angesichts des unerheblichen Anteils von legal besessenen Schußwaffen an der Kriminalstatistik (wobei dort Waffen aus Behördenbeständen inkludiert sind) ist auch für die Zukunft kein gegenläufiger Trend zu befürchten. Wegen der Wahnsinnstat eines einzelnen dürfen nicht ganze Bevölkerungsgruppen in Kollektivhaftung genommen werden. Das stände in eklatantem Widerspruch zu unserer abendländischen Rechtstradition.
Des weiteren bitte ich Sie, unter Berücksichtigung des Staatszieles Sport (Art. 36 I Verf LSA), alles dafür zu tun, daß der hierzulande seit Jahrhunderten gepflegte Schießsport eine Zukunft auch über das Jahr 2009 hinaus hat. Das betrifft alle vom Bundesverwaltungsamt nach gründlicher Prüfung anerkannten Schießsportverbände und ihre Disziplinen (vgl. § 15 WaffG). Und bitte widerstehen Sie populistischen Forderungen zweifelhafter Provenienz, die keinen meßbaren Sicherheitsgewinn versprechen oder unverhältnismäßig sind! Als Innenminister sind Sie schließlich für die öffentliche Sicherheit, nicht jedoch für die öffentliche Meinung verantwortlich. Ich möchte – gerade auch wegen der Unrechtserfahrungen in der DDR – heute in einem Rechtsstaat leben, nicht jedoch in einem von emotionaler Politik, hektischem Aktionismus und symbolischer Gesetzgebung geprägten Maßnahmestaat.
[...]"
"In der Fernsehsendung Panorama am 26. März befürwortete der Bundjugendleiter des DSB ein gesetzliches Verbot des Schießsports mit großkalibrigen Waffen, die "wie Kriegswaffen" aussähen. Auch das sportliche Schießen mit Waffen für Polizei und Militär lehnte er ab. Andere DSB-Funktionäre bezeichnen Großkaliberschießen als "Wildwest" oder bekunden öffentlich, dass man das nicht brauche. Öffentlich weist man darauf hin, dass man kein Mitglied im Forum WaffenRecht sei. In der Spitze des DSB scheint man die Solidarität der Schützen verlassen zu haben, den Großkaliberschießsport unter der unsäglichen Pressekampagne der Massenmedien zur Disposition zu stellen. Ob man wohl weiß, was man den zehntausenden aktivern Großkaliberschützen im eingenen Verband damit antut? DWJ-Chefredakteur und -Herausgeber Walter Schulz hat heute an den Bundesjugendleiter im DSB einen Brief geschrieben, den wir hier vorab veröffentlichen.Soviel Agilität hätte ich dem DWJ gar nicht zugetraut - Respekt. Ich selbst habe Eisenberg gestern schon einen Brief geschrieben, in dem ich ebenfalls seine Aussagen kritisiert und ihm den Rücktritt von allen Ämtern auf Landes- und Bundesebene nahegelegt habe. Wer solche Freunde hat, der braucht keine Feinde mehr! Es ist an der Zeit, daß sich Leute wie Josef Ambacher und Eisenberg ins Privatleben zurückziehen und aufhören, durch ihre öffentlichen Auftritte Schaden anzurichten.
[...]" weiterlesen
"Bei unserem Beitrag ging es nicht um die Frage, ob Verbrechen wie der Amoklauf in Winnenden durch eine Verschärfung des Waffenrechts zu verhindern sind. Das kann ernsthaft niemand annehmen. Allerdings muss die Frage erlaubt sein, wie groß das Sicherheitsrisiko ist, das von legalen Waffen in Privathaushalten ausgeht. Geschätzt sind das mehr als sieben Millionen scharfe Schusswaffen.Verantwortlich dafür ist eine gewisse Christine Adelhardt. Schön, daß das Machwerk von gestern jetzt auch einen Namen hat, der sich damit verbindet. Heute vormittag wollte man mir in der Redaktion noch keinen Ansprechpartner für meine Kritik nennen.
