Dienstag, 30. Juni 2009

30.06.2009: Video des Tages

Heute: St. Petersburg mit den Augen von Künstlern gesehen. Passend dazu ein Musikstück von DDT mit dem Titel "Tschjornyj pjos, Peterburg" (dt.: Schwarzer Hund, Petersburg).




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01.07.2009: Video des Tages
Museen in Rußland

Sonntag, 28. Juni 2009

28.06.2009: Video des Tages

Das heutige Video mit dem Titel "Guns in America" ist die Aufzeichnung einer Podiumsdiskussion, die am 7. April an der Woodrow Wilson School of Public and International Affairs stattgefunden hat. Anknüpfungspunkt für die Veranstaltung war eine Ausstellungseröffnung (siehe auch hier).
Während der Diskussion ging es auch um waffenrechtliche Fragen, aber nicht nur. Besonders wichtig erscheinen mir die Ausführungen des ersten Referenten (ein Jurist!), der auf die kulturellen Grundlagen des Waffenrechts hingewiesen hat. In einer Gesellschaft, in der Waffen ein normaler Alltagsgegenstand sind, wird anders darüber gedacht und geredet als dort, wo sie kaum ein Bürger aus eigener Anschauung kennt. Das sollte auch uns zu denken geben, denn in Deutschland argumentieren wir derzeit noch viel zu legalistisch.



Samstag, 27. Juni 2009

27.06.2009: Videos des Tages

In der heutigen TV-Dokumentation aus Rußland geht es um Scharfschützen bei Militär und Polizei.




(Teil 1)



(Teil 2)



(Teil 3)

Freitag, 26. Juni 2009

26.06.2009: Video des Tages

Während der letzten Tage habe ich mich ein wenig rar gemacht, wofür es allerdings dringliche Gründe gab. Da ich vor heute abend kaum zum Schreiben eines neuen Beitrags kommen werde, mögen sich meine Leser doch bis dahin mit dem folgenden Video unterhalten. Es enthält seltene Filmaufnahmen aus dem Russischen Bürgerkrieg, die mit dem zeitgenössischen kommunistischen Kampflied "Belaja Armija, Tschjornyj Baron" (dt.: Weiße Armee, schwarzer Baron) unterlegt sind.



Montag, 22. Juni 2009

22.06.2009: Video des Tages

Im heutigen Video wird ein Anschütz Biathlongewehr mit Zielfernrohr vorgestellt. Eine interessante Kombination.



Sonntag, 21. Juni 2009

21.06.2009: Musik des Tages

Heute: Der Zensursula-Song.



Samstag, 20. Juni 2009

20.06.2009: Video des Tages

Im heutigen Video werden die Messermodelle Tuition und Summa von Columbia River Knife & Tool vorgestellt.



Freitag, 19. Juni 2009

Eine Warnung an alle ...

... die immer noch der irrigen Meinung sind, in Waffenforen würde von den Medien nicht eifrig mitgelesen. Heute war - wie mir Sitemeter berichtet hat - zum Beispiel der WDR bei WO und dann hier bei Backyard Safari zu Besuch (schönen Gruß nach Köln! ;-)). Seit einigen Wochen wird mein Blog von Journalisten und Behörden intensiv verfolgt. (Auch an dieser Stelle noch ein Gruß an die genannten Herrschaften! ;-))
Merke: Wir agieren nicht im luftleeren Raum.


Bericht aus Berlin V


Kommen wir heute zum letzten Teil der Serie über die öffentliche Anhörung des Bundestagsinnenausschusses, die am Montag in Berlin stattfand. Nachfolgend sollen die Ausführungen der Sachverständigen und Politiker dargelegt werden, die sich dort als Waffengegner i.w.S. positioniert haben, wobei ich analog zum Teil III vorgehe.


Zunächst zu Bernd Carstensen, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Bundes deutscher Kriminalbeamter (der kleinsten Polizeigewerkschaft hierzulande). Er hat sich darum bemüht, seine waffenbesitzerfeindliche Meinung mit Sachargumenten zu kaschieren. So begann er seine Ausführungen damit, daß er andere Tatmittel als Schußwaffen konsequent ausblenden und sich auch nur auf den eng begrenzten Bereich der „school shootings“ konzentrieren wolle. Damit hat Carstensen eine Argumentationslinie vorgegeben, der im Verlauf der Veranstaltung viele seiner anwesenden Gesinnungsgenossen folgen sollten: Die komplexe Wirklichkeit mit ihrer Vielzahl von Straftaten, Begehungsformen und Tatmitteln wird in extremer Weise auf einen sehr kleinen Ausschnitt reduziert, innerhalb dessen dann argumentiert wird und in dem die gemachten Vorschläge möglicherweise als sinnvoll erscheinen könnten. So werden von Carstensen z.B. (geplante) Gewalttaten an Schulen mit Sprengmitteln oder Stichwaffen ignoriert, ebenso wie der Amoklauf in den Niederlanden, bei dem kürzlich ein Auto benutzt wurde.
Diese „Argumentationsweise“ erinnert den geneigten Beobachter an Pippi Langstrumpf: „… ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt …“

In diesem Kontext hat Carstensen dann seine Forderungen vorgetragen. Bei allen bekanntgewordenen „school shootings“ der letzten Jahre hätten den Tätern nur legal besessene Waffen zur Verfügung gestanden. Es gebe somit eine Schnittstelle zwischen legalem Besitz und illegaler Nutzung. Und da die Ereignisse von Winnenden unter dem derzeit gültigen Waffengesetz stattgefunden haben, müsse selbiges Gesetz eben verschärft werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Absurdität dieses Arguments, denn in Winnenden ist mehrfach – bevor es auch nur ein einziges Opfer gab! – gegen das geltende WaffG verstoßen worden. Würde man Carstensens bizarrer Logik folgen, dann hieße dies, daß der Verstoß gegen ein Gesetz dessen Verschärfung rechtfertige. Dem ist jedoch die alte Regel des römischen Rechts entgegenzuhalten: „Abusus non tollit usum“ – Mißbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf.

Sodann kam Carstensen auf sein Lieblingsthema: Trennung der Aufbewahrung von Waffen und Munition, damit beides nicht gleichzeitig zur Verfügung steht sowie die zentrale Lagerung der Munition. Für ein sei keineswegs nachvollziehbar, daß solche Großlager eine erhöhte Anziehungskraft auf kriminelle Elemente ausstrahlen würden, was von mehreren anderen Sachverständigen vorgetragen worden war. Man müsse eben auf den „höchsten technischen Sicherheitsstandard“ dringen. Da dieser – angesichts der Dimensionen – extrem teuer ist, implizieren Carstensen und der BDK wohl, daß man die Zahl der Legalwaffenbesitzer am einfachsten reduzieren könne, wenn man die Ausübung ihres Hobbys erheblich verteuert.

Gegen Ende der Anhörung, als es nochmals um die Praktikabilität der zentralen Lagerung ging (die von den anwesenden Innenministern strikt abgelehnt wurde), hat Carstensen dann seinen Offenbarungseid geleistet: „Das ist noch nicht zu Ende gedacht!“ M.a.W.: Er räumt ein, daß seine Ideen Hirngespinste sind, deren Wirksamkeit höchst zweifelhaft ist! Gleichwohl dürfe die Politik sich dem nicht verweigern und müsse das WaffG verschärfen. Damit hat sich auch ein Polizeibeamter, den man eigentlich für einen Mann der Praxis halten mochte, als ideologisch bornierter Verfechter symbolischer Anlaßgesetzgebung (die der Abg. Wiefelspütz wohl „unvernünftig“ nennen würde) ins Aus geschossen.


Zum Auftritt des „Sachverständigen“ Roman Grafe von Sportmordwaffen habe ich hier schon etwas geschrieben; seine schriftliche Stellungnahme ist hier zu finden. Wie bereits ausgeführt, hat er sich durch seine globalen Beschimpfungen den (berechtigten) Unmut der Abgeordneten zugezogen. Der Ausschußvorsitzende Edathy wies ihn sogar darauf hin, daß es in der Geschichte des Bundestages noch nie zuvor einer neugegründeten Privatinitiative gelungen sei, innerhalb so kurzer Zeit so massiven Einfluß auf ein Gesetzgebungsverfahren zu gewinnen, weshalb etwas Höflichkeit angebracht sei. Dessenungeachtet hat Grafe seine Pöbeleien fortgesetzt. Sein gesamter Auftritt – eingeladen hatten ihn die Grünen – diente m.E. ausschließlich der öffentlichen Provokation. Angefangen mit der „Demo“ vor Beginn der Anhörung, an der auch Grafe teilnahm, bis hin zu seinen Ausfälligkeiten. Auch seine Vorbeterin, die Abg. Stokar von den Grünen, hat sich aufgeführt, als ginge es ihr vor allem darum, möglichst viel verbrannte Erde im Bundestag zurückzulassen. Anders kann man sich ihre unsachlichen Verdrehungen, ihre Halb- und Unwahrheiten sowie ihr Gift-und-Galle-Spucken nicht erklären.

