Dienstag, 27. April 2010

DDR-Waffenrecht IX

Verordnung des Ministerrates über die Bestrafung von unbefugtem Waffenbesitz und von Waffenverlust (Waffenverbotsverordnung) vom 29.09.1955

(Fundstelle: Sportschießen und Pferdesport, Dezember 1955, S. 9.)



Das heutige Dokument hätte aus chronologischer Sicht an den Anfang dieser Reihe gehört. Da es mir jedoch erst bei der Durchsicht alter Zeitschriften aufgefallen ist, wird es heute eingeschoben.

Die Waffenverbotsverordnung ist ein typisches Beispiel stalinistischen Rechtsdenkens, worin sie sich auch von den späteren Rechtsvorschriften der DDR unterscheidet. (Gegengezeichnet hat übrigens die berüchtigte Hilde Benjamin.)
Sonach ist jeglicher Besitz usw. von Feuerwaffen und Bajonetten verboten. In der Sache wird damit das alliierte Besatzungsrecht fortgeführt. In § 2 ist zwar auch von einer staatlichen Erlaubnis die Rede, doch wer eine solche auf welchem Wege und unter welchen Bedingungen erhalten kann, dazu schweigt der Text. Rechtlosigkeit und Willkür pur.

Die Redaktion der GST-Zeitschrift Sportschießen und Pferdesport fühlte sich bemüßigt, die Verordnung für ihre Leser zu kommentieren. Man lese sich diesen Text bitte einmal in Ruhe durch und denke über einige Formulierungen nach, etwa über die "gesellschaftliche Gefährlichkeit" des Waffenbesitzes nach:



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