Dazu hat das Max-Planck Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in einer Studie nachgewiesen, dass in Deutschland jedes Jahr 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie durch eine Schusswaffe sterben, die sich im legalen Besitz des Täters befindet.
Die reine Verfügbarkeit von Schusswaffen in privaten Haushalten begünstigt Familientragödien und Amokläufe, so das Institut.
Die häufig geäußerte Kritik, in unserem Beitrag würden Sportschützen allgemein diskreditiert, können wir nicht nachvollziehen.
Ausdrücklich heißt es in dem Bericht, dass die Mehrzahl der Sportschützen Sportler seien, die nur ihrem Hobby nachgehen.
Darüber hinaus haben wir die Ernsthaftigkeit des Schießsports durch die Sportler aus dem Leistungszentrum Suhl umfänglich dargestellt. Diese ausgewiesenen Sportschützen haben uns in den Hauptargumenten unseres Beitrages unterstützt. Auch diese engagierten Sportschützen sehen mit Besorgnis, dass sich unter dem Deckmantel des Sportes Menschen tummeln, die weniger Sportler als Waffennarren sind. Sorge bereitet den ausgewiesenen Sportschützen auch, dass das Image des Schießsports durch den zunehmenden Waffenfetischismus leidet.
Wie wir eindrücklich zeigen konnten, werden immer mehr Waffen als Sportwaffen angeboten, die nicht eigens für diesen Sport entwickelt wurden. Nach wie vor halten wir die Frage für legitim, warum zur Ausübung von Präzisionsschiessen die Waffen wie Kriegsgerät aussehen müssen und nachgebaute Militärwaffen eingesetzt werden.
Die in Deutschland nicht seltene Verfügbarkeit von großkalibrigen, halbautomatischen Waffen erhöht sicherlich die Zahl der Toten bei Amokläufen etc. Ein Gegenargument lautete, auch mit einer Kleinkaliberwaffe könne man töten. Sicher. Aber wenn die Einsatzkraft aller Waffen gleich wäre: warum wohl ziehen Soldaten nicht bloß mit Kleinkaliber in den Krieg?"
"[...]Nachtrag: Auch die FAZ hat sich des Panorama-Beitrags angenommen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst gestatten Sie bitte, daß ich meiner Empörung über jenes üble Machwerk Ausdruck verleihe, welches gestern Abend durch Sie ausgestrahlt worden ist und nur so vor Haß auf die Legalwaffenbesitzer und falschen Informationen strotzte. Da ich davon ausgehe, daß dies Ihrerseits vollauf beabsichtigt war, werde ich mich jetzt nicht weiter emotional verbreiten, sondern statt dessen kurz und sachlich auf fünf Punkte eingehen.
1. Ihre Unterscheidung von großkalibrigen „Mordwaffen“ und kleinkalibrigen „Sportwaffen“ mag ein nettes Sprachspiel sein, entbehrt aber jeder tatsächlichen Grundlage.
Die inkriminierten Großkaliberwaffen waren lange vor den Kleinkaliberwaffen existent und wurden sportlich genutzt. Der Aufschwung der KK-Waffen in Deutschland seit den 1920er Jahren war vor allem eine Folge der strikten Bestimmungen des Versailler Vertrages. Im olympischen Programm wurde bis 1972 Großkaliber geschossen, danach wurden diese Disziplinen aus Kostengründen gestrichen. Im Biathlon waren Großkalibergewehre sogar bis 1978 präsent.
Auf der anderen Seite haben die Kommandos des israelischen Nachrichtendienstes Mossad, die in den 1970er Jahren ausgesandt wurden, um arabische Terroristen zu töten, dazu keine mystischen Großkaliberwaffen verwendet, sondern normale Kleinkaliberpistolen, da sich diese hervorragend für die Verwendung mit einem Schalldämpfer eignen. Welches ist nun die typische „Mordwaffe“?