Die Ausführungen Grafes waren allerdings insofern höchst interessant, als sie einen Einblick in die Denk- und Argumentationsweise der Waffengegner ermöglichen. Der Mann bezeichnet sich selbst als Künstler und so war auch sein Auftreten, welches ausschließlich emotional geprägt war und versucht hat, jede Versachlichung der Debatte zu verhindern. Grafe begann mit der pseudophilosophischen (und der abendländischen Rechtstradition widersprechenden) Einlassung, jeder Mensch sei mitverantwortlich für alles Unrecht in der Welt. Somit trügen auch alle Legalwaffenbesitzer Mitschuld an der Ermordung der Schülerin Nicole in Winnenden.
In der Politik seien einzig die Grünen, die den privaten Waffenbesitz schon immer einschränken wollten, frei von einer solchen Mitschuld, während alle anderen Parteien – und besonders ihre Abgeordneten im Innenausschuß – ebenfalls Schuld auf sich geladen hätten.

Bemerkenswert ist ferner, daß Grafe nicht gewillt ist anzuerkennen, daß es sich bei der Ausübung des Schießsports um ein grundrechtlich geschütztes Tun handelt. Waffenbesitzer sind für ihn anscheinend vogelfrei und stellen eine latente Gefahr dar: „Sportschützen sind Mordschützen“. Sie seien – im Gegensatz zu den Ausführungen des Staatsanwalts Hofius – keineswegs gesetzestreue Bürger, sondern würden häufig Gewaltdelikte begehen, so daß ein Generalverdacht gegen diese Bevölkerungsgruppe nicht nur gerechtfertigt, sondern längst überfällig sei. Um seine bizarren These zu belegen, verwies Grafe auf einen Artikel des vom BMI abgesägten Ministerialrats Brenneke (der für seine Falschheit einschlägig bekannt ist) in der Zeitschrift Kriminalistik. Diese „Tatsachen“ würden jedoch, so Grafe, von der allmächtigen „Waffenlobby“, die sich – verschwörungsgleich wie eine Krake – in ganz Deutschland festgesetzt habe, unterdrückt. Usw. usf.

Insgesamt hat Grafe sich selbst und seiner Initiative einen Bärendienst erwiesen, denn in der Politik wird ihn künftig wohl niemand mehr ernstnehmen. Allerdings denke ich, daß dies auch so beabsichtigt war und es den Grünen, die ihn eingeladen hatten, vor allem auf den provokativen und böswilligen Rundumschlag ankam.


Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden war mit drei Personen präsent. Neben Prof. Dr. Britta Bannenberg waren dies die beiden hauptamtlichen Funktionäre Gisela Mayer und Hardy Schober. Die Einladung an das Aktionsbündnis war von allen Fraktionen gemeinsam ausgesprochen worden. Als Sachverständige ist Frau Bannenberg aufgetreten, während Frau Mayer das Eingangsstatement abgegeben hat.

Mayer trug dort denselben Sermon vor, der bereits aus ihren anderen öffentlichen Auftritten bekannt war. Nach dem Mord an ihren Kindern müsse irgendetwas getan werden, egal was. Gut, man kann dies angesichts ihrer Trauer menschlich verstehen, es rechtfertigt jedoch nicht, daß sie sodann nicht einfach nur krude Thesen, sondern sogar glatte Lügen vorgetragen hat, um noch einmal zusätzlich auf die Tränendrüse zu drücken. So etwa die Behauptung, daß in Winnenden ein Geschoß im Kaliber 9 x 19 mm zuerst einen 8 cm dicken Türrahmen durchschlagen, dann den Körper einer Lehrerin durchbohrt und erst danach in einem Aluminiumrahmen steckengeblieben sei. Dies hört sich dramatisch an, ist aber absurd, wie jeder weiß, der sich auch nur ein wenig mit Ballistik auskennt.

Es sei, so Mayer weiter, eine „Fehlentscheidung“ gewesen, daß man in Deutschland Großkaliberwaffen im Schießsport zugelassen habe. Diese Behauptung ist ebenfalls erwiesenermaßen unwahr. Großkaliberwaffen werden seit Menschengedenken im Schießsport eingesetzt. Unter allen nach 1955 in der Bundesrepublik geltenden Waffengesetzen war der private Besitz von GK-Waffen legal möglich. Ferner erschließt sich mir nicht, auf welches angeblich so einschneidende Ereignis die Frau abheben will?! Worin bestand die angebliche „Fehlentscheidung“, wer soll diese getroffen haben?
Und so ging es weiter. Mayer plädiert natürlich für biometrische Sicherungen und die zentrale Lagerung. Zumindest müßten Waffen und Munition getrennt werden, wie es in der Schweiz vorgeschrieben sei (was ebenfalls erwiesen unwahr ist, vgl. § 26 des schweizerischen WaffG).
Ferner der (lächerlich anmutende) Verweis auf die angeblich vorbildliche Situation in Großbritannien: Seit dem Kurzwaffenverbot 1997 habe es dort keinen Schulamoklauf mehr gegeben. Das mag stimmen, doch ist die Gewaltkriminalität mit Schußwaffenverwendung im allgemeinen geradezu explodiert. Doch dies wird vom Aktionsbündnis konsequent ausgeblendet; wie bereits Carstensen bastelt man sich die Wirklichkeit so lange zurecht, bis sie zur eigenen Ideologie paßt.

Dann hat sie schließlich die Katze aus dem Sack gelassen: Sie erwarte, daß die Waffenbesitzer zukünftig auf ihr Grundrecht aus Art. 13 GG freiwillig verzichten (d.h. es gäbe ein unbeschränktes Betretungsrecht der Behörden). Anderenfalls dürfe eine Aufbewahrung von Waffen in Privatwohnungen nicht zugelassen werden. Schließlich sei Waffenbesitz ein von der Gesellschaft ausnahmsweise verliehenes „Privileg“, für das man, sofern man es in Anspruch nehmen wolle, auf seine Grundrechte verzichten müsse.
Nun ist in Deutschland die Frage umstritten, inwieweit ein Bürger freiwillig auf ein Grundrecht verzichten könne, umstritten. Wurde dies früher vom Bundesverfassungsgericht strikt abgelehnt, so vertritt die Rechtsprechung heute eine etwas differenziertere Auffassung. Gleichwohl ist unstrittig, daß ein Grundrechtsverzicht immer freiwillig erfolgen muß und nicht zur gesetzlichen Voraussetzung für eine behördliche Erlaubnis gemacht werden darf (vgl. Art. 1 III GG). Zudem ist - das ist geklärt - die Menschenwürde (Art. 1 I GG) unaufgebbar. Wie das BVerfG in der Entscheidung zum Großen Lauschangriff festgestellt hat, beinhaltet der Schutz der Wohnung gem. Art. 13 GG auch einen von Art. 1 I GG geschützten Menschenwürdekern. Folglich ist ein rechtswirksamer Verzicht auf den Schutz, den Art. 13 GG einem Bürger gewährt, nicht möglich. Da Art. 79 III GG eine Änderung von Art. 1 GG verbietet, ist es legal in der derzeit geltenden Verfassungsordnung nicht möglich, das von Mayer und ihrem Aktionsbündnis postulierte Ziel zu erreichen – es sei denn, diese Herrschaften zetteln eine gewaltsame Revolution an.

Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist ferner interessant, wie vehement Mayer & Co. leugnen, daß es sich beim privaten Waffenbesitz an sich ebenso wie bei den damit verbundenen Verwendungen (Jagd, Schießsport etc.) um die aktive Grundrechtsausübung freier Bürger handelt. Die Artikel 2 I, 14 und 12 des Grundgesetzes werden vollständig negiert. Es wird nicht einmal eine Abwägung im juristischen Sinne durchgeführt, sondern lapidar erklärt, Waffenbesitz sei ein von der Gesellschaft verliehenes Privileg (für das wir gefälligst untertänigst dankbar zu sein hätten).
Ich habe es noch nie erlebt, daß jemand, der großen Bevölkerungsgruppen einfach die Grundrechte abspricht, im Bundestag öffentlich auftreten und seine absonderliche Meinung verbreiten durfte. Es ist beschämend, daß von den Abgeordneten – darunter viele Juristen – keiner aufgestanden ist und Mayers unverhohlene Aufforderung zum Verfassungsbruch zurückgewiesen hat. Darf sich dort demnächst vielleicht sogar die NPD als „sachverständig“ zu Fragen des Ausländerrechts äußern?

Schließlich meinte sie, daß die regelmäßige Wettkampfteilnahme zwingend erforderlich sein müsse, damit jemand Waffen besitzen darf. Woraufhin ein anderer Zuhörer halblaut den sehr treffenden Satz gemurmelt hat: „Verkauft die etwa ihren Tennisschläger, wenn sie eine Weile nicht Tennis spielt?“


Die Kriminologin Britta Bannenberg hat ebenfalls ein umfangreiches Papier eingereicht; im folgenden werde ich mich jedoch auf ihren mündlichen Vortrag konzentrieren. Sie sieht Legalwaffen prinzipiell als Risiko. Im Fall der „school shootings“ trügen die Täter andere Merkmale als die sonst üblichen Gewalttäter: eher schwächlich usw. usf. Die grundsätzlich männlichen Täter würden immer eine hohe Waffenaffinität aufweisen und sich gern damit schmücken, was typisch sei. Sobald sie irgendwie Zugang zu Waffen hätten, ändere sich die Tatplanung, denn anstatt die von ihnen gehaßten Menschen etwa zu erstechen oder anzuzünden, würden sie sie erschießen. Auch hätten Großkaliberwaffen das Image „brachialer Mordgewalt“ und würden damit die Phantasie der Täter anregen. Überdies seien diese Tätertypen angeblich nicht fähig, sich auf dem Schwarzmarkt mit Waffen zu versehen, so daß bei Schulamokläufen ebenso wie bei Familienauslöschungen fast ausschließlich Legalwaffen verwendet würden. (Das Gegenteil ist richtig, siehe hier).

