Montag, 29. März 2010

Über die Sinnhaftigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen das WaffG


Seit Mitte Februar ist bekannt, daß die Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz eine Verfassungsbeschwerde gegen die im vergangenen Jahr erfolgte Verschärfung des Waffengesetzes vorbereiten. Die Beschwerde (§§ 90 ff. BVerfGG) soll sich gegen die Regelung der unangekündigten Aufbewahrungskontrollen im 2009 neu gefaßten § 36 III Satz 2 WaffG richten:
"Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen.
Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
Diese neue Bestimmung ist in der Tat schwierig und bewegt sich an der Grenze des verfassungsrechtlich zulässigen. Es überschreitet diese Grenze aber nicht. Zu den damit verbundenen Rechtsfragen hat Joachim Streitberger in diesem Text (dessen Lektüre ich dringend empfehle, ebenso wie dieses Interview) bereits das nötige gesagt. Insoweit gehe ich mit ihm konform, auch wenn manche seiner zu Beginn gemachten Ausführungen etwas seltsam anmuten. An dieser Stelle soll es jedoch weniger um die politischen als vielmehr um die juristischen Aspekte gehen.

Streitberger hat Recht, wenn er darauf hinweist, daß der Gesetzgeber mit der Änderung von § 36 III WaffG verfassungswidrige Absichten verfolgt hat, nämlich die von der Bestimmung betroffenen Legalwaffenbesitzer mit der Drohung des WBK-Entzuges zu einem Grundrechtsverzicht zu bewegen. Dies steht jedoch so nicht im Gesetzestext! Wer unter Berufung auf Art. 13 I GG die Kontrolle verweigert, nimmt lediglich sein Grundrecht wahr, woraus ihm kein Nachteil entstehen darf, denn die in § 36 III 3 WaffG normierte Einschränkung von Art. 13 GG bezieht sich nach wie vor nur auf den Ausnahmefall einer bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
(Zur Frage des Grundrechtsverzichts hatte ich hier schon etwas geschrieben; vgl. außerdem Deutsches Rechtslexikon, Bd. 2, 2. Aufl., München 1992, S. 316 f.)

Der von der Politik intendierte Zwang zum Grundrechtsverzicht ist somit unzulässig. Gleichwohl läßt sich dies nicht direkt dem Normtext von § 36 III 2 WaffG entnehmen. Deshalb gebe ich – ebenso wie Streitberger – einer Verfassungsbeschwerde gegen diese Bestimmung nur geringe Erfolgsaussichten. Denn die das WaffG ausführenden Behörden sind nicht gezwungen, die Kontrollen in einer verfassungswidrigen Art und Weise durchzuführen, etwa, indem sie bei der Berufung auf Art. 13 GG per se Unzuverlässigkeit (§ 5 I Nr. 2 WaffG) unterstellen. Im Gegenteil, die Behörden sind zur verfassungskonformen Auslegung und Anwendung der Gesetze, insbesondere zur Beachtung der Grundrechte, verpflichtet (Art. 1 III GG).

Somit ergeben sich m.E. hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten des einzelnen betroffenen Waffenbesitzers auf seine Behörde. Bei Streitigkeiten ist insoweit zuvörderst der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten. Und ich sehe, ehrlich gesagt, nicht, weshalb dieser Weg nicht möglich oder gar unzumutbar sein sollte. Nur weil sich viele WBK-Inhaber – zu Recht! – durch diese Kontrollen (und vor allem die Art und Weise ihrer Durchführung) beeinträchtigt und belästigt fühlen, ist § 36 III 2 WaffG selbst noch nicht verfassungswidrig. Dies wird übrigens auch von der FVLW eingeräumt, denn sie hat verlaubart, daß man dort „eine Klageannahme für möglich“ hält. Große Zuversicht sieht anders aus.

Selbst wenn dies hart klingen mag, aber ich kann in der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen § 36 nicht mehr sehen als einen „Blitzableiter“ für frustrierte LWBs. Weshalb soll jetzt Zeit, Kraft und Geld in ein nahezu aussichtsloses Unterfangen gesteckt werden, während die von mir bereits im November 2009 aufgezeigte Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die jüngste WaffG-Änderung vermutlich ungenutzt bleiben wird? Dabei ist dort, nämlich bei den Altersgrenzen in WaffG, die Verfassungswidrigkeit der neuen Gesetzeslage evident – womit (nicht nur meiner Meinung nach) erhebliche Erfolgsaussichten bestehen.

