Anordnung über die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung beim Sportschießen vom 18.04.1985
(Fundstelle: Gesetzblatt der DDR I, Nr. 13 v. 31.05.1985, S. 167 ff.)
In der Sache ist die vorstehende Anordnung nichts besonderes oder gar dramatisches, aber sie zeigt an, wieviele unterschiedliche Stellen im Zentralstaat DDR mit der Setzung von Waffenrecht betraut waren. Wir haben in den Teilen I bis VIII bereits Vorschriften des Ministerrates, des Innen-, Justiz- und Forstministeriums kennengelernt. Im Jahre 1985 konnte nun auch das Komitee für Körperkultur und Sport (welches unmittelbar beim Ministerrat angesiedelt war) seinen "Senf" dazugeben.
Dies war das (vorerst) letzte Dokument zum Waffenrecht der DDR, welches hier auf Backyard Safari veröffentlicht wurde. Ich werde aber noch einmal darauf zurückkommen ...
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Mittwoch, 28. April 2010
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