Dann wurde es allerdings richtig heftig und man muß sich fragen, inwieweit diese Hochschullehrerin als Sachverständige geeignet war. Sie hat zwar unumwunden zugegeben, daß sie weder von Waffentechnik noch von Waffenrecht Ahnung habe, hat aber dennoch munter drauflos schwadroniert. So wurde etwa behauptet, in allen Haushalten der Täter von Schulamokläufen habe es neben legalen auch illegale Waffen gegeben. Wo bleiben die Belege für diese kühne These? Weiters müßten angeblich ganz „neue Grundsatzfragen“ gestellt und diskutiert werden, wie etwa die Reduzierung der Zahl der Sportschützen oder eine – sehr diffus begründete – Begrenzung der Magazinkapazität. Das blieb doch alles sehr abstrakt, um nicht zu sagen: weltfremd. Ferner plädierte sie für eine sehr strenge Bedürfnisprüfung.
Aber jetzt kommt’s: Das Wiederladen von Munition müsse unbedingt verboten werden, denn es sei nicht hinnehmbar, daß sich ein Waffenbesitzer – sofern er zusätzlich über eine Erlaubnis nach § 27 SprengG verfügt – seine Munition selbst herstelle. Ebenso sollten quantitative Begrenzungen der Munitionsmenge eingeführt werden, die eine Privatperson erwerben und besitzen dürfe. Womit sie diese Forderungen im einzelnen begründet, hat sie leider verschwiegen. Gibt es dafür stichhaltige, wissenschaftlich belegbare Gründe oder ist das nur eine der ideologischen Forderungen ihres Auftraggebers aus Winnenden?

An einer entscheidenden Stelle konnte allerdings auch Bannenberg, trotz allen Wollens und ihrer ideologischen Grundeinstellung (contra Waffenbesitz) nicht über ihren Schatten als Wissenschaftlerin springen. Die Abg. Stokar (Grüne) hatte ausgeführt, daß ihr junge Polizeibeamte gesagt hätten, sie würden sich durch ihre Dienstpistole anders fühlen, hätten insbesondere ein stärkeres Machtgefühl. Bannenberg sollte nun die Frage beantworten, welche psychischen Folgen der Umgang mit GK-Waffen für junge Menschen habe. Darin war implizit das Credo der ideologisch motivierten Waffengegner enthalten, wonach erst die „böse“ Waffe den an sich „guten“ Menschen zu Tötungsphantasien verführen würde.
Auf dieses Glatteis hat sich Frau Bannenberg nicht begeben! Sie antwortete mehrmals, daß diese spezifische Täterpersönlichkeit die Waffe suche, nicht jedoch die Waffe den Täter macht. Weder Waffen noch Medien lösen bei einem so disponierten Menschen die negative Entwicklung aus, sondern wirken lediglich verstärkend.
(Erfreuen wir uns daran, daß sich die Frau Professorin wenigstens einen letzten Rest von wissenschaftlicher Redlichkeit bewahrt hat.)


Diese Niederlage konnte die Abg. Silke Stokar allerdings nicht davon abgehalten, ihre o.g. These, die absurd und nicht belegbar ist, gestern im Plenum des Bundestages zu wiederholen. Doch zurück zur Anhörung. Dort hat sich Stokar – wie gewohnt – über die angeblich allmächtige „Waffenlobby“ beklagt. Besonders interessant war ihre Begriffswahl: Wenn sich Waffengegner zu Aktionsgruppen zusammenschließen, in die Medien gehen und mit dubiosen Methoden Unterschriften sammeln, dann bezeichnet sie das als „Zivilgesellschaft“. Wenn sich hingegen die Legalwaffenbesitzer – ebenfalls Privatpersonen! – mehr schlecht als recht organisieren und ein paar Briefe an ihre Bundestagsabgeordneten richten, dann handele es sich dabei um die „Waffenlobby“, die eine kleine, aber gefährliche Minderheit darstelle, während die Waffengegner für die Mehrheit besagter „Zivilgesellschaft“ stehen würden.

Aus Stokars Sicht betreiben Sportschützen, die GK-Waffen verwenden, „Extremsportschießen“. Dieses problematische Phänomen habe es bis 1980 nicht gegeben. Hier bleibt allerdings offen, was sie hier gemeint hat (siehe meine Ausführungen oben unter Mayer). Was ist denn 1980 angeblich so einschneidendes geschehen? Oder ist diese Jahreszahl nur Stokars blühender Phantasie entsprungen, so wie vieles andere auch?
Schließlich hat diese Abgeordnete einen erneuten Einblick in die totalitären Denkmuster gewährt, die bei den Grünen im allgemeinen und bei ihr, Stokar, im besonderen herrschen. Als das Gespräch auf das Waffenrecht in der DDR kam, warf sie laut und freudig erregt ein: „In der DDR war nicht alles schlecht!“ Wohlgemerkt: Die Frau gehört einer Partei an, die für sich reklamiert, Erbe der ostdeutschen Bürgerrechtsbewegung zu sein!


Eine recht kuriose Auseinandersetzung hat es um ein paar Zahlen gegeben. Die Abg. Ulla Jelpke (Linke) hatte behauptet, daß nur 10 % der Sportschützen ihre Privatwaffen zuhause aufbewahren würden, weshalb die zentrale Lagerung doch kein Problem sein könne. Dem ist – zu recht! – von den Sachverständigen Hofius und Kohlheim widersprochen worden. Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die meisten lagern ihre Waffen (selbstverständlich) bei sich daheim.
Eine zweite Zahlenfrage betraf die Anzahl der aktiven Großkaliberschützen. Sie wurde von Jürgen Kohlheim mit einem Schätzwert von ca. 500.000 beantwortet.


Schließlich ist der Abg. Wolfgang Gunkel (SPD) zu erwähnen, der sich dort als polizeilicher Experte aufgespielt, aber trotzdem von Unwissenheit nur so gestrotzt hat. So ist er Carstensen beigesprungen und hat behauptet, die zentrale Lagerung von Waffen würde keineswegs eine höhere Kriminalität generieren, denn auch in behördliche Waffenlager gäbe es so gut wie keine Einbrüche. Dem hat nicht nur der Staatsanwalt Hofius deutlich widersprochen, auch die Ereignisse der letzten Wochen beweisen das exakte Gegenteil. Der Diebstahl von zwei KK-Pistolen aus einem Schützenheim in Eislingen, mit denen dann später gemordet wurde, sei nach Gunkels Auffassung kein Einbruch im eigentlichen Sinne gewesen.
(Da haben wir es wieder, wie zuvor schon bei Carstensen, Mayer u.a.: Die Waffengegner basteln sich abstruse Privatdefinitionen zurecht und streuen so ihre Falschaussagen in ein unwissendes, aber leichtgläubiges Volk. Damit entziehen sich ihre Aussagen jedoch jeder ernsthaften Diskussion, denn die würde eine intersubjektive Vermittelbarkeit voraussetzen. Darum ja auch die Ideologie mit ihren gebetsmühlenhaft wiederholten Glaubenssätzen.)
Zudem hat der Sozialdemokrat Gunkel ganz klar für eine zentrale Lagerung plädiert und insoweit seinem Parteigenossen, dem Innenminister Hövelmann widersprochen. Dabei hat Gunkel unverhohlen zum Ausdruck gebracht, daß ihn die ausführlich behandelte Kostenfrage nicht störe: dann müssen die Waffenbesitzer eben zahlen, koste es, was es wolle.


PS: Ich möchte es nicht versäumen, dem Abg. Sebastian Edathy (SPD) für seine besonnene und kluge Leitung der auch emotional belastenden Sitzung zu danken.

PPS: Gestern Abend hat nun das Plenum des Bundestages die Verschärfung des Waffengesetzes in zweiter und dritter Lesung gebilligt. Damit kommt der Auswertung der Anhörung des Innenausschusses nur noch dokumentarischer Wert zu. Dennoch war es für mich hochinteressant einen Blick auf unsere Gegner zu werfen. Sie sind zwar keine argumentativen Schwergewichte, haben dafür aber einen ungeheuren Einfluß auf Politik und Medien. Und die Hoffnung, daß diese Gruppen irgendwann von selbst zerfallen würden, trügt. Die fühlen sich wie Missionare auf dem Kreuzzug. Das schweißt sie ebenso zusammen wie das Geld, was sie erhalten und Unterstützung durch etablierte politische Kräfte und große Teile der Medien. Wir dürfen unsere Gegner nicht unterschätzen!


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Donnerstag, 18. Juni 2009

Bericht aus Berlin IV


Heute ausnahmsweise etwas weniger Bericht und mehr Kommentar.

Während der Anhörung am Montag haben sich mehrere Mitglieder des Innenausschusses darüber beklagt, daß ihnen gegenüber in mehreren Internetforen ein oft beleidigender, z.T. sogar „menschenverachtender“ Ton herrsche. Die Grünenpolitikerin Stokar verstieg sich sogar dazu, Waffenbesitzern, die sich unfreundlich über ihre Person geäußert hätten, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) abzusprechen. Nun ist es wahr, daß ein Großteil der deutschen Politiker in den besagten Foren nicht gut wegkommt. Doch dies ist nicht Ausdruck von Böswilligkeit o.ä., sondern hat konkrete, nachvollziehbare Ursachen.