Bedauerlicherweise wird dies aber wohl von manchen Legalwaffenbesitzern nicht verstanden und ihre geschundene Seele verlangt um jeden Preis nach einem Urteil aus Karlsruhe. Dabei wird allerdings übersehen, daß im April 2003 ein hektisch vorgetragener Versuch, das Bundesverfassungsgericht zu einer positiven Entscheidung für den privaten Waffenbesitz zu bewegen, gescheitert ist (vgl. hier). Den damals klagenden Verbänden hat diese Kammerentscheidung zwar indirekt genützt, denn sie wurden in der Folge vom BVA anerkannt, doch die Entscheidungsbegründung, die teilweise wortlautidentisch mit der amtlichen Gesetzesbegründung aus dem BMI zu sein scheint, war keine Sternstunde des deutschen Grundrechtsschutzes.

Und ich befürchte, daß bei der geplanten Verfassungsbeschwerde gegen § 36 III WaffG eine ähnliche Niederlage droht. Das ist jedoch unbedingt zu vermeiden, denn schon im Frühjahr und Sommer 2009 wurden in der politischen Debatte Positionen vorgetragen, die nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, ohne auf entschiedenen Widerspruch in Parlamenten und Medien zu stoßen. Diese könnten eine (aus unserer Sicht) negative Entscheidung des BVerfG als Bestätigung auffassen und fröhlich weitermachen. Das Echo in der veröffentlichten Meinung auf die mögliche Abweisung der Klage wäre fatal, denn Tagesschau & Co. (die seit Jahren durch eine undifferenzierte und tendenziöse Berichterstattung auffallen) würden nur mehr schreiben: „Verschärfung des Waffenrechts war verfassungsgemäß“, ohne sich mit juristischen Details abzugeben. Eine solche Entwicklung ist aus Gründen der politischen Vernunft unbedingt zu vermeiden.

Zumindest bei Pro Legal scheint man meine Skepsis zu teilen, will doch dieser Verein vor seiner evtl. Beteiligung an der Klage „die Erfolgsaussichten einer solchen Beschwerde, die möglichen politischen Konsequenzen einer Ablehnung und die Prüfung der Durchführbarkeit eines solchen Verfahrens“ prüfen. Um nicht falsch verstanden zu werden: Ich halte es für richtig, mit allen zulässigen politischen und juristischen Mitteln gegen die Verschärfungen des WaffR zu kämpfen. Doch die Nachschau gem. § 36 III WaffG ist dafür der falsche Ansatzpunkt.

Sollte es, auf welchem Weg auch immer, zu einer Verfassungsbeschwerde kommen, so muß das Minimalziel darin bestehen, das BVerfG zu einem Bekenntnis zu den Grundrechten der deutschen Waffenbesitzer zu bewegen – und zwar unabhängig vom Ausgang des konkreten Verfahrens. Nur weil es sich bei Waffen um „gefährliche Gegenstände“ handelt, sind die Bürger, welche sie legal besitzen, nicht vogelfrei und müssen nicht jede Laune des Gesetzgebers hinnehmen.
Wünschenswert wäre zudem ein Bekenntnis zur Rationalität der Gesetzgebung und zur Normenklarheit. An letzterer mangelt es dem WaffG mehrfach (z.B. in § 42a III), doch das Gericht hat an diesem Kriterium zuletzt die Vorratsdatenspeicherung scheitern lassen. Warum sollte eine ähnliche Entscheidung hinsichtlich § 42a WaffG unmöglich sein? Doch leider dürfte es aus Fristgründen kaum mehr möglich sein, gegen diese Norm direkt vorzugehen.