2. Die Darstellung der legalen Waffenbesitzer als böse und mächtige Lobby mag der Phantasie einiger parlamentarischer Zweitligisten entspringen, mit der Realität hat sie – leider! – nichts zu tun. Das einzige Mittel, was uns bleibt, sind – wie auch von Ihnen berichtet – Briefe an unsere Volksvertreter. (Ja, auch wir gehören zum deutschen Volk, selbst wenn Ihnen das ungeheuerlich erscheinen mag.) Es ist eine Beleidigung des Volkes als Souverän, wenn besagte Briefe nun als Zumutung für die Damen und Herren Abgeordneten hingestellt werden.
Insoweit darf ich auf Art. 17 des Grundgesetzes verweisen: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Daß die Grünen uns nicht nur unseren Sport und unsere Waffen streitig machen, sondern sogar das Recht, uns über diese Vorhaben zu beschweren, spricht Bände über den totalitären Charakter dieser Partei. Und daß Sie, verehrte Journalisten, daran mitwirken, spricht Bände über Ihre Einstellung zur Demokratie!
Hätte es sich bei den protestierenden Bürgern nicht um Waffenbesitzer, sondern um Gegner eines Atomkraftwerkes gehandelt, so wären diese in „Panorama“ mit Sicherheit als leuchtende Vorbilder für Bürgerengagement hingestellt worden und nicht als Querulanten, die es sich wagen, ihre Stimme gegen den wohlmeinenden Staat zu erheben.
3. Ihre Behauptung, beim IPSC-Schießen handele es sich um „kampfmäßiges Schießen“ entspricht ebenfalls weder den Tatsachen noch der Rechtslage. Ich darf insoweit auf § 27 VII WaffG und den sich darauf beziehenden § 7 WaffVO verweisen. Diese Rechtsnormen werden u.a. durch das Bundesverwaltungsamt durchgesetzt, insbesondere bei der Prüfung und Genehmigung der Sportordnungen. Daher verrate ich auch kein Geheimnis, wenn ich Ihnen mitteile, daß die in Deutschland geltenden IPSC-Regeln nicht mit denen des internationalen Verbandes identisch sind.
4. Weshalb Ihr Interviewpartner vom BDK dazu kommt, etwas anderes zu behaupten, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich kann nur vermuten, daß es ihm vor allem darum ging, davon abzulenken, welche erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit von Polizeibeamten ausgehen, die ihre Dienstwaffen zur Begehung von Straftaten mißbrauchen. So etwa im Januar 2009 im bayerischen Lauf an der Pegnitz beim Amoklauf einer Polizistin, die ihre Dienstpistole in der Freizeit geführt hat.
Des weiteren warte ich immer noch auf eine kritische Analyse des Verhaltens der in Winnenden eingesetzten Polizeikräfte. Ist dort alles korrekt im Sinne der Dienstvorschriften abgelaufen? Wieso haben die dortigen Beamten zugelassen, daß der Täter die Schule verlassen und noch zu einem zweiten Tatort fahren konnte?
Schließlich gibt mir die Argumentation des BDK-Vertreters zu denken. Meines Wissens leben wir noch immer in einem freiheitlichen Rechtsstaat, in dem nicht die Ausübung von Freiheitsrechten, sondern deren Einschränkung einer Begründung bedarf (vgl. Art. 2 I GG). In einem Staatswesen, das so funktioniert, wie es diesem Mann vorzuschweben scheint, möchte ich – ehrlich gesagt – nicht leben, denn davon habe ich hier bis 1989 genug mitbekommen.
5. Die Aussagen von Otto Obermeyer kann ich, mit Verlaub, nur für lächerlich halten, denn mir liegt ein sechsseitiger Artikel dieses Herrn vor (veröffentlicht im Deutschen Waffenjournal Nr. 5/1993, S. 802 ff.), in dem er das exakte Gegenteil von dem behauptet, was er gestern vorgetragen hat. Besagten Artikel lege ich diesem Fax als Anlage bei. Sie haben damit die Möglichkeit, kritisch weiterzurecherchieren und sich über Obermeyers Motive Gedanken zu machen.
[...]"
"[...]Mit anderen Worten: Im frühen 20. Jahrhundert hat man sich vielleicht duelliert, ist aber nicht Amok gelaufen, obwohl die tieferliegenden Gründe für solche Taten auch damals vorhanden waren.