Seit Mitte März 2009 rollt über die deutschen Legalwaffenbesitzer eine intensive mediale Hetzkampagne hinweg, die der Stigmatisierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe dient. Dergleichen hat es vergleichbar nur in den finstersten Kapiteln der deutschen Geschichte gegeben. Daher kann es wohl niemanden überraschen, wenn einige der so diffamierten mittlerweile recht dünnhäutig sind und mit ihrer Meinung über gewisse Politiker und Medien nicht hinterm Berg halten.

Gerade Frau Stokar hat selbst Anlaß für schärfste Reaktionen gegeben, indem sie – öffentlich! – Sportschützen als „Waffennarren“ und „Waffenfetischisten“ beschimpft hat. Wer derart kräftig austeilt, muß auch kräftig einstecken können! Da hilft es nicht, im Anhörungssaal Kreide zu fressen und die beleidigte Leberwurst zu spielen.
Ferner darf nicht in Vergessenheit geraten, daß es die Grünen waren, die die politische Kultur Deutschlands um Gewalttätigkeit und Verbalinjurien „bereichert“ haben. Man denke insoweit nur an Joschka Fischers Handgreiflichkeiten gegen Polizeibeamte sowie seinen 2004 im Bundestag getätigten Ausspruch: „Mit Verlaub, Herr Präsident – Sie sind ein Arschloch!“ Daher steht es den Grünen nicht an, sich als Lehrmeister in gesitteter politischer Kommunikation aufzuspielen.

Auch Teile der Sozialdemokratie sind uns gegenüber bei weitem nicht so zugetan wie die Herren Wiefelspütz oder Edathy (vgl. hier und hier). So wurde mehrfach versucht, uns mit der Faschismuskeule zu traktieren und in die Nähe von Neonazis zu rücken – wohlwissend, daß dies heutzutage einem gesellschaftlichen Todesurteil gleichkommt. Angefangen hat dies mit Michael Naumann in der Zeit, jetzt hat Mathias Brodkorb auf seiner Webseite nachgelegt. Angesichts dieser geballten Infamie muß der Vorwurf der „Menschenverachtung“, der jüngst aus Reihen der SPD erhoben worden ist, zurückgewiesen werden. Auch hier gilt: Auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil.

Die Verwirrung und Verärgerung der Politiker hat aber noch andere, tiefer liegende Gründe. Erstmals tritt ihnen Widerstand aus der Mitte der Gesellschaft entgegen. Es sind nicht mehr nur (vermeintliche) Randgruppen wie die Internetnutzer, die man – sofern sie gegen staatliche Zensurmaßnahmen eintreten – auf eine Stufe mit Pädophilen stellen kann, um sie mundtot zu machen. Der friedliche und – entgegen anderslautender Berichte – ziemlich unorganisierte Protest der Waffenbesitzer gegen die nicht erforderliche Anlaßgesetzgebung hat der politischen Klasse gezeigt, wie dünn die Legitimitätsdecke ist, auf der sich unser Staatswesen mittlerweile bewegt. Was sich in demoskopischen Untersuchungen nur in sehr abstrakten Begriffen wie Stimmenverluste der Großparteien, Nichtwählen, Ungültigwählen oder der Wahl von Protestparteien darstellt (und manchmal mit Wählerbeschimpfung bekämpft wird), wird nun konkret. Es sind nicht mehr nur anonyme Wahlverweigerer, die der Politik zu schaffen machen, sondern ganz konkrete Personen mit einem Namen, einem Gesicht und einer Anschrift, die sich nicht gescheut haben, ihrer Verärgerung Luft zu machen. Kein diffuses Phänomen mehr, sondern wirkliche Menschen.

Daran ist die elitäre politische Klasse nicht gewöhnt. Die Menschen, die ihr sonst im Raumschiff Berlin vorgeführt werden, sind oft genug organisierte „Jubelperser“: Schüler, die artig ein Gedicht aufsagen, Jugendliche, die sich – mehr oder weniger gelangweilt – staatsbürgerkundliche Referate anhören etc. Doch welcher Otto-Normalbürger schreibt schon an seine Bundestagsabgeordneten, um einen Gesetzentwurf offen zu kritisieren? Wer nimmt sich schon die Zeit, um in die Welt der Politik mit ihren Drucksachen, Ausschüssen und Arbeitskreisen einzutauchen? Bei vielen Bürgern ist dies sicher ihrer Bequemlichkeit geschuldet; im Zweifelsfall wird eben auf „die da oben“ geschimpft, ohne die Hintergründe zu kennen oder überhaupt kennenlernen zu wollen. Und die politische Klasse hatte sich damit ganz gut eingerichtet. Und dann kommen die Waffenbesitzer daher und wagen es sich, mit ihren Briefen und E-Mails das eingefahrene System zu behelligen – wobei sie eine deutliche Sprache führen, was vielen Politikern fremd ist und z.T. wohl als Majestätsbeleidigung empfunden wird.

Die Auseinandersetzung um das Waffenrecht hat eine wahre Bürgerbewegung entstehen lassen: Viele davon negativ betroffene Bürger, die zuvor kaum in der Lage waren, einen Abgeordneten von einem Minister zu unterscheiden, kennen sich jetzt in den Abläufen eines Gesetzgebungsverfahrens fast so gut aus, als hätten sie eine staatsrechtliche Vorlesung besucht.
Die politische Klasse wäre, wenn sie es mit ihrem Credo der demokratischen Partizipation ernst meinen würde, froh über dieses massive Bürgerengagement. Statt dessen wird es mit dem Unsinnswort „Waffenlobbyismus“ belegt – auch von den Medien, denen in einer funktionierenden Demokratie eine entscheidende Rolle bei der Meinungsbildung zukommt. Damit wird deutlich, daß beide – Politik und Medien – im großen und ganzen versagt und so unserem demokratischen Rechtsstaat geschadet haben, der auf das vernünftige und abgewogene Urteil seiner mündigen Bürger angewiesen ist. In der Realität werden wir jedoch wie unmündiges Stimmvieh behandelt, das alle vier Jahre an die Wahlurnen getrieben wird, ansonsten aber den Mund halten und die lieben Damen und Herren Politiker mal machen lassen soll. Und das ist leider nicht nur beim Waffengesetz der Fall.

Fortsetzung folgt.


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18.06.2009: Musik des Tages

Heute: "Der Gott, der Eisen wachsen ließ, der wollte keine Knechte" von Ernst Moritz Arndt aus dem Jahr 1812.



Mittwoch, 17. Juni 2009

Bericht aus Berlin III


Beginnen wir mit den Sachverständigen und Politikern, die der großen Koalition nahestehen oder die Interessenverbände der Legalwaffenbesitzer repräsentieren. Die übrigen folgen dann im Teil V. Der zwischengeschaltete vierte Teil wird sich mit den von einigen Abgeordneten bemängelten Stilfragen beschäftigen.
Nachfolgend werden vor allem die mündlich gemachten Ausführungen wiedergegeben, die jedoch mit den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zusammengesehen werden müssen (soweit diese vorliegen, was bei den beiden Innenministern nicht der Fall ist).


Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist mir vor allem dadurch aufgefallen, daß er sich über die – aus seiner Sicht – politisch zu aktiven Legalwaffenbesitzer mokiert hat, die mit ihren Briefen und E-Mails an die Politik herangetreten sind. Diese würden sich zu sehr über ein vernünftiges und angemessenes Gesetz aufregen. Insbesondere den Fragen der Einschränkung des Grundrechts aus Art. 13 GG im Zusammenhang mit unangekündigten behördlichen Kontrollen der sicheren Waffenaufbewahrung würde zuviel Gewicht beigemessen; es handele sich dabei nur um ein „theoretisches Problem“, welches keinerlei Praxisrelevanz habe. Überhaupt hat mir Herrmann einen etwas unwirschen Eindruck gemacht, als wollte er den Legalwaffenbesitzern sagen: Haltet endlich den Mund und schluckt die Kröte!
Des weiteren seien in Bayern die Verbände aktiv und kooperativ an der Umsetzung des Waffenrechts beteiligt – ein Punkt, der am Montag noch mehrfach angesprochen worden ist und der den Verdacht erhärtet, daß es vielen Politikern um eine stärkere Inpflichtnahme der Verbände geht, die bis hin zu Spitzeldiensten in das Privatleben der Mitglieder reichen könnte.

Im Hinblick auf das geplante nationale Waffenregister plädiert Herrmann für eine dezentrale Lösung, die auf der Koordination der Länder aufbaut. Eine neue Bundesbehörde sei nicht erforderlich. Außerdem hat sich im Verlauf der Anhörung herausgestellt, daß nach wie vor nicht geklärt ist, wie die Kosten des Registers verteilt werden.
Auf die kritische Frage des Abg. Hartfrid Wolff (FDP) nach den angedachten biometrischen Sicherungssystemen antwortete Herrmann, daß diese Systeme das Leben erleichtern würden und er schon deshalb von den Legalwaffenbesitzern erwarte, daß sie deren Einführung begrüßen. Ferner gebe es bereits „überzeugende Systeme“ auf dem Markt, die auch von mehreren Herstellern kämen, weshalb nicht zu besorgen sei, daß durch eine gesetzliche Vorgabe ein faktisches Monopol geschaffen würde. (Was angesichts der Aktivitäten und der derzeitigen Marktstellung der Fa. Armatix allerdings unzutreffend ist.)