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Sonntag, 21. März 2010

Leipziger Messesplitter


Zunächst bitte ich um Pardon für meine lange Abstinenz, doch waren die letzten Wochen sehr hektisch, so daß wenig Zeit für den Blog blieb. :-(

Heute geht die diesjährige Leipziger Buchmesse zuende und ich hatte am Freitag nach längerer Abstinenz wieder einmal die Gelegenheit, dort meiner bibliomanen Veranlagung zu frönen. Aufgefallen ist mir dabei das Fehlen vieler kleinerer Verlage, wobei ich nicht weiß, ob dies eine Folge der Wirtschaftskrise ist oder ob man mittlerweile neue Vertriebsstrukturen (via Internet?) aufgebaut hat und daher glaubt, auf einen Messestand verzichten zu können. Das betrifft nicht nur kleine Fach- und Nischenverlage, sondern auch solche mit einem (eigentlich) breiteren historischen und philosophischen Angebot wie z.B. den Wiener Karolinger-Verlag. Ohne deren Präsenz auf früheren Leipziger Buchmessen hätte ich lange nichts von deren Existenz erfahren, bis sie vor ein paar Jahren von der FAZ einem breiten Publikum vorgestellt worden sind. Dabei können gerade kleine Verlage von einem Messestand profitieren, denn so werden potentielle Leser mit Titeln bekannt gemacht, die kaum jemals in einer Buchhandlung zu finden sein werden und nur per Direktbestellung erhältlich sind.

Nach diesen allgemeinen Gedanken möchte ich meinen Lesern nachfolgend einige interessante Messefunde vorstellen. Keines dieser Bücher habe ich bisher gelesen, aber sie machten beim Durchblättern doch allesamt einen positiven Eindruck. Die Qualität der Fotos ist bescheiden, sind sie doch zumeist direkt auf den Messeständen gemacht worden.


1. Waffen, Jagd, Militärgeschichte


Der Mittler-Verlag kündigt für den Sommer das Erscheinen eines neuen Titels des Schweizer Autors Kaj-Gunnar Sievert an, das unter dem Titel "Kommandounternehmen - Verdeckter Zugriff - Special Forces im Einsatz" steht und an Sieverts erstes Buch über dasselbe Thema anknüpft. Was bisher über den Inhalt bekannt ist, klingt sehr vielversprechend und es steht defintiv auf meiner "To-do"-Liste.

Der Motorbuch-Verlag und die mit ihm "verwandten" Verlage haben eine kleine Auswahl aus ihrem Angebot präsentiert. Am interessantesten waren aus meiner Sicht Wolfdieter Hufnagl: "Karabiner M1", Jean Huon: "Geschichte der Mauser Pistolen" sowie die Publikationen des Messerdesigners Dietmar Pohl.

Auf dem Stand des österreichischen Ares-Verlages sind mir zwei Titel aufgefallen, die ebenfalls mit großer Sicherheit demnächst mein Regal füllen werden. Zum einen Heinz Mazulla: "Ehrensache! Das Pistolenduell" (ein kulturhistorisch wichtiger Aspekt der europäischen Waffengeschichte) und ferner Stefan Strasser: "Sniper - Militärisches und polizeiliches Scharfschützenwissen kompakt" (was eines der wenigen guten deutschsprachigen Werke zum Thema zu sein scheint).

Das Brandenburgische Verlagshaus (ehemals Militärverlag der DDR) hat mehrere deutsche Übersetzungen der englischen Osprey-Hefte und weitere militärhistorische Schriften vorgestellt, die durchweg einen guten Eindruck machen. Darunter befindet sich auch eine Abhandlung über "Die Armee Peters des Großen".



Der Markleeberger Sax-Verlag hat sich eines wenig behandelten Themas angenommen und 2008 das Buch von Holger Richter über "Die Kunst der Armbrustmacher in Dresden" herausgebracht. Zudem finden sich im Programm des Verlages viele interessante Titel, häufig mit einem regionalgeschichtlichen Akzent.



