Anordnung des Forstministeriums über die technische Überprüfung und Aufbewahrung von Jagdwaffen, den Erwerb und Besitz von Jagdmunition und die Durchführung von Kontrollen vom 10.08.1971
(Fundstelle: J. Richter [Hrsg.]: Jagdliches Schießen, 2. Aufl., Berlin 1974, S. 213 ff.)
Die vorstehende Anordnung des Forstministers galt für die Forstverwaltung und die in staatlich organisierten Jagdgesellschaften zusammengefaßten Jäger. Sie ergänzte für diesen speziellen Bereich die Bestimmungen der Schußwaffenverordnung und deren Ausführungsbestimmungen.
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