Waffen in Deutschland: Ein nützliches Accessoire und ein unverzichtbarer Gegenstand seien Schusswaffen für die deutsche Jugend geworden, berichtete der Oberstaatsanwalt aus Hamm 1911 dem preußischen Innenminister. Namentlich halbwüchsige Burschen - so die Wahrnehmung seines Breslauer Kollegen - seien es, die sich in den Besitz von Feuerwaffen brächten.
Lehrlinge und Gesellen, Schüler und Studenten, sie alle investierten das erste Gehalt oder die mageren Groschen vom Zeitungsaustragen in eine Schusswaffe neuester Bauart. Browning Pistolen und moderne Revolver waren die begehrtesten Modelle. Bei sich trugen die Knaben diese Waffen nahezu überall: unterwegs in der Bahn und auf dem Fahrrad, samstags im Gasthaus oder auf der Kirmes, an der Arbeitsstelle, in der Kirche, auf dem Standesamt und natürlich auch im Hörsaal und im Klassenraum.
[...]
Das ist bemerkenswert, rückt es doch die dieser Tage diskutierten Zahlen und Zusammenhänge in ein neues Licht. 15 Waffen habe der Vater des Amokschützen Tim K. besessen und mehrere tausend Schuss Munition - eine Armierung, die wohl von jeder beliebigen deutschen Schulklasse am Vorabend des Ersten Weltkrieges mit Leichtigkeit überboten worden wäre.
[...]
Zentral ist indes, dass trotz der enormen Präsenz von Schusswaffen keine Amokläufe überliefert sind. Weder an Schulen noch anderswo.
Eine Ausnahme war der Amoklauf des Ernst Wagner im September 1913 im württembergischen Mühlhausen. Der Lehrer hatte zunächst seine Familie in Degerloch ermordet und danach in Mühlhausen zwölf Menschen erschossen. Die Öffentlichkeit reagierte entsetzt und betroffen. Sie beschreibt Wagner als das, was er war: ein Massenmörder.
Eine Schreckenstat habe der Lehrer aus Degerloch begangen, ein blutiges Verbrechen, das lediglich durch Wagners Wahnsinn oder seinen verlorenen Gottesglauben zu erklären sei. Das Etikett Amok findet sich nicht. Es war den Zeitgenossen unbekannt. Die Fassungslosigkeit ähnelte heutigen Empfindungen und speiste sich auch aus der Singularität des Ereignisses. Die große mediale Aufmerksamkeit, die Wagners "tollwüthige Tat" hervorrief, bezeugt ebenso wie die Art der Beschreibungen, dass der schwäbische Amoklauf ein Einzelfall war.
So bleibt, dass Amokläufe ein relativ neuartiges Phänomen sind. Im 19. Jahrhundert gibt es trotz enorm hoher Verbreitung von Schusswaffen keine Überlieferung von Schulamokläufen. Das Muster, bewaffnet in eine Schule oder Universität zu gehen, dort gezielt, erbarmungslos und ohne situativen Anlass Mitschüler und Lehrer hinzurichten, ist ein neuartiges Skript. Im Verhaltensrepertoire des ausgehenden 19. und frühen 20. Jahrhunderts scheint es nicht verfügbar gewesen zu sein.
Die Waffentechnologie war spätestens seit den 1880er Jahren amoktauglich und die Verbreitung moderner Schusswaffen in der Risikogruppe post-adoleszenter Männer lag bei nahezu 100 Prozent. Auch Schüler des 19. Jahrhunderts waren hin und wieder frustriert, hatten Liebeskummer oder litten unter sozialen Akzeptanzproblemen. Trotzdem war das uns heute so vertraute Phänomen des school-shootings unbekannt.
Erklären lässt sich dies nur mit der Un-Denkbarkeit dieses Verhaltensmusters. Schießereien auf dem Schulhof waren denkbar und wurden ebenso praktiziert wie auf der Straße oder in der häuslichen Wohnung. Geplante Amokläufe dagegen lagen nicht innerhalb des praktizierten Verhaltensrepertoires. Amokläufe waren nicht präsent, weder im Handeln noch im Reden oder Denken.