Herrmann, der schon um 17.45 Uhr die Anhörung verlassen mußte, wurde die Schau von seinem sachsen-anhaltischen Kollegen Holger Hövelmann (SPD) gestohlen, der während interessante Einblicke sowohl in seine Denkweise als auch in die Arbeit der Waffenbehörden ermöglicht hat (seine Stellungnahme ist jetzt hier zu finden). Zunächst ist Hövelmann dadurch aufgefallen, daß er – fälschlicherweise – behauptet hat, das IPSC-Schießen sei kampfmäßiges Schießen, was weitestgehend der polizeilichen und militärischen Schießausbildung entspreche. Sodann hat er sich – ebenfalls tatsachenwidrig – zu der These verstiegen, die schlimmen IPSC-Schützen seien im Deutschen Schützenbund organisiert (in Wirklichkeit ist es der Bund deutscher Sportschützen). Diese Spitze richtete sich offenkundig gegen den als Sachverständigen anwesen DSB-Vizepräsidenten Kohlheim; er sollte unter Druck gesetzt und in die Defensive gedrängt werden.

Auch an einem dritten Punkt hat Hövelmann offenbart, daß er schlecht für die Anhörung zur Verschärfung des Waffenrechts präpariert war. Seiner Meinung nach gehöre das von ihm nach wie vor geforderte Paintballverbot deshalb nicht ins Waffenrecht, weil die Geräte, mit denen dieser Sport betrieben wird, nicht unter das Waffengesetz fallen würden, da sie sämtlich eine Bewegungsenergie unter 0,5 Joule hätten. Diese Aussage ist barer Unsinn! Die Paintballwaffen liegen i.d.R. über diesen 0,5 J, so daß sie unter den Begriff der Schußwaffe fallen (Anlage 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.9 WaffG) und – wie alle anderen Druckluftwaffen auch – gem. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG gekennzeichnet sind. In der Sache hat er freilich recht: ein Verbot von Paintball-, Gotcha- und Airsoftspielen würde nicht ins WaffG gehören, da es auch Waffen unter 0,5 J gibt und überdies nicht einsichtig wäre, weshalb dann etwa Laserdomespiele weiter erlaubt sein sollten. Überdies wäre eine Regelung analog zum Verbot des kampfmäßigen Schießens mit WBK-pflichtigen Waffen (§ 27 VII WaffG) vom Regelungssystem her im WaffG nicht unterzubringen, da mit den Paintballwaffen regelmäßig nicht auf Schießstätten geschossen wird (vgl. § 12 IV WaffG).

Der Herr Minister hat zudem sehr diffus argumentiert, als er meinte, ein solches Verbot würde die Behörden entlasten, da sie sich in einem Zwiespalt zwischen einigen Gerichtsurteilen, die diese Spiele erlaubt haben, und anderen Urteilen, welche sie verboten haben, befinden würden. Wir sind hier schließlich nicht in den USA, wo es sehr viel Richterrecht gibt! Im deutschen Rechtssystem sind Gerichtsurteile (außer solchen der obersten Bundesgerichte und des Bundesverfassungsgerichts) bestenfalls Auslegungshilfen, aber keine Anweisungen für Behörden, die in ihrer Verbindlichkeit auch nur annähernd an ein materielles Gesetz heranreichen würden.

An einem dritten Komplex konnte man dann ganz deutlich erkennen, daß Genosse Hövelmann seine politische Laufbahn als SED-Mitglied und angehender Politoffizier der NVA begonnen hat. Seiner Meinung nach sollten im Rahmen einer verschärften Bedürfnisprüfung für Sportschützen die Vereine solche Mitglieder an die Behörden melden, die – aus seiner Sicht – „nicht aktiv genug“ seien. Willkommen im vollkommenen Überwachungsstaat mit privatrechtlichen Körperschaften wie Schützenvereinen als staatlich verordnete Spitzel!
Gerade bei der Bedürfnisprüfung brauche es sehr viel „kritische Distanz“, die vielen Beamten fehle, da sie in ihren Behörden oft schon lange für das Sachgebiet Waffenrecht zuständig seien und die Bürger mit WBK schon zu gut kennen würden. Das hört sich so an, als fordere er unterschwellig eine stärkere Personalrotation in den Behörden, die allerdings zwangsläufig zu Qualitätsmängeln in der Verwaltungsarbeit (das Waffenrecht ist kein leicht zu verstehendes Rechtsgebiet!) und damit zu mehr Arbeit für die Verwaltungsgerichte führen würde.

Bezüglich der Aufbewahrungskontrollen führte Hövelmann aus, daß es in der Verwaltungspraxis, schon aus Gründen der Arbeitsökonomie, auch in Zukunft vor allem angekündigte Kontrollen geben werde. Eine weitere Spitze gegen die Legalwaffenbesitzer war dann seine Aussage, daß die aktuelle Diskussion über das WaffG zu einer allgemeinen Sensibilisierung geführt habe und daß die Waffenbesitzer angeblich einen starken Kontrolldruck bräuchten, um ihren gesetzlichen Pflichten zu genügen. Dabei müßten die Beamten ein „Gefühl“ für die Notwendigkeit unangemeldeter Kontrollen entwickeln. Allerdings werde auch in Zukunft die Personaldecke nicht ausreichen, um jeden Legalwaffenbesitzer auch nur einmal in seinem Leben zu besuchen.

Damit sind wir dann beim Kern der praktischen Probleme: In den Behörden herrscht bereits jetzt ein Personaldefizit, das sich auch nach einer Verschärfung des Waffenrechts kaum bessern dürfte. Dieser Tatbestand wurde von Hövelmann unumwunden zugegeben. Die Kommunen, die ja als untere Waffenbehörden die Hauptlast der Arbeit tragen, wären nur dann bereit, mehr Personal einzustellen, wenn das Land dies bezahlen würde (Stichwort: Konnexitätsprinzip). Das Land wiederum habe dafür keine Mittel frei.
Dann jedoch hat Hövelmann ein weiteres Mal die Maske fallen lassen, indem er forderte, die Vollzugsfrage dürfe keinesfalls die Diskussion über das WaffG dominieren. D.h. er plädiert für eine symbolische Gesetzgebung, deren Umsetzung höchst zweifelhaft ist. Diese Denkweise ist ein Armutszeugnis für einen freiheitlichen Rechtsstaat!

Insgesamt geht Hövelmann die Verschärfung des Waffenrechts jetzt nicht weit genug (nachdem er noch im März eine solche abgelehnt hatte, siehe auch hier); er schießt z.B. weiterhin gegen den IPSC-Sport sowie gegen Paintball.
Zum Ende der Anhörung kam es jedoch zu einer für mich unerwarteten Wendung: Auf die pauschalen Anschuldigungen des Roman Grafe gegen Legalwaffenbesitzer und Politiker antwortete Hövelmann, daß die Waffenbesitzer insgesamt sehr wohl rechtstreue Bürger sind, woran auch einige wenige Mißbrauchsfälle nichts ändern würden. Denn auch bei der Polizei kämen Waffen abhanden oder würden von Beamten mißbraucht, was ebenfalls nicht dazu führen dürfe, den Polizeibeamten generell mangelnde Gesetzestreue vorzuwerfen.


Nach den vielen, vor Inkompetenz und/oder Böswilligkeit strotzenden Äußerungen waren die Ausführungen des Oberstaatsanwalts Rainer Hofius aus Mainz eine Wohltat (seine sehr lesenswerte Stellungnahme findet sich hier). Aufgrund seiner langjährigen Praxiserfahrung als Strafverfolger hat er gleich zu Beginn festgestellt, daß die Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ein ausgesprochen gesetzestreuer Teil der Bevölkerung sind, denn sie tauchen äußerst selten als Beschuldigte in Strafverfahren auf. Bei der Analyse des Amoklaufs von Winnenden forderte er zu emotionsloser Sachlichkeit auf und wendet sich gegen Anlaßgesetzgebung. So seien etwa erweiterte Kontrollbefugnisse sinnlos, wenn sie von den Behörden nicht tatsächlich genutzt werden könnten.
Weder Waffen noch Computerspiele seien das eigentliche Problem. Im europäischen Vergleich sind seines Erachtens die Schulamokläufe zudem ein spezifisch deutsches Phänomen, denn im europäischen Ausland sei ihm eine vergleichbare Häufung von Fällen nicht bekannt.

Ansonsten plädierte Hofius für eine weitgehende Amnestieregelung für illegal besessene Waffen und Munition, wobei er anregte, nicht nur über einen Strafverzicht, sondern darüber hinaus auch über das Ausstellen von WBKs nachzudenken, um den Bürgern den legalen Weiterbesitz zu ermöglichen.
Die zentrale Lagerung von Privatwaffen und/oder Munition wurde von ihm vehement abgelehnt, da sie keinen Sicherheitsgewinn verspreche. Große Lagerstätten würden automatisch zu Zielobjekten für kriminelle Elemente werden, wogegen die derzeit praktizierte dezentrale Lagerung die beste Sicherheitsvorkehrung sei.
Mit Blick auf die neu einzuführende Strafvorschrift eines § 52a WaffG meinte er auf Nachfrage des Abg. Grindel (CDU), daß diese Norm durchaus handhabbar sei und es etwa im Sexualstrafrecht schon vergleichbar strukturierte Normen gäbe.

