Mittwoch, 27. Mai 2009

Änderungen im Waffenrecht

Heute haben sich Bundesregierung und die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD auf eine Verschärfung des Waffengesetzes als angebliche Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden verständigt. Eine erste Einschätzung gibt die Rechtslupe:
"Die Bun­des­re­gie­rung hat heute dem aus dem Amok­lauf von Win­nen­den ent­stan­de­nen Drang nach Ak­tio­nis­mus nach­ge­ge­ben und möch­te eine Reihe von Än­de­run­gen in das be­ste­hen­de Waf­fen­ge­setz ein­füh­ren.

Da diese “Ver­bes­se­rung des Waf­fen­rechts” noch in die­ser Le­gis­la­tur­pe­rio­de er­fol­gen soll, hat das Bun­des­ka­bi­nett kei­nen Ge­setz­ent­wurf be­schlos­sen, zu dem vor der Zu­lei­tung an den Deut­schen Bun­des­tag der Bun­des­rat ja noch hätte Stel­lung neh­men müs­sen. Viel­mehr hat das Bun­des­ka­bi­nett eine vom Bun­des­mi­nis­ter des In­nern vor­ge­leg­te “For­mu­lie­rungs­hil­fe” für einen Än­de­rungs­an­trag zum Ent­wurf eines Vier­ten Ge­set­zes zur Än­de­rung des Spreng­stoff­ge­set­zes be­schlos­sen, den die Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen nun in das be­reits lau­fen­de Ge­setz­ge­bungs­ge­bungs­ver­fah­ren zum Spreng­stoff ein­brin­gen sol­len. Die Re­form des Spreng­stoff­rechts liegt der­zeit be­reits bei den Bun­des­tags­aus­schüs­sen, denen sie in ers­ter Le­sung zu­ge­wie­sen wur­den. Die Ko­ali­ti­on um­geht mit die­ser “For­mu­lie­rungs­hil­fe” für die Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten also so­wohl den Bun­des­rat (zu­min­dest vor­läu­fig) als auch die erste Le­sung im Bun­des­tag.

Mit den nun vor­ge­se­he­nen Än­de­run­gen im Waf­fen­recht soll das Ziel ver­folgt wer­den, ins­be­son­de­re Ju­gend­li­chen den Zu­gang zu Waf­fen zu er­schwe­ren und si­cher­zu­stel­len, dass nur der Be­rech­tig­te Zu­gang zu Waf­fen hat. Tat­säch­lich sind in der “For­mu­lie­rungs­hil­fe” al­ler­dings noch eine Reihe wei­te­rer Ver­schär­fun­gen ver­steckt. Die be­schlos­se­nen For­mu­lie­rungs­hil­fe be­ruht auf Än­de­rungs­vor­schlä­gen einer kurz­fris­tig ein­ge­rich­te­ten Bund-​Län­der-​Ar­beits­grup­pe, die im Rah­men einer Ab­stim­mung mit den Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen im Deut­schen Bun­des­tag noch­mals ge­än­dert wur­den.

Die Än­de­run­gen sol­len - damit sie wegen des nahen Endes der lau­fen­den Le­gis­la­tur­pe­rio­de nicht der Dis­kon­ti­nui­tät an­heim­fal­len - noch vor der par­la­men­ta­ri­schen Som­mer­pau­se vom Ge­setz­ge­ber ver­ab­schie­det wer­den.

Im Ein­zel­nen sind fol­gen­de Än­de­run­gen des Waf­fen­rechts vor­ge­se­hen:

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