Das hat sich dramatisch geändert. Amokläufe sind im 21. Jahrhundert nicht mehr aus dem potenziellen Verhaltensrepertoire wegzudenken.
[...]
In diesem Kreislauf spielen die Medien eine wichtige, vielleicht die zentrale Rolle. Sie bieten die Plattform, sie produzieren die Bilder, die den Amoklauf im öffentlichen Gedächtnis einbrennen, ihn zum Skandal und den Schützen unsterblich machen. Wenn dies so ist, werden sich Amokläufe zukünftig häufen, professionalisieren und weiter brutalisieren - Verschärfungen des Waffenrechts, Schulpsychologen und Gewaltdiskurs bieten nur einen löchrigen Schutz gegen diese perfide Logik.
[...]"
"[...]
Im Falle von Amokgewalt scheint das altbewährte Rezept [des restriktiven Waffenrechts, Anm. K.] jedoch paradoxe Wirkung zu entfalten. Die Skandalisierung wird nicht mehr benötigt, um Politiker dazu zu bewegen, waffenrechtliche Nachbesserungen vorzunehmen, polizeiliche Ausbildung zu optimieren und Notfallpläne zu entwickeln - der Konsens für diese Maßnahmen ist so groß, dass er auch ohne mediales Dauerfeuer wirksam würde.
Gleichzeitig aber produziert das unerschöpfliche und unreflektierte mediale Interesse eine Perpetuierung des Amoklaufs und eine ungewollte Heroisierung der Täter. Darin liegt bereits die neue Saat. Vorbilder werden geschaffen und medial um die ganze Welt geschickt. Hinsehen bedeutet in diesem Fall abschalten. Wer den Amoklauf von morgen verhindern will, muss die maßlose Dokumentation darüber heute unterlassen."
"[...]Besonders interessant finde ich, daß dort auch der Modesoziologe Ulrich Beck befragt worden ist. An Beck habe ich dieser Tage oft denken müssen, ist die derzeitige Lage doch eine Bewährungsprobe dafür, inwieweit die Deutschen im allgemeinen und die Eliten im besonderen dazu fähig sind, mit der Risikogesellschaft, in der wir leben, umzugehen. Der Begriff Risikogesellschaft wurde maßgeblich von Beck geprägt. Dazu gehört auch die folgende Einschätzung:
Von 1996 bis 2006 hat sich das Vorkommen des Wortes „Skandal“ in der deutschen Presse fast verdoppelt. Das ist aus mehreren Gründen bemerkenswert, wie die Herausgeber des Buches „Skandal!“ in ihrem ausführlichen Vorwort erläutern: Als „Skandal“ bezeichnete Vorkommnisse stärken gesellschaftliche Tabus und Normen, aber auch die Macht derjenigen Medien, die dieses Etikett wählen. Gleichzeitig lasse sich der Skandal paradoxerweise als „journalistischer Betriebsunfall“ verstehen, denn das Bemühen um Objektivität und Differenziertheit trete hinter die Aufregung zurück. Während sich Journalisten mit dem vermuteten „gesunden Volksempfinden“ verbinden, werden Individuen geopfert: Für die Menschen, die von der Empörungswelle erfasst werden, endet auch ein im öffentlichen Bewusstsein längst verschwundener Skandal nie. Sie bleiben oft ein Leben lang gezeichnet. [...] Dabei könne im Zeitalter der neuen Medien jeder zum Objekt kollektiver Empörung werden. Zugleich sei es nur logisch, dass gerade infolge eines Verschwindens politischer Gegensätze der Skandal als offenbar mangelnde Integrität Einzelner eine Hochphase erlebe.
[...]"