Die mittelfristig angedachte Vorgabe biometrischer und weiterer Sicherungssysteme (Stichwort: Armatix) hält Hofius für sinnvoll; der Markt werde schon die entsprechende Technik zur Verfügung stellen. Sogar „smart guns“, die derzeit reine Zukunftsmusik sind, hält er für begrüßenswert. All dies verspreche einen erheblichen Sicherheitsgewinn. Ich hatte am Montag den Eindruck, daß dieser gesamte Komplex nicht ernsthaft diskutiert oder gar infragegestellt werden sollte; das Wunderwerk Biometrie scheint als sicherheitstechnisches und -politisches Allheilmittel hierzulande mittlerweile sakrosankt zu sein.
Dabei gab er zu bedenken, daß solche Systeme im Vergleich zu den bisherigen Vorgaben erheblich teurer seien, was viele Bürger dazu zwingen könnte, ihre Legalwaffen abzugeben, da der finanzielle Aufwand für sie nicht tragbar sei. Insofern hat er auf die 2008 eingeführte Erbwaffenregelung (§ 20 WaffG) verwiesen, die viele Erben zur Abgabe ihrer Erbstücke bewegt habe. Implizit bedauert Hofius dies m.E. nach, denn er sieht in diesen Waffen kein Sicherheitsrisiko (s.o.). Anderen politischen Akteuren könnte seine Aussage allerdings als Signal dienen, gerade hier den gesetzgeberischen Hebel anzusetzen, um den Legalwaffenbesitzern ihr Hobby so weit zu verteuern, bis es sich nur noch einige wenige gutbetuchte leisten können (Stichwort: „So wenig Waffen wie möglich im Volk“).
Auch seine Idee, die Schießsportvereine per Gesetz zu staatlichen Informationszuträgern zu machen, überzeugt mich nicht.

Abschließend ist Hofius allerdings dafür zu danken, daß er der von den Waffengegnern vorgetragenen These, im Militär- und Polizeibereich würden nur Großkaliberwaffen (als typische „Mordwaffen“), im Sportbereich hingegen hauptsächlich Kleinkaliberwaffen (als typische Sportwaffen) Verwendung finden, entgegengetreten ist. Der Mann weiß, wovon er spricht! Er hat darauf hingewiesen, daß gerade im Militär der Trend zu immer kleineren Kalibern geht, weshalb die getroffene Unterscheidung viel zu grob und in dieser Form falsch sei.


Die Belange der Jäger wurden von Dieter Deuschle, Rechtsanwalt und Landesjägermeister von Baden-Württemberg vertreten. Zu seiner Stellungnahme geht es hier entlang; sein mündlicher Vortrag war ganz gut, aus meiner Sicht aber nicht überwältigend. Er hat herausgestellt, daß die zentrale Lagerung von Waffen und Munition absurd ist, wenn bedenkt, daß regelmäßig die Revierinhaber mitten in der Nacht zu Wildunfällen gerufen werden, wo sie angefahrene Tiere durch einen Gnadenschuß erlösen müssen. Ansonsten scheinen mir seine Gedanken zum Einfluß des geplanten Verbots für das Großkaliberschießen von Jugendlichen auf die Ausbildung von Jungjägern nicht ganz zu Ende gedacht zu sein (vgl. S. 2 seines Papiers). Überhaupt stimmt er den Plänen der großen Koalition viel zu oft zu.
In einem wesentlichen Punkt hat er allerdings den Finger auf die Wunde gelegt: Die geplante Neuregelung der behördlichen Nachschau (vgl. § 36 WaffG) sowie ihre amtliche Begründung in den Dokumenten des Bundestages ist nicht konsistent und wirft – insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 13 GG – weitere Fragen auf (Wohnräume, Nichtwohnräume etc.).
Der Vorhaltung des Abg. Grindel, die Neuregelung diene hauptsächlich der Beseitigung von Kontrolldefiziten, hat Deuschle grundsätzlich zugestimmt, dann aber betont, dies allein helfe nicht weiter, wenn die Befähigung der mit den Kontrollen betrauten Beamten bezüglich Waffentechnik und Waffenrecht so mangelhaft sei, wie derzeit oft festzustellen. Damit wurde erneut das Hauptproblem beim WaffG angesprochen: fehlendes und/oder unzureichend geschultes Behördenpersonal.


Kommen wir zum Sachverständigen Jürgen Kohlheim, Verwaltungsrichter a.D., Rechtsanwalt und Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes, des größten Schießsportverbandes in Deutschland. Seine umfangreiche und lesenswerte Stellungnahme ist hier zu finden. Er war der einzigste Vertreter der Sportschützen; die Vertreter andere Verbände – etwa des BDS – mußten sich mit dem Sitz auf der Zuschauerempore begnügen.
Kohlheim legte sein Augenmerk zunächst auf die psychischen und gesellschaftlichen Faktoren, die zu Schulmassakern führen. In einem erfreulich nüchternen Ton wies er sodann die bereits unter dem jetzt geltenden WaffG gegebene erhebliche Reglementierung des Schießsports hin: die staatliche Überprüfung der einzelnen Waffenbesitzer, die staatliche Anerkennung der Schießsportverbände und die staatliche Genehmigung der jeweiligen Schießsportordnungen. Von der vielbeschworenen Autonomie des Sports könne insofern kaum noch die Rede sein.

Die geplante Neuregelung erscheint ihm insgesamt als ausgewogener politischer Kompromiß, der aber eigentlich nicht erforderlich sei. Er sieht darin – insbesondere in den verschärften Anforderungen an die Bedürfnisprüfung – frauen- und arbeitnehmerfeindliche Tendenzen am Werk. Frauenfeindlich deshalb, weil es viele weibliche Sportschützen gibt, die nach ihrer Schwangerschaft einige Zeit pausieren, um sich, nachdem die Kinder aus dem Gröbsten raus sind, wieder ihrem Sport zuzuwenden. Und arbeitnehmerfeindlich insofern, als es vielen Schützen mittleren Alters aufgrund ihrer beruflichen und familiären Aufgaben immer schwerer fällt, die umfangreichen Anforderungen des Gesetzgebers an die „regelmäßige“ Ausübung des Schießsports zu erfüllen. Vielleicht kommt es sogar dazu, daß sie – etwa bei einer beruflichen Tätigkeit im Ausland – für einige Zeit vom Schießsport pausieren müssen. Gleichwohl bleiben diese Schützen ihrem Verein verbunden und unterliegen selbstverständlich weiter den gesetzlichen Vorschriften über die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die sichere Aufbewahrung der Waffen usw. Kohlheim befürchtet, daß diese beiden Gruppen dem Schießsport verloren gehen, wenn die Neuregelung Gesetz würde.

Besonders positiv ist zu vermerken, daß sich Kohlheim ausdrücklich vor die Sportschützen aller Verbände gestellt hat. Insofern hat er mit der unseligen Tradition des DSB, nur für sich selbst zu sprechen, gebrochen. Weiters hat er alle Schießsportdisziplinen, egal welches Kaliber und egal auf welche Distanz, verteidigt. Zudem hat er in seinem Papier zwei konkrete Formulierungsvorschläge gemacht, die vielleicht – sofern sie vom Bundestag berücksichtigt werden – zu einer kleinen Verbesserung des Gesetzentwurfs führen könnten.

Dann aber ist Kohlheim – wie zuvor bereits Deuschle – eingeknickt: Auf die Frage des Abg. Wiefelspütz nach der Vernunft des Entwurfes (s.u.) antwortete er, daß die geplanten Verschärfungen im wesentlichen sinnvoll seien und sich der Entwurf als gelungene Regelung darstelle. Daran merkt man, daß der DSB am Tropf der staatlichen Sportförderung hängt, weshalb er im Zweifelsfall bereit ist, jedwede Verschärfung widerstandslos hinzunehmen. (Wes’ Brot ich eß’, des’ Lied ich sing’.)

Auf die Vorhaltung der Abg. Fograscher (SPD), die Schießsportvereine sollten eine „Selbstverpflichtung“ zur Überwachung ihrer Mitglieder eingehen, entgegnete Kohlheim, daß der DSB seine Verantwortung ernst nähme, aber nicht gewillt sei, sich in die Rolle des Spitzels und Anschwärzers zu begeben.


Unter den Abgeordneten, die Mitglied des Innenausschusses sind, sind wir vor allem Hartfrid Wolff (FDP) zu Dank verpflichtet. Trotz des erheblichen Drucks, unter dem er steht (schließlich wohnt er im selben Landkreis, in dem Winnenden liegt), hat er sich eindeutig gegen die Pläne der großen Koalition gestellt und dabei gute Argumente in einem sachlichen Ton vorgetragen. So kam von ihm die einzigste kritische Nachfrage bezüglich der Biometrie- und Armatixgeschichte. Ferner hat er die anwesenden Innenminister gefragt, wie es denn mit der Gewaltprävention im Schulbereich stände und ob die nach dem Amoklauf von Erfurt (2002) zugesagten Maßnahmen umgesetzt und evaluiert würden. Die Antworten der beiden Minister waren recht ausweichend. Ebenso verhielt es sich mit seiner Frage, ob in den Ländern tatsächlich die Bereitschaft bestehe, das Personal in den Waffenbehörden aufzustocken (was wohl kaum der Fall sein wird).


