"[...]So ist es richtig: Gegen rechtswidrige Auswüchse bei der Nachschau, wie sie die Aberkennung der Zuverlässigkeit darstellt, helfen zuvörderst die Verwaltungsgerichte. Auch für diesen Rechtsweg braucht es u.U. einen langen Atem und viel Geld.
Der Landesjagdverband soll eine eigene Verfassungsbeschwerde am laufen haben, die allerdings auf einem Einzelfall beruht. Hier soll einem Jäger die Zuverlässigkeit aberkannt worden sein, nachdem er die Prüfer wieder analog zur Empfehlung des FWRs weggeschickt hatte. Er hatte dem Amt allerdings zuvor sowohl die Existenz der fachgerechten Verwahrung - hier ein absolut gesicherter Waffenraum im Keller hinter Stahlbeton und einer Sicherheitstür der Stufe 0 oder 1 nachgewiesen und durch Bilder und dem Werkvertrag der Sicherheitsfirma belegt. Obwohl er so seiner Pflicht nachgekommen und eigentlich kein Zweifel an der korrekten Verwahrung bestehen konnte, wurde er aufgesucht.
Diese Konstellation soll jetzt von unten nach oben durchgeklagt werden und hat nach meiner Meinung gute Aussicht auf Erfolg."
Daneben, als zweiten Kriegsschauplatz, sollte man durchaus auch über das Instrument Verfassungsbeschwerde nachdenken, diese jedoch nicht gegen § 36 WaffG, sondern gegen § 27 III.
Das wäre der richtige Weg für den mit juristischen Mitteln auszutragenden Kampf um ein liberales Waffenrecht. Fanatismus und Engstirnigkeit, wie sie in den Reihen der FVLW zu finden sind, helfen nicht, sondern schaden nur. Und ich bin froh, mich mit Pro Legal doch für die vernünftigere Alternative entschieden zu haben. Und ich freue mich darüber, daß es - z.B. hier - noch mehr Kollegen gibt, die willens und fähig sind, selbst zu denken.
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