"Als bedrohlich wahrgenommen werden nicht die abstrakten Risiken selber, sondern ihre konkrete Thematisierung durch die Massenmedien. Dies führt dazu, dass „Wirklichkeit [...] nach einem Schematismus von Sicherheit und Gefahr kognitiv strukturiert und wahrgenommen wird“."Seit den 1980er Jahren hat das Thema Risikogesellschaft eine weite Verbreitung auch in anderen akademischen Disziplinen erfahren. Vor fünf Jahren durfte ich selbst für einige Monate an einem entsprechenden Projekt mitarbeiten, das neben Sozialwissenschaftlern Juristen und Psychologen zusammengeführt hat. Die Ergebnisse waren ernüchternd - und für mich das Ende aller einfachen Gewißheiten. So mußten z.B. die Psychologen zugeben, daß es nicht möglich sei, mit ihren Methoden und Verfahren einigermaßen sichere Prognosen über das zukünftige Verhalten von Menschen abzugeben. (Soviel zum Sinn von "Psychotests" für Waffenbesitzer.) Die Juristen mußten folglich lernen, daß die angestrebte Steuerungswirkung von Gesetzen - auch aufgrund der gesellschaftlichen Komplexität - nur sehr schwer, wenn überhaupt, zu realisieren ist.
"[...]Blenden wir doch einmal ein paar Wochen zurück: Papst Benedikt XVI. hebt die Exkommunikation von vier Bischöfen der Piusbruderschaft auf. Von den sich empörenden Schreiberlingen wußte zwar kaum einer, was eine Exkommunikation im kirchenrechtlichen Sinn überhaupt bedeutet und wie man diesen Schritt nun in die allgemeine Linie des Papstes gegenüber "Abweichlern" einordnen muß, was sie aber nicht daran gehindert hat, mit allen verfügbaren Kalibern das Feuer gegen Rom zu eröffnen.
Alleine, wie schnell es möglich war, sich ohne allzu starken Gegenwind einem Stürmer-Stil anzunähern, lässt für die Zukunft noch weit Übleres erahnen."
"Man kann vernünftigerweise für das Volk insgesamt wenig mehr anstreben, als es gut zu bewaffnen und auszurüsten und es, um das sicherzustellen, ein- oder zweimal im Laufe eines Jahres zusammenzuholen."Daneben werden noch viele andere Grundfragen der modernen politischen Philosophie behandelt. Deshalb kann man die Federalist Papers nur jedem empfehlen, der sich geistig vom aktuellen Einheitsbrei hier in Deutschland absetzen möchte und Vernunft und Pragmatismus gegenüber Emotionen und Populismus den Vorzug gibt. Ein Kurs in amerikanischer Geschichte und Verfassungsrecht ist dann inklusive. Hier finden sich die englischen Originaltexte; eine sehr brauchbare und zudem preiswerte deutsche Übersetzung liegt im Schöningh-Verlag vor.
"[...]Nachtrag (25.03.): Die Lektüre der Zeitschrift Eigentümlich Frei kann ich auch sonst nur empfehlen, wenn man nicht an der gleichgeschalteten deutschen Mainstreampresse irre werden will.
Ein Trauerspiel aus Hamburg
Immer wieder montags grüßt das Leitorgan der Republik. In dieser Woche titelt der „Spiegel“ vom „lebensgefährlichen Unsinn privater Schusswaffen“. Lebensgefährlicher Unsinn – voll von solchen emotionalen Kraftausdrücken ist auch der entsprechende zehnseitige Leitartikel. Dafür frei von Fakten.