Der Abg. Dr. Dieter Wiefelspütz (SPD) hat schließlich kurz vor Ende der Anhörung ein Wort gesprochen, auf das ich lange gewartet habe. Mit Blick auf die Untergriffigkeiten des Roman Grafe stellte er heraus, daß Legalwaffenbesitzer keine gesellschaftliche Randgruppe oder gar „Sektierer“ sind, sondern daß es sich bei ihnen um „normale Bürger“ in der „Mitte der Gesellschaft“, ja oftmals sogar um „Leistungsträger“ handelt. Jagd und Schießsport gehören für ihn einfach zur deutschen Kultur dazu. Deshalb sei es ihm wichtig, daß die geplanten Änderungen des WaffG vernünftig sind. Vernünftig vor allem insofern, als der Gesetzgeber keine Extremposition einnehmen dürfe. (Was wohl auch auch die Berücksichtigung der Grundrechte der Waffenbesitzer impliziert, die von Grafe & Co. geleugnet worden waren.)

Fortsetzung folgt.


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Dienstag, 16. Juni 2009

Die illegalen Waffen sind doch das Problem

In der gestrigen Bundestagsanhörung hat sich Frau Prof. Brannenberg u.a. zu der Behauptung verstiegen, daß legal besessene Schußwaffen im Hinblick auf Schulamokläufe und Familienauslöschungen das eigentliche Problem seien, während illegale Waffen praktisch gar nicht vorkämen, da die Täter unfähig seien, sich solche zu besorgen. Als sollte diese These sofort Lügen gestraft werden, hat sich zum selben Zeitpunkt im beschaulichen Wörlitz ein Familiendrama zugetragen, bei dem es genau anders war. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet:
"[...]

Der Gesuchte gilt als Waffennarr. Eine Waffenbesitzkarte hat er allerdings nicht, bestätigt Oberstaatsanwalt Christian Preissner nach dem bisherigen Kenntnisstand. Gemunkelt wird von mindestens zwei illegal beschafften Waffen in seinem Besitz. Diese Zahl wiederum will die Polizei nicht bestätigen. Sie geht aber davon aus, dass er mindestens eine Pistole bei sich trägt.

[...]"

16.06.2009: Video des Tages

Vorsicht, Satire: Verbietet die Spaten!



Montag, 15. Juni 2009

Bericht aus Berlin II


Die Anhörung ist kurz vor 18.30 zuende gegangen. Ich bin noch dabei, meine Gedanken und Mitschriften zu ordnen und werde heute Abend oder morgen einen ausführlichen Bericht einstellen. Zunächst jedoch erst einmal visuelle Eindrücke aus dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

Nur kurz vorab: Das weitere parlamentarische Verfahren sieht so aus, daß der Innenausschuß aufgrund der heutigen Anhörung am Mittwoch eine Beschlußempfehlung verabschieden wird, die dann am Donnerstag ins Plenum geht.



Zu Roman Grafe von Sportmordwaffen muß ich mich jetzt doch noch äußern. Er war ein Schauspieler, der nur durch unflätige Bemerkungen gegen alle, die nicht seiner Meinung waren, aufgefallen ist. Er war von den Grünen als "Sachverständiger" benannt worden und hat die Rolle des Krakeelers gut gespielt. Der Ausschußvorsitzende Edathy mußte ihn dreimal laut und in scharfem Ton dafür rügen, daß er die Abgeordneten als mitschuldig an den Morden von Winnenden sowie als "Waffenlobbyisten" tituliert hat.
Der Mann glaubt, es gäbe eine Verschwörung der "Waffenlobby", die in alle Zweige von Politik, Parlamenten und Verwaltung hineinreicht. Gegen diese Anwürfe haben sich nicht nur mehrere Abgeordnete, sondern auch die anwesenden Innenminister in scharfer Form verwahrt.
Ansonsten wußte er zur Sache nichts beizutragen, außer diffuse Anschuldigungen zu verbreiten. Sportschützen sind Mordschützen u.v.a.m. Seine Ausführungen hat er stupide abgelesen - und er war der einizigste der anwesenden Herren, der ohne Jacke und Krawatte erschienen ist. Edathy meinte zum Schluß, Grafe sei der mit Abstand unhöflichste Sachverständige, dem er in seiner gesamten parlamentarischen Laufbahn begegnet sei.



Bilder 1 - 3: Blick in den Anhörungssaal von der Zuschauerempore aus.



Dr. Wiefelspütz im Gespräch mit einem Bürger nach Ende der Veranstaltung.



Innenminister Hövelmann in einer angeregten Diskussion.



R. Grafe mit - vermutlich - einem Unterstützer. Diese Leute haben auch für einen Eklat während der Anhörung gesorgt, als sie von der Empore aus Grafes Ausführungen laut Beifall klatschten, weshalb ein Saaldiener einschreiten mußte.



Noch ein Bild von der Kleinst-Demo der Grünen, die vor der Anhörung am Eingang des Gebäudes - also innerhalb der Bannmeile - stattgefunden hat. Es ging offenkundig nur darum, "zivilgesellschaftliches" Engagement vorzugaukeln, das ein "Hausverbot für Waffen" fordert.


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In wenigen Minuten beginnt die Anhörung. Der Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses füllt sich langsam. Die Sachverständigen und erstaunlich viele Zuschauer sind eingetroffen. Das Aktionsbündnis Winnenden ist mit voller Stärke anwesen und durfte bereits 45 Minuten vor allen anderen Zuhörern das Gebäude betreten. Vor dem Gebäude fand eben eine "Demonstration" der Grünen statt: "Hausverbot für Waffen". So wird mit 15 Leuten Politik gemacht.





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15.06.2009: Video des Tages

Verbote verbieten!



Sonntag, 14. Juni 2009

Morgen: Anhörung im Bundestag


Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, originally uploaded by d.r.i.p..

Die Verschärfung des Waffengesetzes tritt jetzt in ihre heiße Phase. Am Montag beschäftigt sich der Innenausschuß des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit den Plänen der großen Koalition, am Mittwoch steht eine Sitzung des Sportausschusses an und für Donnerstag, den 18. Juni, ist die zweite und dritte Lesung im Plenum vorgesehen - womit der Gesetzentwurf verabschiedet wäre, um danach in den Bundesrat zu gehen. Möglich wurde dieser Geschwindmarsch nur durch einen Verfahrenstrick, bei dem die Änderungen im Waffenrecht an die - schon länger vorliegende und bereits in erster Lesung beratene - Änderung des Sprengstoffgesetzes angehängt worden ist.

Morgen also von 15 bis 18 Uhr Anhörung im Innenausschuß. Nach den schlechten Erfahrungen des vergangenen Jahres und eingedenk des massiven politischen und medialen Drucks, das WaffG noch in dieser Legislaturperiode zu verschärfen, sind meine Erwartungen nicht allzu hoch. Betrachtet man die Liste der geladenen Sachverständigen (siehe Tagesordnung), dann wird klar, was dort morgen voraussichtlich stattfinden wird. Ich denke, der Begriff Schmierentheater ist nicht überzogen. Zumal der Ausschußvorsitzende Edathy (SPD) von seiner Partei als zu waffenbesitzerfreundlich zurückgepfiffen worden ist.

Es treten dort auf: Britta Bannenberg (Justus-Liebig-Universität Gießen, Waffengegnerin); Bernd Carstensen (Bund Deutscher Kriminalbeamter, Waffengegner); Roman Grafe (Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!" - das spricht für sich); Holger Hövelmann (Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, Waffengegner, siehe auch hier); Joachim Herrmann (Bayerischer Staatsminister des Innern, neutral bis Waffengegner); Rainer Hofius (Oberstaatsanwalt, neutral); Dieter Deuschle (Rechtsanwalt, Jägerfunktionär); Jürgen Kohlheim (Jurist, Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes).

In der Sache geht es um die Pläne der Bundesregierung, die nun schon zu einer amtlichen Ausschußdrucksache geronnen sind. Dazu werden die Sachverständigen ihre Stellungnahmen abgeben sowie Fragen der Abgeordneten beantworten.

Eine der spannenderen Fragen bei dieser Veranstaltung ist die, ob die beiden Väter der Waffenrechtsverschärfung - Bosbach und Körper - zugegen sein werden oder nicht. Denn beide sind nur stellvertretende, nicht jedoch ordentliche Mitglieder des Innenausschusses. Und wenn ja: Wo sitzen sie? In der zweiten Reihe, wie es ihnen gebühren würde? Oder räumen zwei ordentliche Mitglieder ihre Sessel, damit die beiden Honoratioren vorn sitzen können? Das mag banal erscheinen, aber daran kann man vielleicht ablesen, wie wichtig die Koalitionsparteien das Thema nehmen. Fehlen die beiden, dann kann man davon ausgehen, daß das Waffenrecht aus Sicht von CDU, CSU und SPD schon abgehakt ist und keiner besonderen Aufmerksamkeit mehr bedarf.

Man muß realistischerweise davon ausgehen, daß die Anhörung eine reine Alibi-Veranstaltung ist, da die Ergebnisse bereits feststehen und von der großen Koalition so auch durchgedrückt werden, ohne Rücksicht auf Verluste. Daher gebührt Form- und Stilfragen besondere Aufmerksamkeit: Wieviel Zeit nehmen sich die Abgeordneten für Fragen und Diskussion? Wurde eine besondere Dramaturgie eingeübt, wonach man "zufällig" einen Vertreter des Aktionsbündnis' Winnenden unter den Zuschauern entdeckt und gesondert auftreten läßt? Kommt es vielleicht anderweitig zu einem Eklat? (Hoffentlich nicht!)

