Es lag also nahe, als eine E-Mail an die Botschaft zu schreiben und zu fragen, ob es zusätzlicher Formalitäten bzw. Genehmigungen bedarf, um eine Luftpistole einzuführen, die unter dem vom deutschen WaffG vorgeschriebenen Energielimit von 7,5 Joule liegt und dementsprechend
gekennzeichnet ist ("F" im Fünfeck).
Gestern kam die Antwort von Dariusz Klaczko, seines Zeichens Erster Botschaftssekretär:
"[...]Sehr erfreulich! Kolberg, wir kommen. :-)
Können Sie die Luftpistole ohne weiteres mitnehmen, weil laut polnischen Waffengesetz (Art.8) (http://www.lex.com.pl/serwis/du/2004/0525.htm) Luftpistole bis 17 J (Energielimit in Polen) ist keine registrierungspflichtlige Waffe (keine Waffe laut Waffengesetz).
[...]"
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