Nicht weniger als 15 Redakteure haben an diesem Aufsatz geschrieben, eine ganze „Spiegel“-Mannschaft inklusive Auswechselspieler, als ob einer alleine soviel Kampagne nicht verantworten wollte. Mit dabei einmal mehr der Redakteur Michael Sontheimer, der zuletzt ernsthaft „schwarz-braune Allianzen“ zwischen traditionsbewussten Katholiken und Nazis ins Heft zeichnete. Sein Beweis: Ein unbekannter Sänger und dessen höchst faschismusverdächtige Textzeile: „Zeit, Mode, Mehrheit, Meinung, Masse, lauter Varianten und Ausdrucksformen des Nichts!“
Nun also zehn – man kann es nicht anders lesen: gehässige – Seiten über böse Schützenbrüder, gemeingefährliche Weidmänner und finstere Sportschützen. Der „Spiegel“, unter Stefan Aust von 1994 bis 2008 mit neoliberalen und oft realitätsnahen Anwandlungen, macht unter Mathias Müller von Blumencron (ef berichtete mehrfach) wieder offen linke Politik. Die Wortwahl von Sontheimer und den 14 Cos spricht für sich: „Schießprügel“, „Mordwerkzeug“ und „Wumme“ seien Waffen, als „grauenhafte“, „waffenstarrende“, „schneidige Worte“, „scharfer Wind“ und „Gift und Galle“ werden Gegenargumente bezeichnet, Jäger werden zur „Privatarmee“ und Waffenbesitzer zu „Fetischisten“ und „Waffenfreaks“.
[...]" weiterlesen
"[...]Fuhrs Taktik ist einfach: Teile und herrsche. 'Zuverlässige' Jäger vs. 'unzuverlässige' Sportschützen; 'harmlose' Traditions- und Olympiaschützen vs. 'psychisch zweifelhafte' Großkaliberschützen'. Letztere werden von ihm auch mit dem böswilligen Schimpfwort "Waffennarren" tituliert.
Es gibt aber keinen vernünftigen Grund dafür, dass Sportschützen auch Munition privat erwerben und aufbewahren dürfen. Im Unterschied zu den Jägern, die überall dort schießen dürfen und müssen wo sie jagen dürfen und müssen, ist den Schützen der Gebrauch ihrer Waffen nur auf dem Schießstand erlaubt. Nirgendwo sonst brauchen sie Munition.
Ihre Waffenerlaubnis bezieht sich nicht auf die Verteidigung von Heim und Herd. In der Ausübung ihres Sports wären sie nicht eingeschränkt, wenn Patronen generell nur bei den Schießstätten aufbewahrt würden. Dafür wäre wohl noch nicht einmal eine Gesetzesänderung erforderlich. Es ist nicht zwingend, dass die Ordnungsbehörden mit einer Erlaubnis zum Waffen- auch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb ausstellen.
Natürlich würde der Schützenverband auch gegen eine solche Regelung Sturm laufen. Er muss alle seine Mitglieder vertreten. Und das ist - waffenkulturell gesehen - eine ziemlich buntscheckige Truppe meistens völlig harmloser Art. Traditionsschützen, die mit Vorderladern auf Scheiben schießen, sind nicht amokgefährdeter als Brieftaubenzüchter.
Auch die klassischen Schießdisziplinen mit Luftdruck und Kleinkaliberwaffen oder das Flintenschießen auf Tontauben muss man als dem körperlichen und geistigen Wohlbefinden durchaus zuträgliche harmlose Sportarten betrachten. Und Biathlon ist zum Einschaltquotenbringer des Wintersports geworden.
Aber es gibt auch Ecken der Schießkultur, in denen es nicht so harmlos zugeht. Nach der Erfurter Katastrophe wurden sogenannte Pumpguns verboten. Kein Zivilist braucht eine solche Waffe. In den Bilderwelten des Kinos und der Computerspiele aber gehören sie zur Standardausrüstung bei Gewaltexzessen. Wer eine solche Waffe kaufte, hatte diese Bilder im Kopf. Ihr Verbot schiebt einem möglichen Umschlag von Fiktion und Fantasie in Realität von der Realitätsseite her einen Riegel vor.
Nach Winnenden nun ist die Frage, ob großkalibrige Pistolen oder Revolver in Privathand etwas zu suchen haben, nicht von der Hand zu weisen. Es sind zuallererst diese Waffen, die auf Waffennarren eine Faszination ausüben. Und wenn jemand ein ganzes Arsenal solcher Waffen anhäuft, dann ist der Verdacht nur allzu berechtigt, dass nicht die Waffe das Mittel zum Sport, sondern der Sport das Mittel zur Waffe ist.