In Oschersleben ist der Dr. Ziethen-Verlag beheimatet, dessen Schwerpunkt ebenfalls auf regionalgeschichtlicher Literatur liegt. Otto Hennings "Gefährliche Jagdleidenschaft - Die Geschichte eines Wilderers" ist ein Roman, dem jedoch eine wahre Geschichte zugrundeliegt. Von den 1920er bis in die 1950er Jahre hinein - also mitten im 20. Jahrhundert! - konnte in der Altmark ein Wilderer sein Unwesen treiben. Man glaubt es kaum, aber unter Ausnutzung der wechselvollen Zeitläufte und mit Duldung der örtlichen Bevölkerung gelangen ihm Bubenstücke, die man sonst wohl nur aus alten Sagen kennt.



Desselben Oberthemas hat sich auch der (ähnlich profilierte) Tauchaer Verlag mit seinen "Wahren Geschichten um Stülpner Karl" angenommen und behandelt darin den sächsischen Wilderer und Volkshelden.

Etwas gesitteter geht es dagegen in Frank Hofmann: "Zwischen Pirsch und Ansitz" zu, das im Heinrich Jung-Verlag, Zella-Mehlis, erschienen ist. Darin schildert der Autor seine Jagderlebnisse aus Thüringen, aber auch aus Jagden in Übersee. Der Verlag hat überdies auch militärgeschichtliche Titel im Angebot.



Es fällt auf, daß in den letzten Jahren zahlreiche Bücher über die Volksmarine der DDR erschienen sind. So etwa Dieter Flohr: "Volksmarine - Betrachtung einer deutschen Flotte 1950-1990", erschienen im kleinen Rostocker BS-Verlag (ISBN: 3-89954-138-3).

Im gleichen Segment der maritimen Literatur ist auch der (ebenfalls in Rostock beheimatete) Ingo-Koch-Verlag aktiv. Neben militärgeschichtlichen Titeln finden sich in seinem Angebot auch mehrere zur zivilen Schiffahrt der DDR. Mein besonderes Interesse hat jedoch ein anderes Buch geweckt, nämlich Horst Steigleder: "Stalins Terror und die Rote Flotte - Schicksale sowjetischer Admirale 1936–1953". Darin untersucht der Autor die Auswirkungen der stalinschen Säuberungen auf das Offizierskorps der sowjetischen Seekriegsflotte anhand von einzelnen Biographien. Ein Buch, das ich mir auf jeden Fall näher ansehen werde.



Auf dem russischen Gemeinschaftsstand, der von der Moskauer Stadtverwaltung und einer großen Moskauer Buchhandlung organisiert wurde, waren zahlreiche Publikationen von Verlagen aus der RF zu finden. Mit am interessantesten war m.E. der bereits 2005 erschienene Bildband "Michail Kalaschnikow - Welikij russkij orushejnik" (dt.: Michael Kalaschnikow - Ein großer russischer Waffenschmied; ISBN: 5-224-05163-0). Die Autoren berichten ausführlich aus dem Leben des bekannten Konstrukteurs, angefangen von seiner Kindheit und Jugend bis zu seinem jetzigen Rentnerdasein. Dabei werden auch Einblicke in die Büros und Werkhallen von Izhmash gewährt und es finden sich Darstellungen vieler seiner Waffen inkl. Prototypen. In Deutschland kann man das Buch über den örtlichen Buchhandel oder, falls dort nicht möglich, beim Berliner Versandhändler Kurier der Zarin bestellen.



2. Rußland, Sowjetunion

Damit sind wir beim zweiten Teilgebiet angelangt, also bei Büchern, die Rußland oder die Sowjetunion zum Thema haben, ohne dabei im engeren Sinne waffen- oder militärgeschichtlich zu sein.

Da ist zunächst der am oben schon erwähnten Gemeinschaftsstand gezeigte Bildband "Okna TASS 1941 - 1945" zu nennen (dt.: Das Fenster der TASS 1941-1945; Moskau 2007, ISBN: 978-5-93882-034-0). Darin werden die von der sowjetischen Nachrichtenagentur TASS während des Zweiten Weltkrieges verbreiteten Propagandaplakate in Bild und Text vorgestellt.



Dieselbe Richtung schlagen die folgenden Bücher ein. In einem mir unbekannten Verlag sind zwei Bände von Albert Pflüger unter dem Titel "Vorwärts zum Sieg! Illustrierte sowjetische Feldpost des 2. Weltkrieges" erschienen (vgl. hier und hier). Wer sich für zeitgenösische sowjetische Feldpostkarten interessiert, dürfte darin fündig werden.