Wer mitverfolgen möchte, wie unsere Freiheit zu Grabe getragen wird, kann dies auf verschiedenen Wegen tun. Das Parlamentsfernsehen wird morgen live ab 15.00 Uhr per Webstream übertragen und diesen Bericht am Dienstag noch einmal wiederholen. Im Nachhinein wird sicher auf der Webseite des Innnenausschusses ein Protokoll der Veranstaltung oder eine Videoaufzeichnung veröffentlicht werden.
Ich selbst werde morgen in Berlin als Beobachter vor Ort sein und will versuchen - im Rahmen der zeitlichen, örtlichen und technischen Möglichkeiten - zu berichten und so ein paar Eindrücke zu vermitteln. Entweder hier im Blog und/oder via Twitter.
Auch bei Visier sowie auf anderen einschlägigen Webseiten und Foren werden Berichte zu finden sein.

Folgebeiträge:
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Bericht aus Berlin II
Bericht aus Berlin III
Bericht aus Berlin IV
Bericht aus Berlin V


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Samstag, 13. Juni 2009

13.06.2009: Videos des Tages

Heuer feiert einer der beiden Hersteller des berühmten Schweizer Offiziersmessers, die Firma Victorinox, ihr 125-jähriges Bestehen. Dieser Anlaß war sogar dem hiesigen, sonst eher waffenfeindlichen Regionalblatt einen eigenen Artikel wert. Grund genug also für die beiden folgenden Filmchen.
(Da fällt mir ein, ich brauche noch ganz dringend ein neues, kleines ... ;-))






Freitag, 12. Juni 2009

Hintergründe zum Aktionsbündnis Winnenden


Im Nachgang zu meinem gestrigen Beitrag über die Anatomie der Anti-Waffen-Lobby hat mich ein freundlicher Leser von Backyard Safari auf den folgenden Zeitungsartikel hingewiesen, in dem ein paar Informationen zum Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden enthalten sind:
"[...]

In Nellmersbach, einem kleinen Ort vier Kilometer nördlich von Winnenden, liegt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses das Büro von Hardy Schober. Bis zum 11. März war es das Büro des erfolgreichen Finanzberaters Schober. Nach jenem Tag, an dem Schobers Tochter Jana in Zimmer 305 der Albertville-Realschule in Winnenden, kurz nach der Mathe-Klausur, von Tim K. durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet wurde, ist dieser Raum ein Zentrum gegen das Vergessen. Hardy Schober hat mit anderen Eltern der Opfer des Amoklaufs das „Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden“ gegründet. Seine Arbeit als Finanzberater hat er aufgegeben.

„Die Wertigkeiten in meinem Leben haben sich radikal geändert“, sagt Hardy Schober, 49, modische Brille, am Jackett ein Button des Bündnisses. Während der Tat war er auf Geschäftsreise in Leipzig. Er war überhaupt viel unterwegs. Obwohl er seinen zweiten Job als Kreditberater in Heidelberg schon vor der Tat gekündigt hatte, um endlich mehr Zeit für die Familie zu haben. Vor allem auch für Jana. Schon 15 Jahre sei sie ja alt gewesen, so schnell erwachsen geworden, ohne dass er viel mitbekommen hätte davon. Jana, das „Sonnenkind“, das Cheerleader war und Funkenmariechen im Karnevalsverein. „Mein Leben wird nie wieder so sein, wie es einmal war“, sagt Hardy Schober.

[...]

Hardy Schober nickt. Die meiste Zeit des Tages verbringt auch er damit, stark zu sein. Tippt Mails, fährt nach Stuttgart in den Landtag zu Ausschüssen des Innenministeriums, organisiert Benefizkonzerte, verfasst Unterschriftenlisten „für ein generelles Verbot großkalibriger Waffen“ oder, kompromissloser noch, „für das Verbot von Killerspielen, die dazu dienen, Menschen zu ermorden“. In seinen früheren Job werde er nie zurückkehren, sagt er. Viel mehr versuche er, das Bündnis in eine kirchliche Stiftung zu überführen mit ihm als bezahlten Vorstand. Das soll von nun an seine Lebensaufgabe sein.

Auch wenn das weniger Geld bedeutet. „Geld ist mir nicht mehr so wichtig“, sagt Hardy Schober. Damit könne er das Leben seiner Tochter nicht zurückkaufen.

[...]"
In diesem Text, aus der Welt stammt und gewiß nicht gegen das Aktionsbündnis gerichtet ist, wird offen ausgesprochen, daß es Schober darum geht, einen neuen Job zu finden. Dies wird zwar als unmittelbare Folge des Amoklaufes dargestellt, jedoch liegen mir Informationen aus einer vertrauenswürdigen Quelle vor, welche die obige, vor (Selbst-)Mitleid triefende Darstellung in einem anderen Licht erscheinen lassen. Sonach habe sich Schobers Finanzberatung schon seit längerem am Rande des Bankrotts bewegt, womit die "Aufgabe" dieser Tätigkeit alles andere als freiwillig erfolgt ist. Der Amoklauf habe vielmehr nur einen willkommenen Anlaß geboten, um den schon länger fälligen Schritt endlich zu vollziehen.

Die Gründung des Aktionsbündnisses diente sonach mehreren Zwecken. Einerseits hat Schober für sich und seine Mitstreiter eine Möglichkeit geschaffen, das schreckliche Geschehen und den Verlust ihrer Angehörigen zu verarbeiten. Insofern lät sich auch nichts dagegen einwenden.
Zugleich konnte er jedoch seine alte Firma unauffällig aufgeben und sich ein neues Standbein als hauptamtlicher und besoldeter Funktionär verschaffen. Die Einkünfte des Aktionsbündnisses dürften größtenteils aus Spenden stammen, für die in der Öffentlichkeit ja reichlich geworben worden ist.
Wohl ein Vollzeitjob - man schaue sich auf deren Webseite nur einmal die Bürozeiten an und beachte die geschäftsmäßigen Formulierungen:
"Montag - Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Von Dienstag, 2. Juni 2009 bis Freitag, 5. Juni 2009 ist unser Büro geschlossen. Ab Montag, 8. Juni 2009 sind wir gerne wieder für Sie da."
Dahinter steckt anscheinend ein erhebliches Maß an nüchternem Kalkül, dem die öffentlich zur Schau gestellte Trauer und Betroffenheit vor allem zur Akquise weiterer Mittel dient. Wie Schober selbst zugibt, ist das Aktionsbündnis für ihn ein Selbstzweck, seine neue Lebensaufgabe. Der clevere, aber angeschlagene Finanzberater scheint es also mitten in der internationalen Wirtschaftskrise verstanden zu haben, aus dem furchtbaren Mord an seiner Tochter ein auskömmliches Geschäft zu machen.
(Es traf sich ferner - rein zufällig, versteht sich - ganz gut, daß das Aktionsbündnis in Schobers früheres Büro einziehen konnte.)

Damit das so bleibt und nicht etwa Gras über die Sache wächst, müssen Medien und Politik kontinuierlich bearbeitet werden. Gesteuert wird dies, ganz professionell, von der PR-Agentur Derer Consulting. So darf das Aktionsbündnis, vertreten durch Gisela Mayer, am Montag etwa im MDR-Fernsehen auftreten, um seine Meinung unter die Leute zu bringen. Und es würde mich nicht wundern, wenn sie auch am Montag im Bundestag präsent wären und dort "zufällig" entdeckt würden.

Die Leute aus der württembergischen Provinz müssen sich doch derzeit wie in einem Machtrausch fühlen. Vor kurzem waren sie noch unbekannte Nobodys, aber heute werden sie von Politik und Medien hofiert, können ihnen ihre Agenda diktieren und mit dem Drücken auf die Tränendrüse jede vernünftige Realpolitik sabotieren. Und was das beste ist: Sie bekommen auch noch Geld dafür. Schon deshalb existiert für die Aktivisten nicht der geringste Anreiz, sich endlich in fachkundige psychologische Behandlung zu begeben, um ihr Trauma zu überwinden. Würden sie dies tun, wäre nämlich die "neue Lebensaufgabe" dahin und das eintönige Leben von vor dem Amoklauf würde weitergehen.

Allerdings bezweifle ich, daß dieses neue Leben erstrebenswert ist. Eigentlich sind es bedauernswerte Menschen (mit einer Last, welche ich nicht tragen möchte), die sich allerdings freiwillig in die politische Arena begeben haben und uns einen Kampf aufzwingen, den wir nicht wollten. Doch in der Politik gelten eigene Regeln und der Umgang miteinander ist gewiß nicht zimperlich. Aber das werden sie noch lernen müssen, wenn sie so weitermachen wollen ...

Schließlich: Warum will sich das Aktionsbündnis ausgerechnet als Stiftung kirchlichen Rechts organisieren? Wähnen die sich etwa auf einem Kreuzzug, in einem heiligen Krieg gegen die "bösen Waffen" und "Killerspiele"? Falls dem so ist, kann man erahnen, wie lädiert diese Menschen sind. Jeder verantwortungsbewußte Seelsorger sollte ihnen daher dringend zu einer Therapie raten, anstatt ihnen bei ihrem absurden Unterfangen behilflich zu sein.

Nachtrag (19.06.2009): Wie ich dieser Tage erfahren habe, ist jetzt auch die Pressesprecherin Gisela Mayer hauptamtlich für das Aktionsbündnis tätig. Deren Finanzausstattung ist also sehr gut.

Nachtrag II (07.07.2009): Danke für die zahlreichen Kommentare! Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten des ABW habe ich hier begonnen.


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Foto: www.news.de.

12.06.2009: Video des Tages

Heute folgt ein kurzes Interview mit Lones Wigger, dem einzigen Sportschützen, der es in den USA in die Olympic Hall of Fame geschafft hat.