Wer den privaten Waffenbesitz verteidigen will, müsste eigentlich ein Interesse daran haben, Exzesse auf diesem Gebiet zu unterbinden. Die Schützenvereine stellen die Bedürfnisbescheinigungen für den Waffenerwerb aus. Sie könnten den Hahn zudrehen und unter Schützenbrüdern dafür sorgen, dass aus ihrem Sport nicht Waffenkult wird.
[...]"
"[...]Ein kluger Mann. Sollte sich jetzt ganz langsam die Vernunft durchsetzen? Ist es schon soweit? Schön wäre es.
Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) sieht keine Chancen, durch politische Maßnahmen einen Amoklauf wie in Winnenden zu verhindern. "Ich sehe nichts, was die Politik nach der Katastrophe von Winnenden ändern könnte", sagte Beck dem Hamburger Abendblatt. Die Vorschläge, die derzeit gemacht würden, seien "populistisch und vordergründig", sie entsprängen "der Hilflosigkeit und dem Drang, wahrgenommen zu werden", fügte Beck hinzu.
"Weder ein schärferes Waffenrecht noch unangemeldete Kontrollen könnten verhindern, dass Menschen so unverantwortlich mit ihren Gewehren und Pistolen umgehen, wie das bei den Eltern des Amokläufers offensichtlich der Fall war", sagte Beck. Das "Verkehrteste" wäre es nach seiner Ansicht, die Waffen von Sportschützen in den Schützenvereinen aufzubewahren. Denn die Vereinsheime und Schießstände lägen aus Lärmschutzgründen außerhalb der Ortschaften. "Wie will man ein ganzes Waffenarsenal dort einbruchsicher verwahren?", fragte Beck. "Das schafft kein Mensch."
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"In Deutschland befinden sich rund sieben Millionen gefährliche Schusswaffen legal in privater Hand. Bei dieser Zahl kann die Forderung nach Winnenden nur lauten: Abrüstung und Entwaffnung."Das paßt zu den fundamentalpazifistischen Tendenzen dieser Partei, die Waffen generell als böse und verabscheuungswürdig ansieht, was die an sich guten Menschen zu solch schrecklichen Taten wie in Winnenden treibt. M.E. eine Art negativer Fetisch. (Dabei wird freilich ausgeblendet, weshalb es - wenn der behauptete Zusammenhang tatsächlich existieren würde - nicht erheblich häufiger zu Amokläufen kommt. Interessant an der Forderung Roths ist ferner, daß sie ein nationales Waffenregister als direkte Vorstufe der propagierten allgemeinen "Entwaffnung" ansieht. Damit dürften sich alle weiteren Spekulationen, wozu dieses Register denn dienen könnte, erledigt haben.)
"[...]Ebenda kann man weiter nachlesen, wie ungeordnet sich teilweise die Entwaffnung vollzogen hat. Das Hauptanliegen der "Bürgerbewegten" war anscheinend nicht die geordnete Auflösung der Behörde MfS, sondern die Vernichtung der dort vorhandenen Waffen.
Zu uns kam eine Abordnung des Neuen Forums oder so, bestehend aus irgendwelchen Hausfrauen.
Waffenkammer auf: "Ohhh, die hatten ja so viele Waffen...!! Die hätten ja so viele erschiessen können...!"
Und in dem Tenor ging es weiter, werde ich nie vergessen!
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"[...] in vielen Rückblicken [wird] der spielerische und sportliche Charakter des Schießens stark betont. Der Umgang mit dem Gewehr, so haben Interviews im Rahmen des "Projektes Frievo" ergeben, wurde überwiegend als "normal" empfunden. Dazu trug sicherlich die frühzeitige Gewöhnung an militärische Geräte im Kindergarten bei, wo das Spielen mit Kriegsspielzeug bewußt forciert wurde.Die beobachtete Normalität - man könnte sie auch als informierte Unbefangenheit und Nicht-Mystifizierung von Waffen bezeichnen - ist den Autoren des Buches natürlich ein Dorn im Auge, weshalb sie kategorisch fordern: "Kein Kriegsspielzeug in Kinderhände!"
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