Bei Basisdruck in Berlin ist bereits vor neun Jahren "1940 - Stalins glückliches Jahr" von Wladislaw Hedeler und Nadja Rosenblum erschienen. Ein interessantes Panorama aus der Zeit des "Hochstalinismus", das sowohl die Haupt- und Staatsaktionen als auch das Altagsleben der Sowjetbürger in jenem Jahr behandelt.



Blenden wir zurück ins 19. Jahrhundert. Der oben bereits erwähnte BS-Verlag hat im vergangenen Jahr eine Krusenstern-Biographie von Erwin Seppelt herausgebracht ("Adam Johann von Krusenstern - Ein Porträt"; ISBN: 978-3-867856-073-5). Darin wird der Lebensweg des baltendeutschen Seeoffiziers nachgezeichnet, der die erste Weltumseglung eines russischen Schiffsverbandes leitete und später zum Admiral aufstieg. (Dieses Buch war mein persönliches Mitbringsel von der Buchmesse und ich denke, daß die 10 € gut angelegt sind. :-))



Einem anderen Kapitel der deutsch-russischen Beziehungen im 19. Jh. widemt sich Bettina Altendorf in "Die russischen Sänger des Königs und die Kolonie Alexandrowka in Potsdam", erschienen im Berliner Bäßler-Verlag. Der Titel sagt es schon aus, es geht um die Geschichte der in der Potsdamer Siedlung Alexandrowka nach den Befreiungskriegen angesiedelten russischen Familien.



Der Bäßler-Verlag hat auch ein architekturgeschichtliches Werk vorgestellt. Im Sammelband "The Soviet Heritage and European Modernism" wird die moderne sowjetische Architektur, insbesondere aus den 1920er bis 1950er Jahren, behandelt.



Die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im heutigen Rußland werden von Kai Ehlers in "Russland - Herzschlag einer Weltmacht" thematisiert. Bisher kannte ich Ehlers vor allem als in der RF lebenden Journalisten, dessen Artikel allerdings von sehr wechselnder Qualität waren. Nach einem ersten Querlesen scheint mir dieses Buch jedoch recht gut zu sein (was vielleicht auch am zusätzlichen Platz liegt, auf dem er seine Gedanken ausführen kann), weshalb es sich einen Platz auf meiner kurz- bis mittelfristigen Leseliste gesichert hat.



Der zur Suhrkamp gehörende Verlag der Weltreligionen hat eine interessante Einführung in die Welt der orthodoxen Kirchen vorgelegt: "Im Geist des Ostens leben - Orthodoxe Spiritualität und ihre Aufnahme im Westen" von Martin Tamcke. Ich denke, dieser Band ist - ebenso wie die schon etwas ältere Abhandlung von Rolf Kemp: "Kerzen, Chöre und Ikonen" - gut geeignet, um dem interessierten deutschen Leser die fremdartig erscheinende Religiösität und Entwicklung der Ostkirchen näherzubringen.

Im belletristischen Bereich haben sich die Bücher "Metro 2033" und der Nachfolgeband "Metro 2034" von Dmitri A. Gluchowskij offenkundig zu Bestsellern entwickelt, die ich nicht unerwähnt lassen möchte, da Gluchowskij in Leipzig auch persönlich präsent war und gestern eine Lesung durchgeführt hat. Ich selbst bin noch immer nicht mit "Metro 2033" fertig, was wohl auch noch eine Weile dauern wird, denn Science-Fiction und Fantasy sind nicht so mein Fall.



Wem das alles zu hoch und zu anstrengend ist, der sei auf "Das große Buch der russischen Küche" von Christina Brock hingewiesen, das im Stocker-Verlag Graz erschienen ist, von dem übrigens auch Jagdliteratur feilgeboten wird.

In diesem Sinne wünsche ich "guten Appetit" und anregende Lektüreerlebnisse, auch wenn die Natur uns nach dem langen Winter gerade an die frische Luft lockt. Denn vom Eise befreit sind Strom und Bäche ... aber damit sind wir schon wieder bei Goethe. ;-)