Samstag, 29. August 2009

Information zum polnischen Waffenrecht

Im September werden wir an der polnischen Ostseeküste ein paar Urlaubstage verbringen und ich möchte meine IZh-46 dorthin mitnehmen, um ein wenig zu trainieren. In den Waffenforen hieß es zwar, daß dies kein Problem sei, doch wird in vielen Reiseführern gewarnt, daß die Einfuhr von Waffen jeglicher Art verboten wäre. Auch die Webseite der polnischen Botschaft in Berlin hilft diesbezüglich nicht sonderlich weiter.
Es lag also nahe, als eine E-Mail an die Botschaft zu schreiben und zu fragen, ob es zusätzlicher Formalitäten bzw. Genehmigungen bedarf, um eine Luftpistole einzuführen, die unter dem vom deutschen WaffG vorgeschriebenen Energielimit von 7,5 Joule liegt und dementsprechend
gekennzeichnet ist ("F" im Fünfeck).

Gestern kam die Antwort von Dariusz Klaczko, seines Zeichens Erster Botschaftssekretär:
"[...]

Können Sie die Luftpistole ohne weiteres mitnehmen, weil laut polnischen Waffengesetz (Art.8) (http://www.lex.com.pl/serwis/du/2004/0525.htm) Luftpistole bis 17 J (Energielimit in Polen) ist keine registrierungspflichtlige Waffe (keine Waffe laut Waffengesetz).

[...]"
Sehr erfreulich! Kolberg, wir kommen. :-)


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